Was Angehörige im Todesfall wissen müssen

Was tun im Todesfall?

Sonderurlaub im Todesfall, wichtige Unterlagen, Behörden und mehr

In Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 etwa 1,03 Millionen Menschen gestorben. Jeder Verstorbene hinterlässt Familie, Freunde und Bekannte. Nicht jeder Hinterbliebene konnte sich auf den Tod des geliebten Menschen vorbereiten, oft kommt der Todesfall überraschend.

Im Todesfall muss nicht nur die eigene Trauer verarbeitet werden, in dieser schweren Zeit warten auch zahlreiche organisatorische Dinge. Was ist zu tun, wenn jemand stirbt? Die wenigsten von uns sind darauf vorbereitet und wissen das. Wir geben Ihnen hier eine erste Orientierungshilfe für einen Todesfall in der Familie. Erfahren Sie, wen Sie informieren sollten, wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall üblich sind und was bei Behörden, Versicherungen und anderen Vertragspartnern wichtig ist.

Im Todesfall einen Arzt informieren

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt? Ist der Todesfall zuhause eingetreten, müssen Sie einen Arzt informieren. Rufen Sie den Notarzt unter der Telefonnummer 112 oder benachrichtigen Sie den Hausarzt. Ist der Arzt nicht zu erreichen, steht Ihnen der ärztliche Notdienst unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 116 117 zur Verfügung. Nur ein Arzt darf den Tod offiziell feststellen und nach einer äußeren Leichenschau einen Totenschein ausstellen. Kann der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen, wird die Polizei informiert.

Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, werden sich die Pflegekräfte oder die Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheins kümmern.

Ist der Todesfall in der Öffentlichkeit eingetreten, beispielsweise aufgrund eines Unfalls im Straßenverkehr oder eines Herzinfarktes in einem Park, muss der Rettungsdienst verständigt werden.

Familienmitglieder und enge Freunde über Sterbefall informieren

Informieren Sie weitere Mitglieder der Familie und enge Freunde über den Todesfall. Sie werden sehen, dass der emotionale Beistand eine große Hilfe sein wird. Scheuen Sie sich nicht, um tatkräftige Unterstützung zu bitten. Dann ruht die Verantwortung in den nächsten Tagen und Wochen nicht nur auf Ihren Schultern.

Sonderurlaub im Todesfall beantragen

Der Arbeitgeber gewährt in der Regel Sonderurlaub, wenn ein Todesfall in der engeren Familie eintritt. Hintergrund für den Sonderurlaub sind neben der emotionalen Ausnahmesituation auch die zahlreichen Formalitäten, um die sich Hinterbliebene kümmern müssen. Beantragen Sie daher schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub im Todesfall. 
 

Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall - Arbeitsvertrag

Oft werden im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarung Regelungen für den Sonderurlaub bei einem Todesfall getroffen. Häufig wird direkt aufgeführt, wie viel Sonderurlaub für den Tod der Eltern, Geschwister, des Kindes oder Ehepartners gewährt wird.

Die folgenden Ansprüche auf Sonderurlaub sind in vielen Verträgen zu finden, wenn es einen Sterbefall in der Familie gibt:

Todesfall in der FamilieSonderurlaub
Tod des Ehepartners oder Ehepartnerin2 - 3 Tage
Tod des Kindes1 - 2 Tage
Tod der Eltern oder Geschwister1 - 2 Tage


Wie lange Sonderurlaub im Todesfall gewährt wird, ist vom Beziehungsverhältnis zum Verstorbenen abhängig und davon, ob ein gemeinsamer Haushalt bestand. Der Sonderurlaub im Todesfall der Eltern liegt oft bei 1 oder 2 Tagen, ebenso beim Tod eines Kindes. Ist der Ehepartner oder die Ehepartnerin verstorben, werden häufig 2 oder 3 Tage Sonderurlaub gewährt. Wie viel Sonderurlaub bei Todesfall der Großeltern gewährt wird, ist meistens nicht geregelt. Häufig gibt es beim Tod der Großeltern oder Schwiegereltern kein Sonderurlaub. 


Gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall

Gibt es keine individuelle Regelung in Verträgen oder Vereinbarungen, können Hinterbliebene ihren Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall auf § 616 BGB stützen. Dort heißt es auszugsweise:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Zu diesem „Grund ohne sein Verschulden“ gehört auch der Tod eines engen Angehörigen. Betroffene können Sonderurlaub im Todesfall geltend machen. Wie viel Tage Sonderurlaub beantragt werden können, ist jedoch nicht geregelt. Es heißt jedoch, dass die Dauer den Umständen entsprechend angemessen sein muss.

Wichtige Unterlagen im Todesfall

Für alle weiteren Schritte, die nach einem Todesfall notwendig sind, benötigen Sie zahlreiche Unterlagen. Suchen Sie in den Papieren des Verstorbenen die folgenden Dokumente, Urkunden, Verträge und Ausweise und sammeln Sie diese am besten zusammen mit dem Totenschein in einem Ordner: 

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Falls Verstorbener verheiratet war: Heiratsurkunde
  • Falls Verstorbener verwitwet war: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Falls Verstorbener geschieden war: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil 
  • Falls eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand: Nachweise über die Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Versicherungspolicen: z. B. Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung
  • Krankenkassenkarte
  • Vollmachten, Verfügungen und Vorsorgeverträge, z. B. für die Bank oder die Bestattung 
  • Testament, Ehe- oder Erbverträge
  • Rentennummer

Kontaktieren Sie im Todesfall einen Bestatter

Verstorbene müssen in Deutschland auf einem Friedhof bestattet werden. Prüfen Sie, ob es eine Bestattungsverfügung oder einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter gibt. Kontaktieren Sie nach einem Todesfall schnellstmöglich den Bestatter des Vorsorgevertrag. Wenn es keinen Bestattungsvorsorgevertrag gibt, holen Sie sich Angebote von mehreren Bestattungsinstituten ein und vergleichen Sie Leistungen und Preise.

Der Bestatter wird Sie bei vielen Aufgaben und Entscheidungen unterstützen, beispielsweise die Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle oder die Ausrichtung einer Trauerfeier übernehmen. 

Ist eine religiöse Trauerfeier gewünscht, wenden Sie sich an den Pastor.

In der Regel sind im Sterbefall rund um die Bestattung folgenden Dinge wichtig:

  • Prüfen, ob Bestattungsverfügung oder Vorsorgevertrag vorliegen
  • Wenn nicht: Angebote einholen, Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag abschließen
  • Trauergespräch zum Bestattungsablauf und Organisation
  • Abholung und Überführung des Verstorbenen durch Bestattungsinstitut
  • Grabstätte kaufen, Auswahl des Grabsteins
  • Termin und Rahmen für die Trauerfeier festlegen und Ablauf mit den Beteiligten absprechen (Musik, Blumenschmuck, Trauerredner, Pastor, Kondolenzliste etc.)
  • Blumen bestellen, Musiker buchen
  • Café/Restaurant für Beerdigungskaffee reservieren
  • Evtl. Sonderurlaub beantragen
  • Trauerkarten drucken lassen und verschicken, evtl. Traueranzeige aufgeben
  • Nach der Trauerfeier: Dankeskarten drucken und verschicken

Niemand mag an seine Beerdigung denken, jemand muss sie aber bezahlen. Erfahren Sie mehr über die oftmals hohen Kosten einer Bestattung.

Bestattungskosten

Behörden, Versicherungen und weitere Vertragspartner

Verschiedene Behörden, Ämter, Institutionen und Vertragspartner müssen über den Todesfall informiert werden – zum Teil innerhalb enger Fristen. Die wichtigsten sind:

Hinweis zum Pflegezimmer

Wenn der Verstorbene in einer Pflegeeinrichtung gelebt hat, muss das Pflegezimmer geräumt werden. Im Pflegeheimvertrag ist die entsprechende Frist geregelt. Stimmen Sie sich dazu mit dem Pflegeheim ab.

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Digitaler Nachlass im Todesfall

Viele von uns hinterlassen online ihre Spuren. Hinterbliebene sollten sich im Todesfall ebenfalls um den digitalen Nachlass des Verstorbenen kümmern.

Melden Sie sich beim E-Mail Provider des Verstorbenen und verlangen Sie Zugang zum Postfach. In der Regel benötigen Sie als Nachweis den Erbschein und ein Ausweisdokument, um sich auszuweisen. Viele Verträge haben wir nicht mehr in Papierform zu Hause in einem Ordner liegen, sondern verwalten sie in unseren E-Mails. Recherchieren Sie im Postfach nach weiteren Verträgen, die eventuell gekündigt werden müssen.

Soziale Medien wie Facebook, Xing oder Instagram bieten Hinterbliebene verschiedene Möglichkeiten, wie mit den Accounts Verstorbener zu verfahren ist. So lässt sich ein Facebook- oder Instagram-Account in einen Gedenkzustand versetzen, X (ehemals Twitter) bietet die Löschung des Accounts an. Die entsprechenden Anträge können online gestellt werden, dafür sind Nachweise wie die Sterbeurkunde erforderlich.

Auch Accounts auf Plattformen wie Amazon, PayPal oder YouTube sollten Sie löschen lassen.

Der eigene Todesfall: Sorgen Sie für Ihre Angehörigen vor

Wenn jemand stirbt und Sie sich kümmern müssen, werden Sie feststellen, dass viele Aufgaben und Pflichten auf Hinterbliebene zukommen. Im Todesfall gibt es zum Teil kurze Fristen und die Bürokratie kann zusätzlich belasten. Helfen Sie Ihren Angehörigen, indem Sie sich rechtzeitig um Ihre eigenen Angelegenheiten und Ihren Nachlass kümmern. Dazu gehören dann zum Beispiel:

  • Bestattungswünsche formulieren, durch z. B. Bestattungsverfügung sowie Regelung der Finanzierung durch z. B. eine Sterbegeldversicherung
  • Regelung des Nachlasses durch z. B. Testament
  • Vollmachten und Verfügungen erstellen, die auch nach dem Todesfall gültig sind
  • Wichtige Unterlagen wie Versicherungsunterlagen und Verträge ordnen
  • Regelung des digitalen Nachlasses, durch z. B. Auflistung von wichtigen Accounts und Erstellen einer Vollmacht für digitale Konten

Nicht nur eine Beerdigung verursacht hohe Kosten. Die Leichenschau durch den Arzt, das Ausstellen des Totenscheins, Sterbeurkunden und Beglaubigungen sind mit Gebühren verbunden, die Ihre Hinterbliebenen begleichen müssen. Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr.

Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie eine Versicherungssumme festlegen, die die Ausgaben, die mit einem Todesfall entstehen, abdecken. 
 

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Sprechen Sie mit Ihrer Familie über Ihre Vorstellungen, was im Fall von Pflegebedürftigkeit, in Notsituationen oder nach Ihrem Tod passieren soll. Ziehen Sie folgende Vollmachten und Verfügungen in Betracht:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Unternehmervollmacht
  • Haustierverfügung
  • Organspende

Checkliste für die ersten Schritte bei einem Todesfall

Leider ist ein Todesfall für die Hinterbliebenen mit vielen Behördengängen, Telefonaten und Formalitäten verbunden. Scheuen Sie sich nicht, Familienmitglieder um Hilfe und Unterstützung zu bitten, wenn jemand stirbt. Freunde werden Ihnen in dieser schweren Zeit beistehen. Helfen Sie Ihren eigenen Angehörigen, indem Sie rechtzeitig Ihren Nachlass regeln. 

Ist ein Trauerfall eingetreten, dient Ihnen unsere Checkliste als Gedächtnisstütze. 

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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