Wohngebäudeversicherung - Damit Ihre Immobilie gegen Risiken gut aufgestellt ist

Wohngebäudeversicherung
ASCORE Unternehmen Komposit

Gebäudeversicherung

  • Neuwertentschädigung zu aktuellen Preisen
  • Graffitischäden mitversichert
  • Optional Erweiterte Elementarschadenversicherung
  • Inkl. Übernahme von Folgekosten
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Die Wohngebäudeversicherung sorgt für ein sicheres Gefühl

Endlich wird der Traum von der eigenen Immobilie wahr. Aber mit Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung geht auch eine große Verantwortung einher. Anders als in der Mietwohnung müssen Sie sich nun um die Gebäudeversicherung kümmern. Darauf sollten Sie keinesfalls verzichten, denn Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer. Die Schadenfälle, die vorkommen können, sind vielfältig und kostspielig. Ein Wasserrohrbruch ist nicht nur ärgerlich, sondern kann teure und langwierige Folgeschäden nach sich ziehen. Ein Orkan, der das Dach abdeckt, ist in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr.

Mit der Wohngebäudeversicherung können Sie bestimmte Risiken versichern und sich damit vor hohen Kosten von Schäden schützen. Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung sind Risiken aus Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgedeckt.

Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?

Eine kleine Unaufmerksamkeit oder aber auch eine Laune der Natur kann ganz plötzlich enorme Schäden und Kosten an Ihrem Haus verursachen. Schützen Sie sich daher vor den finanziellen Folgen mit der Wohngebäudeversicherung. Damit sind grundsätzlich alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile abgesichert. Dies umfasst zum Beispiel auch Einbauküchen, Satellitenanlagen, Markisen und Antennen. Schäden durch die folgenden Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur unter anderem abgedeckt:

Brand, Blitzschlag, Explosion
Bei einem Brand in der Küche wird die Einbauküche zerstört und die Fenster stark beschädigt.

Leitungs-
wasser

Ein gebrochenes Abflussrohr überflutet den Keller und beschädigt Mauerwerk und Bodenbelag. 

Sturm
und Hagel

Ein Orkan fegt die Ziegel vom Dach und beschädigt auch Teile des Dachstuhls. 

Optionaler Baustein: Elementarschäden
Durch Überschwemmung oder Ausuferung eines Gewässers steht der Keller Ihres Hauses unter Wasser. 

Die HanseMerkur übernimmt auch die Kosten für das Aufräumen, den Abtransport und die Entsorgung Ihres beschädigten oder zerstörten Gebäudes. Außerdem tragen wir die Kosten eines Rohrbruch- und Leitungswasserschadens und zahlen auch die Kosten für die Reparatur des Schadens, wenn z. B. ein Sturm das Dach Ihres Hauses beschädigt oder abdeckt.

Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Vergleich

Kompakt-Schutz
Bestseller
Top-Schutz
Feuerversicherung
Feuerversicherung

Versicherungsschutz bei Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Kosten für das Aufräumen, den Abtransport und die Entsorgung Ihres beschädigten oder zerstörten Gebäudes nach einem Brand werden übernommen.

Leitungswasserversicherung
Leitungswasserversicherung

Versichert sind Leitungswasserschäden und Rohrbrüche.

Sturm- und Hagelversicherung
Sturm- und Hagelversicherung

Es werden Reparaturkosten des Schadens übernommen, wenn z. B. ein Sturm das Dach Ihres Hauses beschädigt oder abdeckt oder Aufräumkosten durch vom Sturm entwurzelte Bäume entstehen.

Elementarschädenversicherung
Elementarschädenversicherung

Versichert sind Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Elementarschädenversicherung kann nur in Verbindung mit einer Absicherung gegen Sturm und Hagel abgeschlossen werden.

OptionalOptional
Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
10 %100 %
Aufräumen von Bäumen
Aufräumen von Bäumen

Kostenübernahme für das Aufräumen von Bäumen nach Sturm- oder Hagelschäden oder Feuerschäden.

500 EUR5.000 EUR
Verluste der Miete für Wohnräume
12 Monate24 Monate
Hotelkosten
30 Tage50 EUR/Tag180 Tage100 EUR/Tag
Rückreisekosten aus dem Urlaub
Rückreisekosten aus dem Urlaub

Bei Schäden ab 5.000 EUR werden die Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub übernommen.

2.500 EUR
Photovoltaikanlagen
bis 8 kW
Preis­bei­spiel pro Monat, Haus in Hamburg
Beispiel: Monatsbeitrag für ein Haus in Hamburg

Monatsbeitrag für ein Haus in 22041 Hamburg, Baujahr 2021, mit einem „Wert 1914“ von 20.000 Mark. Tarif mit drei Jahren Laufzeit, ohne Selbstbeteiligung, ohne Elementarschäden. Der „Wert 1914“ bildet die Grundlage zur Ermittlung der Entschädigungs- und Beitragshöhe.

Die Berechnungsformel für einen aktuellen Wohngebäudewert lautet: Wert 1914 x aktueller Baupreisindex : 100 = Wert im aktuellen Jahr in EUR.

Rechenbeispiel:
„Wert 1914“ = 20.000 Mark
Baupreisindex im Jahr 2024 = 2.134,5
Ermittlung des aktuellen Neubauwertes für das Jahr 2024: 20.000 Mark * 2.134,5 : 100 = 426.900 EUR

32,78 EUR40,70 EUR
Feuerrohbau-Versicherung
Feuerrohbau-Versicherung

Beitragsfreie Feuerrohbau-Deckung für Neubauten.

12 Monate18 Monate
Überspannungsschäden
10 %100 %
Schäden durch Kurzschluss
2.500 EUR
Graffitischäden
2.500 EUR
Bruchschäden an Armaturen/Geruchsverschlüssen
500 EUR
Wasserverlust
Wasserverlust

Wenn infolge eines Rohrbruchs längere Zeit Wasser ausläuft, erhalten Sie die Kosten für die Wassermenge, welche für Frischwasser und Abwasser in Rechnung gestellt werden, ersetzt.

500 EUR
Beseitigung von Rohrverstopfungen
500 EUR
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Wie kann ein Neubau während der Bauzeit versichert werden?

Ist der Neubau eines Hauses geplant, sollte schon bei Baubeginn eine Feuerrohbau-Versicherung abgeschlossen werden. Diese ist im Rahmen unserer Wohngebäudeversicherung – je nach gewähltem Deckungsumfang – für 12 bzw. 18 Monate beitragsfrei. Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch vorgeschaltet, ab Bezugstermin gilt dann der beantragte umfassendere Versicherungsschutz der beitragspflichtigen Gebäudeversicherung.

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Fragen und Antworten zur Gebäudeversicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Gebäudeversicherung?

Wohngebäudeversicherung oder auch Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung wird auch als Gebäudeversicherung, Immobilienversicherung oder Hausversicherung bezeichnet. Letzteres ist nicht mit einer Hausratversicherung oder Haushaftpflichtversicherung zu verwechseln. Oft werden Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung synonym verwendet, da beide Versicherungen das Gebäude selbst und seine Bestandteile abdecken. Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich speziell auf Wohngebäude, wobei hingegen die Gebäudeversicherung alle Arten von Gebäuden, sowohl Wohn- als auch Geschäfts- oder Industriegebäude, meint. Alle Bezeichnungen meinen grundsätzlich eine Sachversicherung, die Häuser bei Schäden durch beispielsweise Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser absichert. Überprüfen Sie daher in den Versicherungsbedingungen immer den Leistungsumfang, damit der gewünschte Schutz für das eigene Gebäude abgedeckt ist.

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Das Gebäude, seine Bestandteile und Zubehör

Gegenstand der Gebäudeversicherung ist das Gebäude auf dem im Versicherungsschein angegebenen Grundstück. Dazu gehören auch an die Immobilie anschließende Terrassen und Balkone. Zusätzlich sind Gebäudebestandteile versichert, die fest in das Gebäude eingefügt und raumspezifisch geplant wurden. Das können zum Beispiel sein Einbaumöbel oder Einbauküchen, Sanitärinstallationen, fest verlegte Fußböden, Zentralheizungs- oder elektrische Anlagen. Unter Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen gemeint, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung des Gebäudes dienen (z. B. Brennstoffvorräte für Sammelheizungen, Markisen, Überdachungen, Müllboxen oder Klingel- und Briefkastenanlagen).
Für die Absicherung aller beweglichen Bestandteile, zum Beispiel für Möbel drinnen und draußen, ist eine Hausratversicherung zuständig.

Wie hoch sind die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung?

Kosten sind abhängig von verschiedenen Kriterien

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung sind abhängig von verschiedenen Kriterien. Für eine Berechnung des Beitrags ist eine detaillierte Beschreibung des Gebäudes notwendig. Einfluss auf die Beitragshöhe einer Wohngebäudeversicherung haben unter anderem die Lage des Gebäudes, die Wohnfläche, das Baujahr und die Bauweise sowie die Ausstattung des Gebäudes. Generell schlagen sich ein höherer Leistungsumfang und versicherte Gefahren auch im Preis nieder: Je mehr Risiken die Gebäudeversicherung abdeckt, desto höher ist der Beitrag.

Welche Kosten deckt die HanseMerkur Wohngebäudeversicherung ab?

Umfassende Leistungen und bis zu 100 % Kostenübernahme

Die HanseMerkur Wohngebäudeversicherung übernimmt nach Sturm-, Hagel- oder Feuerschäden die folgenden Kosten:

  • Bis zu 100 % der Aufräum-, Abbruch-, Bewe­gungs- und Schutz­kosten 
  • Bis zu 5.000 Euro Kosten­über­nahme für das Aufräumen von Bäumen 
  • Bis zu 24 Monate Mietverlust für Wohnräume
  • Bis zu 180 Tage (100 Euro pro Tag) für Hotelkosten
  • Bis zu 2.500 Euro Rückreisekosten aus dem Urlaub

Sind Nebengebäude in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

Schutz rund um Ihre Immobilie

Als Nebengebäude gelten Carports oder Garagen, Gewächs- und Gartenhäuser oder Hundehütten. Diese können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Hierzu müssen sie uns genannt werden, damit diese im Versicherungsschein vermerkt werden. Bitte denken Sie daran, die Neubauwerte in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.

Ferner sind Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehsteigbefestigungen, Schwimmbecken, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen im Versicherungsschutz einbezogen. Die Höhe der Entschädigung ist je Produktvariante begrenzt auf 5 % bzw. 10 % der Versicherungssumme multipliziert mit dem Anpassungsfaktor.

Was ist der Wert "1914"?

Basisgröße, die als Grundlage für Neubauwerte genutzt wird

  • Wenn Sie in die Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung schauen, fällt immer wieder der Wert "1914“ auf. Dabei handelt es sich um eine einheitliche Grundlage, auf deren Basis die Entwicklung des Baupreisindexes dargestellt wird. Wie für Indizes üblich, startet auch dieser mit einem Basiswert von 100 im Jahr 1914.

    Um den Wert der Immobilie im Jahr 1914 zu ermitteln, nehmen Sie den Neubauwert eines Jahres und teilen diesen durch den dazugehörigen Baupreisindex. Anschließend multiplizieren Sie diesen mit 100. Beachten Sie, dass die Einheit Mark ist. Den Neubauwert eines Jahres können Sie oftmals einem Gutachten entnehmen.

    Beispiel: Im Jahr 2010 lag der Neubauwert Ihrer Immobilie bei 250.000 Euro. Der Baupreisindex betrug für dieses Jahr 1.199,6. Der Wert für das Jahr 1914 errechnet sich wie folgt: 250.000 Euro : 1.199,6 * 100 = 20.840 Mark (aufgerundet 20.900 Mark).

    Der Wert 1914 bleibt stets gleich. Ausgehend von diesem Wert wird der Neubauwert für Ihre Immobilie jedes Jahr anhand des Baupreisindex ermittelt. Für die Wohngebäudeversicherung ist dieser Wert ausschlaggebend, da er zur Ermittlung der Entschädigungs- und der Beitragshöhe verwendet wird.

    Im Jahr 2025 beträgt der Baupreisindex 2.192,40. Der entsprechende Neubauwert Ihrer Immobilie ergibt sich durch: 20.900 Mark : 100 * 2.192,40 = 458.221,60 Euro.

  • Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Erläuterungen zum Wert 1914.

Was ist ein Anpassungsfaktor in der Gebäudeversicherung?

80% Baupreisindex, 20% Tariflohnindex

Der Anpassungsfaktor in der Gebäudeversicherung wird genutzt, um auf Basis des Werts 1914 zu den versicherungsrelevanten Größen in der Prämien- und Entschädigungsrechnung zu gelangen. Er setzt sich zu 80 % aus dem Baupreisindex und zu 20 % aus dem Tariflohnindex zusammen. Mit dem sich ergebenden Faktor wird der Wert 1914 dann multipliziert und die Prämie- bzw. Entschädigungshöhe fällt entsprechend höher oder niedriger aus.

Der Tariflohnindex wird hinzugezogen, weil für eine Reparatur oder den Wiederaufbau nicht nur reine Bausubstanz verwendet wird, sondern auch Arbeitskraft nötig ist. Deshalb liegt der Anpassungsfaktor in der Regel über dem reinen Baupreisindex.

Was ist bei baulichen Veränderungen zu beachten?

Änderungen sind relevant für Prämien und Entschädigungen

Wenn Sie Änderungen an der Immobilie vornehmen, melden Sie diese der HanseMerkur. Dies betrifft alle Sanierungen oder Umbauten. Da auch Nebengebäude versichert sind, sind daran Umgestaltungen ebenfalls anzeigepflichtig. Dies betrifft alle Sanierungen oder Umbauten, wie zum Beispiel den Einbau neuer Fenster oder die Installation einer neuen Heizungsanlage, da dies Einfluss auf den Wert der Immobilie hat.

In allen Fällen lässt Sie ein Mitarbeiter wissen, welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Sie erhalten dann eine Mitteilung, wenn die Prämie der Gebäudeversicherung aufgrund der Änderungen angepasst wird. Wichtig ist die Information an die HanseMerkur außerdem, um einer Unterversicherung vorzubeugen.

Was ist eine Feuerrohbau-Versicherung?

Schützen Sie Ihren Rohbau beitragsfrei gegen Feuer

Wenn Sie ein Haus neu bauen möchten, dann sollten Sie den Rohbau von Beginn an gegen Feuerrisiken versichern. Im Rahmen der Gebäudeversicherung ist die Feuerrohbau-Versicherung für 12 Monate im Tarif Kompakt-Schutz beitragsfrei. Im Tarif Top-Schutz sind es sogar 18 Monate. Ab dem Bezugstermin wird die beantragte Wohngebäudeversicherung beitragspflichtig und sichert dann weitere, umfassendere Risiken Ihrer Immobilie ab.

Wie vermeide ich bei der Gebäudeversicherung eine Unterversicherung?

Schätzung eines Sachverständigen oder zutreffende Antragsangaben

Eine Unterversicherung entsteht, wenn Ihr Gebäude zum Zeitpunkt eines Schadens einen deutlich höheren Wert aufweist als bei Versicherungsabschluss angegeben. In diesem Fall können die Leistungen gekürzt werden, sodass Sie einen Teil der Schäden selbst tragen müssen.

Für den Unterversicherungsverzicht der HanseMerkur ist es maßgeblich, dass die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung richtig ermittelt wurde. Dies können Sie über einen der drei folgenden Wege sicherstellen:

  • Die Festsetzung erfolgt durch eine von der HanseMerkur anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen.
  • Sie geben im Antrag den Neubauwert in Preisen des Baujahres an und die HanseMerkur ermittelt auf dieser Basis den Wert 1914.
  • Sie beantworten die Antragsfragen zu Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend und die HanseMerkur errechnet anhand Ihrer Angaben den Wert 1914.

Ist die richtige Ermittlung erfüllt, so verzichtet die HanseMerkur im Schadenfall auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Bitte beachten Sie, dass bauliche Veränderungen deshalb unbedingt angezeigt werden müssen, da sie wegen der Wertsteigerung ebenfalls eine Unterversicherung auslösen können.

Was sind Elementarschäden?

Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche und Lawinen absichern

Naturgewalten können sehr unterschiedliche Formen annehmen. Einem Orkan, der die Dächer abdeckt oder Hagelschäden mit sich bringt, sind die Meisten schon begegnet. Überschwemmungen ganzer Gebiete sind dagegen zum Glück seltener, aber die Schäden an Gebäuden sind verheerend.
Mit der zusätzlichen Option der Elementarschadenversicherung können Sie sich trotzdem schützen. Darin sind die Risiken aus Überschwemmungen und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkungen und -rutsche, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbrüche abgesichert. Je nachdem in welcher Region sich Ihre Immobilie befindet, fallen die Wahrscheinlichkeiten für ein solches Ereignis natürlich sehr unterschiedlich aus. Sollte es dennoch eintreten, sind die Schäden und Folgekosten besonders hoch.
Mit dieser und anderen Optionen als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie optimal vor den wichtigsten Risiken zu schützen.

Ist der Beitrag für die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Für Privatpersonen nicht steuerlich absetzbar

Für Privatpersonen ist der Beitrag für eine Gebäudeversicherung für das selbst genutzte Haus oder die selbst genutzte Wohnung nicht steuerlich absetzbar, da es sich nicht um Sonderausgaben handelt.

Vermieter hingegen können den Beitrag für eine Gebäudeversicherung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, wenn das versicherte Gebäude vermietet ist oder ausschließlich beruflich bzw. betrieblich genutzt wird.

Richtiges Verhalten im Schadenfall

Sie haben Ihre Immobilie durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert? Trotzdem ist im Schadenfall die Aufregung groß, schließlich erleben Sie so etwas – zum Glück – nicht jeden Tag. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich damit vertraut machen, was in dem jeweiligen Fall zu tun ist.

Bei Schäden durch Leitungswasser:

  • Schließen Sie sofort den Hauptwasserhahn
  • Informieren Sie die Nachbarn, wenn das Wasser von dort kommt.
  • Suchen Sie die Leckstelle und lassen Sie eine Notreparatur durchführen.
  • Erfahren Sie hier mehr zum Thema Wasserschaden.

Bei Schäden durch Brand oder Explosion:

  • Alarmieren Sie die Feuerwehr und Polizei.
  • Sichern Sie die unbeschädigten oder teilweise beschädigten Sachen.
  • Lagern Sie diese aus, wenn Sie die Möglichkeit haben.
  • Erfahren Sie hier mehr zum Thema Verhalten im Brandfall.

Bei Schäden durch Sturm oder Hagel:

  • Achten Sie auf Bäume und andere Teile, die auf Ihr Haus stürzen könnten.
  • Versuchen Sie, Folgeschäden zu vermeiden.
  • Dichten Sie nach Möglichkeit die Gebäudeöffnung mit Planen oder vorhandenen Dachpfannen ab.
  • Erfahren Sie hier mehr zum Thema Sturmschaden.

Wenn der erste Schreck überstanden ist, ist es wichtig, dass Sie achtsam vorgehen, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Machen Sie dafür Fotos von den Schäden, sobald es Ihnen möglich ist. Bewahren Sie außerdem beschädigte oder zerstörte Gegenstände auf. Das gilt auch für die defekten Rohrstücke bei einem Wasserrohrbruch. Aufräum- oder Reparaturarbeiten sollten Sie erst nach Abstimmung mit der HanseMerkur Wohngebäudeversicherung in Auftrag geben. Davon ausgenommen sind natürlich Notreparaturen. Die zerstörten Gegenstände dürfen erst nach Prüfung und Freigabe entsorgt werden.

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