E-Scooter-Versicherung - Günstige Versicherung für Elektro-Kleinstfahrzeuge
E Scooter

E-Scooter Versicherung

  • Deckungssumme 100 Millionen Euro
  • Auch Schäden am Akku abgesichert
  • Einfach beim Agenturpartner abschließen
Versicherung abschließen

E-Scooter und E-Scooter Versicherung

E-Scooter, auch Elektroroller genannt, sind immer öfter im deutschen Straßenverkehr zu sehen. Die wendigen Elektro-Flitzer sind gerade für kurze Strecken ein praktisches und gleichzeitig ökologisches Fortbewegungsmittel. Sie sind leicht, leise und lassen sich gut transportieren. Bei Bedarf kann der handliche Scooter einfach mit in die Bahn oder den Bus genommen werden und findet selbst im Büro schnell einen Platz.

Wer mit ein E-Scooter bzw. Elektroroller unterwegs ist, muss eventuelle Schäden mit einer E-Scooter Versicherung absichern.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Selbst bei umsichtigem Fahrverhalten kann es schnell zu einer gefährlichen Unfallsituation kommen, bei der auch dritte Personen oder fremde Gegenstände Schaden nehmen können. Daher schreibt der Gesetzgeber für E-Scooter eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ab dem 15.06.2019 in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vor. Die HanseMerkur E-Scooter-Versicherung leistet Schadenersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten entstanden sind.

Leistungen der E-Scooter Versicherung im Überblick

Kfz-Haftpflicht
Tarif Drive Go
Deckungssumme
100 Millionen EUR
Deckungssumme bei Personenschäden
max. 15 Millionen EUR je geschädigte Person
Deckungssumme Kfz-Umweltschadenversicherung
5 Millionen EUR
Diebstahl, Entwendung
Brand, Explosion
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,
Erdbeben, Stein- und Schneelawinen
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Akku


E-Scooter-Versicherung einfach abschließen

Die Versicherung für den E-Scooter abzuschließen ist nicht sehr aufwendig. Der Ablauf ist ähnlich wie beim Moped. Statt eines Versicherungskennzeichens bekommen Sie eine Versicherungsplakette, die Sie an der entsprechenden Stelle auf den Roller kleben. Die Plakette erhalten Sie ganz unkompliziert bei Ihrem HanseMerkur Agenturpartner vor Ort, sodass der Fahrspaß schnell beginnen kann. Der Versicherungsschutz gilt eine Saison. Sie beginnt am 01. März eines jeden Jahres und endet automatisch am 28./29. Februar des Folgejahres – eine Kündigung ist nicht erforderlich. Schließen Sie die Versicherung während der Saison ab, zahlen Sie einen reduzierten Beitrag.

Für den Vertragsabschluss muss eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) / Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des E-Scooters vorgelegt werden, die alle relevanten Informationen für den Versicherer enthält. Ohne Betriebserlaubnis kann der E-Scooter nicht versichert werden. Die ABE-/EBE-Nummer wird im Versicherungsschein eingetragen.

Versicherungsplakette beim HanseMerkur Agenturpartner abholen

Folienkennzeichen auf HanseMerkur-Trägerplatten
Seit 2021 macht die HanseMerkur bei der „Folienlösung mit“ und bietet für Mofa- und Mopedfahrer statt herkömmlicher Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech eine Klebefolie an. Diese ist umweltfreundlicher und fälschungssicher.

Kosten für Ihre E-Scooter-Versicherung

Die Kosten für die E-Scooter-Versicherung sind abhängig vom Alter und dem Stadt- bzw. Landkreis des Nutzers. Stadtkreis meint einen Verwaltungsbezirk, der nur aus einer einzelnen Stadt besteht. Landkreis ist ein Verwaltungsbezirk, der mehrere Gemeinden umfasst. Die Jahresbeiträge für den Zeitraum 1. März 2025 – 28. Februar 2026: 

E-ScooterNur Kfz-HaftpflichtKfz-Haftpflicht und Teilkasko
Nutzer unter 23 Jahren
Stadtkreis55,00 EUR85,00 EUR
Landkreis30,00 EUR55,00 EUR
Nutzer ab 23 Jahren
Stadtkreis28,00 EUR55,00 EUR
Landkreis21,00 EUR46,00 EUR

Das sollten Sie beim E-Scooter beachten

  • Der elektrische Roller darf höchstens 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang und 55 kg schwer sein.
  • Der Roller muss eine Lenk- oder Haltestange aufweisen.
  • Die Geschwindigkeit muss zwischen mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h liegen.
  • Eine Nenndauerleistung darf nicht mehr als 500 Watt, oder nicht mehr als 1.400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden, betragen.
  • Das Mindestalter zum Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre.
  • Der Roller darf nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden, fehlen diese, darf die Fahrbahn benutzt werden
  • Es besteht keine Helmpflicht. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir in jedem Fall das Tragen eines Helms.
  • Der E-Scooter benötigt zwei voneinander unabhängige Bremsen, einen Scheinwerfer und eine Schlussleuchte.

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