Private Pfle­ge­ver­si­che­rung - Vorsorgen und sich die beste Betreuung im Pfle­ge­fall sichern
Private Pflegeversicherung

Private Pfle­ge­ver­si­che­rung

  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
  • Inan­spruch­nahme ohne Kosten­nach­weise
  • Vermitt­lung von wert­vollen Assis­tance-Leis­tungen
Leistungen ohne
Wartezeit

Bestens versorgt mit der privaten Pfle­ge­ver­si­che­rung

Ein Pflegefall zu werden, kann jeden treffen. Durch Unfall oder Krankheit kann sich das Leben für junge und ältere Menschen grundlegend ändern. Im Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Laut der „HanseMerkur Pflegestudie 2022“ hatten zwei Drittel (67 Prozent) der Deutschen schon einen Pflegefall im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis. Dabei hat rund jeder Dritte bereits eine pflegebedürftige Person gepflegt und empfand die Pflege dabei als belastend. Alarmierend ist, dass jeder Zweite mit Pflegeerfahrung sich von Pflegekasse, Pflegeberatern oder Pflegediensten nicht gut unterstützt fühlt. Gestiegene Kosten sorgen dafür, dass die wenigsten Menschen für die eigene Pflege oder die eines Angehörigen aufkommen können, trotz gesetzlicher Pflegepflichtversicherung.

Eine private Pflegeversicherung hilft Ihnen dabei, den Eigenanteil an den Pflegekosten zu begleichen. Damit kann eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege sichergestellt werden, ohne dass das angesparte Vermögen angegriffen werden muss. Vermeiden Sie eine hohe Eigenbeteiligung bei den Pflegekosten, indem Sie rechtzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen.

Gute Aussichten für später: Die HanseMerkur Pflegezusatzversicherung (Tarif PGA, PGS) ist ausgezeichnet von Stiftung Warentest als TESTSIEGER (Ausgabe 02/2020) und von FocusMoney als Bestes Pflege-Tagegeld (Ausgabe 33/2021).

Vorteile der privaten Pfle­ge­ver­si­che­rung der HanseMerkur

Mit dem Abschluss einer Pflegeversicherung der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile. Dazu gehören beispielsweise:

  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
  • Leistungsinanspruchnahme ohne Kostennachweise und Wartezeit
  • Individuell wählbares Pflegemonatsgeld
  • Möglichkeit so lang wie möglich Zuhause zu wohnen
  • Lebensqualität sichern
  • Vorauszahlungen und telefonische Pflegeberatung
  • Hilfe im Alltag durch die Vermittlung von Assistance-Leistungen
  • Auch Leistungen bei der Pflege durch Angehörige
  • Günstiger Einsteigertarif
  • Angehörige werden finanziell nicht belastet

Außerdem vorteilhaft für Sie:
Sie können Ihre private Pflegeversicherung schnell und einfach online abschließen und noch heute für Ihren Versicherungsschutz sorgen. Innerhalb von wenigen Klicks gelangen Sie zu Ihrer Absicherung und sind frei von finanziellen Sorgen im Pflegefall!

Jetzt abschließen

Zahlen und Fakten zur Pflege und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit

In Deutschland gab es zum Jahresende 2019 über vier Millionen Pflegebedürftige, so die Zahl des Statistischen Bundesamtes.
So bedrückend es ist: Die Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, denn Krankheit und Unfälle sind neben dem Alter ebenfalls dafür verantwortlich, dass Personen im Alltag Unterstützung benötigen. Laut Bundesgesundheitsministerium waren im letzten Jahr 215.494 Personen pflegebedürftig, die bis zu 20 Jahre alt waren. Im Altersbereich von 20 bis 40 waren es 168.659 Menschen**. Obwohl es im Alter 50 % der Männer und 75 % der Frauen trifft, ist es ein Trugschluss zu sagen, dass es keine jungen pflegebedürftigen Menschen gibt.

Verteilung Pflegebedürftigkeit Männer Frauen

Gepflegt wird laut Bundesgesundheitsministerium der Löwenanteil dabei ambulant (3.141.471 Menschen), weniger als ein Viertel (858.284 Personen) ist in stationärer Pflege. Dabei liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 1.830 Euro, bei häuslicher Pflege ist die Pflegelücke oft noch höher. Besonders problematisch ist es dann, wenn die Angehörigen selbst weniger arbeiten gehen können, um die bedürftige Person zu pflegen.
**https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/2019_Leistungsempfaenger-nach-Altersgruppen-und-Pflegegraden-insgesamt.pdf

Pflege für Einsteiger - die güns­tige Pfle­ge­ver­si­che­rung für junge Menschen

Private Pflegevorsorge ist keine Frage des Alters. Deshalb bietet die HanseMerkur für junge Interessenten einen günstigen Einsteigertarif der privaten Pflegeversicherung für nur 5,18 Euro im Monat an.
Wie sie so günstig sein kann? Für den Anfang entfällt die Altersrückstellung, also eine zusätzlich zur Absicherung erfolgende Kapitalbildung für das Alter.

Sorge um die Pflege kann jeden treffen - auch in jungen Jahren, etwa durch einen schweren Unfall oder eine Krankheit. Nur wer frühzeitig mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgt, kann sicher sein, im Ernstfall bestens versorgt zu werden.

Tarifleistungen Pflege für Einsteiger (Tarif PGE)

  • Pflegemonatsgeld für ambulante Pflege in Höhe von 1.000 Euro
  • Pflegemonatsgeld für stationäre Pflege in Höhe von 1.000 Euro
  • Leistungsanspruch ohne Wartezeit
  • Pflegeplatzgarantie innerhalb 24 Stunden
  • Ohne Kostennachweise
  • Anspruch auf Vorauszahlung
  • Assistance-Leistungen
Pflegeversicherung für Einsteiger

Mit Vollendung des 49. Lebensjahres wechseln Sie automatisch in den Tarif Pflege Schutz mit Altersrückstellungen. Wünschen Sie einen vorzeitigen Wechsel, ist dies ohne weitere Gesundheitsprüfung jederzeit möglich.

Was sind Altersrückstellungen?
Im Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden oder medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung im Alter nicht steigen, werden Beitragsanteile verzinst und später als Beitragsentlastung genutzt.

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Leis­tungen der Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung im Über­blick

Pflege SchutzPflege Schutz +
Tarif PGA+PGSTarif PGA+PGS+PZG
Pfle­ge­mo­nats­geld für ambu­lante Pflege
Ambu­lante Pflege

Von ambu­lanter bzw. teil­sta­tio­närer Pflege wird gespro­chen, wenn der Pfle­ge­be­dürf­tige in der eigenen Wohnung oder z. B. in einem Senio­ren­wohn­heim gepflegt wird. Die Pflege kann sowohl von Ange­hö­rigen als auch von einer Pfle­ge­fach­kraft über­nommen werden. Bei der teil­sta­tio­nären Pflege verbringt der Pfle­ge­be­dürf­tige nur tags­über oder nachts in einer statio­nären Pfle­ge­ein­rich­tung.

indi­vi­duell wählbarindi­vi­duell wählbar
Pfle­ge­mo­nats­geld für statio­näre Pflege
Statio­näre Pflege

Wenn der Pfle­ge­be­dürf­tige ganz­tägig und dauer­haft in einer statio­nären Pfle­ge­ein­rich­tung (Pfle­ge­heim) unter­ge­bracht ist.

indi­vi­duell wählbarindi­vi­duell wählbar
Leis­tungs­an­spruch ohne Warte­zeit
  
Pfle­ge­platz­ga­rantie inner­halb von 24 Stunden
Pfle­ge­platz­ga­rantie inner­halb von 24 Stunden

Bei Bedarf erhalten Sie inner­halb von 24 Stunden ein Platz in einem zerti­fi­zierten Pfle­ge­heim in Deutsch­land. Die Pfle­ge­platz­ga­rantie erhalten Sie bereits ab Pfle­ge­grad 1, sofern Sie eine dauer­hafte voll­sta­tio­näre Unter­brin­gung wünschen.

  
Ohne Kosten­nach­weis
Ohne Kosten­nach­weis

Sie erhalten Ihr Pfle­ge­geld, ohne einen Kosten­nach­weis erbringen zu müssen. So erhalten Sie die Auszah­lung auch bei Pflege durch Ange­hö­rige zuhause.

  
Option auf Höher­ver­si­che­rung
Option auf Höher­ver­si­che­rung

Sie können einmalig Ihr Pfle­ge­mo­nats­geld für ambu­lante und statio­näre Pflege um jeweils maximal 300 Euro erhöhen. Es ist keine Risi­ko­prü­fung nötig. Dieses Recht besteht z. B. bei Abschluss des Studiums bzw. der Berufs­aus­bil­dung, der Eheschlie­ßung oder Geburt bzw. Adop­tion eines Kindes.

  
Anspruch auf Voraus­zah­lung
Anspruch auf Voraus­zah­lung

Sie haben die Möglich­keit ab Pfle­ge­grad 2 eine Voraus­zah­lung in Pfle­ge­mo­nats­geld­leis­tungen in Anspruch zu nehmen.

  
Tele­fo­ni­sche Pfle­ge­be­ra­tung
Tele­fo­ni­sche Pfle­ge­be­ra­tung

Nach erst­ma­ligem Errei­chen von mindes­tens Pfle­ge­grad 2 steht Ihnen die HanseMerkur inner­halb der ersten 6 Monate mit einer tele­fo­ni­schen Pfle­ge­be­ra­tung zu Seite. Diesen Service können Sie z. B. in Anspruch nehmen, um Service­firmen zur Wohnungs­rei­ni­gung, Garten­ser­vice, Wäsche­r­ei­ni­gung oder eines Menü­ser­vices in Erfah­rung bringen wollen.

  
Vermitt­lung von Assis­tance-Leis­tungen
Vermitt­lung von Assis­tance-Leis­tungen

Die HanseMerkur möchte den Pfle­ge­be­dürf­tigen in guten Händen wissen und vermit­telt Ihnen daher auf Wunsch Assis­tance-Leis­tungen ab Pfle­ge­grad 2 (inner­halb der ersten 6 Monate ab Fest­stel­lung). Hierzu zählen z. B. Haus­not­ruf­sys­teme, Pfle­ge­schu­lung für Ange­hö­rige, Kinder­be­treuung oder diverse Leis­tungen von Service­firmen (Wohnungs- und Wäsche­r­ei­ni­gung, Menü­ser­vice, Fahr­dienste). Je nach Tarif­wahl werden die Kosten für in Anspruch genom­mene Assis­tance-Leis­tungen inner­halb der ersten 3 Monate bis 2.500 Euro über­nommen.

Vermitt­lungVermitt­lung und Kosten­über­nahme
Einmal­zah­lung
Einmal­zah­lung

Nach erst­ma­ligem Fest­stellen von mindes­tens Pfle­ge­grad 2 haben Sie während der gesamten Vertrags­lauf­zeit Anspruch auf eine Einmal­zah­lung in Höhe von 1.500 Euro.

 1.500 EUR
Beitrags­be­freiung ab Pfle­ge­grad 3
Beitrags­be­freiung ab Pfle­ge­grad 3

Ab Pfle­ge­grad 3 zahlen Sie keinen Beitrag mehr.

  
Preis­bei­spiel (ohne Einstei­ger­tarif) pro Monat, Frau/​​​​​Mann, 30 Jahre
Monats­bei­trag (ohne Einstei­ger­tarif) Frau/​Mann, 30 Jahre ab

Beispiel für einen Monats­bei­trag mit jeweils 1.000 Euro Pfle­ge­mo­nats­geld für ambu­lante und statio­näre Pflege.

13,07 EUR17,40 EUR
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Leis­tungs­bei­spiel: Herr Schulzes Pflege ist finan­ziert dank privater Pfle­ge­ver­si­che­rung

Bernd Schulze ist 50 Jahre alt und macht sich Sorgen, ob er im Falle einer Pflegebedürftigkeit genügend finanzielle Mittel hat. Er möchte sich sicher sein, dass er gut gepflegt wird, ohne dass er oder Angehörige sich Gedanken um die Finanzierung machen müssen. Besonders besorgt ist er, dass er das Gesparte dafür verwenden muss, das eigentlich für das Studium seines Enkels gedacht ist. Deswegen entschließt sich Herr Schulze, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Für 52 Euro im Monat sichert er sich mit dem Tarif Pflege Schutz der HanseMerkur ein Pflegemonatsgeld von 1.500 Euro.

Viele Jahre später ist Herr Schulze 83 Jahre alt und muss aufgrund einer Demenz gepflegt werden. Mit der Pflegestufe 4 kommt er in ein Pflegeheim. Dank des Pflegemonatsgeldes von 1.500 Euro im Monat zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekosten für die vollstationäre Pflege komplett gedeckt. Und das Ersparte wird, wie von ihm gewünscht, seinen Enkel im Studium unterstützen.

Die Lücke in der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung

Die soziale Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden, hohen Kosten. Unsere Beispielrechnungen für ambulante Pflege bei Pflegegrad 3 und für die stationäre Pflege bei Pflegegrad 4 zeigen, dass monatlich schnell über 1.000 Euro an Kosten zusammenkommen, die nicht übernommen werden. Gut, wer mit einer privaten Pflegeversicherung vorgesorgt hat.

Ambulante Pflege bei Pflegegrad 3: Für tägliche häusliche Pflege durch eine Pflegekraft können monatlich zum Beispiel 2.500 Euro anfallen. Die gesetzliche Pflegeversicherung und der Entlastungsbetrag können die Pflegekosten nicht vollständig decken, sodass Sie in unserem Beispiel mit einem Eigenanteil von ca. 850 Euro rechnen müssten.  


Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4: Die monatlichen Pflegekosten im Pflegeheim können zum Beispiel 3.550 Euro betragen. Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung müssten Sie in unserem Beispiel einen Eigenanteil von ca. 1.700 Euro zahlen. Diese finanzielle Lücke können Sie mit der privaten Zusatzversicherung schließen.

Wie entsteht die Pfle­ge­lücke trotz der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung?

Von der sozialen Pflegeversicherung erhalten Sie im Pflegefall monatlich einen Betrag, der sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet. Dazu erhalten Sie noch einen Entlastungsbetrag. Dieses Geld reicht allerdings bei weitem nicht aus, um die anfallenden Pflegekosten zu decken – es entsteht die sogenannte Pflegelücke.
Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, welche Kosten anfallen, haben wir die verschiedenen Posten einmal aufgelistet:

Die Kosten der stationären Pflege

Bei der Pflege in einem Heim fallen folgende Posten an:

  • Miete des Zimmers oder Bettes
  • Verpflegung mit Essen und Trinken
  • Reinigung des Zimmers und aller Gemeinschaftsräume
  • Betreuung und medizinische Versorgung
  • Medikamente und medizinische Verbrauchsmaterialien wie Verbände etc.
  • Medizinisches Equipment sowie dessen Instandhaltung und Wartung
  • Wäscheversorgung
  • Müllentsorgung
  • Personalkosten
  • Instandhaltungs- und Betriebskosten der Einrichtung

Die Kosten der stationären Pflege hängen ebenso vom Standort ab. In Gegenden mit höheren Kosten für Immobilien, wenn also die Miete, der Kauf oder der Grundstückspreis für den Bau des Heimes sehr hoch waren, sind im Schnitt auch die Pflegekosten höher.

Die Kosten der ambulanten Pflege

Die Kostenpunkte der ambulanten Pflege unterscheiden sich, im Gegensatz zu den Kosten der stationären Pflege, umso stärker nach Pflegegrad und der noch vorhandenen Selbstständigkeit. So ist es beispielsweise ein Unterschied, ob der Pflegeservice nur beim Ankleiden und beim Einkaufen hilft, oder ob ein Katheter entleert, Medikamente gespritzt und die zu pflegende Person gewaschen werden muss. Die letztliche Kostenaufstellung setzt sich zusammen aus einigen der folgenden Punkte:

  • Pflege- oder Betreuungsdienst
  • Garten-, Haushalts- oder Wäscheservices
  • Medizinische Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien
  • Medikamente
  • Hilfsmittel wie ein Hausnotrufsystem
  • Therapie, beispielsweise bei Altersdepression
  • Nahrungsergänzungsmittel oder besondere Lebensmittel aufgrund von Ernährungsplänen

Nicht unterschätzt werden darf auch der Verdienstausfall, wenn ein Familienmitglied bei der Pflege unterstützt oder diese gänzlich übernimmt. Wenn Angehörige weniger oder gar nicht mehr arbeiten, erhalten sie weniger oder keinen Lohn. Aber auch diese Personen müssen ihren Lebensunterhalt bestreiten. In diesem Fall sollte überlegt werden, ob Sie vielleicht von vornherein ein höheres Pflegemonatsgeld vereinbaren möchten.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

Bei der stationären Pflege erhalten Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung folgende Leistungen:

  • Pflegegrad 1: keine Leistungen
  • Pflegegrad 2: 805 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Bei der ambulanten Pflege können Sie entweder ein Pflegegeld beantragen, die Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung, bei welcher die beiden Leistungen prozentual miteinander verrechnet werden. Dabei ist die Pflegesachleistung nur dann zu beantragen, wenn professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen wird.

Unsere Kunden sind zufrieden

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Fragen und Antworten zur privaten Pfle­ge­ver­si­che­rung

Warum ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?

So begrenzen Sie die finanzielle Belastung im Pflegefall

Die finanzielle Belastung durch Pflegekosten ist hoch und sie kann nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Angehörigen treffen. Es sollte für jeden realisierbar sein, einem Angehörigen oder sich selbst auch bei Pflegebedürftigkeit ein angenehmes Leben zu ermöglichen. So sollten die Betroffenen dank einer guten Betreuung sorgenfrei in einer Umgebung leben können, in welcher sie sich wohlfühlen. Die pflegenden Personen sollten genügend Zeit aufwenden können, um die Bedürfnisse der Betroffenen zu stillen. In der Realität können das aber viele Menschen schlichtweg nicht zahlen und müssen mit dem absoluten Minimum auskommen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt aber grundsätzlich erst ab dem Pflegegrad 2 und auch nur für die tatsächlichen Pflegeleistungen.Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten, die restlichen Ausgaben müssen privat abgefangen werden. Um die mehreren hundert Euro oder gar Beträge im vierstelligen Bereich zu zahlen, müssen die meisten Betroffenen und/oder ihre Angehörigen mühsam Erspartes aufwenden. Das zurückgelegte Geld für Kinder oder Enkelkinder wird dann aufgezehrt, über einen langen Zeitraum hinweg reicht aber auch das nicht aus. Im schlimmsten Fall verschulden sich Betroffene oder Angehörige, um die Pflege zu finanzieren.

Mit einer Pflegeversicherung der HanseMerkur sichern Sie sich ein Pflegemonatsgeld – eine Monatsleistung, die Ihren Eigenanteil mindert, wenn nicht gar komplett deckt. So vermeiden Sie, sich zwischen den Vermögenswerten Ihrer Familie und der eigenen Pflege oder der Pflege eines Familienmitglieds entscheiden zu müssen. Zudem helfen Ihnen Beratungs- und Assistance-Leistungen dabei, zu lernen, wie Sie gut mit Ihrer neuen Situation umgehen. Eine Pflegezusatzversicherung ist für jeden sinnvoll, der sich Gedanken um seine Versorgung im Alter macht und finanziellen Engpässen vorbeugen will.

Welche Pflegetarife bietet die HanseMerkur an?

Pflege ist keine Frage des Alters

Um sich in einem Pflegefall keine Sorgen um die finanziellen Belastungen machen zu müssen, hat die HanseMerkur für Sie den Tarif Pflege Schutz (PGA+PGS) entwickelt. Damit reduzieren Sie Ihren Eigenanteil im Falle einer Pflege deutlich und sichern sich parallel eine optimale Betreuung in den Bereichen ambulanter sowie stationärer Pflege. Die Höhe der einzelnen Leistungen wählen Sie dabei selbst.

Bei einer Inanspruchnahme von Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung sind bei der HanseMerkur keine Kostennachweise erforderlich. Leistungen werden auch gezahlt, wenn Angehörige die private Pflege übernehmen. Ab Pflegegrad 2 bieten wir zusätzlich sowohl telefonische Beratung als auch die Vermittlung von hilfreichen Assistance-Leistungen, wie z. B.

  • Qualifizierter Pflegedienst
  • Hausnotrufsystem
  • Pflegeschulung von Angehörigen
  • Menü- und Wäscheservice
  • Haushalts- und Gartenhilfe

Da eine Pflegezusatzversicherung allerdings keine Frage des Alters sein sollte, bieten wir jüngeren Interessenten automatisch besondere Einsteigerkonditionen in der Tarifvariante Pflege für Einsteiger (PGE) für 5,18 Euro im Monat an. Damit sichern Sie sich im Ernstfall Pflegeleistungen von bis zu 1.000 Euro pro Monat, abhängig vom Pflegegrad sowohl im Bereich ambulanter als auch stationärer Pflege. Entscheiden Sie sich für eine andere individuelle Leistungshöhe oder haben Sie das 49. Lebensjahr vollendet, wechseln Sie automatisch in den Pflegetarif Pflege Schutz (PGA+PGS) inklusive Leistungen zur Altersrückstellung.

Der Tarif Pflege Schutz + bietet Ihnen zusätzliche Leistungen zur Reduzierung der finanziellen Belastung im Pflegefall. Ab Pflegegrad 2 haben Sie während der gesamten Vertrags­lauf­zeit An­spruch auf eine Ein­mal­zahlung in Höhe von 1.500 Euro. Des Weiteren müssen Sie ab Pflegegrad 3 keine Beiträge mehr zahlen.

Welche Leistungen stehen mir aus der privaten Pflegeversicherung zur Verfügung?

Wertvolle Unterstützung mit Assistance- und Monatsleistungen

Wenn ein Pflegefall eintritt, ist es für alle Beteiligten eine große Umstellung. Mit den Leistungen einer Pflegeversicherung der HanseMerkur werden Sie und Ihre Angehörigen unterstützt, um der neuen Situation bestmöglich gerecht zu werden.

Damit Sie den monatlichen Eigenanteil, den die Pflegekasse nicht abdeckt, nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlen müssen, erhalten Sie eine Monatsleistung von der HanseMerkur. Diese ist unabhängig davon, ob es sich um eine stationäre oder ambulante Pflege handelt – beide Fälle sind abgedeckt. Beim Abschluss der privaten Pflegeversicherung vereinbaren Sie jeweils ein gewünschtes Pflegemonatsgeld; eines für die ambulante Pflege, das Ihnen bei Pflegegrad 5 zu 100 % gezahlt wird und ein Pflegemonatsgeld für die stationäre Pflege, das bereits ab Pflegegrad 2 zu 100 % leistet. Bei niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie einen anteiligen Betrag.

Leistungen bei ambulanter Pflege Übersicht

   

Jedoch kommen mit der Pflegebedürftigkeit nicht nur finanzielle Herausforderungen auf Sie zu. Daher steht Ihnen die HanseMerkur ebenfalls mit Assistance-Leistungen zur Seite. Sie erhalten in den ersten 6 Monaten nach Feststellung eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 2) eine telefonische Beratung rund um das Thema Pflege. Außerdem werden Sie beispielsweise bei der Auswahl eines qualifizierten Pflegedienstes oder einer Haushaltshilfe unterstützt. Des Weiteren profitieren Sie von einer Pflegeschulung für Angehörige.

Die Leistungen der HanseMerkur erhalten Sie jedoch nicht nur, wenn Sie professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst beanspruchen oder eine stationäre Pflegeeinrichtung wählen. Wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, erhalten Sie die gleiche Höhe der Monatsleistungen aus Ihrer privaten Pflegeversicherung. Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie keine Kostennachweise einreichen.

Leistungen bei stationärer Pflege Überblick
Was sind vollstationäre Leistungen?

Dauerhafte Unterbringung und Pflege in einem Pflegeheim

Um eine vollstationäre Pflege handelt es sich, wenn der Pflegebedürftige beispielsweise dauerhaft im Pflegeheim oder vergleichbaren stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht wird. Sie ist zu unterscheiden von der teilstationären Pflege und häuslichen Unterbringung.

Dabei wird aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Betrag für die Pflege an das Heim gezahlt, wobei die Höhe des Betrags mit der Höhe des Pflegegrads einhergeht. Die Eigenleistung, die Sie bei der vollstationären Unterbringung übernehmen müssen, ist jedoch nicht abhängig vom Pflegegrad und besteht im Wesentlichen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte „Hotelkosten“. Diese müssen Sie selbst begleichen, da die gesetzliche Versicherung nur für die tatsächliche Pflegeleistung aufkommt. Um diesen Eigenanteil aufzufangen, können Sie die Monatsleistungen aus der privaten Pflegeversicherung nutzen.

Sollten Sie nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit schnell einen dauerhaften, vollstationären Platz benötigen, so steht Ihnen die private Pflegeversicherung der HanseMerkur mit einer Vermittlungshilfe für zertifizierte Pflegeheime in Deutschland zur Verfügung.

Was sind Betreuungsleistungen?

Nach der Reform in den Pflegegraden enthalten

Bei den Betreuungsleistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt waren, ging es vor allem um die Unterstützung im Alltag. Dies war bei Betroffenen relevant, die zwar körperlich noch gut in Form sind, aber aufgrund geistiger Einschränkungen ihren Tagesablauf nicht mehr selbständig bewältigen können. Dies trifft oftmals bei demenzkranken Menschen zu. Da sie gemäß der bisherigen Einstufung keine Pflegestufe erhielten, wurden sie vom Gesetzgeber dennoch mit einem Zuschuss für Betreuungsleistungen bedacht.

Die Pflegereform stellt nun jedoch sicher, dass geistige und psychische Aspekte ebenfalls in die Bewertung der Pflegegrade einfließen. Damit sind nun auch die Betreuungsleistungen der gesetzlichen Versicherung eingeschlossen, unabhängig davon, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause erfolgt. Nichtsdestotrotz deckt der Betrag aus der Pflegekasse nicht den vollen finanziellen Aufwand, sodass die private Pflegeversicherung in Form der Monatsleistungen für Entlastung sorgt.

Wie komme ich an Hilfsmittel?

Leihgeräte und monatlicher Zuschuss bei Verbrauchsmitteln

Pflegehilfsmittel werden in aller Regel von der Krankenversicherung oder anderen Versicherungsträgern zur Verfügung gestellt. Sie erhalten also neben dem Pflegegeld auch die notwendigen Hilfsmittel. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Rollstuhl, ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem handeln. Soweit es geht, werden die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich, müssen Sie 10 % der Anschaffungskosten, maximal aber 25 Euro, selbst tragen.

Für Ausgaben für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, werden bis zu 40 Euro je Kalendermonat erstattet.

Pflege besteht somit aus vielen Bausteinen, die eine Menge Einsatz erfordern. Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie rechtzeitig vorsorgen und die gesetzliche Versicherung optimal ergänzen.

Welche Arten von privaten Pflegeversicherungen gibt es?

Behalten Sie den Überblick

Pflegetagegeldversicherung bzw. -monatsversicherung: Die Pflegetagegeldversicherung ist sicher die bekannteste Pflegezusatzversicherung. Bei Vertragsabschluss wird ein Tagessatz bzw. ein Pflegemonatsgeld festgelegt, das je nach Pflegegrad anteilig oder in voller Höhe ausgezahlt wird. Das gezahlte Pflegegeld steht frei und ohne Leistungsnachweis zur Verfügung.

Pflegekostenversicherung: Bei dieser privaten Versicherung werden die anfallenden Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, ganz oder zum Teil abgedeckt. Der Versicherte kann nicht frei über die Leistung verfügen, sie ist an die tatsächlichen Pflegekosten gebunden.

Pflegerentenversicherung: Bei dieser Versicherung wird eine private Pflegeversicherung mit einem Sparvertrag kombiniert. Das ausgezahlte Geld steht zur freien Verfügung, ist aber zum Teil von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig.

Pflege-Bahr: Es besteht die Möglichkeit, für die Einzahlung in eine private Pflegeversicherung eine staatliche Förderung zu erhalten. Lange Wartezeiten, geringe Leistungen und die Beitragszahlung auch während der Pflegebedürftigkeit machen diese Form der privaten Vorsorge für viele Versicherte unattraktiv.

Tipp: Mit der privaten Pflegeversicherung der HanseMerkur erhalten Sie ein vorab festgelegtes Pflegemonatsgeld für die ambulante oder stationäre Pflege, dessen Höhe Sie bei Vertragsabschluss bestimmen können. Sie haben einen Leistungsanspruch ohne Wartezeit und müssen keine Kostennachweise erbringen.

Ab wann ist jemand pfle­ge­be­dürftig?

Pflegebedürftigkeit ist ein Begriff, der zwar vielen geläufig ist, aber die genaue Definition fällt nicht leicht. Abzugrenzen ist zunächst eine „vorübergehende Pflegebedürftigkeit“. Wenn Sie sich beispielsweise ein Bein brechen und auf Hilfe angewiesen sind, bis Sie wieder laufen können, sind Sie noch kein Pflegefall. Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten wieder genesen, dann ist Ihre Versehrtheit ein Fall für die Krankenversicherung, aber nicht für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn ein erhöhter Bedarf an pflegerischer Versorgung und Unterstützung notwendig ist, der länger als 6 Monate andauert. Dabei wurde bisher vorwiegend der körperliche Zustand bewertet, was sich jedoch mit der Reform zum Jahreswechsel 2016/2017 geändert hat. Pflegebedürftig ist nun, wer in seiner Selbständigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen eingeschränkt ist. Dies ist vor allem hinsichtlich zunehmender Demenz in der Bevölkerung ein wichtiger Schritt, denn geistigen Krankheiten wurde bei der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit bis zu dieser Reform weniger Beachtung geschenkt.

Natürlich ist die Schwere der Erkrankung nicht für jeden Betroffenen gleich. Um diesem Umstand gerecht zu werden, gibt es eine Einstufung in 5 Pflegegrade.

Wonach werden Pfle­ge­grade bemessen?

Um eine vergleichbare Einordnung vornehmen zu können, wie pflegebedürftig ein Mensch ist, bedient sich die Pflegeversicherung der sogenannten Pflegegrade. Dazu werden insgesamt 6 Kategorien bewertet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens

Mithilfe einer unterschiedlichen prozentualen Gewichtung wird das Gesamtergebnis, also der Pflegegrad, ermittelt. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5. Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel zu den Pflegegraden und Pflegeleistungen.

Wie funk­tio­niert die Pfle­ge­ver­si­che­rung?

Wie funktioniert die Pflegeversicherung? Was sind Pflegegrade und wie viele gibt es? Nach welchen Beurteilungskriterien erfolgt die Einstufung? In unserem Video erfahren Sie kurz und knapp alles Wissenswerte.

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Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unserem Informationsprospekt und der Verbraucherinformation erfahren Sie alle Details zu unserer privaten Pflegeversicherung zum Speichern oder Ausdrucken.

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Pflegeversicherung - Verbraucherinformation

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