Mit einem Sterbegeld die Bestattungskosten abdecken
In Deutschland gibt es sowohl eine Beerdigungspflicht als auch eine Friedhofspflicht. Das heißt, wer verstirbt, muss an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt werden. Es ist nicht erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren, im eigenen Garten eine Bestattung zu organisieren oder die Asche von Angehörigen einfach zu verstreuen.
Für Hinterbliebene bedeutet das, dass neben der Trauer und viel Organisation auch zahlreiche Rechnungen auf sie zukommen. Der Sarg, die Trauerfeier, die Grabstätte, der Grabstein und die Grabpflege, verschiedene Gebühren und weitere Kosten müssen bezahlt werden. Abhängig von der Art der Bestattung, der Größe der Trauerfeier oder dem Grabstein können durchaus fünfstellige Summen zusammenkommen. Ein Sterbegeld wäre in diesem Fall hilfreich. Vielleicht fragen Sie sich: Gibt es noch Sterbegeld vom Staat? Wer zahlt ein Sterbegeld, wer bekommt Sterbegeld und wie können wir rechtzeitig für unsere Hinterbliebenen vorsorgen?