Pflege selbstbestimmt entscheiden

Pflege selbst­be­stimmt entscheiden

Professionelle Unterstützung bei einem wichtigen Thema

  • Private Vorsorge und ausführliche Informationen
  • Pflege-Spezial im Gesundheitsportal
  • Compass-Pflegeberatung
  • Informationen zu Pflegeeinrichtungen

Pflege selbst­be­stimmt entscheiden

Tritt ein Pflegefall ein, ist es sowohl für Betroffene als auch für Angehörige schwierig, sich auf die neue Situation einzulassen. Es stellen sich etliche Fragen, vieles muss schnell organisiert und in die Wege geleitet werden. Das Pflegeangebot ist unübersichtlich, das rechtliche Umfeld kompliziert und die Angst vor vermeintlich falschen Entscheidungen groß. Wir bieten Ihnen ausführliche Informationen und Wissenswertes zu diesem komplexen Thema.

Pfle­ge­be­dürf­tig­keit - Was bedeutet das?

Pflegebedürftigkeit ist vom Gesetzgeber klar definiert: Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingt Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Pfle­ge­fall – Was ist zu tun?

1 Lassen Sie sich beraten

2 Stellen Sie einen Pfle­ge­an­trag

Pflegeleistungen beantragen Sie bei der HanseMerkur Pflegeversicherung. Sie können das Antragsformular telefonisch bei uns anfordern oder ganz einfach per Download hier herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und den ausgefüllten Antrag postalisch, per Fax oder digital über die RechnungsApp an uns senden.

Download Antrag auf Pflegeleistungen

3 Begut­ach­tung durch MEDI­C­PROOF

Pflege und Betreuung

Nachdem Sie Ihren Pflegeantrag bei der HanseMerkur eingereicht haben, beauftragen wir MEDICPROOF, den medizinischen Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, das gesetzlich vorgeschriebene Gutachten zu erstellen, das den Pflegefall dokumentiert.

MEDICPROOF wird zu Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren.

Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung statt.


Bereit für die Begut­ach­tung

Informieren Sie sich hier zur Begutachtung durch MEDICPROOF, den medizinischen Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen.

Der Pfle­ge­grad

Gemessen wird die Pflegebedürftigkeit anhand der Beeinträchtigungen der individuellen Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten in sechs unterschiedlichen Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Zur Bewertung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Punkte nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben. Anhand dieses Punktesystems werden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bewertet und die Einstufung in Pflegegrade vorgenommen: 

  • Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Wie kommt mein Pfle­ge­grad zustande?

Informieren Sie sich hier, wie die Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen wird.

Leis­tungen der Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung

Seit 1995 stellt die Pflegepflichtversicherung für Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland die Grundversorgung dar. In der Regel verbleiben jedoch hohe Restkosten, die privat geschultert werden müssen, sofern keine Pflegezusatzversicherung besteht.

Die wich­tigsten Leis­tungen der Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung im Über­blick

Die Leistungsbeträge sind im Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt und in der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung identisch. Bei der monatlichen Höhe der Leistung wird ausschließlich nach der Form der Pflege und dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit unterschieden. So ist die Höhe der Leistung davon abhängig, ob die Pflege zu Hause (ambulant) oder in einer Pflegeeinrichtung (stationär) stattfindet. Bei ambulanter Pflege unterscheidet man danach, ob die Pflege durch Angehörige oder ausgebildete Pflegekräfte durchgeführt wird.

Pfle­ge­gradAmbu­lante Pflege (durch Ange­hö­rige)Ambu­lante Pflege (durch Pfle­ge­kraft)Statio­näre Pflege*(Pfle­ge­heim) 
Pfle­ge­grad 1  131 EUR
Pfle­ge­grad 2347 EUR796 EUR805 EUR
Pfle­ge­grad 3599 EUR1.497 EUR1.319 EUR
Pfle­ge­grad 4800 EUR1.859 EUR1.855 EUR
Pfle­ge­grad 5990 EUR2.299 EUR2.096 EUR

*Zur Entlastung des Pflegebedürftigen bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss, der mit der Dauer der Pflege steigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegeversicherung 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen mit 3 – 12 Bewohnern mit einem Pflegegrad erhalten einen monatlichen Wohngruppenzuschlag zur Pflegesachleistung bzw. zum Pflegegeld in Höhe von 224 EUR.

Die tatsächliche Höhe der Kosten für eine professionelle ambulante Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim bleibt bei der Berechnung der Pflegeleistung unberücksichtigt. Hier sind ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Beträge maßgeblich. Daher bietet die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich eine Grundabsicherung, die durch eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ergänzt werden kann.

Weitere Leis­tungen

Als Pflegebedürftiger haben Sie in der ambulante Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro pro Monat für beispielsweise Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Putzhilfen. Darüber hinaus können Sie Zuschüsse für Hausnotruf (Anschluss- und Monatskosten) und bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe erhalten. Technische Hilfsmittel müssen zunächst beantragt und durch MEDICPROOF befürwortet werden. Sie werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Für Anpassungen/Verbesserungen des Wohnumfeldes werden einmalig bis zu 4.180 Euro geleistet. Digitale Pflegeanwendungen, die die Versorgung erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern, werden monatlich mit 50 EUR unterstützt.

Mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Sie Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wenn Ihr ambulant pflegender Angehöriger erkrankt, einen Urlaub oder eine Kur plant. So kann bei Ihnen zu Hause eine Ersatzpflegekraft die Aufgaben übernehmen (Verhinderungspflege). Die Kosten hierfür werden für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr und maximal bis 1.685 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Werden Sie zuhause versorgt und müssen vorübergehend in eine stationäre Betreuung, können sie temporär in einem vollstationären Heim aufgenommen werden. Die Leistungen der Kurzzeitpflege stehen für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr und maximal bis zu 1.854 EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung. Mittel aus der Kurzzeitpflege, die noch nicht beansprucht wurden, können bis zu einem Betrag von 843 EUR auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Ab dem 01.01.2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 EUR zusammengeführt. Dieser Betrag kann dann flexibel für beide Leistungen verwendet werden.

Als pflegender Angehöriger können Sie sich vorübergehend von Ihrer Berufstätigkeit freistellen lassen und während der Pflegezeit bis zu 6 Monate einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Bei einer akut einsetzenden Pflegesituation eines Familienmitglieds haben Sie als pflegender Angehöriger die Möglichkeit pro Kalenderjahr je pflegebedürftige Person für 10 Arbeitstage eine Auszeit vom Beruf zu nehmen und in diesem Zeitraum Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung zu erhalten.   

Ausführliche Beratung zu den Leistungen erhalten Sie bei der Compass Pflegeberatung:                                                                                            

  • 0800 - 101 88 00
  • Montag bis Freitag 8 – 19 Uhr,
  • Samstag 10 – 16 Uhr

Bezug von Pfle­ge­hilfs­mit­teln

Pflegehilfsmittel erhalten Sie in Sanitätshäusern. Sind sie nach dem Pflegegutachten erforderlich und ärztlich verordnet, werden sie tariflich erstattet. Technische Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Sie sind unsicher, ob ein Hilfsmittel versichert ist oder in welcher Höhe, dann reichen Sie uns gerne einen Kostenvoranschlag ein.

Die HanseMerkur kooperiert mit verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Nutzen Sie unsere Partner und sichern Sie sich besondere Konditionen und Services, wenn Sie beispielsweise einen Rollstuhl, eine Treppensteighilfe, einen Badewannenlifter, einen Überwachungsmonitor, ein Sauerstoff- oder Beatmungsgerät benötigen.

Die soziale Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden, hohen Kosten. Sorgen Sie vor und schließen Sie diese finanzielle Lücke mit einer privaten Pflegeversicherung der HanseMerkur. Wir bieten Ihnen Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 und ein individuell wählbares Pflegemonatsgeld.

Private Pflegeversicherung

Kontakt

Sie erreichen uns bei Fragen zu Ihren persönlichen Pflegeleistungen unter


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