Witwenrente und Witwerrente

Rund um die Witwenrente bzw. Witwerrente

Anspruch, Regelungen, Höhe und Antrag von Witwenrente bzw. Witwerrente

Wer seinen geliebten Ehepartner verliert, steht nicht nur vor der Herausforderung, das Leben von jetzt an allein meistern zu müssen. Oft warten leider auch ungeahnte wirtschaftliche Probleme auf den Hinterbliebenen. Lassen sich Miete, Kreditzahlungen und andere Verpflichtungen mit nur einem Einkommen bewältigen? 

Hinterbliebene sollten daher immer prüfen, ob sie Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente haben. Welche Voraussetzungen müssen bei der Hinterbliebenenrente erfüllt sein, wann erhält man eine Witwenrente bzw. Witwerrente und welche Regelungen gibt es? Wer bekommt die große Witwenrente und wer bekommt die kleine Witwenrente? Wie hoch ist die Witwenrente? Erfahren Sie hier mehr.

Wer hat Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente?

Ab wann bekommt man eine Witwenrente bzw. Witwerrente? Hinterbliebene, die bis zum Tod des Ehepartners miteinander verheiratet waren, haben einen Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Bei kürzerer Dauer besteht der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente dann, wenn der Partner aufgrund eines Unfalls stirbt.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert war, also beispielsweise fünf Jahre lang Beiträge bezahlt hat. Verstirbt der Partner bei einem Arbeitsunfall oder hat schon Rente bezogen, entfällt diese Wartezeit.

Schlussendlich wird eine Witwenrente oder Witwerrente nur ausgezahlt, wenn der Empfänger der Hinterbliebenenrente nicht erneut geheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft neu begründet hat.

Hinweis: 2002 fand eine Reform der Hinterbliebenenrente statt. Es ist möglich, dass das alte Recht mit anderen Voraussetzungen Anwendung findet. Erfahren Sie mehr zum alten und neuen Recht bei der Witwenrente.

Übrigens: Zum Thema Halbwaisenrente und Waisenrente können Sie sich in unserem Ratgeber informieren.

Wer Mutter, Vater oder beide Elternteile verliert, steht gerade in jungen Jahren vor besonderen Herausforderungen. Hinterbliebene Kinder können auf Antrag eine Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten.

Waisen- und Halbwaisenrente

Kleine Witwenrente bzw. kleine Witwerrente: Anspruch und Höhe

Abhängig vom Alter des Empfängers der Hinterbliebenenrente wird eine kleine Witwenrente bzw. kleine Witwerrente oder eine große Witwen- bzw. große Witwerrente ausgezahlt.

Wer Anspruch auf eine kleine Witwenrente – oder kleine Witwerrente – hat, erhält üblicherweise 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner zum Zeitpunkt seines Todes bekommen hätte oder tatsächlich bekommen hat. Die kleine Witwenrente erhält, wer

  • im Jahr 2024 jünger als 46 Jahre und 2 Monate* ist,
  • nicht erwerbsgemindert ist und
  • kein Kind erzieht.

*Die Altersgrenze steigt in den nächsten Jahren an, bis sie ab 2029 bei 47 Jahren liegt.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Hinterbliebenenrente: Welche Arten gibt es? Wer hat einen Anspruch? Was ist beim Antrag zu beachten? Informieren Sie sich.

Hinterbliebenenrente

Große Witwenrente bzw. große Witwerrente: Anspruch und Höhe

Die große Witwenrente – oder große Witwerrente – beträgt 55 Prozent der Rente bzw. des Rentenanspruches des Partners. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und wurde ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, beträgt die große Witwen- oder Witwerrente 60 Prozent statt 55 Prozent.

Wer bekommt die große Witwenrente? Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente hat (§46 Abs. 2 SGB VI):

  • Wer im Jahr 2024 46 Jahre und 2 Monate* alt ist oder älter, hat Anspruch auf die große Witwenrente.

Oder

  • Wer erwerbsgemindert ist.

Oder

  • Wer ein eigenes Kind oder das Kind des Verstorbenen erzieht.

Ein Wechsel von der kleinen in die große Witwenrente bzw. Witwerrente kann auf Antrag stattfinden, wenn der Hinterbliebene das entsprechende Alter erreicht hat.

Wie hoch ist die Witwenrente bzw. Witwerrente?

Die Höhe der Witwenrente bzw. Witwerrente ist abhängig von:

  • Anspruch auf große oder kleine Hinterbliebenenrente
  • Anwendung des alten oder des neuen Rechts
  • Höhe der Rente bzw. des Rentenanspruchs des Verstorbenen
  • Kinderzuschläge bei Anwendung des neuen Rechts
  • Anrechnung eigenes Einkommen
Altes RechtNeues Recht
Kleine Witwenrente 
Anteil vom Rentenanspruch bzw. Rente
25 %25 %
Große Witwenrente 
Anteil vom Rentenanspruch bzw. Rente
60 %55 %

Kinderzuschlag: Wenn Sie ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erziehen oder erzogen haben, erhöht sich die Witwenrenten bzw. Witwerrenten nach dem neuen Recht um einen Kinderzuschlag. Seit Juli 2024 gelten die folgenden Kinderzuschläge:

Erstes KindJedes weitere Kind
Kleine Witwenrente
35,74 EUR17,87 EUR
Große Witwenrente
78,63 EUR39,32 EUR

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente stellen

Eine Hinterbliebenenrente wird nur auf Antrag ausgezahlt. Der Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente ist bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich zu stellen. Die entsprechenden Formulare für den Antrag stellt die Deutsche Rentenversicherung online unter deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung.

Für den Antrag benötigen Sie zum Beispiel:

  • Ausgefüllten Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente
  • Personaldokument (z. B. Personalausweis, Reisepass)
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Angaben zu den eigenen Einkünften
  • Mitteilung der letzten Rentenanpassung des Verstorbenen oder sonstige Rentenunterlagen

Altes und neues Recht bei der Witwenrente

Im Jahr 2002 wurden die Hinterbliebenenrenten reformiert. Die Änderungen hatten Einschnitte für Hinterbliebene zur Folge. Bei der kleinen und großen Witwenrente wurde folgendes geändert:

Änderungen bei der kleinen Witwenrente: Altes Recht und neues Recht

Altes RechtNeues Recht
Anteil vom Rentenanspruch
25 %25 %
Kinderzuschlag
neinja
Dauer der Zahlung
unbegrenzt24 Monate
Mindestdauer der Ehe
keine1 Jahr

Änderungen bei der großen Witwenrente: Altes Recht und neues Recht

Altes RechtNeues Recht
Anteil vom Rentenanspruch
60 %55 %
Kinderzuschlag
neinja
Dauer der Zahlung
unbegrenztunbegrenzt
Mindestdauer der Ehe
keine1 Jahr

Das alte Recht findet Anwendung, wenn 

  • die Ehe vor 2002 geschlossen und
  • ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Ist der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben, gilt ebenfalls das alte Recht. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, gilt das neue Recht bei der Witwenrente bzw. Witwerrente.

Häufige Fragen rund um die Hinterbliebenenrente

Wie lange wird die Witwenrente bzw. Witwerrente ausgezahlt?


Wie lange man Witwenrente bzw. Witwerrente bekommt, ist abhängig von der Art der Hinterbliebenenrente und dem Familienstand.

  • Die große Witwen- bzw. Witwerrente wird bis zum Tod gezahlt, die kleine Rente für 24 Monate.
  • Eine Auszahlung erfolgt nur so lange, wie der Hinterbliebene ledig bleibt. Wer wieder heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, verliert den Anspruch auf Witwenrente bzw. Witwerrente.

Gibt es eine Witwerrente?


Ja, sowohl Männer als auch Frauen haben einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist das Sterbevierteljahr?


Die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen, werden „Sterbevierteljahr“ genannt. In dieser Zeit wird an den Hinterbliebenen die volle Höhe der tatsächlichen Rente des verstorbenen Partners bzw. der Betrag des bis dahin erworbenen Rentenanspruch ausgezahlt.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Sterbevierteljahr.

Welche Einkommen werden angerechnet?


Wie hoch die Witwenrente ist, ist auch abhängig von der Höhe der eigenen Einkommen. Einkünfte werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Als Einkommen zählt zum Beispiel:

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Krankengeld, Arbeitslosengeld oder eigene Rente
  • Einkünfte aus Vermögen
  • Renten aus privaten Versicherungen
  • Elterngeld

Für das Einkommen gibt es einen Freibetrag. Liegen die Einkünfte oberhalb dieser Grenze, werden sie bis zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Es gibt Ausnahmen für die Anrechnung des Einkommens. Diese finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Stand 07/2024:
Der Freibetrag liegt bundesweit bei 1.038,05 Euro. Hinzu kommt für jedes Kind ein Freibetrag in Höhe von 220,19 Euro.

Die aktuelle Broschüre zum Einkommen bei der Hinterbliebenenrente finden Sie hier: Deutsche Rentenversicherung

Generell entfallen auf Witwenrente bzw. Witwerrenten die Sozialabgaben.

Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme?


Eigenes Einkommen wird, unter Berücksichtigung von Freibeträgen, auf die Witwenrente bzw. Witwerrente angerechnet. Dazu zählt auch die eigene Altersrente. Wir empfehlen die Beratung beim Rentenversicherungsträger.

Die aktuelle Broschüre zum Einkommen bei Hinterbliebenenrente finden Sie hier: Deutsche Rentenversicherung
 

Wie lange muss man verheiratet sein, um Witwenrente zu bekommen?


Für einen Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente nach dem neuen Recht ist u. a. Voraussetzung, dass die Ehe bzw. eingetragene Lebensgemeinschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Bei kürzerer Dauer besteht der Anspruch dann, wenn der Partner aufgrund eines Unfalls stirbt.

Findet das alte Recht Anwendung, gilt es keine Mindestdauer der Ehe.
 

Können Geschiedene Witwen- bzw. Witwerrente erhalten?


Wenn der frühere Ehepartner verstirbt, haben Geschiedene unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente:

  • Die Ehe wurde vor dem 1. Juli 1977 geschieden.
  • Der frühere Ehepartner hat die Wartezeit von fünf Beitragsjahren erfüllt oder diese vorzeitig erfüllt oder bis zum Tod eine Rente bezogen.
  • Der Hinterbliebene hat zu Lebzeiten des früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet.
  • Der Hinterbliebene hat im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners Unterhalt von diesem erhalten bzw. hatte einen Unterhaltsanspruch gegen ihn.

Auch wenn in der Zwischenzeit eine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen und wieder beendet wurde, kann ein Anspruch auf Witwen-bzw. Witwerrente bestehen, wenn der vorletzte Ehepartner stirbt.

Es ist sinnvoll, in diesen Fällen die Beratung des Rentenversicherungsträgers in Anspruch zu nehmen.

Privat vorsorgen und finanziell abgesichert sein

Der plötzliche Tod eines Partners kann trotz Witwenrente bzw. Witwerrente existenzielle Notlagen hervorrufen. Im Schnitt erhielten im Jahr 2022 Witwen eine Witwenrente von 734 Euro und Witwer nur 402 Euro im Monat Witwerrente.

Die Reform des Hinterbliebenenrechts 2002 hatte zur Folge, dass die Ansprüche zum Teil stark gekürzt wurden. Hinzu kommt ein sinkendes Rentenniveau, das Hinterbliebene vor große finanzielle Probleme stellen kann. Aus diesem Grund ist eine private Vorsorge wichtig, um finanziell abgesichert zu sein. Informieren Sie sich, ab wann man mit der Altersvorsorge beginnen sollte.

Erfahren Sie mehr zum Thema Altersvorsorge: Ab wann sollte man mit der Altersvorsorge beginnen? Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es? Wie viel Rücklagen braucht man?

Ab wann Altersvorsorge

Die HanseMerkur bietet in der Risikoabsicherung mit der Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung zielgerichtete Absicherungen für Ihre Hinterbliebenen. Alternativ kann auch eine private Rentenversicherung  mit Todesfallleistungen in Form einer Rentengarantiezeit und der Rückerstattung der Vertragsguthabens (abzüglich der gezahlten Renten) in schwierigen Situationen weiterhelfen.

Die Familie für den Ernstfall absichern

  • Günstigere Beiträge für Gesundheitsbewusste
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  • Zusätzliche Absicherung des Partners
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Monatsbeitrag am Beispiel Frau/Mann, 40 Jahre, 3.000 EUR Versicherungssumme

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Mit der Rürup-Rente lässt sich die Steuerlast senken und die Basisversorgung im Alter aufbauen. Auch für ältere Sparer eine geeignete Altersvorsorge.

Rürup-Rente

Stand Juli 2024; Quelle der Daten ist die Deutsche Rentenversicherung

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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