Beitragsbeispiel: Single, 30 Jahre, Tarif Komfort, 150 Euro Selbstbeteiligung, keine Vorschäden.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie oder eine der mitversicherten Personen bei anderen verursachen. Es besteht kein Schutz für Schäden an Ihrem eigenen Hab und Gut.
Europaweit besteht unbegrenzter Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Außerhalb Europas gilt dies nur für einen begrenzten Zeitraum.
Versicherungsschutz besteht auch bei Deliktunfähigkeit einer versicherten Person. Die Höchstersatzleistung richtet sich nach dem gewählten Tarif (Komfort 10.000 EUR, Premium 50.000 EUR und Premium plus 50 Mio. EUR).
Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden, sind versichert.
Drohnen mit einem Fluggewicht bis maximal 5 kg sind versichert. Bitte beachten Sie die Regelungen zum maximalen Fluggewicht je nach Tarifvariante (Komfort 250 g, Premium 500 g, Premium Plus 5 kg).
Der Verlust von privaten und beruflichen Schlüsseln ist versichert. Die Höchstentschädigung richtet sich nach dem gewählten Tarif (Komfort 10.000 EUR, Premium 100.000 EUR und Premium plus 50 Mio. EUR).
Werden Sie oder eine der mitversicherten Personen durch einen Dritten geschädigt, so kommt Ihre HanseMerkur-Privathaftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf, wenn der Verursacher keine Versicherung besitzt oder die entstandenen Kosten nicht zahlen kann.
Im Zusatztarif "Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung" ist auch der Einsatz des Schulhundes während der Unterrichtszeit versichert.
Viele selbständige Nebentätigkeiten, die Sie allein ausüben, sind in der Deckungsvariante "Premium plus" bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 EUR mitversichert. Hierzu zählen: Alleinunterhalter, Übersetzer, Daten- und Texterfassung (keine Datenverarbeitung) Vertrieb von Kosmetika (ohne Herstellung)/Schmuck/Souvenirs/Dessous/Geschirr/Kochgeräten/Haushaltsreinigungsmitteln/Haushaltswaren/Haushaltsgeräten, Kunsthandwerker, Töpfer, Erteilung von Nachhilfe- oder Musikunterricht, Sport- und Fitnesskurse, Verkauf auf Flohmärkten und Basaren, Botendienst, Markt- und Meinungsforschung, Warenhandel, Handarbeiten und Änderungsschneiderei, Tierbetreuung, Influencer, Podcaster.
Sofern Sie die folgenden Immobilien selber nutzen, sind Sie auch als Inhaber dieser Immobilien versichert: Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Wochenend-/Ferienhaus.
Ja, sofern es sich um einen Neubau einer unter den Versicherungsschutz fallenden Immobilie oder um Bauvorhaben (Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) handelt, ist dies mitversichert. Je nach Leistungsvariante gelten hier unterschiedliche Bausummenbegrenzungen (Komfort 100.000,00 EUR, Premium 200.000,00 EUR, Premium Plus 500.000,00 EUR).
Die gesetzliche Haftpflicht sieht immer eine Zeitwertentschädigung vor. Dennoch besteht in der Tarifvariante "Premium plus" bei beschädigten Gegenständen, die nicht älter als 12 Monate sind, die Möglichkeit einer Neupreisentschädigung. Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR im Versicherungsjahr.
Gerne passen wir Ihren Vertrag an. Bitte senden Sie uns hierzu einfach eine kurze E-Mail (shuk-kundenbetreuung@hansemerkur.de) zu. Bitte prüfen Sie, ob möglicherweise noch Angaben zu Kindern, die bei Ihnen im Haushalt leben, erforderlich sind.
Ja, hier ist es erforderlich, dass wir Ihren Vertrag anpassen. Allerdings ist hier nur die Anzeige der Geburt des ersten Kindes erforderlich. Alle weiteren Kinder sind automatisch mitversichert.
Zusammenlebende Paare brauchen nur einen Haftpflichtvertrag. Wenn beide einen separaten Vertrag haben, kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden. Bestehen die älteren Vertragsrechte bei der HanseMerkur, stellen wir Ihren Vertrag auf den Paar-Tarif um.
Ihre neuen Daten können Sie uns unkompliziert über unseren Änderungsservice mitteilen. Sofern sich Ihr Familienstand (z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes) geändert hat, muss zusätzlich auch Ihr Versicherungsschutz angepasst werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.
Schnell und einfach rund um die Uhr - Kommt es zu einem Haftpflichtschaden, sollten Sie uns diesen schnellstmöglich melden. Verwenden Sie dazu einfach unser Online Schaden-Formular für Haftpflichtschäden. Auf diese Weise können Sie Ihren Schaden unabhängig von der Uhrzeit direkt geltend machen. Zwecks Prüfung und Schadenregulierung werden wir uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung bringen wir pro Schadenfall in Abzug. Sollte es bei einem Schadenereignis mehrere Geschädigte geben, wird auch dann die Selbstbeteiligung nur einmalig abgezogen.
Ihre Kündigung können Sie über unseren Kündigungsservice einreichen.