FAQ - Reiseversicherungen

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen zu unseren Reiseversicherungen.

Allgemeine Fragen

Wie wird eine Familie auf Urlaubsreisen definiert?

Einmalige Versicherungen: 

Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis zum 21. Geburtstag (maximal 7 Kinder) können als Familie versichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis und der Wohnsitz sind dabei nicht relevant. Achtung: Der Familientarif gilt nicht für zwei Erwachsene, die ohne Kinder reisen.

Jahresversicherungen: 

Der Familientarif gilt für maximal zwei Erwachsene und bis zu 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Achtung: Zwei Erwachsene (ohne Kinder) können ebenfalls den Familientarif wählen.

Reisen versicherte Familienmitglieder allein, beträgt die Versicherungssumme 50 Prozent der Familienversicherungssumme. Nach dem 21. Geburtstag von mitversicherten Kindern, wird die Familienversicherung zum nächsten Zahlungstermin für diese Personen auf eine Einzelversicherung umgestellt. 

Wie viele Personen bilden eine Gruppe?

Eine Gruppe besteht aus mind. zehn Personen, bei Bahnanreise aus mindestens sechs Personen mit einem gleichen Reiseziel und Reisedatum. Ein die Gruppe begleitender Reiseleiter kann zusätzlich eine Reiseleiterversicherung abschließen.

Wie lange ist die Laufzeit der Jahresversicherung?

Die aktuelle Jahresversicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Abschlussdatum und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf der Versicherung schriftlich gekündigt wird. Bei einem älteren Tarif der Jahresversicherung beträgt die Frist drei Monate. Die genauen Kündigungsfristen für die Jahresversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wird der An- und Abreisetag jeweils als voller Reisetag gezählt?

Der Hin- und Rückreisetag zählt jeweils als voller Tag. Eine Versicherung für eine Reise vom 15. – 22. müsste somit für acht Tage abgeschlossen werden.

Wann gilt eine Reise als angetreten?

Die Reise gilt als angetreten, wenn bei Pauschal-, Baustein- oder Individualreisen, unabhängig von der Anzahl der Leistungsträger, die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z. B.:

  • der Check-in bei einer Flugreise. Bei einem Vorabend-Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind
  • das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffsreise (ohne gebuchte Anreise)
  • die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils
  • das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferienwohnung
  • das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise
  • das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise

Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z. B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung.

Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherungen beginnen mit Antritt der versicherten Reise und enden zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise.

Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung beginnt mit dem Verlassen des Landes (Grenz-übertritt) in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Bis wann kann eine Last-Minute-Reiseversicherung abgeschlossen werden?

Abgeschlossen werden kann  eine Last-Minute-Reiseversicherung für alle Flugreisen weltweit, die maximal 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden. Innerhalb dieser 30 Tage muss der Abschluss spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Was ist eine Busreise?

Zu Busreisen zählen Reisen mit einer An- und Abreise mit einem Bus und einem anschließenden Hotelaufenthalt oder einer Busrundreise im Zielgebiet.

Wie wird ein Urlaub in einer Ferienwohnung versichert?

Wenn Sie Ihren Urlaub in einer Ferienwohnung verbringen, können Sie bei der Buchung der Reiserücktrittsversicherung die Reiseart „ausschließlich ein Mietobjekt“ wählen. Bei kombinierten Reisen, z. B. Ferienwohnung + Flug, wählen Sie bei Reiseart Ihr Verkehrsmittel aus. Beim Gesamtpreis tragen Sie die addierten Einzelpreise (z. B. Ferienwohnung + Flug) ein.

Wer muss bei einem Jachtcharter eine Reiseversicherung abschließen?

Wählen Sie im Buchungsvorgang die Reiseart „Schiffsreise“ aus. Jeder Reiseteilnehmer muss seinen Anteil an der Gesamtreise selber versichern. Dazu teilen Sie den Gesamtreisepreis durch die Anzahl der mitreisenden Personen. Sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden können, muss der Skipper zusätzlich eine Reiseleiterversicherung abschließen.

Was ist eine Objektversicherung?

Bei einer Objektversicherung wird nur der Reisepreis für ein gebuchtes Mietobjekt z.B. Mietwagen, Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot versichert, nicht jedoch die  Anreise. Wählen Sie die Objektversicherung ebenfalls aus, wenn Sie nur den Reisepreis einer Fährpassage oder eines Autoreisezugs versichern möchten.

Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiseversicherung und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

FAQ Reise und Coronavirus

Schadenfall

Welche Unterlagen benötige ich grundsätzlich im Schadenfall?

Sie benötigen grundsätzlich folgende Unterlagen:

  • Eine Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters
  • Eine Kopie des Versicherungsnachweises
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers

 
Abhängig von der Versicherungsart benötigen wir zusätzlich ein ausgefülltes Schadenformular.

Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags benötigen wir die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)

Wohin soll ich meine Schadenmeldung senden?

Ihre ausgefüllte Schadenmeldung senden Sie bitte an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK
Postfach
20352 Hamburg

E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de

Für die Reise-Rücktrittsversicherung und Reise-Krankenversicherung sowie Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) können Sie auch unser Online-Formular nutzen.

Welche Unterlagen benötige ich zusätzlich bei einer Reise-Krankenversicherung?

Zusätzlich zu den oben genannten Standardunterlagen senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu.

Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:

  • Name und Anschrift des Patienten, Name und Anschrift des Behandlers/ Arztes, Krankheitsbezeichnung, Behandlungszeitraum, Einzelleistungen des Arztes / Krankenhauses, genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
  • Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notrufservice zu verständigen (unter Angabe der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters).
  • Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unserer weltweiten Reise Notruf-Service auf Reisen organisiert.
  • Achtung bei USA-Reisen: Leisten Sie bei Krankenhausaufenthalten in den USA, bei denen gesundheitstechnische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden müssen, auf keinen Fall eine Vorauszahlung. Eine Vorauszahlung erschwert die Prüfung der erbrachten Leistungen und Kosten. Die HanseMerkur Reiseversicherung kann Sie in diesem Fall nicht vor ungerechtfertigten Kostenerhebungen schützen.
  • Unser weltweiter Notruf-Service auf Reisen, der 24 Stunden für Sie da ist:
    • Aus dem Ausland: Telefon: +49 40 5555-7877
    • Aus Deutschland: Telefon: 040 5555-7877
Wie kann ich die HanseMerkur im Notfall auf Reisen erreichen?

Unsere Notruf-Hotline erreichen Sie rund um die Uhr unter folgender Nummer:

  • Aus dem Ausland: Telefon: +49 40 5555-7877
  • Aus Deutschland: Telefon: 040 5555-7877
Welche Schritte muss ich vornehmen, wenn mir auf Reisen ein Unfall passiert?

Sie haben eine Reise-Unfallversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen und Ihnen ist auf Ihrer Reise ein Unfall passiert?

  1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
  2. Der Unfall ist unverzüglich schriftlich oder telefonisch der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung AG anzuzeigen. Auch dann, wenn der Unfall selbst vorher bereits angezeigt wurde.

Was ist im Zusammenhang mit der Reise-Haftpflicht-Versicherung zu beachten?

Bei Haftpflichtschäden ist auf keinen Fall dem Geschädigten gegenüber die Schuld anzuerkennen. Fertigen Sie zusätzlich Fotografien oder Skizzen vom Unfall an. Bitte notieren Sie sich Namen und Anschriften von Anspruchstellern und Zeugen!

Leistungen

Wo gilt der Autoreiseschutzbrief?

Der Autoreiseschutzbrief gilt nur im für Autofahrten vorgesehenen Reiseschutz Gold und Platin innerhalb Europas und Deutschland für Reisen mit dem eigenen PKW. 

Wer gilt in der Reiseversicherung als Betreuungsperson?

Betreuungspersonen sind die Personen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person betreuen.

Ist das Reisegepäck beim Camping versichert?

Im Rahmen der Gepäckversicherung ist ihr Gepäck dann versichert, wenn auf einem offiziellen Campingplatz übernachtet wird und der Schaden zwischen 6 und 22 Uhr bei verschlossenem Zelt zugefügt wurde.

Sie können zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung optional unsere Camping-Urlaub Plus Zusatzversicherung für Europa abschließen. Sie sichert Ihr Reisegepäck in Camper, Wohnwagen oder Zelt ab.

Sind Fahrräder und Sportgeräte bzw. -ausrüstungen auf Reisen mitversichert?

Im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung sind Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.

Wir bieten mit der Zusatzversicherung Aktiv-Urlaub Plus zusätzliche Absicherung für Ihre Sportgeräte. Sie können den Zusatz optional zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen.

Sind Fotoapparate, Laptops und sonstige Wertgegenstände in der Gepäckversicherung mitversichert?

Wertgegenstände (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate) und EDV-Geräte sowie elektronische Unterhaltungsgeräte (nicht aber Mobiltelefone) inklusive Zubehör sind versichert, wenn sie sich im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden und dann nur je Schadenfall insgesamt mit höchstens 50 Prozent Versicherungssumme.

Dies gilt auch für Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern und Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten.

Für Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten und Musikinstrumenten werden bis zu 250 EUR je Gegenstand erstattet. Für Handys, Smartphones und Tablets beträgt die Erstattung bis zu 750 Euro.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Reise-Gepäckversicherung?

Die maximale Versicherungssumme beträgt für Einzelpersonen 2.000 Euro und für Familien 4.000 Euro. Im Rahmen dieser Versicherungssummen fällt kein Selbstbehalt an. Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden.

Versicherte Gründe:

  • Strafbarer Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl
  • Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenen Reisegepäck
  • Schäden bei Verkehrsunfällen
  • Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse

Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt die Kosten für nachgewiesene Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500 Euro je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

Nur
49 EUR
pro Reise

Preisbeispiel pro Jahr (bei einem Reise­preis von 1.000 EUR je Reise, bis zum 65. Geburtstag)

Reiserücktrittsversicherung

Schützen Sie sich vor Stornokosten mit unserer Reiserücktrittsversicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz.

Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Ob alleine oder in der Gruppe: Mit der Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur sind Sie auf Reisen umfassend abgesichert. Auch als günstige Jahresversicherung möglich.