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Durch eine freiwillige Mitgliedschaft der HanseMerkur Krankenversicherung AG im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. erfolgt für die Kranken- und Pflegeversicherung satzungsgemäß die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Für die anderen Versicherungszweige erfolgt die Teilnahme aufgrund einer freiwilligen Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann e.V..

Falls Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden: