Zahnzusatzversicherung für Kinder - für ein strahlendes Kinderlächeln

Junge mit Zahnspange
Stiftung Warentest - Advigon Dental Luxus
Stiftung Warentest - Advigon Dental Premium

Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
  • Mini-Brackets und transparente Zahnspangen
  • Bis zu 100 % Kostenübernahme
  • Von Stiftung Warentest mit SEHR GUT ausgezeichnet
Keine
Wartezeit bei
Kieferortho-
pädie

Im Aktionszeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.03.2025 entfällt die Wartezeit ausschließlich für die kieferorthopädischen Leistungen sowie Zahnbehandlung in den Tarifen AZB2 und AZB3. Es gilt eine Aktionsteilnahme bis zu einem Alter von maximal 15 Jahren der zu versichernden Person.

Kinder-Zahnversicherung - Ein Muss bei kieferorthopädischen Behandlungen mit Zahnspange

Stiftung Warentest - Advigon Dental Luxus

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder ermöglicht Ihrem Kind die beste Behandlung, ohne dass Sie sich um zu hohe Kosten sorgen müssen. Die Korrektur von Zahnfehlstellungen geht meist mit einer langfristigen Therapie beim Kieferorthopäden einher. Die Krankenkasse übernimmt dabei in der Regel nur die Basisversorgung und ein Anteil von 20 % wird erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurückgezahlt. Damit ist die Zahnzusatzversicherung die ideale Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse vor allem, wenn kieferorthopädische Behandlungen anstehen. So müssen Sie sich nicht zwischen dem Preis und dem Lächeln Ihres Kindes entscheiden.

Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis: Die Zahnzusatzversicherung mit Fokus auf Kieferorthopädie für Kinder der Advigon Versicherung AG, einem Tochterunternehmen der HanseMerkur, ist bereits ab 9,68 Euro* pro Monat erhältlich.

Stiftung Warentest - Advigon Dental Premium

Die Tarife Dental Medium (AZM) und Dental Luxus (AZL) sind ohne Wartezeiten und erstatten bei erweiterter Schmerztherapie. Es wird zudem ein optimaler Rundumschutz bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Professioneller Zahnreinigung für Erwachsene geboten. Wählen Sie zwischen einer preisgünstigen Variante mit 75% Kostenerstattung (AZM) und einer Luxusvariante (AZL) mit 100 % Kostenerstattung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vorversicherungszeit von einem anderen Versicherer bei einem Wechsel in die Tarife AZM und AZL anerkannt werden. 

Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherung der Advigon ausgezeichnet: Testsieger Dental Luxus (Tarif AZL) und Dental Premium (Tarife AZB3 + AZE4) erhielten in der Ausgabe 08/2024 von Finanztest beide die Note „SEHR GUT“.

*Monatsbeitrag für ein Kind bis 14 Jahre, für den Tarif Dental Clever
**Ein Service der Advigon Versicherung AG 

Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Kinder

Über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen trägt in Deutschland eine Zahnspange. Die Kieferorthopädie stellt somit den wichtigsten Bereich für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder dar. Denn die entstehenden Kosten für eine Zahnspange können enorm sein und belaufen sich oft auf mehrere Tausend Euro. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sind solche Kosten planbar, denn Sie zahlen nur den monatlichen Versicherungsbeitrag. Dabei garantiert die Zahnzusatzversicherung die bestmögliche Behandlung Ihrer Kinder und Sie profitieren von folgenden Leistungen:

  • Kieferorthopädie (KFO): Absicherung gegen die hohen Kosten von festen und losen Zahnspangen 
  • Alle KIGs: Versichert sind alle Kieferorthopädische Indikationsgruppen von KIG 1 (leichte) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung).
  • Kieferorthopädische Zusatzleistungen: Wie Mini-Brackets, Speed-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen
  • Professionelle Zahnreinigung: Bei festsitzenden Zahnspangen wird die Prophylaxe mehrmals im Jahr zum Entfernen von Zahnbelag übernommen.
  • Versiegelung: Gilt auch für Schneide- und Eckzähnen
  • Hochwertiges Material: Bei Zahnfüllungen und Zahnkronen 

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung für Kinder

Mit unserer Zahnversicherung für Kinder Dental Premium erhalten Sie eine der besten Kindertarife im Bereich der KFO. Der Tarif Dental Premium leistet bei allen kieferorthopädischen Behandlungsgraden (KIG 1 bis 5) und auch dann, wenn die Zahnfehlstellung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung als eher kosmetisch eingestuft wird. Aber auch Dental Clever bewahrt Sie vor hohen Eigenbeteiligungen, wenn eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung nach KIG 3, 4 oder 5 besteht.

Dental CleverDental MediumDental Luxus
Bestseller
Dental Premium
Tarife AZE1 + AZB2Tarif AZMTarif AZLTarife AZB3 + AZE4
Leichte Fehlstellungen (KIG 1-2) 

KIG ist ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Zahnfehlstellung, von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). KIG 1-2 Einstufungen bedeuten, dass keine Kostenbeteiligung durch eine Kasse erfolgt, der Patient ist alleiniger Kostenträger.

   80 % der
Gesamtkosten 
bis 2.000 EUR je Kiefer
Schwere Fehlstellungen (KIG 3-5) 

KIG ist ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Zahnfehlstellung, von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). KIG 3-5 Einstufungen bedeuten, dass eine Kostenbeteiligung durch eine Kasse möglich ist, für den Patienten entstehen in der Regel Mehrkosten.

80 % der
Mehrkosten bis 
max. 1.200 EUR
(600 EUR je Kiefer)
  80 % der Mehrkosten
bis max. 1.200 EUR
(600 EUR je Kiefer)
Zahnersatz bei kassenärztlicher Regelversorgung 

Höhe Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz im Rahmen einer kassenärtzlichen Regelversorgung.

100 %100 %100 %100 %
Zahnersatz auf Privatartztniveau

Höhe Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz im Rahmen einer privatzahnärztlichen Versorgung (z. B. für Inlays, Implantate oder Kronen auf Privatarztniveau). Bei den Tarifen Dental Clever u. Dental Premium erhöht sich bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) der Erstattungsbetrag nach 5 Jahren um 5% und nach 10 Jahren um weitere 5%. Beim Tarif Dental Luxus werden generell 100% Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen.

30 - 40 %75 %100 %80 - 90 %
Inlays auf Privatarztniveau 

Höhe Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz im Rahmen einer privatzahnärztlichen Versorgung (z. B. für Inlays, Implantate oder Kronen auf Privatarztniveau). Bei den Tarifen Dental Clever u. Dental Premium erhöht sich bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) der Erstattungsbetrag nach 5 Jahren um 5% und nach 10 Jahren um weitere 5%. Beim Tarif Dental Luxus werden generell 100% Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen.

30 - 40 %75 %100 %80 - 90 %
Implantate auf Privatartztniveau

Anzahl der Implantate: 6 im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer.  Bei den Tarifen Dental Clever u. Dental Premium erhöht sich bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) der Erstattungsbetrag nach 5 Jahren um 5% und nach 10 Jahren um weitere 5%. Beim Tarif Dental Luxus werden generell 100% Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen. 

30 - 40 %75 %100 %80 - 90 %
Parodontosebehandlungen

Parodontitis ist eine bakteriell bedingte Entzündung des Zahnhalteapparates. Übernommen werden sowohl geschlossene (nicht chirurgische) als auch offene (chirurgische) Parodontosebehandlungen

100 %75 %100 %100 % 
Komposit- bzw. Kunststofffüllungen
100 %75 %100 %100 %
Professionelle Zahnreinigung

Übernahme von Kosten für professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Speicheltest zur Keimbestimmung, professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolgs.

Bis 80 EUR
pro Maßnahme
und 200 EUR
pro Kalenderjahr
Bis 90 EUR
pro Kalenderjahr
Bis 70 EUR
pro Maßnahme
und 140 EUR
pro Kalenderjahr
Bis 100 EUR
pro Maßnahme
und 200 EUR
pro Kalenderjahr
Wurzelbehandlung

Die Übernahme der Wurzelbehandlung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Trotzdem gibt es auch hier extra Kosten, beispielsweise besondere Feilen oder Materialen, die Ihr Zahnarzt empfiehlt, um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen. Diese Kosten werden dann von uns übernommen.

100 % für Mehrkosten75 %100 %100 % 
Fissurenversiegelung

Fissuren sind Rillen und Vertiefungen auf den Zahnoberflächen. Da man hier mitunter schlecht mit der Zahnbürste reinigen kann, bilden sich häufig Bakterien, die mit einer Fissurenversiegelung ver­hindert werden. So werden die Zähne wieder glatt und sorgen für eine gute Zahnhygiene.

100 %75 %100 %100 %
Schienen- und Aufbissbehelfe 

Schienen und Aufbissbehelfe dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schätzen zudem vor Abnutzung und Abrieb der Zähne, z. B. beim Zähneknirschen.

 75 %100 %100 %
Mikro­invasive Karies­infiltration

Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt.

 75 %100 % 
Schmerzlindernde Leistungen

Akkupunktur, Vollnarkose bei Implantatinsertation bzw. nach Zustimmmung des Versicherers, Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

 75 %100 % 
Für Zahnersatz
8 Monatekeine Wartezeitkeine Wartezeit8 Monate
Für professionelle Zahnreinigung
Keine WartezeitKeine WartezeitKeine WartezeitKeine Wartezeit
Für Zahnbehandlung 

Keine Wartezeit bei Unfällen.

8 MonateKeine WartezeitKeine Wartezeit8 Monate
Für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit  Keine Wartezeit
Ende des 1. Jahres
200 EUR600 EUR1.000 EUR500 EUR
Ende des 2. Jahres 
400 EUR1.200 EUR2.000 EUR1.000 EUR
Ende des 3. Jahres
600 EUR1.800 EUR3.000 EUR1.500 EUR
Ende des 4. Jahres
800 EUR2.400 EUR4.000 EUR2.000 EUR
Ende des 5. Jahres 
1.000 EURunbegrenztunbegrenzt2.500 EUR
Ab dem 6. Jahr 
unbegrenztunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
Anrechnung Vorversicherungszeit zum Erlass der Zahnstaffel

Wenn Sie von einer anderen Zahnversicherung nahtlos zur Advigon wechseln, können die Erstattungshöchstgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Vorversicherung kann auf Verlangen entweder durch eine Zahnzusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung oder freien Heilfürsorge, einer privaten Krankenvollversicherung oder einem Beihilfeergänzungstarif jederzeit (durch Kopie des Versicherungsscheins) nachgewiesen werden.

 
Vorversicherungslaufzeit: mind. 48 Monate

Vorversicherungslaufzeit: mind. 48 Monate
 
 
Mindestleistungen des Vorversicherungstarifs für
Zahnbehandlung- und Ersatz: mind. 75 % 

Mindestleistungen des Vorversicherungstarifs für
Zahnbehandlung- und Ersatz: 100 % 
 
 
Vorversicherungstarif ohne jährliche Höchstgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz 

Vorversicherungstarif ohne jährliche Höchstgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz
 
 
Vertragsbeendigung der Vorversicherung

Vertragsbeendigung der Vorversicherung
 
Preis­bei­spiel pro Monat, Kind bis 14 Jahre
9,68 EUR5,69 EUR9,20 EUR18,76 EUR
Online abschließen**

Wichtig: Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte frühzeitig abgeschlossen werden – solange die Zähne gesund sind und noch keine Behandlung abzusehen ist.

Welche Leistungen deckt die gesetzliche Krankenversicherung ab?

Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Regelversorgung und damit das medizinisch Notwendige zu garantieren. Alles was darüber hinaus geht, müssen Patienten selbst zahlen.

Besonders gravierend: Kieferorthopädische Maßnahmen, die schnell einige tausend Euro kosten können, werden teils gar nicht übernommen. Einzig bei Kindern, die in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (ausgeprägte bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen) eingestuft werden, kann mit einer Kostenübernahme gerechnet werden.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, was die gesetzliche Krankenkasse in den einzelnen Bereichen erstattet und was nicht.

Kieferorthopädie

Zahnspangen - für Kinder und Jugendliche

Der größte und wichtigste Bereich, in dem hohe Eigenanteile für Eltern entstehen können. 

Die Einstufung eines Behandlungsbedarfs wird über die Einstufung in Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) geregelt. Die Einstufung erfolgt in fünf Behandlungsgraden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen für Behandlungen nach KIG 3, 4 und 5 (mittlere bis schwere Zahn- u. Kieferfehlstellungen).  Die Kosten für den Schweregrad KIG 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen (leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen).

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beim Kieferorthopäden folgende Leistungen:

  • Basis- bzw. Regelversorgung bei Einstufungen nach KIG 3, 4, 5
  • Herausnehmbare Zahnspange aus Kunststoff
  • Festsitzenden Spangen mit Edelstahl-Brackets
  • Erstattung bis zum Ende des 17. Lebensjahres

Sie müssen 20 % der Rechnung des Kieferorthopäden erst einmal selbst bezahlen. Diesen Eigenanteil erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Bedenken Sie hierbei: eine kieferorthopädische Maßnahme ist in der Regel keine kurzfristige Angelegenheit. 

Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:

  • Bei Einstufungen nach KIG 1 und 2 
  • Bei kieferorthopädischen Mehrleistungen

Dies sind Beispiele für kieferorthopädische Mehrleistungen:

  • Farblose Bögen oder Brackets aus Keramik oder Kunststoff 
  • Invisalign-Schienen zur Zahnkorrektur ohne Brackets 
  • Innenliegende Zahnspangen bzw. Incognito-Zahnspangen 
  • Speed Brackets, Mini-Brackets, zahnfarbene Brackets, selbstligierende Brackets 
  • Elastische Speziallegierungen bei den Bögen (Titan statt Stahl)
  • Hochelastische Drähte - welche sanfter und effektiver bei einer festen Zahnspange wirken
  • Schutzlack bei festen Zahnspangen, der die Zähne vor Karies schützt
  • Um Karies bei festsitzenden Spangen vorzubeugen häufigere professionelle Zahnreinigungen

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung

Untersuchungsprogramm für Kleinkinder

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:

  • Höchstens 3 Untersuchungen im Mindestabstand von 12 Monaten
  • Erstattung der Leistung zwischen 2,5 Jahren (30. Lebensmonat) und 6 Jahren (72. Lebensmonat)

Individualprophylaxe

Vorsorge- und Zahnreinigungsprogramm für Kinder und Jugendliche.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:

IP1: Erstellung des Mundhygienestatus 1 x im Kalenderjahr 
IP2: Aufklärungsgespräch zur Mundgesundheit 1 x im Kalenderjahr
IP4: Fluoridierung der Zähne 
IP5: 

  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Backenzähne
  • Erstattung der Individualprophylaxe zwischen 6. und 17. Lebensjahr

Die GKV übernimmt Leistungen nicht:

Es gibt Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die aus medizinischer Sicht sehr sinnvoll sein können. So sind zum Beispiel Präventionsmaßnahmen:

  • während des Zahnwechsels
  • bei schlechter Mundhygiene 
  • bei schädlichen Essgewohnheiten

sehr wichtig. Kontrollen, die nur jährlich stattfinden, sind in diesen Fällen keinesfalls ausreichend. 

Auch können

  • Fertigung und Anwendung einer Schiene als Fluoridträger oder 
  • Versiegelung weiterer Zähne wie Schneide- oder Eckzähne oder 
  • Auftragen von antibakteriellen Wirkstoffen auf das Zahnfleisch

während der individuellen Behandlung Ihres Kindes wichtig sein. 

Füllungen

Ein Kinderzahn, der mit Karies befallenen ist, sollte schnellstmöglich behandelt werden. Dabei wird Karies entfernt und anschließend der Zahn mit einer Füllung geschlossen. 

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:

  • Selbstadhäsiven Füllungen wie zum Beispiel Glasionomerzemente. 

Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:

  • Kompositfüllungen im Frontzahnbereich, die besonderen ästhetischen Ansprüchen genügen sollen – etwa durch eine Farboptimierung – sind mit Mehrkosten verbunden, die die Patienten selber tragen müssen.

Kinderkronen

Kindern können durch Unfälle oder Karies so große Zahnlücken bekommen, dass eine Füllung nicht mehr ausreichend ist und Kronen notwendig werden. Kinderkronen sind speziell hergestellte silberne Stahlkronen (für die Seitenzähne) oder weiße Keramikkronen (für die Frontzähne), die individuell angepasst werden müssen.

Folgende Leistungen übernimmt die GKV:

  • Gleiche Erstattungsregelung wie bei Erwachsenen, erstattet wird die reine Regelversorgung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50%.

Die GKV zahlt nicht:

Kronen für Milchfrontzähne zählen zu den anspruchsvollen Behandlungstechniken eines Zahnarztes. Diese Art der Behandlung ist am wachen Kind oft gar nicht durchführbar. Es stellt sich die Frage nach einer Vollnarkose. Eltern müssen dabei dringend das Risiko-Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Narkosebehandlung berücksichtigen. Eine Narkose-Leistung wird nicht übernommen. 

Auch werden moderne Behandlungsmethoden oder hochwertigere Materialien nicht übernommen. 

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Zahnzusatzversicherung Kinder Mädchen mit Zahnspange

Die Kinder-Zahnzusatzversicherung ist eine sinnvolle Zusatzversicherung für alle Eltern, die auf hohe Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen verzichten wollen. Neben den planbaren Kosten profitieren Sie und Ihr Kind von besonderen Leistungen für die Zahnvorsorge. Die regelmäßige Prophylaxe wird übernommen, Sie können sich zwischen hochwertigen Materialien entscheiden und Ihr Kind genießt eine größere Auswahl und mehr Komfort während der Behandlung beim Kieferorthopäden.

Zahnzusatzversicherung für Kinder einfach online abschließen

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder können Sie ganz bequem online bei der Advigon abschließen. In 5 einfachen Schritten gelangen Sie zum optimalen Zahnzusatzschutz für Ihr Kind!

  1. Geben Sie den gewünschten Versicherungsstart an und ob Sie eine persönliche Beratung wünschen.
  2. Beantworten Sie drei einfache Gesundheitsfragen und verraten Sie uns das Geburtsdatum Ihres Kindes.
  3. Nun sehen Sie eine Übersicht der monatlichen Beiträge pro Tarif und der Leistungen, die Sie pro Tarif erhalten. Wählen Sie eine der drei Varianten aus, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
  4. Geben Sie Ihre persönlichen Daten für den Versicherungsabschluss an.
  5. Zum Schluss prüfen Sie noch einmal alle Ihre Angaben auf Richtigkeit.
Online abschließen**

Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

Ab welchem Alter ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Ab drei Jahren empfehlenswert

Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder ist ab einem Alter von drei Jahren empfehlenswert. Ab diesem Zeitpunkt ist das Milchzahngebiss in der Regel vollständig entwickelt – und das Risiko für kieferorthopädische Behandlungen steigt langsam an. Jetzt gilt: Je früher Sie für Ihr Kind eine Zahnversicherung abschließen desto besser. Wurde bereits eine Kieferfehlstellung festgestellt, kann diese nicht mehr nachträglich versichert werden – und bleibt entsprechend vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Welche Zahnbehandlungen gibt es?

Kieferorthopädische Behandlung, Zahnfüllungen, Zahnersatz, Individualprophylaxe, Fissuren

Die Vielzahl an möglichen Zahnbehandlungen macht es schwierig, den Überblick zu behalten. Wir erläutern die wichtigsten Behandlungen für Kinder in aller Kürze.

  • Kieferorthopädische Behandlung: Die Kieferorthopädie befasst sich mit Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen. Art und Ausmaß der Zahn- und Kieferfehlstellungen werden dabei in kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, eingeteilt. Insgesamt gibt es 5 KIG. Für die Gruppen 1-2 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten. Ohne eine Kinder-Zahnzusatzversicherung ist bei den Gruppen 3-5 für eine Zahnspange ein Eigenanteil von 20 Prozent zu zahlen. Dieser kann nach der Behandlung zurückgefordert werden. 
  • Zahnfüllungen: Ein mit Karies befallener Kinderzahn sollte schnellstmöglich behandelt werden. Es wird Karies entfernt und der Zahn anschließend mit einer Füllung wieder geschlossen.
  • Zahnersatz: Prinzipiell gilt: Was angefertigt und im Anschluss in den Mund eingesetzt wird, gilt als Zahnersatz. Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken und Implantate. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die im Kieferknochen befestigt wird. Eine Krone aus Keramik oder Metall kommt zum Einsatz wenn der Zahnschmelz durch eine Karies abgetragen worden ist. Sie kann auf der Zahnwurzel oder auf einem Implantat befestigt werden.

    Auch bei Kindern kann es durch Unfälle oder schlimmer Karies zu so großen Zahnlücken kommen, dass sie nicht mehr nur durch eine Füllung geschlossen werden können. Kinderkronen sind speziell hergestellte silberne Stahlkronen (für die Seitenzähne) oder weiße Keramikkronen (für die Frontzähne), die individuell angepasst werden müssen.

  • Individualprophylaxe (IP) bzw. IP-Leistungen 1, 2, 4 und 5: Die zahnmedizinische Individualprophylaxe stellt ein Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren dar. Es unterstützt die häuslichen Bemühungen der Eltern um die Mundhygiene ihrer Kinder. Dazu zählt die Aufklärung und Information der Eltern und Kinder über Zusammenhänge bei der Entstehung von Zahnkrankheiten, Übungen zur Mundpflege, das Reinigen der Zähne, die Fluoridieren der Zähne und die Versiegelung von Backenzahn-Fissuren. 
  • Fissuren: Manchmal entstehen auf der Zahnoberfläche kleine Risse und Vertiefungen. Diese werden im Rahmen der Fissurenversiegelung versiegelt, die so wertvollen Schutz gegen das Eindringen von Karies bietet. 
Was kostet eine Zahnspange?

Im Regelfall mehrere tausend Euro

Etwa jedes zweite Kind hat eine Zahnfehlstellung, die mit einer Zahnspange korrigiert werden sollte. Pauschal lassen sich die Kosten für eine solche kieferorthopädische Behandlung nicht beziffern. Klar ist: Im Regelfall werden für eine Zahnspange mehrere tausend Euro fällig. Umso lohnenswerter ist der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder.

Was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen?

Art und das Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-5 eingeteilt

Die Art und das Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in der Kieferorthopädie in sogenannte kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) der Gruppe 1-5 eingeteilt. Dabei dokumentiert der Kieferorthopäde in Millimetern mögliche Fehlstellungen – beispielsweise Platzmangel oder eine Zahnunterzahl.

  • KIG 1: Leichte Zahnfehlstellungen mit primär ästhetischer Bedeutung 
  • KIG 2: Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung, die behandlungsbedürftig sind, deren Kosten aber nicht von der GKV übernommen werden
  • KIG 3: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die medizinisch behandelt werden müssen
  • KIG 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die unbedingt zeitnah behandelt werden müssen
  • KIG 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, die umgehend behandelt werden müssen

Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) übernimmt lediglich für die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 die Behandlungskosten. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt im Tarif Dental Premium auch bei KIG 1 oder 2 80 % der Gesamtkosten bis 2.000 Euro je Kiefer.

Wie funktioniert die Kostenübernahme der GKV bei den KIG 3 bis 5?

Voraussetzung ist ein kieferorthopädischer Behandlungsplan

Sobald eine Fehlstellung durch den Zahnarzt oder Kieferorthopäden in die KIG 3, 4 oder 5 eingeteilt worden ist, erstellt dieser einen kieferorthopädischen Behandlungsplan. Dieser wird der GKV vor dem Behandlungsbeginn übermittelt und muss zunächst genehmigt werden. Bewilligt die GKV den Antrag auf Behandlung, müssen Sie bei jedem Behandlungsschritt zunächst ein Eigenanteil von 20 Prozent der gesetzlichen Gesamtbehandlungskosten entrichten. Bei gleichzeitig behandelten Geschwisterkindern gilt ein Eigenanteil von 10 Prozent. Nach erfolgreicher Behandlung stellt der behandelnde Kieferorthopäde eine Abschlussbescheinigung aus, die der Krankenkasse übermittelt wird. Im Anschluss erstattet Ihnen die Krankenkasse den bezahlten Eigenanteil zurück.

Welche Kieferorthopädie-Leistungen werden in der Kinder-Zahnzusatzversicherung übernommen?

Abhängig vom gewählten Tarif

Zwei Tarife der Zahnzusatzversicherungen für Kinder übernehmen Leistungen beim Kieferorthopäden:

  • Dental Clever: Bei schwerer Zahnfehlstellung nach KIG 3, 4 oder 5 werden 80 % der Kieferorthopädie-Zusatzleistungen bis 600 Euro je Kiefer übernommen.
  • Dental Premium: Bei leichter Fehlstellung nach KIG 1 oder 2 werden 80 % der Gesamtkosten bis 2.000 Euro je Kiefer übernommen, bei schwerer Zahnfehlstellung nach KIG 3, 4 oder 5 80 % der Kieferorthopädie-Zusatzleistungen bis 600 Euro je Kiefer. 

Wer Wert auf Mehrleistungen und eine ausgezeichnete Qualität beim Zahnarzt legt, sollte sich für eine zusätzliche Absicherung durch eine Zusatzversicherung entscheiden. Profitieren Sie von leistungsstarken Tarifen und reduzierten Wartezeiten.

Zahnzusatzversicherung

Schaffen Sie die besten Bedingungen, Ihre Zähne dauerhaft gesund zu halten. Durch Übernahme der Zahnvorsorgemaßnahmen schaffen Sie beste Bedingungen, Ihre Zähne dauerhaft gesund zu halten.

Zahnvorsorgeversicherung

Hier finden Sie alle Informationen zur ServiceApp.

ServiceApp

Download: Alle Leistungen auf einen Blick

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder zum Speichern oder Ausdrucken. 

Informationsbroschüre - Zahnzusatzversicherung für Kinder Dental Premium

Verbraucherinformation - Zahnzusatzversicherung für Kinder Dental Clever und Dental Premium

Verbraucherinformation - Zahnzusatzversicherung für Kinder Dental Luxus und Dental Medium

**Ein Service der Advigon Versicherung AG