Was Angehörige im Todesfall wissen müssen

Was tun im Todesfall?

Sonderurlaub im Todesfall, wichtige Unterlagen, Behörden und mehr

In Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 etwa 1,03 Millionen Menschen gestorben. Jeder Verstorbene hinterlässt Familie, Freunde und Bekannte. Nicht jeder Hinterbliebene konnte sich auf den Tod des geliebten Menschen vorbereiten, oft kommt der Todesfall überraschend.

Im Todesfall muss nicht nur die eigene Trauer verarbeitet werden, in dieser schweren Zeit warten auch zahlreiche organisatorische Dinge. Was ist zu tun, wenn jemand stirbt? Die wenigsten von uns sind darauf vorbereitet und wissen das. Wir geben Ihnen hier eine erste Orientierungshilfe für einen Todesfall in der Familie. Erfahren Sie, wen Sie informieren sollten, wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall üblich sind und was bei Behörden, Versicherungen und anderen Vertragspartnern wichtig ist.

Im Todesfall einen Arzt informieren

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt? Ist der Todesfall zuhause eingetreten, müssen Sie einen Arzt informieren. Rufen Sie den Notarzt unter der Telefonnummer 112 oder benachrichtigen Sie den Hausarzt. Ist der Arzt nicht zu erreichen, steht Ihnen der ärztliche Notdienst unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 116 117 zur Verfügung. Nur ein Arzt darf den Tod offiziell feststellen und nach einer äußeren Leichenschau einen Totenschein ausstellen. Kann der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen, wird die Polizei informiert.

Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, werden sich die Pflegekräfte oder die Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheins kümmern.

Ist der Todesfall in der Öffentlichkeit eingetreten, beispielsweise aufgrund eines Unfalls im Straßenverkehr oder eines Herzinfarktes in einem Park, muss der Rettungsdienst verständigt werden.

Familienmitglieder und enge Freunde über Sterbefall informieren

Informieren Sie weitere Mitglieder der Familie und enge Freunde über den Todesfall. Sie werden sehen, dass der emotionale Beistand eine große Hilfe sein wird. Scheuen Sie sich nicht, um tatkräftige Unterstützung zu bitten. Dann ruht die Verantwortung in den nächsten Tagen und Wochen nicht nur auf Ihren Schultern.

Sonderurlaub im Todesfall beantragen

Der Arbeitgeber gewährt in der Regel Sonderurlaub, wenn ein Todesfall in der engeren Familie eintritt. Hintergrund für den Sonderurlaub sind neben der emotionalen Ausnahmesituation auch die zahlreichen Formalitäten, um die sich Hinterbliebene kümmern müssen. Beantragen Sie daher schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub im Todesfall. 
 

Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall - Arbeitsvertrag

Oft werden im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarung Regelungen für den Sonderurlaub bei einem Todesfall getroffen. Häufig wird direkt aufgeführt, wie viel Sonderurlaub für den Tod der Eltern, Geschwister, des Kindes oder Ehepartners gewährt wird.

Die folgenden Ansprüche auf Sonderurlaub sind in vielen Verträgen zu finden, wenn es einen Sterbefall in der Familie gibt:

Todesfall in der Familie
Sonderurlaub
Tod des Ehepartners oder Ehepartnerin
2 - 3 Tage
Tod des Kindes
1 - 2 Tage
Tod der Eltern oder Geschwister
1 - 2 Tage

Wie lange Sonderurlaub im Todesfall gewährt wird, ist vom Beziehungsverhältnis zum Verstorbenen abhängig und davon, ob ein gemeinsamer Haushalt bestand. Der Sonderurlaub im Todesfall der Eltern liegt oft bei 1 oder 2 Tagen, ebenso beim Tod eines Kindes. Ist der Ehepartner oder die Ehepartnerin verstorben, werden häufig 2 oder 3 Tage Sonderurlaub gewährt. Wie viel Sonderurlaub bei Todesfall der Großeltern gewährt wird, ist meistens nicht geregelt. Häufig gibt es beim Tod der Großeltern oder Schwiegereltern kein Sonderurlaub. 


Gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall

Gibt es keine individuelle Regelung in Verträgen oder Vereinbarungen, können Hinterbliebene ihren Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall auf § 616 BGB stützen. Dort heißt es auszugsweise:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Zu diesem „Grund ohne sein Verschulden“ gehört auch der Tod eines engen Angehörigen. Betroffene können Sonderurlaub im Todesfall geltend machen. Wie viel Tage Sonderurlaub beantragt werden können, ist jedoch nicht geregelt. Es heißt jedoch, dass die Dauer den Umständen entsprechend angemessen sein muss.

Wichtige Unterlagen im Todesfall

Für alle weiteren Schritte, die nach einem Todesfall notwendig sind, benötigen Sie zahlreiche Unterlagen. Suchen Sie in den Papieren des Verstorbenen die folgenden Dokumente, Urkunden, Verträge und Ausweise und sammeln Sie diese am besten zusammen mit dem Totenschein in einem Ordner: 

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Falls Verstorbener verheiratet war: Heiratsurkunde
  • Falls Verstorbener verwitwet war: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Falls Verstorbener geschieden war: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil 
  • Falls eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand: Nachweise über die Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Versicherungspolicen: z. B. Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung
  • Krankenkassenkarte
  • Vollmachten, Verfügungen und Vorsorgeverträge, z. B. für die Bank oder die Bestattung 
  • Testament, Ehe- oder Erbverträge
  • Rentennummer

Kontaktieren Sie im Todesfall einen Bestatter

Verstorbene müssen in Deutschland auf einem Friedhof bestattet werden. Prüfen Sie, ob es eine Bestattungsverfügung oder einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter gibt. Kontaktieren Sie nach einem Todesfall schnellstmöglich den Bestatter des Vorsorgevertrag. Wenn es keinen Bestattungsvorsorgevertrag gibt, holen Sie sich Angebote von mehreren Bestattungsinstituten ein und vergleichen Sie Leistungen und Preise.

Der Bestatter wird Sie bei vielen Aufgaben und Entscheidungen unterstützen, beispielsweise die Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle oder die Ausrichtung einer Trauerfeier übernehmen. 

Ist eine religiöse Trauerfeier gewünscht, wenden Sie sich an den Pastor.

In der Regel sind im Sterbefall rund um die Bestattung folgenden Dinge wichtig:

  • Prüfen, ob Bestattungsverfügung oder Vorsorgevertrag vorliegen
  • Wenn nicht: Angebote einholen, Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag abschließen
  • Trauergespräch zum Bestattungsablauf und Organisation
  • Abholung und Überführung des Verstorbenen durch Bestattungsinstitut
  • Grabstätte kaufen, Auswahl des Grabsteins
  • Termin und Rahmen für die Trauerfeier festlegen und Ablauf mit den Beteiligten absprechen (Musik, Blumenschmuck, Trauerredner, Pastor, Kondolenzliste etc.)
  • Blumen bestellen, Musiker buchen
  • Café/Restaurant für Beerdigungskaffee reservieren
  • Evtl. Sonderurlaub beantragen
  • Trauerkarten drucken lassen und verschicken, evtl. Traueranzeige aufgeben
  • Nach der Trauerfeier: Dankeskarten drucken und verschicken

Niemand mag an seine Beerdigung denken, jemand muss sie aber bezahlen. Erfahren Sie mehr über die oftmals hohen Kosten einer Bestattung.

Bestattungskosten

Behörden, Versicherungen und weitere Vertragspartner

Verschiedene Behörden, Ämter, Institutionen und Vertragspartner müssen über den Todesfall informiert werden – zum Teil innerhalb enger Fristen. Die wichtigsten sind:

Todesfall beim Standesamt anzeigen


Sie müssen innerhalb von sechs Tagen den Todesfall beim Standesamt anzeigen. Mit dem Totenschein lassen Sie sich eine Sterbeurkunde ausstellen. Das Standesamt verlangt folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Totenschein
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Urkunden bzw. Nachweise zur Heirat, Scheidung oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist

Lassen Sie sich mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde geben. Diese benötigen Sie für weitere Behörden und Ämter. 

Fragen Sie nach, ob Behörden wie Einwohnermeldeamt, Nachlassgericht oder Finanzamt durch das Amt über den Sterbefall informiert werden. Wenn nicht, müssen Sie dies übernehmen.
 

Nachlassgericht


Wenn nicht schon durch das Standesamt geschehen, benachrichtigen Sie das zuständige Nachlassgericht und übergeben Sie ein eventuell vorhandenes Testament.

Beim Nachlassgericht beantragen Sie den Erbschein. Aus dem Erbschein geht hervor, wer Erbe und wie groß der Anteil am Nachlass ist.

Krankenversicherung, Lebens- und Unfallversicherung sowie Sterbegeldversicherung


Die Krankenversicherung muss über den Todesfall informiert werden. Wenn der Verstorbene kein Arbeitnehmer war, müssen dies die Hinterbliebenen übernehmen.

Für die Benachrichtigung von Lebens- und Unfallversicherung (sofern vorhanden) sind oft kurze Fristen von 24 oder 48 Stunden gesetzt. Dafür reicht zunächst die Information, dass der Todesfall eingetreten ist, per Fax, E-Mail oder Telefon. Erforderliche Unterlagen können später nachgereicht werden. 

Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat und nehmen Sie unverzüglich Kontakt auf. Nach Vorlage des Versicherungsscheins und der Sterbeurkunde wird die Versicherungssumme an den Empfangsberechtigten überwiesen. Der Betrag hilft, die Kosten der Beerdigung zu tragen.
 

Arbeitgeber des Verstorbenen


Nehmen Sie zum Arbeitgeber des Verstorbenen Kontakt auf und informieren Sie diesen über den Todesfall. Prüfen Sie im Arbeitsvertrag, ob jährliche Sonderzahlungen vereinbart wurden. Der Arbeitgeber muss diese anteilig auszahlen, ebenso ist nicht gewährter Urlaub abzugelten (BAG, Urteil v. 22.01.2019, 9 AZR 45/16).

In einigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist eine Vergütung über den Todestag hinaus vereinbart. Auch gewähren einige Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten.

Rentenversicherung


Wenn der Verstorbene Angestellter war, informiert in der Regel der Arbeitgeber die Rentenversicherung über den Sterbefall. Bei Selbstständigen oder Rentnern müssen die Hinterbliebenen dies übernehmen. Die Rentenversicherung benötigt eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde.

Auf Antrag erhält der Lebenspartner des Verstorbenen in den ersten drei Monaten, die auf den Sterbemonat folgen, die volle Rente des Verstorbenen. Mehr zum Thema Sterbevierteljahr erfahren Sie hier.

Bei der Rentenversicherung wird auch eine Hinterbliebenenrente beantragt. Mehr zum Thema Witwenrente und Witwerrente und Halbwaisenrente und Waisenrente erfahren Sie in unseren Ratgebern.
 

Sonstige Versicherungen über den Todesfall informieren


Einige Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers, dazu gehören neben der Lebens- und Krankenversicherung auch die private Haftpflichtversicherung. Informieren Sie die Versicherung über den Todesfall. Im Voraus errichtete Beiträge werden anteilig erstattet.

Hausrat- oder Kfz-Versicherungen sind an die versicherte Sache gebunden, die entsprechenden Verträge gehen auf die Erben über. Sie müssen dann überlegen, ob Sie die Versicherungsverträge übernehmen oder kündigen möchten.

Prüfen Sie, ob weitere Versicherungen wie Rechtsschutz- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden und nehmen Sie Kontakt zum Versicherer auf.
 

Banken und Sparkassen


Informieren Sie die Bank oder Sparkasse des Verstorbenen. Das Konto wird dann als „Nachlasskonto“ fortgeführt und beispielsweise aktuelle Lastschriften oder Daueraufträge weiterhin ausgeführt. Zum Konto gehörende Online-Zugänge und Karten werden von der Bank gesperrt. Zugriff haben dann nur Personen, die eine Vollmacht vorlegen können oder legitimierte Erben.

Miet- und Versorgerverträge


Der Vermieter muss über den Todesfall informiert werden. Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und andere Familienangehörige haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis fortzuführen. Gleiches gilt für Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Übernimmt niemand das Mietverhältnis, wird der Vertrag automatisch mit dem Erben fortgesetzt. Wenn das nicht gewünscht ist, muss der Mietvertrag gekündigt werden. Nach einem Todesfall gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Überlegen Sie, ob Sie die Wohnung selbst räumen wollen oder damit ein Unternehmen beauftragen möchte. Holen Sie sich entsprechende Angebote ein und vergleichen Sie Leistungen und Preise.

Mit der Beendigung des Mietvertrages kündigen Sie auch die Verträge für die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas – sofern der Verstorbene Vertragspartner war. Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter notieren Sie die Zählerstände und teilen Sie diese den Versorgern mit. 
 

Weitere Behörden


Informieren Sie gegebenenfalls weitere Behörden, falls der Verstorbene entsprechende finanzielle Leistungen erhalten hat:

  • Amt für Soziales
  • Arbeitsagentur
  • BAföG-Amt
  • Familienkasse
  • Pflegekasse
  • Wohngeldstelle

Wenn nicht schon durch das Standesamt geschehen, informieren Sie die Meldebehörde und das Finanzamt.

Weitere Verträge


Telefon- und Mobilfunkverträge können Sie kündigen, wenn Sie diese nicht übernehmen wollen. Fragen Sie nach, ob Geräte wie Router oder Receiver zurückgegeben werden müssen.

Melden Sie das Beitragskonto bei der GEZ ab.

Prüfen Sie, ob weitere Verträge und Abonnements vorliegen, z. B.

  • Zeitungen- und Zeitschriften (analog und digital)
  • Theater
  • Monats- oder Jahreskarten des ÖPNV
  • Bahncard
  • Fitnessstudio
  • Lotterie-Abo
  • Pay-TV Angebote, z. B. Sky
  • Film- und Serien-Streaming, z. B. Netflix oder Disney+
  • Musik-Streaming, z. B. Spotify oder Google Play Musik
  • Kostenpflichtiges Gaming, z. B. PlayStation Plus oder Nintendo Switch Mitgliedschaft
  • Amazon-Prime

Nehmen Sie Kontakt mit den entsprechenden Unternehmen auf und klären Sie, ob eine Kündigung notwendig ist und welche Unterlagen dafür erforderlich sind. Die meisten Vertragspartner verlangen für die Kündigung ihrer Verträge durch Hinterbliebene eine Kopie der Sterbeurkunde.

Vereine, Partei und weitere Organisationen


Informieren Sie Vereine, Parteien und weitere Organisationen, wenn die verstorbene Person dort Mitglied war.

Hinweis zum Pflegezimmer

Wenn der Verstorbene in einer Pflegeeinrichtung gelebt hat, muss das Pflegezimmer geräumt werden. Im Pflegeheimvertrag ist die entsprechende Frist geregelt. Stimmen Sie sich dazu mit dem Pflegeheim ab.

Diese Versicherungen könnten Sie interessieren:
Leistungen ohne
Wartezeit

Eigenbeteiligung bei Pflegebedürftigkeit absichern

  • Leistungen ohne Wartezeit bereits ab Pflegegrad 1
  • Inanspruchnahme ohne Kostennachweise
  • Vermittlung von wertvollen Assistance-Leistungen
  • Erstklassige Pflege problemlos finanzierbar
Private Pflegeversicherung
Schon ab
7,16 EUR
im Monat

Monatsbeitrag am Beispiel Frau/Mann, 40 Jahre, 3.000 EUR Versicherungssumme

Finanzielle Belastungen für Angehörige mindern

  • Annahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Individuelle Versicherungssumme bis 20.000 Euro
  • Sofortige Leistung ohne Wartezeit bei Unfalltod
  • Absicherung der Bestattungskosten
Sterbegeldversicherung
Schon ab
9 EUR
pro Monat*

Im Krankenhaus in Ruhe genesen wie ein Privatpatient

  • Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt
  • Privatsphäre in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Rücktransport aus dem Ausland bei Krankheit oder Unfall
  • Freie Krankenhauswahl
     
Krankenhauszusatz

Digitaler Nachlass im Todesfall

Viele von uns hinterlassen online ihre Spuren. Hinterbliebene sollten sich im Todesfall ebenfalls um den digitalen Nachlass des Verstorbenen kümmern.

Melden Sie sich beim E-Mail Provider des Verstorbenen und verlangen Sie Zugang zum Postfach. In der Regel benötigen Sie als Nachweis den Erbschein und ein Ausweisdokument, um sich auszuweisen. Viele Verträge haben wir nicht mehr in Papierform zu Hause in einem Ordner liegen, sondern verwalten sie in unseren E-Mails. Recherchieren Sie im Postfach nach weiteren Verträgen, die eventuell gekündigt werden müssen.

Soziale Medien wie Facebook, Xing oder Instagram bieten Hinterbliebene verschiedene Möglichkeiten, wie mit den Accounts Verstorbener zu verfahren ist. So lässt sich ein Facebook- oder Instagram-Account in einen Gedenkzustand versetzen, X (ehemals Twitter) bietet die Löschung des Accounts an. Die entsprechenden Anträge können online gestellt werden, dafür sind Nachweise wie die Sterbeurkunde erforderlich.

Auch Accounts auf Plattformen wie Amazon, PayPal oder YouTube sollten Sie löschen lassen.

Der eigene Todesfall: Sorgen Sie für Ihre Angehörigen vor

Wenn jemand stirbt und Sie sich kümmern müssen, werden Sie feststellen, dass viele Aufgaben und Pflichten auf Hinterbliebene zukommen. Im Todesfall gibt es zum Teil kurze Fristen und die Bürokratie kann zusätzlich belasten. Helfen Sie Ihren Angehörigen, indem Sie sich rechtzeitig um Ihre eigenen Angelegenheiten und Ihren Nachlass kümmern. Dazu gehören dann zum Beispiel:

  • Bestattungswünsche formulieren, durch z. B. Bestattungsverfügung sowie Regelung der Finanzierung durch z. B. eine Sterbegeldversicherung
  • Regelung des Nachlasses durch z. B. Testament
  • Vollmachten und Verfügungen erstellen, die auch nach dem Todesfall gültig sind
  • Wichtige Unterlagen wie Versicherungsunterlagen und Verträge ordnen
  • Regelung des digitalen Nachlasses, durch z. B. Auflistung von wichtigen Accounts und Erstellen einer Vollmacht für digitale Konten

Nicht nur eine Beerdigung verursacht hohe Kosten. Die Leichenschau durch den Arzt, das Ausstellen des Totenscheins, Sterbeurkunden und Beglaubigungen sind mit Gebühren verbunden, die Ihre Hinterbliebenen begleichen müssen. Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr.

Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie eine Versicherungssumme festlegen, die die Ausgaben, die mit einem Todesfall entstehen, abdecken. 
 

Schon ab
7,16 EUR
im Monat

Monatsbeitrag am Beispiel Frau/Mann, 40 Jahre, 3.000 EUR Versicherungssumme

Finanzielle Belastungen für Angehörige mindern

  • Annahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Individuelle Versicherungssumme bis 20.000 Euro
  • Sofortige Leistung ohne Wartezeit bei Unfalltod
  • Absicherung der Bestattungskosten
Sterbegeldversicherung

Sprechen Sie mit Ihrer Familie über Ihre Vorstellungen, was im Fall von Pflegebedürftigkeit, in Notsituationen oder nach Ihrem Tod passieren soll. Ziehen Sie folgende Vollmachten und Verfügungen in Betracht:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Unternehmervollmacht
  • Haustierverfügung
  • Organspende

Checkliste für die ersten Schritte bei einem Todesfall

Leider ist ein Todesfall für die Hinterbliebenen mit vielen Behördengängen, Telefonaten und Formalitäten verbunden. Scheuen Sie sich nicht, Familienmitglieder um Hilfe und Unterstützung zu bitten, wenn jemand stirbt. Freunde werden Ihnen in dieser schweren Zeit beistehen. Helfen Sie Ihren eigenen Angehörigen, indem Sie rechtzeitig Ihren Nachlass regeln. 

Ist ein Trauerfall eingetreten, dient Ihnen unsere Checkliste als Gedächtnisstütze. 

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
Das könnte Sie auch interessieren
Hinterbliebenenversicherung

Sorgen Sie vor und sichern Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell durch eine Risikolebens- oder Sterbegeldversicherung ab.

Risikolebensversicherung

Die Familie für den Ernstfall absichern

  • Günstigere Beiträge für Gesundheitsbewusste
  • Flexible Anpassung an neue Lebenssituationen
  • Zusätzliche Absicherung des Partners
  • Mehr Sicherheit für Angehörige 
Private Pflegeversicherung

Durch Unfall oder Krankheit können ältere wie auch jüngere Menschen plötzlich zum Pflegefall werden. Schützen Sie sich vor den hohen Kosten, die damit verbunden sind.