Mietwagen-Versicherung – Keine teuren Überraschungen
Mietwagen im Ausland

Mietwagen-Versicherung

  • Übernahme der Selbstbeteiligung
  • Mallorca-Police bzw. Traveller-Police
  • Auch für Camper und Wohnmobile
  • Für Mietfahrzeuge weltweit

Mietwagen-Versicherung – Selbstbehalt versichern und Haftpflicht ergänzen

Wer mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht, bleibt oft auf dem Selbstbehalt sitzen. Der Eigenanteil kann - je nach Anbieter und Fahrzeug-Typ – schnell über 1.000 Euro liegen. Die Reduzierung der Selbstbeteiligung direkt beim Autovermieter ist oft mit hohen Kosten verbunden. 15 Euro, 20 Euro oder sogar mehr Aufschlag pro Tag sind keine Seltenheit, wenn Sie den Selbstbehalt-Anteil reduzieren oder ganz ausschließen möchten. 

Mit einer Mietwagen-Versicherung decken Sie diese Kosten ab und versichern Ihren Selbstbehalt (CDW Versicherung). Zudem wird die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht, die Sie bei der Anmietung eines Autos abschließen, ergänzt (Mallorca-Police bzw. Traveller-Police). 

Vorteile der Mietwagen-Versicherung

Mit dem Abschluss einer Mietwagen-Versicherung bei der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile, dazu gehören:

  • Für Urlaub und Geschäftsreisen: Es sind sowohl private als auch geschäftliche Anmietungen von Leihwagen versichert.
  • Camping-Urlaub: Sichern Sie auch gemietete Camper und Wohnmobile mit einem speziellen Tarif ab – optional inklusive Reiseversicherung (Premium-Tarif).
  • Übernahme der Selbstbeteiligung: Sie haben mit Ihrem Leihwagen einen Unfall oder das Fahrzeug wird gestohlen? Die Selbstbeteiligung, die Ihnen vom Autovermieter in Rechnung gestellt wird, übernehmen wir bis zu einer Summe von 2.500 Euro (1.500 Euro bei Campern/Wohnmobilen).
  • Kfz-Haftpflicht Ergänzung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend und die entstandenen Unfallschäden werden nicht abgedeckt? Unsere Mietwagen-Versicherung für PKW/Motorräder ergänzt die vorhandene Deckungssumme bis zu einer Summe von 1 Million Euro. Gleichzeitig prüfen wir die Haftpflichtfrage, übernehmen Sicherheitsleistungen oder hinterlegen geschuldete Renten, welche aus einem Unfall entstehen können, und übernehmen die Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Dieser Schutz ist im Mietwagenschutz für Camper/Wohnmobil nicht enthalten.
  • Einfach und unkompliziert online abschließen

 

Abschluss für PKW

 

Abschluss für Camper

 

Leistungen der Mietwagen-Versicherung im Überblick

PKW/MotorräderCamper/Wohnmobile
(Basic)
Camper/Wohnmobile
(Premium)
Ausschluss / Reduktion des Selbstbehalts (CDW)

Die HanseMerkur leistet, wenn das Mietfahrzeug gestohlen oder bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr beschädigt oder zerstört wird und Ihnen ein Selbstbehalt von einem Kraftfahrzeugvermieter oder direkt von der (Haupt)-Kfz-Versicherung des Kraftfahrzeuges belastet wird. Die Versicherungssumme beträgt maximal 2.500 Euro für PKW/Motorräder bzw. 1.500 Euro bei Campern/Wohnmobilen.

Der Mietwagenschutz gilt nicht für Wohnwagen, Trikes oder sonstige Fahrzeuge, die nicht ausschließlich der privaten Personenbeförderung dienen. Für Wohnmobile und Camper schließen Sie bitte den Mietwagenschutz für Camper/Wohnmobile ab. Der Mietwagenschutz für PKW/Motorräder gilt für diese Fahrzeuge nicht.

   
Kfz-Haftpflichtversicherung (Mallorca-Police bzw. Traveller-Police)

Versicherte Leistungen:

  • Versicherungssumme insgesamt bis 1 Mio. EUR
  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten
  • Kosten des Rechtsstreits
   
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
   
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung
   
Reise­ge­päck-Versi­che­rung
   
Alle Leistungen im Überblick
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Anzahl der versicherten Reisen
EinmaligEinmaligEinmalig
Maximale Reisedauer

Je Reise

93 Tage92 Tage92 Tage
Versicherungssumme
2.500 EUR1.500 EUR1.500 EUR
Geltungsbereich Ausschluss / Reduktion des Selbst­be­halts­
WeltweitWeltweitWeltweit
Geltungs­be­reich Kfz-Haft­pflicht­versi­che­rung
Welt­weit ohne Deutsch­land  
Selbstbehalt
 250 EUR250 EUR
Preis­bei­spiel pro Tag
7,90 EUR9,50 EUR(Mietpreis: bis 100 EUR/Tag)11,50 EUR(Mietpreis: bis 100 EUR/Tag)
Preisübersicht
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Abschluss für PKWAbschluss für CamperAbschluss für Camper

eKomi - letzte Kundenbewertungen:

vor 1 Tag

GUT

vor {0} Tagen

Auswahl und Abschluss sind einfach und übersichtlich. :-)

vor {0} Tagen

Sehr übersichtliche und einfache Buchung

Ekomi-Siegel silver
4.7 / 5
702 Rezensionen

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Fragen und Antworten zur Leihwagen-Versicherung

Wann und wie sollte ich die Mietwagen-Versicherung abschließen?

Am besten gleich bei der Buchung des Leihwagens abschließen

Sie sollten die Mietwagen-Versicherung gleich nach der Mietwagen-Buchung über das Mietwagenunternehmen oder dem Reiseveranstalter abschließen, dann gerät der zusätzliche Schutz nicht in Vergessenheit. Der Abschluss der Versicherung sollte spätestens bei Entgegenahme des gemieteten Fahrzeuges erfolgen. Dabei muss die gesamte Dauer des Mietverhältnisses abgedeckt werden, maximal jedoch 93 Tage bzw. 92 Tage bei Campern/Wohnmobilen.

Der Premium-Tarif des Mietwagen-Schutz für Camper/Wohnmobile enthält eine Reiserücktrittsversicherung und sollte bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn abgeschlossen werden. Wenn zwischen Mietwagenbu-chung und Mietbeginn 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.

Klicken Sie für den Abschluss auf den „Jetzt abschließen“-Button auf dieser Seite. Füllen Sie alle Daten in der Buchungsstrecke aus. Sie können direkt per Kreditkarte, SEPA-Basislastschrift oder PayPal überweisen.

Beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Autovermietung eine Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen haben müssen, ansonsten greift die Versicherung nicht.

Gilt der HanseMerkur Mietwagen-Schutz auch für Wohnmobile?

Gemietete PKW und Motorräder sind versichert

Die Mietwagenversicherung gilt für Reisen mit gemieteten PKWs, Motorrädern, Wohnmobilen oder Campern. Wählen Sie für Wohnmobile unbedingt die Tarife für Camper/Wohnmobile. Wohnwagen, Trikes oder sonstige Fahrzeuge, die nicht ausschließlich der privaten Personenbeförderung dienen, sind nicht versichert.

Welche Leistungen sind versichert?

Überblick zur Versicherung zum Ausschluss des Selbstbehalts und Kfz-Reise-Haftpflichtversicherung

Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung für Kfz 

Der Ausschluss bzw. die Reduktion des Selbstbehalts ist eine Zusatzversicherung für PKW, Motorräder, Camper und Wohnmobile, die nur als Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-)Kfz-Versicherung des Kraftfahrzeuges zu verstehen ist. Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen die Selbstbeteiligung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sofern auf dem Versicherungsschein keine Versicherungssumme aufgeführt ist, gilt als Versicherungssumme der Höchstbetrag von 2.500 Euro (bzw. 1.500 Euro für Camper/Wohnmobile).

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn

• aufgrund von Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall oder

• durch den Diebstahl des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlungen Dritter

 ein Selbstbehalt in Rechnung gestellt wird. Voraussetzung ist, dass die Beschädigung bzw. die Totalentwendung sich während der versicherten Mietdauer ereignet.

Kfz-Reise-Haftpflichtversicherung

Wir leisten,

• wenn für den Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist, die mindestens den gesetzlichen Erfordernissen des Landes genügt, in dem sich der Unfall ereignet hat und 

• die abgeschlossene Versicherung zur Deckung des Personen-/Sachschadens nicht ausreicht. 

Unsere Leistungspflicht beginnt, wenn die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschöpft ist.

Unsere Leistung umfasst:

• Prüfung der Haftpflichtfrage

• Sicherheitsleistung oder Hinterlegung für Renten, die aus einem Unfall resultieren

• Kosten des Rechtsstreits.

Unsere Leistungspflicht beginnt, wenn die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschöpft ist.

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs

• Personen verletzt oder getötet,

• Sachen beschädigt oder zerstört werden, oder abhandenkommen,

• Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden).

Was tun, wenn ich einen Unfall mit einem Mietwagen habe?

Ruhe bewahren und die richtigen Schritte unternehmen

Egal, ob Sie einen Unfall im Ausland oder in Deutschland haben: Zunächst müssen Sie die Unfallstelle absichern und bei Personenschäden den Rettungsdienst verständigen. In allen EU-Staaten erreichen Sie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr kostenlos unter 112. In den USA ist die Notrufnummer 911. Informieren Sie sich vorab über die entsprechenden Telefonnummern in Ihrem Urlaubsland, damit Sie im Notfall die Daten parat haben.

Lassen Sie von der Polizei einen Unfallbericht erstellen. In Ihrem Mietwagen finden Sie in der Regel ein Unfallprotokoll, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Unfallgegner und der Polizei ausfüllen.

Ist der Unfall ohne Beteiligung Dritter passiert, rufen Sie trotzdem die Polizei und lassen Sie den Unfallbericht anfertigen. Falls die Polizei wegen eines zu geringen Schadens nicht zur Unfallstelle kommt, fahren Sie zur nächsten Polizeistation und lassen Sie den Unfall dort aufnehmen. Der ausgefüllte Unfallbericht ist in jedem Fall wichtig.

Ferner sollten Sie Ihren Vermieter unverzüglich informieren, wenn an Ihrem Mietwagen ein Unfallschaden entstanden ist oder das Fahrzeug gestohlen wurde. Bei der Rückgabe des beschädigten Autos sollten Sie einen Schadensbericht vom Fahrzeugvermieter ausstellen und unterschreiben lassen. Heben Sie alle Unterlagen zur Anmietung des Fahrzeuges (Mietvertrag, Kautionszahlung, Selbstbeteiligung, Kopie des Unfallprotokolls usw.) sorgfältig auf. Beachten Sie die Hinweise und Bedingungen Ihres Vermieters.

Haben die entstandenen Schäden ihre Ursache in strafbare Handlungen Dritter und Brandschäden, müssen Sie diese unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einreichung eines vollständigen Verzeichnisses aller vom Schadenfall betroffenen Sachen anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Das vollständige Polizeiprotokoll müssen Sie bei uns einreichen.

Uns können Sie über unseren 24-Stunden-Notruf-Service rund um die Uhr weltweit erreichen.

Schadenmeldungen können Sie formlos senden an: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de

Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, werden Ansprüche gegen Sie gerichtlich geltend gemacht oder kommt es zu einem Arrest, einer einstweiligen Verfügung oder einem Beweissicherungsverfahren, so müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen, auch wenn Sie den versicherten Schadenfall selbst bereits angezeigt haben.

Was bedeutet CDW?

Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt

CDW ist die Abkürzung für „Collision Damage Waiver“. Dieser Vollkaskoschutz betrifft Schäden am Leihwagen und beinhaltet zumeist einen Selbstbehalt. Mit einer Mietwagenversicherung können Sie diesen Selbstbehalt abdecken.

Was ist die Mallorca-Police bzw. Traveller-Police?

Ergänzung zur KFZ-Haftpflicht im Ausland

Mit der Mallorca-Police bzw. Traveller-Police wird der Kfz-Haftpflichtschutz im Ausland auf heimischen Standard aufgestockt. Denn oft reichen die im Ausland vorgeschriebenen Versicherungssummen nicht aus, um im Ernstfall Schadensersatzforderungen zu erfüllen. Diese Lücke schließt eine „Mallorca-Police“ bei der Anmietung von Leihwagen. Die Police ist übrigens nicht auf Mallorca oder Spanien beschränkt. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung kann nur für gemietete PKW abgeschlossen werden. Bei der HanseMerkur wird die Mallorca-Police als Traveller-Police bezeichnet.

Welche weiteren Versicherungen benötige ich bei einer Reise ins Ausland?

Wir empfehlen Ihnen folgende zusätzliche Versicherungen

Wenn Sie eine Reise ins Ausland unternehmen, sollten Sie Ihren Auslandskrankenschutz nicht aus den Augen verlieren und über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken.

Falls Sie Ihre Reise aufgrund einer schweren Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder aus ähnlichen Gründen nicht antreten können, sichert Sie eine Reiserücktrittsversicherung gegen hohe Kosten für die Stornierung ab. Diese Versicherung ist selbstverständlich auch bei Reisen innerhalb Deutschlands empfehlenswert.

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So können Sie bezahlen:

Beim Online-Abschluss von Reiseversicherungen können Sie per SEPA-Basislastschriftverfahren, PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

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