Hinterbliebenenrente

Hinterbliebenenrente

Informationen zur Hinterbliebenenrente für Kinder und Partner

Ist ein geliebter Mensch verstorben, bedeutet das für die Hinterbliebenen nicht nur eine Zeit tiefer Trauer. Zahlreiche Behördengänge müssen bewältigt werden, Unterlagen zusammengesucht und eingereicht werden. Dazu gehört auch die Beantragung der Hinterbliebenenrente.

Wir geben Ihnen einen Überblick zur Hinterbliebenenrente: Erfahren Sie, was eine Hinterbliebenenrente ist und wer einen Anspruch darauf hat. Lesen Sie, wo Sie einen Antrag stellen können und welche Unterlagen notwendig sind.

Für Hinterbliebene bietet unser Ratgeber: Was tun im Todesfall? eine wichtige Orientierungshilfe.

Was ist eine Hinterbliebenenrente?

Wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die Mutter oder der Vater stirbt, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Die Hinterbliebenenrente leitet sich dabei in den meisten Fällen nicht aus den eigenen Versicherungsansprüchen ab, sondern aus den Ansprüchen des Verstorbenen. Die Deutsche Rentenversicherung ist dafür oftmals die richtige Ansprechpartnerin. War die Todesursache eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall, können sich Hinterbliebene auch an die gesetzliche Unfallversicherung wenden.

Welche Hinterbliebenenrenten gibt es?

War der Verstorbenen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, können Hinterbliebene verschiedene Hinterbliebenenrenten beantragen.

  • Hinterbliebene Ehe-Partner bzw. eingetragene Lebenspartner können die Witwenrente bzw. Witwerrente beantragen.
  • Im sogenannten Sterbevierteljahr wird die Rente des Verstorbenen auf Antrag für drei Monate nach dem Tod weitergezahlt.
  • Minderjährige Kinder, und unter bestimmten Voraussetzungen auch volljährige Kinder, können eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente beantragen, wenn Mutter, Vater oder beide Eltern versterben.
  • Wer geschieden ist, nicht wieder geheiratet hat und ein minderjähriges Kind des verstorbenen Ex-Partners erzieht, kann eine Erziehungsrente beantragen.
  • Entfällt aufgrund einer neuen Heirat die Witwen- bzw. Witwerrente, besteht ein Anspruch auf eine einmalige Rentenabfindung.

In unseren Ratgebern erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Witwen- bzw. Witwerrente, Halbwaisen- und Waisenrente sowie zum Sterbevierteljahr.
 

Wer Mutter, Vater oder beide Elternteile verliert, steht gerade in jungen Jahren vor besonderen Herausforderungen. Hinterbliebene Kinder können auf Antrag eine Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten.

Waisen- und Halbwaisenrente

Hinterbliebene sollten immer prüfen, ob sie Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente haben. Erfahren Sie hier mehr zu den Voraussetzungen und Regelungen.

Witwenrente / Witwerrente

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzlich. Schnell wird klar, dass sich auch die finanzielle Situation erheblich ändert. Wird die Rente des Verstorbenen nach dem Tod weitergezahlt?

Sterbevierteljahr

Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Die Antwort auf die Frage, wer Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat, ist zum einen davon abhängig, in welchem Verhältnis der Hinterbliebene zum Verstorbenen stand und zum anderen davon, ob der Verstorbene einen Rentenanspruch hatte.

Kurz zusammengefasst haben folgende Personenkreise Anspruch auf Hinterbliebenenrente:

  • Witwen und Witwer (bei Eheschließungen ab 01.01.2002 nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestand, Ausnahme: der Ehepartner stirbt bei einem Unfall)
  • Minderjährige Kinder bzw. Kinder in der Ausbildung
  • Geschiedene, die nicht wieder geheiratet haben und das minderjährige Kind des Ex-Partners erziehen, können einen Anspruch auf Erziehungsrente haben.
  • Geschiedene, die erneut heiraten, können beim Wegfall der bisherigen Geschiedenen-Witwenrente oder Geschiedenen-Witwerrente einen Anspruch auf eine Rentenabfindung haben.

Voraussetzung für die Zahlung einer Hinterbliebenenrente ist grundsätzlich, dass der Verstorbene einen Rentenanspruch hatte. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert war oder bereits Rente bezogen hat. 
 

Antrag auf Hinterbliebenenrente

Eine Hinterbliebenenrente wird nur auf Antrag ausgezahlt. Der Antrag muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Das kann zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sein. Ist der Verstorbene bei einem Arbeitsunfall oder auf dem Weg zur Arbeit verstorben, sollten Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft werden. Auch diese Leistungen müssen beantragt werden.

Bei der Deutschen Rentenversicherung kann telefonisch ein Termin für die Antragsaufnahme vereinbart werden. Es ist auch möglich, online auf deutsche-rentenversicherung.de den Antrag zur Hinterbliebenenrente zu stellen. Formulare finden Sie ebenfalls online.

Unterlagen für den Antrag auf Hinterbliebenenrente

Für den Antrag auf Hinterbliebenenrente müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören:

  • Sterbeurkunde 
  • Heiratsurkunde
  • Krankenkasse des Verstorbenen
  • Eigene Kontonummer
  • Eigener Personalausweis
  • Eigene Steueridentifikationsnummer
  • Eigene Rentenversicherungsnummer
  • Eigene Krankenkassenkarte
  • Eigene Einkünfte
  • Evtl. Angaben zum Antrag des Sterbevierteljahrs
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung, falls Verstorbener bereits Rente erhalten hat
  • Versicherungszeiten, falls Verstorbener noch keine Rente bezogen hat
  • Evtl. Geburtsurkunden, Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse der Waisen

Für die Angehörigen vorsorgen

Auf Angehörige kommt im Todesfall nicht nur die Beantragung der Hinterbliebenenrente zu. Weitere Behördengänge sind notwendig, Verträge müssen gesichtet und gekündigt, Versicherungen informiert werden. Wer sich rechtzeitig um seine eigenen Angelegenheiten im Todesfall kümmert, macht es seinen Angehörigen in dieser schweren Zeit der Trauer deutlich einfacher. 

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bestattungswünsche formulieren und Finanzierung sicherstellen
  • Nachlass regeln, durch z. B. ein Testament
  • Wichtige Unterlagen ordnen und Angehörige über den Verwahrort informieren, z. B. Lebens- und Unfallversicherungen, Rentenversicherung, Krankenversicherung, weitere Verträge wie Konten, Telefon- und Mobilfunk, Abonnements etc.)
  • Vollmachten und Verfügungen erstellen (z. B. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Organspende)

Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie eine Versicherungssumme festlegen, die die Ausgaben, die mit einem Todesfall entstehen, abdecken. 

Mit einer Risikolebensversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie im Falle Ihres Todes finanziell abgesichert ist.
 

Schon ab
7,16 EUR
im Monat

Monatsbeitrag am Beispiel Frau/Mann, 40 Jahre, 3.000 EUR Versicherungssumme

Finanzielle Belastungen für Angehörige mindern

  • Annahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Individuelle Versicherungssumme bis 20.000 Euro
  • Sofortige Leistung ohne Wartezeit bei Unfalltod
  • Absicherung der Bestattungskosten
Sterbegeldversicherung

Die Familie für den Ernstfall absichern

  • Günstigere Beiträge für Gesundheitsbewusste
  • Flexible Anpassung an neue Lebenssituationen
  • Zusätzliche Absicherung des Partners
  • Mehr Sicherheit für Angehörige 
Risikolebensversicherung
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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