Wird die Rente nach dem Tod noch 3 Monate weitergezahlt?
Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzlich. Zahlreiche Behördengänge und Formalitäten machen diese Zeit noch schwerer. Und oft wird dann sehr schnell klar, dass sich die finanzielle Lage zukünftig erheblich ändern wird. Gut, wer in dieser Situation bestens informiert ist und weiß, welche Ansprüche bestehen.
Der hinterbliebene Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner kann Anspruch auf Leistungen des sogenannten Sterbevierteljahrs haben. Das bedeutet, dass die Rente nach dem Tod für 3 Monate in voller Höhe als Einmalbetrag ausgezahlt wird. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und ein entsprechender Antrag ist erforderlich. Erfahren Sie hier mehr zum Sterbevierteljahr, zum Antrag und wie Sie für Ihre Angehörigen vorsorgen können.