HanseMerkur Krankenhauszusatz

Krankenhausaufenthalt vorbereiten

Das ist für einen Krankenhausaufenthalt wichtig

Ein längerer Krankenhausaufenthalt ist ein aufregendes Ereignis. Bereits vor dem Klinikbesuch stellen sich die meisten Menschen viele Fragen. Was brauche ich im Krankenhaus? Werde ich vom Chefarzt oder Spezialisten behandelt? Und wie wird die Unterbringung in der Klinik wohl sein?

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, sagen wir Ihnen, was Sie vor dem Klinikbesuch wissen müssen und wie sie sich entspannt auf einen Krankenhausaufenthalt vorbereiten. Unsere Checkliste für das Krankenhaus hilft, an alles wichtige zu denken.

Wie läuft die Einwei­sung ins Kran­ken­haus ab?

Die Einweisung in ein Krankenhaus läuft üblicherweise über Ihren Arzt. Dabei ist der Ablauf für gewöhnlich wie folgt:

  • Ist eine Behandlung im Krankenhaus notwendig, erhalten Sie eine Einweisung. Die Krankenhauseinweisung ist dabei so lange gültig, bis die Behandlung in der Klinik abgeschlossen ist – auch über ein Quartal hinaus.
  • Haben Sie sich oder auf Empfehlung Ihres Arztes für ein Krankenhaus entschieden, nehmen Sie Kontakt zur Klinik auf. Mit dem Klinikpersonal besprechen Sie dann den weiteren Ablauf: die Art der Behandlung und den Tag der Aufnahme. Über anstehende Voruntersuchungen werden Sie ebenfalls informiert.
  • Melden Sie sich am Tag der Aufnahme an der Zentrale. Dort erhalten Sie Informationen über die Station und Ihr Zimmer. Zudem werden am ersten Kliniktag organisatorische und finanzielle Fragen geklärt und der Behandlungsvertrag geschlossen. Der Stationsarzt wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und auch das Pflegepersonal wird mit Ihnen sprechen und offene Fragen klären.

Bei einem akuten Notfall rufen Sie den Rettungsdienst unter 112. Erhalten Sie bei einem Notfall die Einweisung in das Krankenhaus von Ihrem Hausarzt, gehen Sie direkt in die Notfallaufnahme eines Krankenhauses. Einen Termin benötigen Sie in akuten Notfällen nicht.

Das sollten Sie vor Ihrem Kran­ken­haus­auf­ent­halt regeln

Nicht nur die Tasche für das Krankenhaus ist entscheidend: Natürlich sollten Sie im Krankenhaus Ihre wichtigsten persönlichen und medizinischen Dokumente genauso dabei haben wie auch die passende Kleidung und Badartikel.

Doch vor Ihrem Krankenhausaufenthalt muss auch das organisiert werden, was nicht nur vor Ort passiert. Für die kommende Zeit wollen Familie, Haushalt und Beruf im Vorfeld gut geplant sein. Vor allem Alleinerziehende sollten sich rechtzeitig um Unterstützung kümmern oder dafür sorgen, dass die Kinder bei vertrauten Personen untergebracht werden. Für die Dauer des Klinikaufenthaltes könnte auch eine Haushaltshilfe für Unterstützung sorgen. Denken Sie an Haustiere, Pflanzen und den Briefkasten. Ratsam ist es, vorab Ihre Konten zu prüfen. Ist eine ausreichende Deckung für laufende Kosten wie Miete, Strom, Gas und Telefon während meiner Abwesenheit vorhanden? Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall die Behandlung bekommen, die Sie wünschen.

Informieren Sie zudem Angehörige, Nachbarn oder Freunde über den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt. Auch der Arbeitgeber sollte rechtzeitig informiert werden. Sagen Sie Termine während Ihres Aufenthalts im Krankenhaus ab und verschieben idealerweise auf frühestens zwei Wochen nach Ihrer Entlassung. So haben Sie genug Zeit, wieder entspannt in den Alltag zu kommen.

Rooming-in für Kinder

Insbesondere jüngere Kinder unter neun Jahren leiden oft stark unter der Trennung von ihren Eltern, wenn beispielsweise aufgrund einer Verletzung ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Damit die Kinder besser mit der unbekannten und teilweise beängstigenden Situation zurechtkommen, besteht für Sie als Eltern die Möglichkeit, im Krankenhauszimmer des Kindes zu übernachten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür bis zum neunten Lebensjahr in der Regel die Kosten für den Aufenthalt einer Betreuungsperson. Ist Ihr Kind privat versichert, prüfen Sie die entsprechende Regelung zum Rooming-in in Ihren Unterlagen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rooming-in.

Rundum-Versor­gung im Kran­ken­haus: Vorteile einer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können gesetzlich Versicherte vorsorgen und sich einen bestmöglichen Krankenhausaufenthalt sichern. Damit können Sie sich den Arzt und das Krankenhaus frei aussuchen und werden in komfortablen Ein- oder Zweibettzimmern untergebracht. Zusätzlich haben Sie die Wahl, ob Chefarzt oder Spezialist Sie betreuen soll.

Ebenfalls werden Kosten für Zuschläge zum Beispiel Aufenthaltskosten für ein Elternteil und privatärztliche Behandlungen erstattet. Bei einem Unfall oder Krankheit im Ausland wird der Rücktransport nach Deutschland übernommen. So genießen Sie während eines Krankenhausaufenthaltes die Vorteile wie ein Privatpatient. Erfahren Sie hier mehr zum Einzelzimmer im Krankenhaus und zur Chefarztbehandlung.

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Im Krankenhaus in Ruhe genesen wie ein Privatpatient

  • Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt
  • Privatsphäre in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Rücktransport aus dem Ausland bei Krankheit oder Unfall
  • Freie Krankenhauswahl
     
Krankenhauszusatz

Wer zahlt bei einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt?

Die Behandlung im Krankenhaus zahlt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung. Sind Sie gesetzlich versichert und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit, kommen bei einem Krankenhausaufenthalt weitere Kosten auf Sie zu. Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden und mindestens 18 Jahre alt sind, müssen Sie pro Tag zehn Euro an das Krankenhaus zahlen. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Informieren Sie sich auch über die Wahlleistungen im Krankenhaus, die Sie zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen können.

Sind Sie privat versichert, sind mögliche Zuzahlungen zum Krankenhausaufenthalt oder Selbstbehalte von Ihrem gewählten Tarif abhängig. So übernehmen z. B. die Tarife Smart Fit, Advanced Fit (S) oder Best Fit (S) der HanseMerkur bis zu 100 % der Kosten, die bei einer stationären Heilbehandlung oder Entbindung anfallen.

Wer wünscht sich nicht finanzielle Sicherheit während der Zeit im Krankenhaus? Die Krankenhaustagegeldversicherung sorgt dafür und erstattet die Kosten, die für jeden Tag im Krankenhaus anfallen. Sie können die Höhe der Tagesgeldsätze von 25, über 50 und 75 bis zu 100 Euro selbst festlegen und entscheiden, wofür Sie das Krankenhaustagegeld verwenden. Informieren Sie sich:

Krankenhaustagegeldversicherung

Fragen und Antworten rund um den Krankenhausaufenthalt

Werde ich im Krankenhaus krankgeschrieben?


Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie sich bei Bedarf vor Ort eine Liegebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) ausstellen lassen. Diese enthält den Grund sowie das Datum des Aufenthaltes und bescheinigt für die Zeit von maximal sieben Tagen nach Entlassung Ihre Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber.

Was ist eine Liegebescheinigung?


Bei Bedarf stellt Ihnen das Krankenhaus eine Liegebescheinigung aus. Dort ist der Grund für den Aufenthalt im Krankenhaus enthalten. Auch wird bescheinigt, von wann bis wann Sie im Krankenhaus waren. Die Aufenthaltsbescheinigung legen Sie Ihrem Arbeitgeber für die Arbeitsunfähigkeit vor.

Muss ich meine Krankenkasse über einen Krankenhausaufenthalt informieren?


In der Regel übernimmt das Krankenhaus die Meldung bei der Krankenkasse und informiert über die Einweisung und Entlassung.

Was kostet ein Tag im Krankenhaus?


Personen, die mindestens 18 Jahre alt und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zahlen pro Tag zehn Euro an das Krankenhaus. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Mehr Informationen zur Zuzahlung im Krankenhaus finden Sie in unserem Ratgeber.

Kosten für die Behandlung, Untersuchung usw. übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung können Sie sich Leistungen wie ein Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt sichern.

Die private Krankenversicherung der HanseMerkur übernimmt – abhängig vom Tarif und möglichem Selbstbehalt – 100 % der Kosten, die bei stationärer Heilbehandlung anfallen. So werden im Tarif Pro Fit Plus, Business Fit oder Best Fit alle stationären Leistungen ohne Selbstbehalt übernommen.
 

Wie lange ist eine Krankenhauseinweisung gültig?


Ihr Arzt stellt Ihnen eine Krankenhauseinweisung aus. Diese ist so lange gültig, bis die Behandlung im Krankenhaus abgeschlossen ist. Die Einweisung ins Krankenhaus ist also auch über ein Quartal hinaus gültig.

Was brauche ich für einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt? Checkliste Krankenhaus

Was Sie im Krankenhaus benötigen, ist auch immer abhängig vom Grund des Aufenthaltes und den persönlichen Vorlieben oder Interessen. Wer keine Bücher liest, wird vermutlich auch nicht im Krankenhaus damit anfangen. Wenn keine Krankengymnastik oder ähnliches geplant ist, benötigt keine Sportsachen. Hier ein allgemeiner Überblick der Dinge, die Sie für einen Krankenhausaufenthalt benötigen könnten:

Checkliste Krankenhaus: Persönliche Dokumente

  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Klinik-Card
  • Versicherungsnachweis z.B.: Krankenhauszusatzversicherung
  • Kontaktadressen von Angehörigen

Checkliste Krankenhaus: Medizinische Unterlagen und Vorsorgedokumente

  • Einweisungsschein des Arztes
  • Befund, Arztbrief, Röntgenbilder
  • Berichte früherer Krankenhausaufenthalte
  • Einnahmeplan für Medikamente
  • Impfausweis
  • ggf. Diabetikerausweis / Herzschrittmacherausweis / Marcumar-Pass
  • Röntgenpass, Allergieausweis und ggf. Prothesenpass / Organspendeausweis
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung

Checkliste Krankenhaus: Kleidung, Schuhe und Hygieneartikel

  • Bequeme Kleidung
  • Schlafsachen
  • Bademantel
  • Genügend Socken und Unterwäsche
  • Hausschuhe / Straßenschuhe
  • ggf. Sportkleidung und Sportschuhe
  • Handtücher / Waschlappen
  • Kulturbeutel:
    • Zahnbürste, Zahnpasta
    • Zahnprothesen-Behältnis, Reinigungstabletten
    • Seife, Shampoo, Haarspülung, Haarfestiger
    • Bürste, Kamm, Haargummi, Fön
    • Deo, Cremes
    • Rasierzeug
    • Taschentücher
    • Nagelschere
    • Hygieneartikel wie Tampons, Slipeinlagen, Binden
  • Bei einer Entbindung Bekleidung für das Baby

Checkliste Krankenhaus: Sonstige private Gegenstände

  • Brille / Kontaktlinsen / Lesebrille
  • Hörgerät
  • Prothesen
  • Gehilfe / Gehstock
  • Stützstrümpfe
  • Schlafbrille / Ohrstöpsel
  • Laptop / Tablet / Smartphone / Handy
  • Ladegeräte / Powerbank
  • Kopfhörer
  • Bücher / Zeitschriften / Rätselhefte
  • Schreibzeug
  • Strickzeug u. ä.
  • Bargeld

Prüfen Sie, ob Sie Wahlleistungen im Krankenhaus in Anspruch nehmen möchten:

Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zum Thema: Wahlleistungen im Krankenhaus. Welche gibt es? Wie hoch sind die Kosten?

Wahlleistungen Krankenhaus

Gut vorbereitet ins Krankenhaus

Abgesehen von Notfällen kann ein Krankenhausaufenthalt gut vorbereitet werden. So machen Sie sich den Aufenthalt im Krankenhaus so angenehm wie möglich und haben die Gewissheit, dass auch zu Hause alles geregelt ist.

Gesetzlich Versicherte können sich mit einer Krankenhauszusatzversicherung eine Versorgung im Krankenhaus sichern, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgeht. Wer privat versichert ist, sichert sich eine bestmögliche medizinische Betreuung auch im Krankenhaus.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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