Einstufung in einen Pflegegrad und gesetzliche Pflegeleistungen
Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2017 wurden die alten drei Pflegestufen abgelöst und durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Hintergrund für die Änderung ist, körperliche, geistige und psychische Erkrankungen gleichermaßen zu erfassen und in die Einstufung der Pflegebedürftigkeit einzubeziehen. Waren die drei Pflegestufen vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen zugeschnitten, wird durch die Reform und die Einführung der fünf Pflegegrade eine deutliche Verbesserung für Personen, die beispielsweise an Demenz erkrankt sind, erreicht.
Erfahren Sie hier mehr zu den Pflegegraden, welche Bereiche bei der Pflegebegutachtung betrachtet werden und wie die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt. Wir informieren Sie über die einzelnen Pflegegrade und zeigen, welche Pflegeleistungen die gesetzliche Versicherung in welchem Pflegegrad übernimmt.