Krankentagegeldversicherung - Im Krankheitsfall ohne Verdienstausfall
HanseMerkur Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Individuelle Höhe passend zu Ihren Bedürfnissen
  • Krankentagegeld frei von Sozialabgaben und Steuern
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Schon ab
10,50 EUR
pro Monat*

Mit der Krankentagegeldversicherung finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall

Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt für 6 Wochen in voller Höhe fort, wenn Sie krank werden. Aber was passiert, wenn Sie länger ausfallen? Auch wenn es zunächst unwahrscheinlich erscheint, dass Sie mehr als 6 Wochen oder länger nicht arbeiten können: Es kommt häufig vor, dass sich die vollständige Behandlung einer Krankheit über Monate hinzieht. Die entstehenden finanziellen Verluste sind dann groß. Diese Lücke im Einkommen wird von der Krankentagegeldversicherung geschlossen.

Rückenbeschwerden, ein Knochenbruch oder psychische Erkrankungen sorgen schnell für eine Arbeitsunfähigkeit, die länger andauert. Darüber hinaus können Berufsunfälle und -krankheiten einen längeren Ausfall zur Folge haben. Die Krankentagegeldversicherung federt den Verdienstausfall, den Sie ansonsten ab der 7. Krankheitswoche haben, spürbar ab. Somit können Sie sich vollkommen auf Ihre baldige Genesung konzentrieren.

*Monatsbeitrag für das Beispiel Mann/Frau, Alter: 30 Jahre, Monatsgehalt zwischen 1.300 EUR und 1.950 EUR, Krankentagegeld in Höhe von 15 EUR

Vorteile der Krankentagegeldversicherung der HanseMerkur

Mit dem Abschluss einer Verdienstausfallversicherung bei der HanseMerkur genießen Sie finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall und sichern sich viele weitere Vorteile:

  • Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung
  • Im Krankheitsfall ein Krankentagegeld frei von Steuern und Sozialabgaben
  • Einen Versicherungsschutz, der Berufskrankheiten und Berufsunfälle umfasst
  • Günstigere Beiträge bei vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlweise
  • Einfacher und schneller Online-Abschluss
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Leistungen der Krankentagegeldversicherung im Überblick

Verdienstausfall Premium
Tarif KTS
Verdienstausfallversicherung nach Ablauf der Lohnfortzahlung
Verdienstausfallversicherung nach Ablauf der Lohnfortzahlung

Nach dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie für jeden weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Betrag. In diesem Tarif können Sie sich versichern, wenn Sie als Arbeitnehmer (auch in Ausbildung) Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind und Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung haben.
 

Tägliches Krankentagegeld, auch Sonn- und Feiertage
Krankentagegeld abhängig von Höhe des Nettoeinkommens
Keine Belastung des Krankentagegeldes durch Sozialabgaben
Preis­bei­spiel pro Monat, Frau/​​​​Mann, 30 Jahre, Monatsgehalt zw. 1.300 und 1.950 EUR
10,50 EUR
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Krankentagegeld berechnen: Kosten, Beitrag, Höhe

Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung berechnen

Die Höhe des Beitrages zur Krankentagegeldversicherung hängt mit dem Nettoeinkommen pro Monat und dem Alter zusammen. Wie sich Beitrag und Krankentagegeld berechnen, erklären wir an einem Beispiel:

Frau Müller ist Angestellte und hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1.600 Euro. Mit 29 Jahren und ihrem Netto-Gehalt wählt sie bei der HanseMerkur ein Krankentagegeld von 15 Euro. Sie zahlt einen monatlichen Beitrag von 10,50 Euro.

Ein Jahr später wird bei Frau Müller das Burn-out-Syndrom festgestellt. Sie wird krankgeschrieben und begibt sich in eine längere psychotherapeutische Behandlung. Die Krankentagegeldversicherung schließt mit dem Krankentagegeld die Einkommenslücke von 333 Euro.

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Rechenbeispiel: Die Krankentagegeldversicherung füllt die finanzielle Lücke des gesetzlichen Krankentagegeldes

Eine Krankentagegeldversicherung springt bei einem Verdienstausfall ein und ist für jeden gesetzlich versicherten Arbeitnehmer sinnvoll, der die finanzielle Lücke nicht ohne Weiteres aus angesparten Rücklagen ausgleichen kann oder möchte. 

Ob sich eine Kranken­tage­geld­versicherung für Sie lohnt, können Sie berechnen. Ziehen Sie von Ihrem Nettogehalt das Kranken­geld ab der 7. Krankheitswoche sowie die darauf zu zahlenden Sozialversicherungs­beiträge in Höhe von 12,025 % ab. Dies ergibt Ihre individuelle finanzielle Lücke, wenn Sie länger als 42 Tage ausfallen. In der Regel liegt das Krankengeld rund 20 % unter Ihrem Nettogehalt. Ihre Ausgaben für beispielsweise Miete, Telefon und weitere Lebensunterhaltskosten sind in der Zeit gleichbleibend. Unter Umständen kommen noch weitere Kosten hinzu, damit Sie besser medizinisch versorgt werden.

Tipp: Liegt Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro brutto monatlich und sind Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann entgehen Ihnen im Krankheitsfall mehr als 20 % des Nettoeinkommens. Die Lücke nimmt mit steigendem Einkommen weiter zu. In diesen Fällen ist eine private Absicherung durch eine Verdienstausfallversicherung besonders empfehlenswert.

Ab wann springt die Verdienstausfallversicherung ein?

Für den Fall, dass Sie arbeitsunfähig sind, erstellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für die Tage, an denen Sie krankgemeldet sind, erhalten Sie als angestellter Arbeitnehmer Ihr übliches Einkommen. Das heißt, wenn Sie 2 Wochen im Monat krank waren, bekommen Sie am Monatsende ein volles Gehalt. Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnfortzahlung nur für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen.

Krankengeld - ab wann zahlt die Krankenkasse?

Ab dem 43. Tag der ununterbrochenen Krankmeldung erhalten Sie das sogenannte Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Die Krankenkasse zahlt dabei nicht Ihr volles Gehalt, sondern nur 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoeinkommens und maximal 90 % vom Nettoeinkommen. Zwar sind Krankengeldzahlungen steuerfrei, allerdings werden sie um den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung gekürzt.

Krankentagegeld - ab wann zahlt Ihre Verdienstausfallversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung springt mit Beginn der Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse ein, das heißt, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Damit wird die Differenz zwischen Ihrem Nettogehalt und dem niedrigeren Krankengeld sofort geschlossen. Sie müssen die finanziellen Folgen einer längeren Krankheit nicht fürchten. Das vereinbarte Krankentagegeld wird Ihnen frei von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt.

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