Berufsunfähigkeitsversicherung der HanseMerkur

Berufsunfähigkeit

  • Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit
  • Vorteile bei frühem Einstieg
  • Für Erwerbstätige, Studenten und Beamte
Zu den Produkten

Berufsunfähigkeit leistungsstark absichern

Vorsorgen für den Verlust Ihrer Arbeitskraft

M & M Rating Berufsunfähigkeit "Ausgezeichnet" HanseMerkur Profi Care SBU

Ein Rückenleiden, Depressionen oder ein schwerer Unfall – jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland erhält aufgrund körperlicher oder seelischer Leiden die Diagnose Berufsunfähigkeit. Von einem vorzeitigen Berufsausstieg sind nahezu alle Berufs- und Altersgruppen betroffen. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gehen meist existenzielle Sorgen einher: Die geringen staatlichen Leistungen reichen nicht aus, um die Einkommenseinbußen auszugleichen.

Für finanzielle Sicherheit sorgt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Ihnen bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente zahlt. Dafür bietet Ihnen die HanseMerkur passende Lösungen.

Vier Fakten zur Berufsunfähigkeit

  • Jeder 4. Arbeitnehmer wird vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig
  • 42 % aller Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 50 Jahren werden berufsunfähig
  • 33 % sind psychische Gründe für Berufsunfähigkeit
  • Verlust der Arbeitskraft auch in jungen Jahren

Berufsunfähigkeit - Absicherung im Überblick

Die HanseMerkur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zuverlässig und bietet für junge Kunden bis 35 Jahren ausgezeichnete Einsteigeroptionen, wie volle Leistung zum halben Beitrag in den ersten 5 Jahren. Die BU der HanseMerkur ist flexibel nach Ihren Bedürfnissen abschließbar und Sie erhalten auch schon bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen, wenn Sie das möchten. Und auch Teilzeit-Beschäftige können passend zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis die BU der HanseMerkur abschließen:

Noch besser
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günstiger!

Angestellte und Selbstständige sichern sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft ab.

Berufsunfähigkeits­ver­sicherung für Angestellte
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Junge Versicherte im Eintrittsalter von 15 bis 35 Jahren profitieren durch günstige Einsteigeroptionen bei vollem Leistungsanspruch.

Berufsunfähigkeits­ver­sicherung für Studenten

Für Beamte und Beamtenanwärter ist ein privater Versicherungsschutz eine sinnvolle Ergänzung der staatlichen Versorgung.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Was sind die häufigen Ursachen für Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit kennt viele Ursachen: Waren es früher vorwiegend körperliche Beschwerden, sind es heute Erkrankungen der Psyche. Depressionen, Burn-out und andere psychische Leiden nehmen zu und haben sich mittlerweile zur Volkskrankheit entwickelt.

Als BU-Ursache liegen für 2021 folgende Daten vor:

  • knapp 32 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf Nervenkrankheiten zurückzuführen
  • mit rund 21 Prozent folgen dicht darauf Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
  • Krebs und andere bösartige Tumore nehmen etwa 18 Prozent ein
  • nicht einmal 9 Prozent aller BU-Fälle sind Folge von Unfällen

Die Ursachen von Berufsunfähigkeit sind in weniger als 10 Prozent auf Unfälle zurückzuführen: Das bekannte Bild vom Dachdecker, der auf der Arbeit abstürzt und wegen seiner Verletzungen berufsunfähig ist, trifft nur selten zu. Vielmehr sind es oftmals schleichende Erkrankungen, die den Betroffenen ihre Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit nehmen.

Wer dauerhaft krank ist, verliert seinen Arbeitsplatz und damit auch sein reguläres Einkommen. Viele der Erwerbstätigkeiten sind sich der Versorgungslücke im Ernstfall nicht bewusst. Groß ist dann der Schreck, wenn die Erwerbminderungsrente die Lebenshaltungskosten nicht deckt.

Sichern Sie sich gegen Berufsunfähigkeit ab und entscheiden Sie sich für einen umfassenden Schutz der HanseMerkur:

Profi Care für Angestellte, Selbstständige, Freiberufler

Profi Care für Schüler, Studenten und Auszubildende

Be Care für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit

Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeit

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Berufsunfähigkeit führt zu vorzeitigem Berufsausstieg

Berufsunfähigkeit bedeutet einfach erklärt, dass Sie nicht mehr dazu fähig sind, Ihrem bisherigen Beruf über einen definierten Zeitraum nachzugehen. Der Berufsunfähigkeit liegen entweder Krankheit, Unfall oder Invalidität zugrunde. Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Ihr behandelnder Arzt die Diagnose stellt und die Versicherung Ihren Zustand anerkennt.

Wie wird festgestellt, ob man berufsunfähig ist?

Prozess der Feststellung von Berufsunfähigkeit (BU) in 6 Schritten

In der Regel wird in 6 Schritten festgestellt, ob eine Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt:

  1. Erkrankung:
    Sie sind nicht mehr in der Lage dauerhaft Ihren Job auszuüben.
  2. Ärztliche Bescheinigung der BU:
    Der Arzt bescheinigt per Attest die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, also die BU.
  3. BU-Antrag / BU-Fragebogen:​​​​​​​
    Sie schicken den Antrag auf BU-Rente und den BU-Fragebogen an die Versicherung inklusive medizinischer Unterlagen sowie gegebenenfalls einigen Anlagen.
  4. Prüfung:​​​​​​​
    Ihre Unterlagen werden bei der Versicherung detailliert geprüft.
  5. Gutachten:
    Entscheidet sich die Versicherung während der Prüfung dafür ein Gutachten erstellen zu lassen, wird durch einen Gutachter entweder die Berufsunfähigkeit festgestellt oder abgelehnt.
  6. Auszahlung der BU-Rente:
    Bei Feststellung der BU wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit?

Ihr Gesundheitszustand entscheidet darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen

Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit, auch wenn sich die Begriffe mitunter in einem Zusammenhang finden.

  • Sind Sie an einer Grippe erkrankt, schreibt Sie der Arzt für die Dauer bis zur Genesung arbeitsunfähig. Für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen ist Ihr Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Danach ist die Krankenkasse zuständig. Sobald es Ihnen besser geht und Sie sich in der Lage befinden, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, sind Sie nicht mehr arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit ist folglich nur ein temporär anhaltender Zustand.
  • Eine Berufsunfähigkeit hält Sie dagegen dauerhaft davon ab, Ihrem Beruf nachzugehen.
  • Erwerbsunfähigkeit beschreibt wiederum die fehlende Leistungsfähigkeit, selbst anderer Arbeit nachzugehen. D. h. Sie sind gesundheitlich nicht imstande, eine regelmäßige (oder eine über einen geringen Zeitraum mögliche) Erwerbsfähigkeit auszuüben und ein Arbeitsentgelt zu erzielen.

Was bedeutet abstrakte Verweisung?

Für die BU-Versicherung ist nur Ihr aktuell ausgeübter Beruf relevant

Ein Abteilungsleiter ist aufgrund psychisch bedingter Leiden nicht mehr dazu fähig, sein Team zu leiten. Sein eingeschränkter gesundheitlicher Zustand hindert ihn aber nicht daran, einfache Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt keine Erwerbsminderung an, wenn der Erwerbstätige irgendeiner Tätigkeit für mindestens sechs Stunden am Tag nachgehen kann. Auch einen sozialen Abstieg in seinem Beruf hat der ehemalige Manager hinzunehmen.

Die HanseMerkur wendet die „abstrakte Verweisung“ nicht an. Was heißt das für Sie konkret? Besteht bei Ihnen eine diagnostizierte Berufsunfähigkeit, haben Sie Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen. Sie brauchen also nicht zu befürchten, dass man Sie auf einen anderen Beruf verweist, der nicht Ihrer bisherigen sozialen Stellung, Ihrer Ausbildung entspricht oder mit einem Einkommensverlust über 20 % einhergeht.

Welche Leistungen zahlt der Staat bei Erwerbsminderung?

Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben

Sind Sie dauerhaft erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert, zahlt Ihnen die Rentenversicherung auf Antrag eine Erwerbsminderungsrente. Für Ihre Ansprüche gelten strenge Voraussetzungen: Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur dann, wenn Sie maximal drei Stunden am Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen könnten. Wenn Ihre Arbeitsfähigkeit drei bis sechs Stunden am Tag erlaubt, besteht zumindest die Möglichkeit einer Teil­erwerbs­minderungs­rente in halber Höhe.

Hinweis: Eine halbe Rente erhalten auch ältere Erwerbstätige, die mehr als sechs Stunden täglich eine Arbeit verrichten könnten. Diese Regelung gilt für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.

Die monatliche Erwerbsminderungsrente richtet sich nach Ihrem individuellen Rentenanspruch. Bei der Berechnung legt die Rentenversicherung Ihre Beitragsjahre, die Entgeltpunkte und die verbleibende Zeit bis zum Eintritt in das Rentenalter zugrunde. Durchschnittlich erhalten Sie als Versicherter der gesetzlichen Rentenkasse damit aber lediglich 15 bis 30 Prozent Ihres bisherigen Bruttolohns. Waren Sie selbstständig tätig und haben keine Beitragszahlungen in die Rentenkasse geleistet, haben Sie keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.