Wiederanlage - Die besten Vorteile kapitalbildender Versicherungen

Wiederanlage - Altersvorsorge

Wiederanlage

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Wiederanlage von überschüssigem Kapital mit Bedacht auswählen

Ein unverhoffter Geldsegen verführt zu unbedachten Ausgaben: Lang gehegte Träume von einem Luxusauto, wertvollem Schmuck oder einer hochwertigen Einrichtung können Sie etwa mit einer Erbschaft erfüllen. Auch die fällige Auszahlung einer Lebensversicherung oder hohe Renditen aus einem Investmentfonds verlocken zu solchen Ausgaben. Der Wert materieller Dinge schwindet jedoch schnell. Überschüssiges Kapital bietet eine gute Grundlage für Investitionen in die Zukunft. Ihr Geld können Sie beispielsweise gewinnbringend zur finanziellen Absicherung im Ernstfall einsetzen. Zur Wiederanlage eignen sich etwa kapitalbildende Versicherungen. Zur klassischen Ausführung gehört die gemischte Lebensversicherung auf Todes- und Erlebensfall. Sie kombiniert eine Todesfallabsicherung mit dem Sparvorgang. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit einer garantierten Sofortrente bietet eine weitere Option. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und wählen Sie eine rentable Wiederanlage mit Bedacht aus.

Die Wiederanlage soll das eingesetzte Kapital stetig vermehren

Als Wiederanlage bezeichnen Wirtschaftsexperten die Investition von Gewinnen in eine bestehende Kapitalanlage. Bei Investmentfonds legen Sie zum Beispiel einen jährlichen Ausschüttungsbetrag erneut in dem gleichen Fonds an. Das führt zu einem gesteigerten Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals. Durch den sogenannten Zinseszins-Effekt erhöht sich der Anlagebetrag. Im folgenden Abrechnungszeitraum wird auf diese Weise ein größerer Betrag verzinst. Dieser steigert wiederum die nächste Zinsausschüttung.

Eine Wiederanlage ist innerhalb einer Versicherungsgesellschaft möglich. Läuft beispielsweise ein Vertrag zu einer Lebensversicherung aus, stecken Sie das ausgezahlte Geld in andere kapitalbildende Versicherungen, wie etwa eine Sofortrentenversicherung. Diese konservative Anlageform birgt geringe Risiken, da Aktienanlagen der Beiträge lediglich zu geringen Prozentsätzen erlaubt sind.

Das Geld aus einer abgelaufenen Lebensversicherung oder anderen Einnahmequellen können Sie als weitere Wiederanlagevariante in einen Fonds-Entnahmeplan investieren. In diesem Fall setzen Sie das Kapital in einem gemischten vermögensverwaltenden Aktienfonds ein. Ihre persönliche Risikobereitschaft entscheidet über die Verteilung des Kapitals. Ein höherer Anteil an ausschüttenden Fonds kann konstante Einnahmen erbringen. Mit der Anlage in solide Sachwerte erwirtschaften Sie jährliche Dividenden. Kursschwankungen der Aktien sind mit mehr Risiken für den Markt der Fonds-Entnahmepläne verbunden. Sie bieten etwa im Vergleich zu einer Sofortrentenversicherung jedoch die Chance auf eine höhere Rendite.

Sofortrente als lebenslange Garantie nutzen

Eigene Ersparnisse, eine Erbschaft, die Auszahlung einer Lebensversicherung oder Gewinne aus anderen Kapitalanlagen erhöhen Ihren Kontostand. Das Geld können Sie direkt ausgeben oder gewinnbringend in die eigene Zukunft investieren. Eine Möglichkeit bietet die Sofortrente. Sie vereint die private Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen und der zusätzlichen Sicherheit für Angehörige.

Die Sofortrente ist eine private Rentenversicherung, bei der unmittelbar nach der Zahlung eines Einmalbetrags die Rentenauszahlung beginnt. Diese ist lebenslang garantiert. Bei einer konstanten Sofortrente bleiben die Rentenbeiträge immer gleich hoch. Die Auszahlungsbeträge einer teildynamischen Sofortrente sind anfangs zwar niedriger, steigen aber mit dem Alter. Ebenso wie bei der konstanten Sofortrente ist auch eine Kürzung der Zahlungen möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht die erhofften Überschüsse erarbeitet. Eine volldynamische Sofortrente steigert sich mit den Jahren und eine einmal erreichte Rentenhöhe kann der Versicherungsträger später nicht verringern.

Aus der Sofortrente müssen Sie lediglich den Ertragsanteil versteuern. Dieser Anteil richtet sich nach dem Alter zum Auszahlungsbeginn und verringert sich zunehmend. Ein 65-jähriger Rentner muss 18 Prozent der Jahresrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser Satz liegt im Rentenalter meistens niedriger als im Erwerbsleben. Daher sind oftmals gar keine Steuern zu entrichten. Beginnt die Auszahlung mit 67, werden 17 Prozent der Jahresrente besteuert. Um einen Ertragsanteil von 1 Prozent zu erhalten, darf die Rente in diesem Alter erstmalig ausgezahlt werden.

Fragen & Antworten zur Wiederanlage

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Unser Tipp: Um Sie umfassend beraten zu können bieten wir Ihnen individuelle und unabhängige Informationen zum Thema Wiederanlage.

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile legen Sie die optimale Höhe und Anlageform der Wiederanlage fest.