Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Private Haftpflichtversicherung

Privat­haft­pflicht

  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Bis 50 Mio. Euro Deckungssumme
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Schon ab 3,78 EUR/Monat*

Bei einem Miss­ge­schick für Sie da - die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung

M & M Rating Privathaftpflicht

Warum ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig? Jeder, der bei einem anderen einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Dies betrifft sowohl kleine Schäden, wenn beispielsweise beim Spielen versehentlich die Fensterscheibe beim Nachbarn zerstört wird. Als auch größere Schäden, wenn Personen verletzt werden oder ums Leben kommen. Dabei gilt: Verursacher eines Schadens haften in unbegrenzter Höhe und im schlimmsten Fall ein Leben lang.

Die HanseMerkur weiß: Ein Missgeschick kann jedem einmal passieren. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich. Zudem reguliert die Privathaftpflicht nicht nur den Schaden, sondern prüft auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Dafür wurde die Privathaftpflichtversicherung der HanseMerkur in Tests mehrfach mit Bestnote ausgezeichnet.

*Monatsbeitrag für das Beispiel Single, 3 Jahre Laufzeit, 15 Mio. EUR Deckungssumme, ohne Selbstbeteiligung

Privat­haft­pflicht - Leis­tungen bei der HanseMerkur

Mit der privaten Haftpflichtversicherung haben Sie den passenden Schutz in jeder Situation. Eine vollständige Übersicht der Leistungen zur Privathaftpflichtversicherung und einen Vergleich der verschiedenen Tarife finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung der HanseMerkur bietet zum Beispiel:

  • Deckungssumme zwischen 15 Millionen und 50 Millionen Euro für Sach-, Personen und Vermögensschäden
  • Privathaftpflicht-Schutz für die gesamte Familie möglich
  • Neuwertentschädigung
  • Forderungsausfall
  • Schutz bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Abhängig vom Tarif Versicherungsschutz auch bei Freundschaftsdiensten, Umzügen und anderen Gefälligkeitshandlungen
  • Bauherrenhaftpflicht enthalten
  • Schlüsselverlust
  • Schutz für nicht deliktfähige Personen
  • Weltweiter Schutz mit der Privathaftpflicht der HanseMerkur

Leis­tungen der privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Vergleich

Premium
Best­seller
Exklusiv
Top
Güns­tige Basis-Abde­ckungErwei­terte Absi­che­rungUmfas­sende Absi­che­rung
Deckungs­summen wählbar
Deckungs­summe wählbar

Die Deckungs­summe gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermö­gens­schäden und kann nach indi­vi­du­ellem Bedarf auf 10 Mio. EUR, 15 Mio, EUR, 30 Mio. EUR oder 50 Mio. EUR fest­ge­legt werden. Bei Deckungs­summen in Höhe von 15 Mio., 30 Mio. und 50 Mio. EUR ist die Höchs­ter­satz­leis­tung auf 12 Mio. EUR je geschä­digte Person begrenzt.

Bis 50 Mio. EURBis 50 Mio. EURBis 50 Mio. EUR
Selbst­be­tei­li­gung
Selbst­be­tei­li­gung

Selbst­be­tei­li­gung an jedem Sach­schaden. Sie können selbst entscheiden, ob sie keine Selbst­be­tei­li­gung wünschen oder eine Selbst­be­tei­li­gung in Höhe von 150 Euro oder 300 Euro.

optionaloptionaloptional
Gefäl­lig­keits­hand­lungen
Gefäl­lig­keits­hand­lungen

In Exklusiv und Top sind Schäden beim Umzug oder Hüten eines fremden Hauses mitver­si­chert. Bei Umzugs­schäden fällt eine Selbst­be­tei­li­gung von 250 Euro an.

25.000 EUR100.000 EUR150.000 EUR
Nicht delikt­fä­hige Kinder und Erwach­sene
a) Sach- und Vermö­gens­schäden
b) Perso­nen­schäden
Nicht delikt­fä­hige Kinder und Erwach­sene a) Sach- und Vermö­gens­schäden b) Perso­nen­schäden

Kinder bis 7 Jahre (im Stra­ßen­ver­kehr bis 10 Jahre) sind nicht für ihr Handeln verant­wort­lich. Minder­jäh­rige bis zum 18. Lebens­jahr sind nur beschränkt delikt­fähig, d.h. sie sind nur dann für eine schä­di­gende Hand­lung verant­wort­lich, wenn sie bei der Vornahme der Hand­lung die zur Erkenntnis der Verant­wort­lich­keit erfor­der­liche Einsicht hatten. Auch Erwach­sene können, bedingt durch Krank­heiten, ihre Delikt­fä­hig­keit verlieren, z.B. infolge fort­schrei­tender Demenz oder anderen psychi­schen Krank­heiten.

a) 50.000 EUR
b) 1 Mio. EUR
a) 100.000 EUR
b) Deckungs­summe
a) 200.000 EUR
b) Deckungs­summe
Welt­weiter Schutz
Forde­rungs­ausfall­deckung
Forde­rungs­aus­fall­de­ckung

Forde­rungs­aus­fall­de­ckung inkl. Tiere und Tier­hüter / Halter bis zur Deckungs­summe. In der Leis­tungs­va­ri­ante Top gibt es keine Mindest­scha­den­höhe. In der Leis­tungs­va­ri­ante Premium gilt eine Mindest­scha­den­höhe von 450 Euro, im Exklusiv 250 Euro.

Mitver­si­che­rung von Ange­hö­rigen, auch im Alten- oder Pfle­ge­heim
Mitver­si­che­rung von Ange­hö­rigen, auch im Alten- oder Pfle­ge­heim

Als Ange­hö­rige zählen Eltern, Schwie­ger­el­tern und Groß­el­tern. Die Mitver­si­che­rung besteht auch bei pfle­ge­be­dürf­tigen Ange­hö­rigen in einem Alten- und/​oder Pfle­ge­heim. In der Leis­tungs­va­ri­ante Top sind auch in häus­li­cher Gemein­schaft lebende Geschwister und Enkel­kinder mitver­si­chert.

Preis­bei­spiel pro Monat, Singles
Monats­bei­trag für Singles ab

Monats­bei­trag für das Beispiel Single, 3 Jahre Lauf­zeit, 15 Mio. EUR Deckungs­summe, ohne Selbst­be­tei­li­gung

3,78 EUR6,77 EUR7,56 EUR
Preis­bei­spiel pro Monat, Fami­lien
Monats­bei­trag für Fami­lien ab

Monats­bei­trag für das Beispiel Familie, 3 Jahre Lauf­zeit, 15 Mio. EUR Deckungs­summe, 300 € Selbst­be­tei­li­gung

4,86 EUR6,41 EUR7,14 EUR
Online abschließenOnline abschließenOnline abschließen
Angebot anfor­dernAngebot anfor­dernAngebot anfor­dern
Haus- und Klein­tiere 
Haus- und Klein­tiere

Versi­chert sind zahme Haus­tiere wie z. B. Sing­vögel, Papa­geien, Hamster, Katzen, Bienen und gezähmte Klein­tiere. Eben­falls mitver­si­chert sind privat erlaubte und artge­recht in der Wohnung gehal­tene wilde, auch giftige Klein­tiere wie z. B. Schlangen, Spinnen, Frösche und Repti­lien. Nicht versi­chert sind Hunde, Rinder, Pferde oder sons­tige Reit- und Zugtiere.

Hüten fremder Hunde und Pferde 
Hüten fremder Hunde und Pferde

Das Hüten fremder Hunde und Pferde ist in allen Tarif­op­tionen abge­si­chert, sofern dies nicht gewerbs­mäßig ausgeübt wird.

Ehren­amt­liche Tätig­keit
Ehren­amt­liche Tätig­keit

Versi­chert bei ehren­amt­li­chen Tätig­keiten/ Vereins­tä­tig­keit (keine Vorstands­mit­glieder)/ Frei­wil­li­gen­ar­beit.

Tätig­keit als Tages­mutter
Tätig­keit als Tages­mutter

Versi­chert als Tages­mutter /-Vater, Baby­sitter (auch gewerb­lich) bis 8 Kinder im eigenen Haus­halt. In den Leis­tungs­va­ri­anten Exklusiv du Top zählt der Versi­che­rungs­schutz auch außer­halb des eigenen Haus­halts.

Schlüs­sel­ver­lust
Schlüs­sel­ver­lust

Versi­che­rungs­schutz für fremde und eigene private Schlüssel. Für beruf­liche Schlüssel gilt eine maximal Versi­che­rungs­summe von 50.000 Euro (Leis­tungs­va­ri­ante Exklusiv) bzw. 100.000 Euro (Leis­tungs­va­ri­ante Top). Als Schlüssel gelten eben­falls Funk­schlüssel, Trans­ponder und Code­karten, inkl. Schlüssel für fremde Möbel, Schränke, Tresore und privater Kfz-Schlüssel.

30.000 EUR100.000 EUR150.000 EUR
Sach­schäden am Arbeits­platz
Sach­schäden am Arbeits­platz

Sach­schäden gegen­über Arbeit­ge­bern in der Leis­tungs­va­ri­ante Top auch gegen­über Kollegen sind versi­chert.

5.000 EUR10.000 EUR
Teil­nahme an fach­prak­ti­schem Unter­richt, Betriebs­prak­tika etc.
10.000 EURDeckungs­summeDeckungs­summe
Inter­net­nut­zung welt­weit bis
Inter­net­nut­zung welt­weit bis

Elek­tro­ni­sche Daten im privaten Bereich, z. B. bei Schäden durch verse­hent­li­ches Weiter­leiten eines Virus im Rahmen einer E-Mail. Inner­halb Europas sind die Schäden in den Vari­anten Exklusiv und Top bis zur Deckungs­summe abge­si­chert, im Premium bis 100.000 EUR.

1 Mio. EUR5 Mio. EUR
Allmäh­lich­keits­schäden 
Allmäh­lich­keits­schäden

Versi­che­rungs­schutz besteht für Schäden, die durch allmäh­liche Einwirken von Tempe­ratur, Gasen, Dämpfen oder Feuch­tig­keit sowie von Nieder­schlägen (Rauch, Ruß und Staub) entstehen. Das bedeutet, dass die Scha­den­sur­sache allmäh­lich einge­wirkt haben muss. Ein allmäh­li­cher Scha­den­s­ein­tritt ist dagegen nicht entschei­dend (dieser kann auch plötz­lich sein), denn der Entwick­lungs­pro­zess läuft oft im Verbor­genen ab, bis der Schaden sichtbar wird.

Photo­vol­taik-, Wind- und Wasser­kraft­anlagen
Photo­vol­taik-, Wind- und Wasser­kraft­anlagen

Betreiber einer Photo­vol­ta­ik­an­lage auf einer mitver­si­cherten Immo­bilie oder einer Anlage der rege­ne­ra­tiven Ener­gie­ver­sor­gung oder einer sons­tigen Wärme­pum­pen­an­lage. In den Leis­tungs­va­ri­anten Exklusiv und Top gilt der Versi­che­rungs­schutz inklu­sive der Einspei­sung von Strom in das öffent­liche Netz­werk. Schäden durch Wind- und Wasser­kraft­an­lagen sind eben­falls versi­chert.

Inhaber und Vermieter von Immo­bi­lien und Gärten
Inhaber und Vermieter von Immo­bi­lien und Gärten

Versi­che­rungs­schutz für Inhaber und Vermieter von Wohnungen, Wochenend-/ Feri­en­häu­sern, sowie Einfa­mi­li­en­häu­sern und dazu­ge­hö­rigen Garagen und Stell­plätzen. Inhaber eines Gartens, Klein­gar­tens/ Schre­ber­gar­tens (inklu­sive Garten­laube) sind eben­falls versi­chert.

Miet­sach­schäden an Gebäuden, Räumen, Grund­stü­cken bis
1 Mio. EUR3 Mio. EURDeckungs­summe
Sach­schäden an gemie­teter Einrich­tung
Sach­schäden an gemie­teter Einrich­tung

Versi­chert sind Miet­sach­schäden an beweg­li­chen Einrich­tungs­ge­gen­ständen (z. B. Gardinen, Geschirr) und am Inventar von Hotels, Pensionen, Feri­en­woh­nungen/ -häusern, Schiffs­ka­binen und Schlaf­wagen. Als Mieter einer Feri­en­woh­nung, eines Feri­en­hauses oder eines gepach­teten Schre­ber­gar­tens sind Sie welt­weit versi­chert. Bei Miet­sach­schäden an beweg­li­chen Einrich­tungs­ge­gen­ständen ist eine Selbst­be­tei­li­gung von 100 Euro erfor­der­lich.

10.000 EUR30.000 EUR100.000 EUR
Bauherren­haft­pflicht mit einer Bausumme bis
200.000 EUR300.000 EURunbe­grenzt
Beschä­di­gung und Verlust fremder Sachen
Beschä­di­gung und Verlust fremder Sachen

Beschä­di­gung oder Verlust von fremden Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen wurden. Es fällt eine Selbst­be­tei­li­gung von 100 Euro an.

5.000 EUR15.000 EUR50.000 EUR
Neuwer­tent­schä­di­gung bis
Neuwer­tent­schä­di­gung bis

Entschä­di­gung in Höhe des Neuwertes (bis max. 3.000 Euro) statt in Höhe des Zeit­wertes, auf Wunsch des Versi­che­rungs­neh­mers. Ausge­nommen sind Brillen, Fern­gläser, Film- und Foto­ap­pa­rate und Elek­tro­nik­ge­räte.

3.000 EUR
Fahr­räder inkl. Schäden aus Sport­tä­tig­keiten
Fahr­räder inkl. Schäden aus Sport­tä­tig­keiten

Neben Sport­tä­tig­keiten sind Radrennen eben­falls versi­chert. Fahr­räder, auch Pedelecs (bis 25 km/​h), Elek­tro­fahr­räder, E-Bikes, die nicht der Versi­che­rungs­pflicht unter­liegen sind bei der HanseMerkur versi­chert.

Wasser­sport­fahr­zeuge
Wasser­sport­fahr­zeuge

Eigene und fremde Ruder- und Paddel­boote, Surf­bretter. Fremde Segel­boote und Motor­boote.

Kite-Sport­ge­räte (Drachen, Boards, Strand-, Eissegler)
Nicht versi­che­rungs­pflich­tige Kfz
Nicht versi­che­rungs­pflich­tige Kfz

Nicht zulas­sungs­pflich­tige oder versi­che­rungs­pflich­tige Kfz und Anhänger.

Flug­mo­delle mit Motor (z. B. Drohnen) bis
Flug­mo­delle mit Motor (z. B. Drohnen) bis

Versi­che­rungs­pflich­tige Flug­mo­delle (auch Drohnen) mit Motor und Treib­sätzen.

200 g500 g1.500 g
Flug­mo­delle ohne Motor
Flug­mo­delle ohne Motor

Flug­mo­delle bis 5 kg, die ohne Motor oder Treib­sätze ange­trieben werden und nicht der Versi­che­rungs­pflicht unter­liegen (z. B. Drachen, Ballone)

Miet­wagen im Ausland („Mallorca-Police“)
Flug­mo­delle ohne Motor

Flug­mo­delle bis 5 kg, die ohne Motor oder Treib­sätze ange­trieben werden und nicht der Versi­che­rungs­pflicht unter­liegen (z. B. Drachen, Ballone)

Beschä­di­gung fremder Kfz beim Be- und Entladen
Miet­wagen im Ausland („Mallorca-Police“)

Im euro­päi­schem Ausland gemie­tete Kfz

5.000 EUR

Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung und Rabatte

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung bei der HanseMerkur abschließen, können Sie sich verschiedene Rabattmöglichkeiten sichern. Bis zu 20 % Beitragsnachlass sind möglich:

  • 5 % Rabatt bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren
  • 10 % Rabatt ab 55 Jahren
  • 10 % Rabatt bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Sachschaden
  • 20 % Rabatt bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro je Sachschaden
  • 5 % Rabatt bei jährlicher Zahlweise bzw. 3 % Rabatt bei halbjährlicher Zahlweise

Welche Schäden deckt die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

In Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Aus diesem Grund zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt und bietet umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen durch:

Sachschäden
Zum Beispiel: Beschädigung, Vernichtung oder Zerstörung von Sachen Dritter

Personenschäden
Zum Beispiel: Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen

Vermögensschäden
als Folge eines Personen- oder Sachschadens zum Beispiel Verdienstausfall

Abwehr unberechtigter Ansprüche
 

Leis­tungs­bei­spiele - So schützt die Privat­haft­pflicht

Beispiel für einen Perso­nen­schaden

Kurz nach Feierabend: Herr Schmitt fährt mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und möchte Abbiegen. Dabei stößt er aus Unachtsamkeit leider mit einem Fußgänger zusammen. Dieser stürzt auf den harten Asphalt und muss im Krankenhaus behandelt werden.
Die private Haftpflichtversicherung der HanseMerkur übernimmt die Behandlungskosten des Fußgängers.

Beispiel für einen Sach­schaden

Frau Müller ist zu Besuch bei ihrer besten Freundin. Beide haben sich lange nicht gesehen und daher viel zu erzählen. Ein Moment der Unachtsamkeit: Frau Müller verschüttet ihr Rotweinglas. Der Wein fließt über den hellen, handgeknüpften Teppich ihrer Freundin.
In diesem Fall erstattet die Privathaftpflicht der HanseMerkur die Kosten für die teure Teppichreinigung.  

Im Test: So bewerten uns Kunden

Unsere Kunden bewerten unsere Leistungen und unseren Service überwiegend positiv. Mit einem Klick auf das Siegel kommen Sie zu unserem tagesaktuellen Bewertungszertifikat von eKomi und können sich aktuelle Bewertungen ansehen!

eKomi - letzte Kunden­be­wer­tungen:

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Fragen und Antworten zur privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wer kann in einer privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung mitver­si­chert werden?

Single, Familien und eheähnliche Gemeinschaften

Sie möchten eine private Haftpflichtversicherung abschließen? Wenn Sie sich als alleinlebende Person ohne Kinder versichern möchten, entscheiden Sie sich für unsere Single-Tarifvariante. Heiraten Sie, gehen Sie eine eingetragene Lebensgemeinschaft ein oder nehmen Sie eine Person in Ihren Haushalt auf, so können Sie Ihren Vertrag auf eine Familienhaftpflicht umstellen lassen.

Neben dem Versicherungsnehmer sind im Privathaftpflicht-Single-Tarif auch folgende Personen unabhängig von der Leistungsauswahl PremiumExklusiv und Top mitversichert:

  • Personen, die vertraglich im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind (z. B. Haushaltshilfen)
  • Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages, sozialem Engagement oder Gefälligkeit pflegebedürftige Personen, Haus, Wohnung oder Garten betreuen
  • Notfallhelfer bei unentgeltlicher Hilfeleistung

In den Varianten Exklusiv und Top sind ebenfalls Behördengänger und Personen, die pflegebedürftige Personen im Haushalt betreuen, versichert. Der Haftpflicht-Tarif Top enthält zusätzlich Leistungen für unmittelbare Ansprüche von versicherten Personen untereinander bei Personenschäden.

In der Familienabdeckung der Privathaftpflicht sind folgende Personen unabhängig von der Wahl Premium, Exklusiv und Top mitversichert:

  • Versicherungsnehmer und Ehepartner / Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft / in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner
  • Unverheiratete / nicht in einer eingetragenen Gemeinschaft lebende eigene Kinder und Kinder des Partners, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende pflegebedürftige Angehörige (Eltern, Großeltern, Kinder, Schwieger- und Stiefeltern, Geschwister)
  • Personen, die vertraglich im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind (z. B. Haushaltshilfen)
  • Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages, sozialem Engagement oder Gefälligkeit pflegebedürftige Personen, Haus, Wohnung oder Garten betreuen
  • Notfallhelfer bei unentgeltlicher Hilfeleistung

 In den Privathaftpflicht-Varianten Exklusiv und Top sind zusätzlich folgende Personen mitversichert:

  • Pflegebedürftige Angehörige, auch in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern, Schwiegereltern und Großeltern
  • Personen, die vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, z. B. Au-Pairs, Austauschschüler

Im Tarif Top der privaten Haftpflicht sind zusätzlich folgende Personen mitversichert:

  • In häuslicher Gemeinschaft lebende Geschwister und Enkelkinder
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder und deren Ehegatten
  • Unverheiratete, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen (ausgenommen sind Wohngemeinschaften)

Wie lange sind Kinder in der Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitver­si­chert?

Haftpflicht-Schutz auch bei Ausbildung oder Studium

Grundsätzlich sind Kinder in der Familienabdeckung der privaten Haftpflichtversicherung über die Eltern mitversichert, solange sie minderjährig sind. Auch volljährige Kinder, die nicht verheiratet bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in der Familienhaftpflicht versichert:

  • Während der ersten abgeschlossenen Schulausbildung
  • Teilnahme an einem Work & Travel Programm oder Tätigkeit als Au-Pair im Ausland für maximal 1 Jahr
  • Während der beruflichen Erstausbildung (Lehre, Bachelor und unmittelbar angeschlossenen Masterstudium)
  • Ununterbrochene Wartezeit für maximal 1 Jahr, vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung
  • Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres

 Nach Beendigung der Schul- oder beruflichen Erstausbildung bleibt der Versicherungsschutz für maximal 1 Jahr bestehen, im Falle einer Arbeitslosigkeit bzw. Wartezeit. Dies gilt auch, wenn zur Überbrückung eine Aushilfstätigkeit ausgeübt wird.

Ist meine Privat­haft­pflicht auch im Ausland gültig?

Urlaub, Geschäftsreise oder vorübergehender Auslandsaufenthalt

Die private Haftpflichtversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass sich der erste Wohnsitz weiterhin im Inland befindet und es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt. Die Dauer des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes ist im Tarif Premium auf 3 Jahre und im Tarif Exklusiv auf 5 Jahre begrenzt. In der Variante Top gibt es keine zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthaltes. Innerhalb Europas ist die Dauer eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes für alle Leistungsvarianten unbegrenzt.

Als Mieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses oder eines gepachteten Schrebergartens genießen Sie in jeder Variante der Privathaftpflicht weltweiten Versicherungsschutz. Mietschäden am Inventar von Hotels, Ferienwohnungen bzw. -häusern, Pensionen, Schiffskabinen und Schlafwagen sind je nach Variante bis zu 100.000 Euro versichert. Mieten Sie im europäischen Ausland ein Kraftfahrzeug (sogenannte Mallorca-Police), so ist dieses nur im Tarif Top mitversichert. In den Tarifen Exklusiv und Top ist eine Kautionsversicherung innerhalb Europas und weltweit mit inbegriffen.

Was ist bei einer Haft­pflicht nicht abge­deckt?

Wann es einen besonderen Schutz bedarf

Wurden Schäden vorsätzlich herbeigeführt, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden an Gegenständen aus eigenem Besitz sowie Schäden, die Sie selbst erleiden oder die durch mitversicherte Personen oder durch Angehörige in häuslicher Gemeinschaft verursacht wurden.

Schäden, die durch Ihren Hund entstehen, sind nicht in Ihrer privaten Haftpflicht abgedeckt. Für jeden Hund muss eine eigene Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die Sie vor Schadenersatzansprüchen im Falle eines Schadens schützt.

Bezüglich möglicher Schäden aus dem Gebrauch von Land-, Wasser-, Luft- sowie sonstigen Fahrzeugen hängt der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung zum einen von definierten Höchstgrenzen (z. B. in km/h, PS, qm oder Gramm), zum anderen von der gewählten Leistungsvariante ab.

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie und die Mitversicherten als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens versichert. Nicht in der Privathaftpflicht versichert sind Schäden, die bei Gefahren aus Betrieb und Beruf oder Gefahren eines Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in einer Vereinigung aller Art sowie Schäden durch ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung entstehen.

Was ist im Scha­den­fall zu tun?

Schadenmeldung so schnell wie möglich

  • Kommt es zu einem Schaden, tauschen Sie die Adresse- und Kontaktdaten mit dem Geschädigten aus. Diese sollten bei jeder Schadenmeldung vollständig angegeben werden.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden, am besten mit einem Foto. Wenn möglich verwahren Sie oder der Geschädigte den beschädigten Gegenstand bis zur vollständigen Klärung des Versicherungsfalls für eine eventuelle Begutachtung.
  • Melden Sie einen Schaden möglichst innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung, auch wenn der Geschädigte noch keinen Schadenersatzanspruch angemeldet hat. Hierfür steht Ihnen unser Online Schaden-Formular rund um die Uhr zur Verfügung. Alternativ können Sie Ihren Schaden auch schriftlich, telefonisch oder bei einem Ansprechpartner vor Ort melden.
  • Vermeiden Sie sofortige Schuldeingeständnisse, wenn eine Schadenursache noch unklar erscheint.
  • Kommt es z. B. zu einem Streitfall und Sie erhalten vom Geschädigten Schreiben oder es werden etwaige Forderungen an Sie gerichtet, leiten Sie alle Unterlagen dazu direkt an die HanseMerkur weiter. Wir kümmern uns darum.

Brauche ich zusätz­lich eine Bauher­ren­haft­pflicht?

Bauherren sind in unseren Privathaftpflicht-Tarifen mit abgesichert

Wenn Sie ein Haus bauen wollen, tragen Sie als Bauherr das Risiko für die Baustelle. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Baustelle ordentlich abgesichert ist. Falls dennoch ein Schaden entsteht, ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. In der Privathaftpflichtversicherung der HanseMerkur ist dieses Risiko bereits abgedeckt, dabei gelten folgenden Bausummen:

  • Tarif Premium: Bausumme bis 200.000 Euro
  • Tarif Exklusiv: Bausumme bis 300.000 Euro
  • Tarif Top: Bausumme unbegrenzt

Wie funk­tio­niert die Forde­rungs­aus­fall­de­ckung in der Haft­pflicht?

Wenn Sie geschädigt worden sind und der Verursacher die Schadenersatzforderung nicht zahlen kann

Bei der Forderungsausfalldeckung geht es um die Situation, in der Sie einen Schaden erlitten haben, der Verursacher allerdings nicht zahlen kann. Damit Sie nicht selbst den erlittenen Schaden tragen müssen, zahlt der Versicherer Ihrer Haftpflicht, sofern die Forderungsausfalldeckung in Ihrem Tarif enthalten ist.

Bei der HanseMerkur ist die Forderungsausfallversicherung in jeder Tarifvariante der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen.

Was bedeutet Neuwer­tent­schä­di­gung in der Privat­haft­pflicht?

Leistungsvariante Top bis zu einem Neuwert von 3.000 Euro

Üblicherweise erfolgt eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes oder Restwertes. Die Privathaftpflichtversicherung der HanseMerkur geht darüber hinaus und reguliert in der Leistungsvariante Top bis zu einem Neuwert von 3.000 Euro. Ausgenommen hierbei sind Brillen, Ferngläser, Film- und Fotoapparate und Elektronikgeräte.

Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung online abschließen

Gehen Sie unbeschwert durch das Leben und schließen Sie in nur wenigen Minuten Ihren Privathaftpflicht-Versicherungsschutz ab! Klicken Sie dazu unten auf den Button, berechnen Sie im ersten Schritt Ihren monatlichen Beitrag und geben Sie im zweiten Schritt Ihre persönlichen Daten ein. So können Sie ganz einfach Ihre Privathaftpflichtversicherung online abschließen!

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Privat­haft­pflicht - kurz und knapp erklärt

Wie wichtig die private Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung ist und wie der flexible Schutz der HanseMerkur aussieht, erklären wir in unserem Video.

Damit Sie mobil bleiben, kümmern wir uns um eine schnellstmögliche Schadenabwicklung. Diesen können Sie ganz einfach über unser Schadenformular melden.

Haftpflicht-Schadenmeldung