Riester-Rente: Kleine Beiträge – große Entlastung im Alter

Riester Rente der HanseMerkur
Riester-Rente

Kleine Beiträge - große Entlastung im Alter

Unverzichtbar im Alter: Private Vorsorge mit der HanseMerkur Riester-Rente

  • Jährliche staatliche Riester-Zulagen
  • Attraktive Steuerrückzahlungen
  • Garantierte Verzinsung
Beitrag berechnen

Riester-Rente: Kombinieren Sie staatliche Zulagen und Steuervorteile!

Eine private Altersvorsorge ist heutzutage zwingend notwendig. Das gesetzliche Rentenniveau sinkt und immer weniger Menschen erreichen die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente, von der sie sorgenfrei leben können.

Eine Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, ist die Riester-Rente. Sie ermöglicht eine private Altersvorsorge über jedes Einkommensniveau hinweg: Dank staatlicher Zulagen wird der Eigenanteil der Beiträge verringert. Und Steuern können Sie damit ebenso sparen.

Ob Familie, Geringverdiener oder Angestellter – für jede gesetzlich rentenversicherte Person und den dazugehörigen Ehe- oder Lebenspartner bietet die Riester-Rente attraktive Vorteile.

Ausgezeichnete Leistungsstärke

WirtschaftsWoche - Leistungsstaerkste Lebensversicherer

​​​​​​Die Wirtschaftswoche bewertet die HanseMerkur mit der Höchstbewertung 5 Sterne als leistungsstärkster Versicherer.

Die Vorteile der Riester-Rente

  • Staatliche Riester-Förderung: Wer mindestens 4 % des Vorjahres-Bruttojahreseinkommens einzahlt, hat Anspruch auf die vom Staat gezahlten Zulagen.
  • Garantierte Rente: Dank einer garantierten Verzinsung der Sparanteile, Eigenbeiträge und Zulagen, haben Sie eine garantierte Rente – und damit eine hohe Sicherheit.
  • Pfändungssicher: Der geförderte Teil der Riester-Rente ist pfändungssicher, wird also nicht als persönliches Vermögen gerechnet. Das ist beispielsweise relevant, wenn es um die Berechnungen von Leistungen des Sozialamtes, wie Bürgergeld, geht.
  • Zuzahlungen: Zuzahlungen können bis zum Höchstbeitrag von 2.100 Euro im Jahr geleistet werden.
  • Beitragsfreiheit: Sie können den Vertrag problemlos beitragsfrei stellen, sollten sich einmal finanzielle Schwierigkeiten ergeben.
  • Beitragsgarantie: Egal ob Sie die klassische oder die fondsgebundene Riester-Rente wählen – dank Beitragsgarantie bleiben Ihnen die eingezahlten Beiträge und die Zulagen sicher.
  • Flexibler Rentenbeginn: Sie können den Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr ganz flexibel wählen.
  • Kapitalauszahlung: Zu Beginn der Rente können Sie sich auf Wunsch bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.

 

Jetzt abschließen

 

Angebot anfordern

Welche staatlichen Zulagen gibt es bei der Riester-Rente?

Wie schon angerissen: Wer eine Riester-Rente abschließt und im Jahr 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens in die eigene Altersvorsorge investiert, erhält die staatlichen Zulagen. Dabei gibt es folgende Förderungen vom Staat:

  1. Die Grundzulage
    Jeder Versicherungsnehmer erhält pro Jahr 175 Euro.
  2. Die Kinderzulage
    Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, erhalten Sie jährlich 185 Euro. Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, bekommen Sie ganze 300 Euro pro Jahr. Die Kinderzulagen erhalten Sie so lange, wie Sie auch einen Anspruch auf Kindergeld haben.
  3. Der Berufseinsteigerbonus
    Jeder Antragsteller, der unmittelbar förderberechtigt ist und seinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert hat, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Riester mit verschiedenen Investitions-Alternativen

Die HanseMerkur Riester-Rente bietet verschiedene Investitionsmöglichkeiten - ausgehend von Ihrer Risikobereitschaft.

1. Riester Care: die klassische Riester-Rente
Mit dem Garantiezins, oder auch Höchstrechnungszinssatz genannt, wird aus dem Sparanteil der Beiträge eine garantierte Rente gebildet. Die Beiträge werden mit jährlich neu deklarierten Überschusswerten verzinst. 

Für Rentenversicherungen mit klassischer Beitragsanlage garantiert die HanseMerkur Altersvorsorge hohe Leistungen.

2. Riester Care Invest: die klassische Riester-Rente mit Überschüssen in Fonds
Der Sparanteil Ihrer Beiträge wird wie in der klassischen Riester-Rente jährlich fest verzinst und dient der Erwirtschaftung der garantierten Mindestleistung zum Ablauf. Die Beiträge und Zulagen werden mit den jährlich deklarierten Überschusszinssätzen verzinst. Die erwirtschafteten Überschüsse werden in von Ihnen gewählten Fonds angelegt. Zum Ablauf wird das Vertragsguthaben entsprechend der Wertentwicklung der Fonds und dem Guthaben aus der festverzinslichen Anlage verrentet.

3. Riester Care Invest:Riester Care Invest: die fondsgebundene Riester-Rente mit 100 % Kapitalerhalt

In 5 Schritten zur Riester-Förderung

  1. Wählen Sie die Beitragsanlage der Riester-Rente aus: Mit Riester Care, der klassischen Riester-Rente, wird eine garantierte Rente plus Überschüssen aus den Beiträgen und den Zulagen gebildet. Alternativ können die Überschüsse bei Riester Care auch in Fonds angelegt werden, um ein wenig von den Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren.
  2. Gestalten Sie Ihren Tarif: Möglich ist eine Leistungsdynamik, für die automatische jährliche Rentenerhöhung oder eine Hinterbliebenenversorgung, bei welcher aus dem verfügbaren Kapital eine Hinterbliebenenrente gebildet wird. Die Rentenzahlung können Sie ab dem 62. Lebensjahr beziehen.
  3. Die staatlichen Zulagen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens in Ihre Riester-Rente investieren.
  4. Wenn Sie den Dauerzulagenantrag ausfüllen, erhalten Sie die Zulagen jedes Jahr ganz automatisch, ohne erneuten Antrag.
  5. Die Beiträge zur Riester-Rente können bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Das verringert den einkommensteuerpflichtigen Betrag und damit die zu zahlenden Steuern. Von der Steuergutschrift werden die staatlichen Zulagen abgezogen, den Rest erhalten Sie als Rückzahlung.

Schließen Sie Ihre Riester-Rente bequem online ab:

Jetzt abschließen

Für wen ist die Riester-Rente sinnvoll

Die Riester-Rente ist besonders aufgrund der Zulagen und den Steuerentlastungen attraktiv. Zulagenberechtigt sind zunächst alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen – aber auch deren Ehe- oder Lebenspartner. Grundsätzlich ist die Riester-Rente also eine gute Altersvorsorge für Familien, dank Kinderzulagen besonders für jene, die viele Kinder haben. Aber auch Alleinstehende können von der Grundzulage und den Steuerrückzahlungen profitieren.

Für sicherheitsbewusste Sparer, die kein Risiko eingehen möchten, ist die klassische Riester-Rente besonders geeignet. Überschüsse und Zulagen polstern stetig die verzinsten Eigenbeträge auf. Risikobereitere, chancenorientierte Personen können aus den Renditechancen der fondsgebundenen Riester-Rente ihren Vorteil ziehen.

Wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Bei der Auszahlung haben Sie die Wahl: Möchten Sie Ihre Rente bereits mit 62 Jahren erhalten? Oder mit 85 Jahren? Oder irgendwann dazwischen?

Bei der HanseMerkur können Sie ganz frei entscheiden, wann Ihre Rentenzahlung beginnt. Wir haben eine integrierte Abrufphase, das bedeutet für Sie, dass Sie bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter oder dem Rentenbeginn sich die Riester-Rente auszahlen lassen können – frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Sie können aber ebenso die Verlängerungsphase in Anspruch nehmen, mit welcher Sie den Auszahlungsbeginn der Riester-Rente um maximal 10 Jahre nach hinten verschieben. Spätestens mit 85 Jahren muss dann allerdings die Rentenzahlung beginnen.

Bedingung für die Vorverlegung oder Aufschiebung des Auszahlungsbeginns ist, dass der Vertrag bereits seit 10 Jahren besteht. Gebühren fallen dabei nicht an, Ihre Rente wird aber aufgrund der veränderten Beitragszahlung neu berechnet.

Die Beiträge zur Riester-Rente: allein Ihre Entscheidung

Sie allein entscheiden, wie viel Beitrag Sie zu Ihrer Riester-Rente zahlen. Der Mindestbetrag liegt bei 5 Euro monatlich. Maximal können Sie dabei bis zu 2.100 Euro im Jahr inklusive Zulagen einzahlen, da dies der Höchstsatz ist, der steuerlich beachtet wird. Damit ist es die Summe, die Ihnen die maximalen steuerlichen Vorteile bringt.

Wenn Sie in unserem Rechner zur Riester-Rente einfach Ihr Bruttojahresgehalt angeben, rechnen wir Ihnen direkt aus, wie der Beitragssatz für den Erhalt der Zulagen ausfiele und welcher der Höchstbeitrag für den maximalen Steuervorteil wäre. Sie können einen von den beiden Optionen wählen oder aber Sie geben ganz frei selbst an, welchen Beitrag Sie zahlen wollen und auch, ob dies monatlich oder jährlich erfolgt.

Im Test - so bewerten uns unsere Kunden

Ihre Zufriedenheit lassen unsere Versicherten uns wissen: Über 96 % unserer Bewertungen bei eKomi sind positiv! Mit einem Klick auf das Siegel kommen Sie zu unserem tagesaktuellen Bewertungszertifikat von eKomi!

eKomi - letzte Kundenbewertungen:

vor 1 Tag

Schnell ,einfach und unkompliziert .

vor 1 Tag

TOP, optimal übersichtlich

vor {0} Tagen

Sehr zügig und unproblematisch

Ekomi-Siegel silver
4.7 / 5
704 Rezensionen

Echte Bewertungen von Kunden für Kunden:

Alle Bewertungen
über eKomi

Fragen und Antworten zur Riester-Rente

Wer hat Anspruch auf die Riester-Zulagen?

Zulagenberechtigte Personen profitieren von der staatlichen Förderung und den Steuervorteilen

Mit der Riester-Rente beteiligt sich der Staat an den Investitionen für einen privaten Rentenaufbau durch Zulagen. Die staatlichen Zulagen gibt es nicht nur für jeden rentenversicherungspflichtigen Kunden, sondern auch für jedes kindergeldberechtigte Kind. 

Aber auch für Menschen ohne Kinder ist die Riester-Rente attraktiv. Hier macht sich vor allem der Sonderausgabenabzug in Form einer Steuerrückzahlung bemerkbar und das gerade auch für Besserverdienende.

Grundsätzlich kann jeder, der privat vorsorgen möchte, eine Riester-Rente abschließen. Doch nur ein bestimmter Personenkreis ist zulagenberechtigt und kann von der staatlichen Förderung und den Steuervorteilen profitieren.

Direkt zulagenberechtigt:

Sind alle Personen, die rentenversicherungspflichtig sind. Dazu gehören u.a.:

  • Angestellte und Arbeiter, auch Öffentlicher Dienst (rentenversicherungspflichtig)
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige
  • Beamte (obwohl nicht rentenversicherungspflichtig)
  • Richter
  • Soldaten
  • Behinderte in Werkstätten
  • Personen im Erziehungsurlaub (max. 3 Jahre, rentenversicherungspflichtig)
  • Handwerker in Handwerksrolle (rentenversicherungspflichtig)
  • Hebammen (selbständig und rentenversicherungspflichtig)
  • Künstler und Publizisten (pflichtversichert)
  • Landwirte (rentenversicherungspflichtig)
  • Personen mit Mini-Job (sofern Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit)
  • Pflegepersonen (privater Pflegedienst)
  • Selbständige (sofern rentenversicherungspflichtig)
  • Wehr- / Zivildienstleistende
  • Seelotsen
  • Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist, vor dem 01.01.2010 begründet wurde und Beiträge zugunsten eines vor dem 1.1.2010 abgeschlossenen Riester-Vertrages gezahlt werden

 Indirekt zulagenberechtigt über die Ehepartnerförderung:

Auch Personen, die nicht zulagenberechtigt sind, können einen Riester-Renten-Vertrag abschließen und von der staatlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass sie verheiratet sind und der Ehepartner/ Lebenspartner ebenfalls einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Dies können z. B. verheiratete Hausfrauen, Selbständige oder Freiberufler sein. 

Nicht zulagenberechtigt:

Keine Förderung erhalten nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, Selbständige in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten), freiwillig Rentenversicherte, Rentner/Pensionäre, Schüler/Studenten, nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (450-Euro-Basis) sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Landtage und des Europäischen Parlaments.

Nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (auch Studenten) können den von ihrem Arbeitgeber abgeführten pauschalen Rentenversicherungsbeitrag (15 %) durch eigene Zahlung auf den vollen Beitragssatz (19,9 %) aufstocken und somit auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dadurch erwerben sie den Anspruch auf die Riester-Förderung.

Kann ich die Art der Riester-Rente ändern?

Beitragsanlage wechselbar

Ja! Die ursprünglich gewählte Beitragsanlage Ihrer Riester-Rente ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können ganz einfach beantragen, dass Ihre rein klassisch finanzierte Riester-Rente in eine Riester-Rente mit Überschüssen in Fonds umgewandelt wird – oder umgekehrt. Das können Sie einmalig während der Vertragslaufzeit ändern.

Wovon hängt die Höhe der Zulagen ab?

Von der Einzahlung der Eigenbeiträge

Die Höhe der Zulagen ist abhängig von der Einzahlung der Eigenbeiträge. Nur wer mit Anrechnung der Zulagen 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlt, erhält die volle Zulage. Wer insgesamt weniger als die 4 % einzahlt, erhält die Zulagen in anteiliger Höhe.

Wann sollte eine Riester-Rente abgeschlossen werden?

Möglichst früh, um Zulagen bestmöglich zu nutzen

Grundsätzlich gilt: Je früher eine Altersvorsorge abgeschlossen wird, umso besser. Denn dann können schon mit geringeren Beiträgen auf die lange Dauer gute Renditen erzielt werden. Das gilt umso mehr für die Riester-Rente, denn hier können über lange Zeit die staatlichen Zulagen gesammelt werden und diese wiederum durch die Verzinsung für Sie sparen. Das sieht der Staat ähnlich und schenkt daher Riester-Sparern, die vor dem 25. Geburtstag einen Zulagenantrag stellen, einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Kann ich auch als Hausfrau bzw. Hausmann die Zulagen für die Riester-Rente erhalten?

Mit einem zulagenberechtigten Ehepartner möglich

Auch als Hausfrau oder Hausmann ohne ein eigenes Einkommen haben Sie ein Recht auf die staatliche Riester-Förderung. Diese können Sie erhalten, wenn Sie einen voll zulagenberechtigten Ehepartner haben. Das bedeutet, dass Ihr Ehepartner eine Riester-Rente abgeschlossen hat und 4 % des Bruttovorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so können Sie ebenso die staatlichen Förderungen erhalten.

Wie lang wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Lebenslange Rente

Die Riester-Rentenzahlung hat kein Ablaufdatum: Die Riester-Rente wird lebenslang gezahlt. 

Können die Beiträge zur Riester-Rente von der Steuer abgesetzt werden?

Bis zu maximal 2.100 Euro absetzbar

Sie können Ihre Beiträge zur Riester-Rente bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Damit senken Sie durch den Sonderausgabenabzug Ihre Steuerlast und erhalten eventuell zu viel gezahlte Steuern zurück. Bei der Berechnung der Steuererstattung werden die Zulagen berücksichtigt.

Fällt auf die Riester-Rentenzahlung eine Steuer an?

Voll zu versteuern mit der Einkommensteuer

Auf die volle Riester-Rente ist in der Auszahlungsphase die Einkommensteuer zu zahlen. Dabei gilt der persönliche Steuersatz – dieser ist im Ruhestand in der Regel geringer.

Kann ich Zuzahlungen leisten?

Jederzeit möglich

Sie können immer bis zum Monatsersten eine Zuzahlung leisten, wie es Ihnen beliebt. Möglich ist das bis 5 Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Warum sollte ich eine Zuzahlung zur Riester-Rente tätigen?

Erhöhung der Rente und des Steuervorteils oder Erhalt der Zulagen

Der größte Vorteil einer Zuzahlung ist, dass sich Ihr Vertragsguthaben erhöht und damit letztlich auch die Riester-Rente, die Sie erhalten. Doch es gibt auch zwei weitere Vorteile:

1. Bei einem neu abgeschlossenen Vertrag können Sie so ab dem ersten Jahr die Zulagen erhalten.

Wenn Sie Mitte des Jahres eine Riester-Rente abschließen, zahlen Sie mit den regulären Beiträgen der restlichen Monate wahrscheinlich keine 4 % Ihres Bruttovorjahreseinkommens für das Kalenderjahr ein. Um aber dennoch für das Start-Jahr die Zulagen zu erhalten, können Sie mit höheren Zuzahlungen die Voraussetzung für die staatliche Förderung erfüllen.

2. Sie können Ihre Steuerlast mindern.

Die Beiträge und auch die Zuzahlungen zur Riester-Rente können Sie bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro steuerlich geltend machen und können mit einer Zuzahlung gleichzeitig die Altersvorsorge aufpolstern und aktuell Steuern sparen.

Kann ich vorzeitig die Riester-Rente kündigen?

Grundsätzlich möglich, Zulagen müssen aber zurückgezahlt werden

Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können Sie die Riester-Rente problemlos kündigen. Beachten Sie dabei aber, dass sich dort für Sie finanzielle Nachteile ergeben können: Der Rückkaufswert einer Versicherung entspricht im Normalfall nicht den eingezahlten Beiträgen, sondern liegt niedriger. Dazu werden alle staatlichen Förderungen zurück an das Finanzamt gezahlt.

Was ist das sogenannte Wohn-Riestern?

Staat erkennt Finanzierung von mietfreiem Wohnen im Alter als Altersvorsorge an

Gelder aus der Riester-Rente können dafür entnommen werden, eine Immobilie zur Eigennutzung zu erwerben. Der Staat hat mittlerweile anerkannt, dass mietfreies Wohnen im Alter eine große Erleichterung ist und ein Immobilienerwerb dementsprechend eine Art Altersvorsorge ist. Daher kann der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ebenso mit den staatlichen Zulagen gefördert werden wie die Altersvorsorge auch.

Beim Wohn-Riestern erhalten Sie am Ende keine Rente, sondern der Staat unterstützt Sie dabei, Ihren Kredit zu tilgen.

Lohnt sich die Riester-Rente? Welche Förderquote kann ich mit einer Riester-Rente erreichen? Was sind die Vorteile der Riester-Rente? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen im Video.

Angebot anfordern
Downloads - alle Leistungen auf einen Blick

In unserer Informationsbroschüre und der Verbraucherinformation erfahren Sie alle Details zu unseren Riester-Tarifen zum Speichern oder Ausdrucken. Damit Sie alles Notwendige jederzeit griffbereit haben.

Informationsbroschüre Riester Care

Verbraucherinformation Riester Care

Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente

Riester Care FondsFinder

HanseMerkur Muster-Produkt­informations­blätter

Das könnte Sie zum Thema Rente auch interessieren:

Renten-Tipps

Die Aussichten für eine Rente im Alter sind wahrlich düster - glaubt man der allgemeinen Stimmung. Wer auch im Alter gut versorgt sein will, der kann seine gesetzliche Rente optimieren und privat vorsorgen.

Renten-Irrtümer

Die Rente kommt zur richtigen Zeit ganz von alleine aufs Konto oder die letzten Jahre vor Rentenbeginn sind entscheidend: Immer wieder machen hartnäckige Gerüchte die Runde. Lesen Sie, was wirklich dran ist.