Bis zum 31.12.2024 entfällt die Wartezeit für kieferorthopädische Leistungen sowie Zahnbehandlungen in den Tarifen AZB3 (Dental Premium) und AZB2 (Dental Clever) für Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
15 € Wunschgutschein bei Online-Abschluss bis 31.12.2024
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder ermöglicht Ihrem Kind die beste Behandlung, ohne dass Sie sich um zu hohe Kosten sorgen müssen. Die Korrektur von Zahnfehlstellungen geht meist mit einer langfristigen Therapie beim Kieferorthopäden einher. Die Krankenkasse übernimmt dabei in der Regel nur die Basisversorgung und ein Anteil von 20 % wird erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurückgezahlt. Damit ist die Zahnzusatzversicherung die ideale Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse vor allem, wenn kieferorthopädische Behandlungen anstehen. So müssen Sie sich nicht zwischen dem Preis und dem Lächeln Ihres Kindes entscheiden.
Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis: Die Zahnzusatzversicherung mit Fokus auf Kieferorthopädie für Kinder der Advigon Versicherung AG, einem Tochterunternehmen der HanseMerkur, ist bereits ab 9,68 Euro* pro Monat erhältlich.
Die Tarife Dental Medium (AZM) und Dental Luxus (AZL) sind ohne Wartezeiten und erstatten bei erweiterter Schmerztherapie. Es wird zudem ein optimaler Rundumschutz bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Professioneller Zahnreinigung für Erwachsene geboten. Wählen Sie zwischen einer preisgünstigen Variante mit 75% Kostenerstattung (AZM) und einer Luxusvariante (AZL) mit 100 % Kostenerstattung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vorversicherungszeit von einem anderen Versicherer bei einem Wechsel in die Tarife AZM und AZL anerkannt werden.
Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherung der Advigon ausgezeichnet: Testsieger Dental Luxus (Tarif AZL) und Dental Premium (Tarife AZB3 + AZE4) erhielten in der Ausgabe 08/2024 von Finanztest beide die Note „SEHR GUT“.
*Monatsbeitrag für ein Kind bis 14 Jahre, für den Tarif Dental Clever
**Ein Service der Advigon Versicherung AG
Über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen trägt in Deutschland eine Zahnspange. Die Kieferorthopädie stellt somit den wichtigsten Bereich für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder dar. Denn die entstehenden Kosten für eine Zahnspange können enorm sein und belaufen sich oft auf mehrere Tausend Euro. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sind solche Kosten planbar, denn Sie zahlen nur den monatlichen Versicherungsbeitrag. Dabei garantiert die Zahnzusatzversicherung die bestmögliche Behandlung Ihrer Kinder und Sie profitieren von folgenden Leistungen:
Mit unserer Zahnversicherung für Kinder Dental Premium erhalten Sie eine der besten Kindertarife im Bereich der KFO. Der Tarif Dental Premium leistet bei allen kieferorthopädischen Behandlungsgraden (KIG 1 bis 5) und auch dann, wenn die Zahnfehlstellung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung als eher kosmetisch eingestuft wird. Aber auch Dental Clever bewahrt Sie vor hohen Eigenbeteiligungen, wenn eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung nach KIG 3, 4 oder 5 besteht.
Dental Clever | Dental Medium | Dental Luxus |
Bestseller
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Tarife AZE1 + AZB2 | Tarif AZM | Tarif AZL | Tarife AZB3 + AZE4 |
Leichte Fehlstellungen (KIG 1-2) KIG ist ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Zahnfehlstellung, von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). KIG 1-2 Einstufungen bedeuten, dass keine Kostenbeteiligung durch eine Kasse erfolgt, der Patient ist alleiniger Kostenträger. | |||
80 % der Gesamtkosten bis 2.000 EUR je Kiefer | |||
Schwere Fehlstellungen (KIG 3-5) KIG ist ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Zahnfehlstellung, von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). KIG 3-5 Einstufungen bedeuten, dass eine Kostenbeteiligung durch eine Kasse möglich ist, für den Patienten entstehen in der Regel Mehrkosten. | |||
80 % der Mehrkosten bis max. 1.200 EUR (600 EUR je Kiefer) | 80 % der Mehrkosten bis max. 1.200 EUR (600 EUR je Kiefer) | ||
Zahnersatz bei kassenärztlicher Regelversorgung Höhe Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz im Rahmen einer kassenärtzlichen Regelversorgung. | |||
100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnersatz auf Privatartztniveau Höhe Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz im Rahmen einer privatzahnärztlichen Versorgung (z. B. für Inlays, Implantate oder Kronen auf Privatarztniveau). Bei den Tarifen Dental Clever u. Dental Premium erhöht sich bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) der Erstattungsbetrag nach 5 Jahren um 5% und nach 10 Jahren um weitere 5%. Beim Tarif Dental Luxus werden generell 100% Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen. | |||
30 - 40 % | 75 % | 100 % | 80 - 90 % |
Inlays auf Privatarztniveau Höhe Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz im Rahmen einer privatzahnärztlichen Versorgung (z. B. für Inlays, Implantate oder Kronen auf Privatarztniveau). Bei den Tarifen Dental Clever u. Dental Premium erhöht sich bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) der Erstattungsbetrag nach 5 Jahren um 5% und nach 10 Jahren um weitere 5%. Beim Tarif Dental Luxus werden generell 100% Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen. | |||
30 - 40 % | 75 % | 100 % | 80 - 90 % |
Implantate auf Privatartztniveau Anzahl der Implantate: 6 im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer. Bei den Tarifen Dental Clever u. Dental Premium erhöht sich bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) der Erstattungsbetrag nach 5 Jahren um 5% und nach 10 Jahren um weitere 5%. Beim Tarif Dental Luxus werden generell 100% Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen. | |||
30 - 40 % | 75 % | 100 % | 80 - 90 % |
Parodontosebehandlungen Parodontitis ist eine bakteriell bedingte Entzündung des Zahnhalteapparates. Übernommen werden sowohl geschlossene (nicht chirurgische) als auch offene (chirurgische) Parodontosebehandlungen | |||
100 % | 75 % | 100 % | 100 % |
Komposit- bzw. Kunststofffüllungen | |||
100 % | 75 % | 100 % | 100 % |
Professionelle Zahnreinigung Übernahme von Kosten für professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Speicheltest zur Keimbestimmung, professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolgs. | |||
Bis 80 EUR pro Maßnahme und 200 EUR pro Kalenderjahr | Bis 90 EUR pro Kalenderjahr | Bis 70 EUR pro Maßnahme und 140 EUR pro Kalenderjahr | Bis 100 EUR pro Maßnahme und 200 EUR pro Kalenderjahr |
Zahnbehandlung | |||
Wurzelbehandlung Die Übernahme der Wurzelbehandlung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Trotzdem gibt es auch hier extra Kosten, beispielsweise besondere Feilen oder Materialen, die Ihr Zahnarzt empfiehlt, um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen. Diese Kosten werden dann von uns übernommen. | |||
100 % für Mehrkosten | 75 % | 100 % | 100 % |
Fissurenversiegelung Fissuren sind Rillen und Vertiefungen auf den Zahnoberflächen. Da man hier mitunter schlecht mit der Zahnbürste reinigen kann, bilden sich häufig Bakterien, die mit einer Fissurenversiegelung verhindert werden. So werden die Zähne wieder glatt und sorgen für eine gute Zahnhygiene. | |||
100 % | 75 % | 100 % | 100 % |
Schienen- und Aufbissbehelfe Schienen und Aufbissbehelfe dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schätzen zudem vor Abnutzung und Abrieb der Zähne, z. B. beim Zähneknirschen. | |||
75 % | 100 % | 100 % | |
Mikroinvasive Kariesinfiltration Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt. | |||
75 % | 100 % | ||
Schmerzlindernde Leistungen Akkupunktur, Vollnarkose bei Implantatinsertation bzw. nach Zustimmmung des Versicherers, Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) | |||
75 % | 100 % | ||
Wartezeiten | |||
Für Zahnersatz | |||
8 Monate | keine Wartezeit | keine Wartezeit | 8 Monate |
Für professionelle Zahnreinigung | |||
Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit |
Für Zahnbehandlung Keine Wartezeit bei Unfällen. | |||
8 Monate | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | 8 Monate |
Für Kieferorthopädie | |||
Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||
Leistungsstaffel für Zahnersatz | |||
Ende des 1. Jahres | |||
200 EUR | 600 EUR | 1.000 EUR | 500 EUR |
Ende des 2. Jahres | |||
400 EUR | 1.200 EUR | 2.000 EUR | 1.000 EUR |
Ende des 3. Jahres | |||
600 EUR | 1.800 EUR | 3.000 EUR | 1.500 EUR |
Ende des 4. Jahres | |||
800 EUR | 2.400 EUR | 4.000 EUR | 2.000 EUR |
Ende des 5. Jahres | |||
1.000 EUR | unbegrenzt | unbegrenzt | 2.500 EUR |
Ab dem 6. Jahr | |||
unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Anrechnung Vorversicherungszeit zum Erlass der Zahnstaffel Wenn Sie von einer anderen Zahnversicherung nahtlos zur Advigon wechseln, können die Erstattungshöchstgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Vorversicherung kann auf Verlangen entweder durch eine Zahnzusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung oder freien Heilfürsorge, einer privaten Krankenvollversicherung oder einem Beihilfeergänzungstarif jederzeit (durch Kopie des Versicherungsscheins) nachgewiesen werden. | |||
Vorversicherungslaufzeit: mind. 48 Monate | Vorversicherungslaufzeit: mind. 48 Monate | ||
Mindestleistungen des Vorversicherungstarifs für Zahnbehandlung- und Ersatz: mind. 75 % | Mindestleistungen des Vorversicherungstarifs für Zahnbehandlung- und Ersatz: 100 % | ||
Vorversicherungstarif ohne jährliche Höchstgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz | Vorversicherungstarif ohne jährliche Höchstgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz | ||
Vertragsbeendigung der Vorversicherung | Vertragsbeendigung der Vorversicherung | ||
Preisbeispiel pro Monat, Kind bis 14 Jahre | |||
9,68 EUR | 5,69 EUR | 9,20 EUR | 18,76 EUR |
Online abschließen** |
Wichtig: Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte frühzeitig abgeschlossen werden – solange die Zähne gesund sind und noch keine Behandlung abzusehen ist.
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Regelversorgung und damit das medizinisch Notwendige zu garantieren. Alles was darüber hinaus geht, müssen Patienten selbst zahlen.
Besonders gravierend: Kieferorthopädische Maßnahmen, die schnell einige tausend Euro kosten können, werden teils gar nicht übernommen. Einzig bei Kindern, die in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 (ausgeprägte bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen) eingestuft werden, kann mit einer Kostenübernahme gerechnet werden.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, was die gesetzliche Krankenkasse in den einzelnen Bereichen erstattet und was nicht.
Kieferorthopädie
Zahnspangen - für Kinder und Jugendliche
Der größte und wichtigste Bereich, in dem hohe Eigenanteile für Eltern entstehen können.
Die Einstufung eines Behandlungsbedarfs wird über die Einstufung in Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) geregelt. Die Einstufung erfolgt in fünf Behandlungsgraden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen für Behandlungen nach KIG 3, 4 und 5 (mittlere bis schwere Zahn- u. Kieferfehlstellungen). Die Kosten für den Schweregrad KIG 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen (leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen).
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beim Kieferorthopäden folgende Leistungen:
Sie müssen 20 % der Rechnung des Kieferorthopäden erst einmal selbst bezahlen. Diesen Eigenanteil erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Bedenken Sie hierbei: eine kieferorthopädische Maßnahme ist in der Regel keine kurzfristige Angelegenheit.
Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:
Dies sind Beispiele für kieferorthopädische Mehrleistungen:
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
Untersuchungsprogramm für Kleinkinder
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:
Individualprophylaxe
Vorsorge- und Zahnreinigungsprogramm für Kinder und Jugendliche.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:
IP1: Erstellung des Mundhygienestatus 1 x im Kalenderjahr
IP2: Aufklärungsgespräch zur Mundgesundheit 1 x im Kalenderjahr
IP4: Fluoridierung der Zähne
IP5:
Die GKV übernimmt Leistungen nicht:
Es gibt Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die aus medizinischer Sicht sehr sinnvoll sein können. So sind zum Beispiel Präventionsmaßnahmen:
sehr wichtig. Kontrollen, die nur jährlich stattfinden, sind in diesen Fällen keinesfalls ausreichend.
Auch können
während der individuellen Behandlung Ihres Kindes wichtig sein.
Füllungen
Ein Kinderzahn, der mit Karies befallenen ist, sollte schnellstmöglich behandelt werden. Dabei wird Karies entfernt und anschließend der Zahn mit einer Füllung geschlossen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:
Zahnamalgam darf nicht mehr für die Behandlungen von Milchzähnen und von Kindern unter 15 Jahren verwendet werden. Hier kommen in der Regel Kunststoff oder Glasionomerzement zum Einsatz.
Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:
Kinderkronen
Kindern können durch Unfälle oder Karies so große Zahnlücken bekommen, dass eine Füllung nicht mehr ausreichend ist und Kronen notwendig werden. Kinderkronen sind speziell hergestellte silberne Stahlkronen (für die Seitenzähne) oder weiße Keramikkronen (für die Frontzähne), die individuell angepasst werden müssen.
Folgende Leistungen übernimmt die GKV:
Die GKV zahlt nicht:
Kronen für Milchfrontzähne zählen zu den anspruchsvollen Behandlungstechniken eines Zahnarztes. Diese Art der Behandlung ist am wachen Kind oft gar nicht durchführbar. Es stellt sich die Frage nach einer Vollnarkose. Eltern müssen dabei dringend das Risiko-Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Narkosebehandlung berücksichtigen. Eine Narkose-Leistung wird nicht übernommen.
Auch werden moderne Behandlungsmethoden oder hochwertigere Materialien nicht übernommen.
Die Kinder-Zahnzusatzversicherung ist eine sinnvolle Zusatzversicherung für alle Eltern, die auf hohe Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen verzichten wollen. Neben den planbaren Kosten profitieren Sie und Ihr Kind von besonderen Leistungen für die Zahnvorsorge. Die regelmäßige Prophylaxe wird übernommen, Sie können sich zwischen hochwertigen Materialien entscheiden und Ihr Kind genießt eine größere Auswahl und mehr Komfort während der Behandlung beim Kieferorthopäden.
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder können Sie ganz bequem online bei der Advigon abschließen. In 5 einfachen Schritten gelangen Sie zum optimalen Zahnzusatzschutz für Ihr Kind!
Ab drei Jahren empfehlenswert
Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder ist ab einem Alter von drei Jahren empfehlenswert. Ab diesem Zeitpunkt ist das Milchzahngebiss in der Regel vollständig entwickelt – und das Risiko für kieferorthopädische Behandlungen steigt langsam an. Jetzt gilt: Je früher Sie für Ihr Kind eine Zahnversicherung abschließen desto besser. Wurde bereits eine Kieferfehlstellung festgestellt, kann diese nicht mehr nachträglich versichert werden – und bleibt entsprechend vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Kieferorthopädische Behandlung, Zahnfüllungen, Zahnersatz, Individualprophylaxe, Fissuren
Die Vielzahl an möglichen Zahnbehandlungen macht es schwierig, den Überblick zu behalten. Wir erläutern die wichtigsten Behandlungen für Kinder in aller Kürze.
Auch bei Kindern kann es durch Unfälle oder schlimmer Karies zu so großen Zahnlücken kommen, dass sie nicht mehr nur durch eine Füllung geschlossen werden können. Kinderkronen sind speziell hergestellte silberne Stahlkronen (für die Seitenzähne) oder weiße Keramikkronen (für die Frontzähne), die individuell angepasst werden müssen.
Im Regelfall mehrere tausend Euro
Etwa jedes zweite Kind hat eine Zahnfehlstellung, die mit einer Zahnspange korrigiert werden sollte. Pauschal lassen sich die Kosten für eine solche kieferorthopädische Behandlung nicht beziffern. Klar ist: Im Regelfall werden für eine Zahnspange mehrere tausend Euro fällig. Umso lohnenswerter ist der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Art und das Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-5 eingeteilt
Die Art und das Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in der Kieferorthopädie in sogenannte kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) der Gruppe 1-5 eingeteilt. Dabei dokumentiert der Kieferorthopäde in Millimetern mögliche Fehlstellungen – beispielsweise Platzmangel oder eine Zahnunterzahl.
Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) übernimmt lediglich für die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 die Behandlungskosten. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt im Tarif Dental Premium auch bei KIG 1 oder 2 80 % der Gesamtkosten bis 2.000 Euro je Kiefer.
Voraussetzung ist ein kieferorthopädischer Behandlungsplan
Sobald eine Fehlstellung durch den Zahnarzt oder Kieferorthopäden in die KIG 3, 4 oder 5 eingeteilt worden ist, erstellt dieser einen kieferorthopädischen Behandlungsplan. Dieser wird der GKV vor dem Behandlungsbeginn übermittelt und muss zunächst genehmigt werden. Bewilligt die GKV den Antrag auf Behandlung, müssen Sie bei jedem Behandlungsschritt zunächst ein Eigenanteil von 20 Prozent der gesetzlichen Gesamtbehandlungskosten entrichten. Bei gleichzeitig behandelten Geschwisterkindern gilt ein Eigenanteil von 10 Prozent. Nach erfolgreicher Behandlung stellt der behandelnde Kieferorthopäde eine Abschlussbescheinigung aus, die der Krankenkasse übermittelt wird. Im Anschluss erstattet Ihnen die Krankenkasse den bezahlten Eigenanteil zurück.
Abhängig vom gewählten Tarif
Zwei Tarife der Zahnzusatzversicherungen für Kinder übernehmen Leistungen beim Kieferorthopäden:
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder zum Speichern oder Ausdrucken.
Informationsbroschüre - Zahnzusatzversicherung für Kinder Dental Premium
Verbraucherinformation - Zahnzusatzversicherung für Kinder Dental Clever und Dental Premium
Verbraucherinformation - Zahnzusatzversicherung für Kinder Dental Luxus und Dental Medium
**Ein Service der Advigon Versicherung AG