Beitragsbeispiel: Hundehaftpflichtversicherung zum Beispiel für einen Mops, Chihuahua, Malteser, für den Tarif Komfort, mit 150 Euro Selbstbeteiligung, ohne Giftköder-Schutz, Alter des Versicherungsnehmers 40 Jahre, keine Vorschäden.
Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt nur die Kosten für Schäden, die durch Ihren Hund bei anderen verursacht wurden. Es besteht kein Schutz für Schäden an Ihrem eigenen Hab und Gut.
Zu den mitversicherten Personen zählen: Familienangehörige, Lebenspartner, Mitbesitzer/-eigentümer, nicht gewerbsmäßige Hundehüter (z. B. Nachbarn, Freunde) sowie alle Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ja, je nach vereinbarter Leistungsvariante sind Welpen ab der Geburt 6 (Komfort) bzw. 12 Monate (Premium plus) mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Besitz der Welpen sind und auch die Haltung des Muttertiers bei uns versichert ist.
Ja, auch für Mietsachschäden besteht in unseren Leistungsvarianten ein umfangreicher Versicherungsschutz. Nähere Einzelheiten können Sie der Leistungsübersicht auf der Seite Hundehaftpflichtversicherung entnehmen.
Ja, mitversichert ist die private Teilnahme an folgenden Veranstaltungen: Unterricht einer Hundeschule/-verein, Hundeschauen, Hundeturniere und Hundesportveranstaltungen (z. B. Agility-Sport, Flyball).
Ja, innerhalb Europas besteht der Versicherungsschutz für einen unbegrenzten Zeitraum. Weltweit ist der Schutz auf 1 Jahr (Komfort) bzw. 5 Jahre (Premium plus) begrenzt.
Ja, es besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine und/oder ohne Maulkorb führen.
Wenn Ihr Hund durch die Aufnahme eines ausgelegten Giftköders (auch mit scharfen Gegenständen präparierter Köder) eine Verletzung oder Vergiftung erleidet, ist die Diagnostik, Behandlung und / oder Operation durch einen Tierarzt versichert. Die Leistung kann optional zu beiden Leistungsvarianten unserer Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Entschädigungsleistung ist auf 5.000 EUR je Versicherungsjahr begrenzt.
Werden Sie oder Ihr Hund durch den Hund eines Dritten geschädigt, so kommt unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf. Die Voraussetzung ist, dass der Halter des verursachenden Hundes keine Versicherung besitzt oder die entstandenen Kosten nicht zahlen kann. Der Umfang der Forderungsausfalldeckung ist abhängig von der gewählten Leistungsvariante. Nähere Einzelheiten können Sie der Leistungsübersicht auf der Seite Hundehaftpflichtversicherung entnehmen.
Grundsätzlich ist die private Tierhaltung versichert. Daher besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie Ihren Hund nicht aktiv zur Gestaltung des Unterrichts einsetzen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob ein Versicherungsschutz über Ihre Schule und/oder über Ihre Amtshaftpflichtversicherung besteht.
Die private Verwendung bzw. die Überlassung Ihres Hundes zu therapeutischen Zwecken, z. B. als Lesehund, ist mitversichert. Gleiches gilt für die Überlassung Ihres Hundes als Assistenz-, Such-, Blinden- oder Rettungshund und beim Einsatz Ihres Hundes bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit (z. B. in Seniorenheimen).
Ja, in der Leistungsvariante „Premium plus“ ist die Verwendung bzw. die Überlassung Ihres Hundes zur nebenberuflichen, gewerblichen Nutzung bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 EUR mitversichert. Die gewerbliche Jagdnutzung ist hiervon ausgenommen.
In der Haftpflichtversicherung sind Schäden, die ihr Hund Dritten gegenüber verursacht, abgedeckt. Schäden an Ihrem eigenen Eigentum sind nicht versichert.
Nicht versichert sind unter anderem Schäden an Ihrem Eigentum, Schäden durch Vorsatz, Abnutzung oder Verschleiß. Eine genaue Beschreibung finden Sie in den Kundeninformationen auf der Produktseite Hundehaftpflichtversicherung.
Bei unserer aktuellen Hundehalter-Haftpflicht (September 2024) ist eine Änderung möglich. Hierfür benötigen wir lediglich eine kurze E-Mail mit dem Namen des Hundes, der Hunderasse und der Chipnummer/Tätowierungsnummer. Sie erhalten dann einen geänderten Versicherungsschein. Bei älteren Verträgen ist dies nicht möglich. Der Vertrag wird zum Zeitpunkt des Todes beendet. Ihren neuen Hund können Sie gern über unseren Onlineantrag versichern.
Bei unserer aktuellen Hundehalter-Haftpflicht (September 2024) kann ein Einschluss des weiteren Hundes erfolgen. Wir benötigen folgende Angaben: Name des Hundes, Hunderasse und Chipnummer/Tätowierungsnummer. Bei älteren Verträgen ist dies nicht möglich. Stellen Sie bitte in diesem Fall für beide Hunde einen neuen Antrag zum Beispiel über unseren Onlineantrag. Der bisherige Vertrag wird dann beendet.
Wenn Sie über einen Vertrag mehrere Hunde bei uns versichern, gewähren wir auf den Gesamtbeitrag des Vertrages einen Nachlass in Höhe von 5 Prozent.
Für die Beendigung des Vertrages reichen Sie uns eine Kopie des Verkaufvertrages ein. Wir beenden den Vertrag dann entsprechend zur Abgabe des Hundes an den neuen Besitzer.
Ja, der Vertrag kann übernommen werden.Hierfür benötigen wir ein Schreiben mit den folgenden Daten: Name und Anschrift des neuen Hundehalters und eine Bestätigung von Ihnen und dem neuen Hundehalter, dass die Vertragsübertragung erfolgen soll.
Ja, bitte reichen Sie uns einen Nachweis über die Rückgabe des Hundes ein, gern per E-Mail an shuk-bestand@hansemerkur.de.
Ihre neue Adresse können Sie uns gern direkt über unseren Änderungsservice mitteilen. Übrigens können Sie über unseren Online-Änderungsservice auch eine Namensänderung oder Ihre neue Bankverbindung unkompliziert bei Ihren Verträgen durchführen.
Schnell und einfach rund um die Uhr - Kommt es durch Ihren Vierbeiner zu einem Haftpflichtschaden, sollten Sie uns diesen schnellstmöglich melden. Verwenden Sie dazu einfach unser Online Schaden-Formular für Haftpflichtschäden. Auf diese Weise können Sie Ihren Schaden unabhängig von der Uhrzeit direkt geltend machen. Zwecks Prüfung und Schadenregulierung werden wir uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung bringen wir pro Schadenfall in Abzug. Sollte es bei einem Schadenereignis mehrere Geschädigte geben, wird auch dann die Selbstbeteiligung nur einmalig abgezogen.
Ihre Kündigung können Sie über unseren Kündigungsservice einreichen.