Informationen zum Thema Rentenpunkte

Rentenpunkte – Wie werden sie berechnet?

Rentenpunkte berechnen, Werte und Tabelle

Nach einem langen Arbeitsleben freuen sich Rentner auf ihren wohlverdienten Ruhestand. Eine gute Rente hilft dabei, den eigenen Lebensstandard auch in der Zeit nach dem Berufsleben zu halten. Aber wie hoch fällt die eigene Rente später aus? Ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Rente sind die Rentenpunkte, oder Entgeltpunkte, die wir im Laufe unseres Erwerbslebens ansammeln.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, was Rentenpunkte eigentlich sind und wie sich die Rente anhand der Rentenpunkte berechnen lässt. Sie finden eine Tabelle zu den Rentenpunkten sowie eine Übersicht der durchschnittlichen Jahresgehälter für die alten und die neuen Bundesländer. Informieren Sie sich, warum die private Altersvorsorge so wichtig ist. Abschließend beantworten wir häufige Fragen rund um die Themen Rentenpunkte und Rente.

Was sind Rentenpunkte?

Jeder gesetzlich Sozialversicherte zahlt in die gesetzliche Rentenkasse ein. Die Rentenbeiträge werden jedoch nicht für die eigene Rente angespart, sondern dienen zur Auszahlung an die aktuellen Rentner. Die Höhe der monatlichen Rentenbeiträge, die wir zu zahlen haben, ist abhängig vom Bruttolohn. Daher dient der Bruttolohn als Grundlage für die Berechnung der Rentenpunkte. Rentenpunkte sind ein Faktor, welcher in die Berechnung der Rentenhöhe einfließt.

Wie werden Rentenpunkte berechnet?

Die Rentenpunkte werden anhand des durchschnittlichen Einkommens aller Erwerbstätigen sowie des eigenen Einkommens berechnet. Das Durchschnittseinkommen wird jedes Jahr neu ermittelt. Ist das eigene Jahresbruttoeinkommen genauso hoch wie das Durchschnittseinkommen aller Sozialversicherten in Deutschland, entspricht das einem Rentenpunkt

Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Einkommens aller Rentenversicherungsteilnehmer wird zwischen Ost- und West-Bundesländern getrennt.

Tabelle der Durchschnittsentgelte von 2002 bis 2025

Um die Rentenpunkte pro Jahr zu berechnen, müssen Sie wissen, wie hoch das Durchschnittsentgelt ausfällt. Das Durchschnittsentgelt in Ost (Neue Bundesländer) und West (Alte Bundesländer) unterscheidet sich bis einschließlich zum Jahr 2024.

 Alte BundesländerNeue Bundesländer
202550.493 EUR*
202445.358 EUR*44.732 EUR*
202344.732 EUR43.514 EUR
202242.053 EUR40.358 EUR
202140.463 EUR38.317 EUR
202039.167 EUR36.605 EUR
201939.301 EUR36.256 EUR
201838.212 EUR33.700 EUR
201737.077 EUR32.598 EUR
201636.187 EUR31.701 EUR
201535.363 EUR30.745 EUR
201434.514 EUR29.588 EUR
201333.659 EUR28.617 EUR
201233.002 EUR28.003 EUR
201132.100 EUR27.342 EUR
201031.144 EUR26.560 EUR
200930.506 EUR26.047 EUR
200830.625 EUR25.829 EUR
200729.951 EUR25.294 EUR
200629.494 EUR24.938 EUR
200529.202 EUR24.691 EUR
200429.060 EUR24.355 EUR
200328.938 EUR24.230 EUR
200228.626 EUR23.911 EUR

 

*Stand Februar 2025 sind diese Werte vorläufig.

Sie erhalten einen Überblick zum Renteneintrittsalter in Deutschland und Europa. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es zum vorzeitigen Ruhestand gibt.

Renteneintrittsalter

Rentenpunkte Tabelle für 2024

Sie können Ihre Rentenpunkte für das Jahr 2024 selbst berechnen. Dafür teilen Sie Ihr Brutto-Jahresgehalt durch das Durchschnittsgehalt. Für 2024 wird vorläufig für die alten Bundesländer ein Durchschnittsentgelt von 45.358 Euro angegeben, für die neuen Bundesländer 44.732 Euro.

Die folgende Tabelle zeigt die (vorläufigen) Rentenpunkte für verschiedene Jahresgehälter 2024:

JahresgehaltRentenpunkte Alte BundesländerRentenpunkte Neue Bundesländer
20.000 EUR0,44090,4471
30.000 EUR0,66140,6707
40.000 EUR0,88190,8942
44.732 EUR0,98621
45.358 EUR11,0140
50.000 EUR1,10231,1178
60.000 EUR1,32281,3413
70.000 EUR1,54331,5649
80.000 EUR1,76371,7884

Die Anzahl der jährlichen Rentenpunkte wird durch die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung begrenzt. Beiträge zur Rentenversicherung werden nur bis zu dieser Grenze gezahlt. Daher können 2024 nur bis zu einem Jahreseinkommen von 96.600 Euro (West) bzw. 89.400 Euro (Ost) Rentenpunkte gesammelt werden. 

Fragen zum Thema Rente und Altersvorsorge?

Sie haben Fragen und wünschen eine Beratung zum Thema Rente und Altersvorsorge? Rufen Sie uns an. Unsere Experten sind für Sie da.

Tel. 040 4119-4134

Wir sind Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr für Sie erreichbar, zum Ortstarif.

Erfahren Sie, warum die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung wichtig ist und was die Angaben bedeuten.

Renteninformation

Weitere Beispiele für die Berechnung der Rentenpunkte

Eine Angestellte verdiente 2018 in Hamburg 50.000 Euro brutto im Jahr. Das durchschnittliche Einkommen lag in den alten Bundesländern 2018 bei 38.212 Euro. Die Berechnung der Rentenpunkte erfolgt so:

  • Eigenes Brutto-Jahreseinkommen / durchschnittliches Jahreseinkommen = Rentenpunkte
  • 50.000 Euro / 38.212 Euro = 1,3085 Rentenpunkte

Die Angestellte aus Hamburg hat für 2018 1,3085 Rentenpunkte erhalten.

Ein Angestellter aus Rostock verdiente 2017 25.000 Euro brutto im Jahr. Das durchschnittliche Einkommen lag in den neuen Bundesländern 2017 bei 32.598 Euro.

  • Eigenes Brutto-Jahreseinkommen / durchschnittliches Jahreseinkommen = Rentenpunkte
  • 25.000 Euro / 32.598 Euro = 0,7669 Rentenpunkte

Der Angestellte aus Rostock hat für 2017 0,7669 Rentenpunkte erhalten.

Alle Rentenpunkte für alle Erwerbsjahre ergeben dann in Summe die Entgeltpunkte, mit denen die Rente berechnet wird. Wer 45 Arbeitsjahre lang immer das durchschnittliche Einkommen verdient, hat 45 Rentenpunkte. Diese Person wird als „Eckrentner“ oder „Standardrentner“ bezeichnet. Er erhält vor Steuern etwa 48 % seines letzten Bruttoeinkommens. 

Erfahren Sie mehr zum Thema Altersvorsorge: Ab wann sollte man mit der Altersvorsorge beginnen? Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es? Wie viel Rücklagen braucht man?

Ab wann Altersvorsorge

Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?

Der Wert eines Rentenpunktes wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Bis 2022 wurde nach Ost- und West-Bundesländern unterschieden. Die Entwicklung des Rentenwertes für die letzten Jahre sieht wie folgt aus:

  • 2024: 39,32 Euro West und Ost
  • 2023: 37,60 Euro West und Ost
  • 2022: 36,02 Euro West und 35,52 Euro Ost
  • 2021: 34,19 Euro West und 33,47 Euro Ost
  • 2020: 34,19 Euro West und 33,23 Euro Ost
  • 2019: 33,05 Euro West und 31,89 Euro Ost
  • 2018: 32,02 Euro West und 30,69 Euro Ost
  • 2017: 31,03 Euro West und 29,69 Euro Ost
  • 2016: 30,45 Euro West und 28,66 Euro Ost
  • 2015: 29,21 Euro West und 27,05 Euro Ost

Der sogenannte Eckrentner, der 45 Jahre lang das Durchschnittsentgelt verdient hat, erhält ab Juli 2024 bundeseinheitlich 1.769,40 Euro. Es handelt sich dabei um eine Bruttorente. Es fallen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern an.  

Entgeltpunkte bzw. Rentenpunkte für weitere Tätigkeiten

Für bestimmte Situationen werden ebenfalls Rentenpunkte vergeben, auch wenn die oder der Betroffene nicht erwerbstätig waren oder nur wenig verdient haben. Dazu gehören:

  • Kindererziehungszeiten
  • Wehrdienst
  • Zivildienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Berufliche Ausbildung
  • Arbeitslosigkeit
  • Bezug von Sozialleistungen
  • Häusliche Pflege

Versicherte erhalten spätestens mit 43 Jahren von der Rentenversicherung eine Aufforderung zur Kontenklärung. Das ist eine gute Möglichkeit, den bisherigen Verlauf zu prüfen und beispielsweise die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten zu beantragen.

Private Altersvorsorge – für alle wichtig

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung, die so flexibel wie Ihr Leben ist? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, jederzeit Ihren Wunschbeitrag einzuzahlen oder in den Rentenfonds zu wechseln.

Rürup-Rente

Mit der Rürup-Rente lässt sich die Steuerlast senken und die Basisversorgung im Alter aufbauen. Auch für ältere Sparer eine geeignete Altersvorsorge.

Weitere Fragen zum Thema Rentenpunkte

Was passiert mit den Rentenpunkten bei einer Scheidung?

Aufteilung der Rentenpunkte


Nach einer Scheidung werden die während der Ehe angesammelten Rentenpunkte beider Ehepartner addiert und auf beide je zur Hälfte aufgeteilt. 

Woher weiß ich, wie viele Rentenpunkte ich aktuell habe?

Renteninformation und Rentenauskunft prüfen


Die Deutsche Rentenversicherung informiert alle Versicherungspflichtigen ab 27 Jahren jährlich über die bisher angesammelten Rentenpunkte. Es wird hochgerechnet, wie hoch die Altersrente später sein kann und welche Erwerbsminderungsrente der Versicherte erwarten könnte.

Wer 55 Jahre alt ist oder älter, erhält alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Diese beziffert die möglichen Höhen der Altersrente, Erwerbsminderungs- und Witwen- bzw. Witwerrente und gibt Auskunft darüber, welche Bedingungen für die Rente erfüllt sein müssen.

Ausführliche Informationen zur Renteninformation finden Sie in unserem Ratgeber.
 

Welche weiteren Faktoren bestimmen die Höhe der Rente?

Zugangsfaktor und Rentenartfaktor


Neben den Rentenpunkten und dem aktuellen Rentenwert beeinflussen der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor die Rentenhöhe. 

  • Der Zugangsfaktor übernimmt Abschläge oder Zuschläge, wenn der Renteneintritt früher oder später als gesetzlich geregelt erfolgt. Erfolgt der Eintritt in die Rente zum vorgesehenen Zeitpunkt, beträgt der Faktor 1. 
  • Der Rentenartfaktor berücksichtigt, ob es sich um eine teilweise Erwerbsminderungsrente, Halb- oder Vollwaisenrente oder Witwen- bzw. Witwerrente handelt. Bei der Altersrente oder einer Rente aufgrund einer vollen Erwerbsminderung beträgt der Faktor 1.

Die vollständige Formal zur Berechnung der Bruttorente lautet daher:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = monatliche Rentenhöhe

Informieren Sie sich auch in unseren folgenden Ratgebern:

Waisenrente und Halbwaisenrente

Hinterbliebenenrente

Renteneintrittsalter

Wie hoch werden Renten besteuert?

Abhängig vom Rentenbeginn


Seit 2005 gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge zur Rente sind seit 2023 voll absetzbar. Dagegen werden Altersrenten stufenweise steigend besteuert.  Bei erstmaligem Rentenbezug ab 2058 wird die Altersrente zu 100 % besteuert. 

Es ist folglich vom Jahr des Rentenbeginns abhängig, wie Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden und welche Freibeträge anzuwenden sind. Beispiele:

  • Bei einem Rentenbeginn bis Dezember 2005 waren 50 Prozent der Bruttorente steuerpflichtiges Einkommen. Der Rentenfreibetrag liegt bei 50 Prozent.
  • Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 waren 80 Prozent der Bruttorente steuerpflichtiges Einkommen. Der Rentenfreibetrag liegt bei 20 Prozent.
  • Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2030 werden 86 Prozent der Bruttorente steuerpflichtiges Einkommen sein. Der Rentenfreibetrag liegt bei 14 Prozent.
  • Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 werden 91 Prozent der Bruttorenten steuerpflichtiges Einkommen sein. Der Rentenfreibetrag liegt bei 9 Prozent.
  • Wer im Jahr 2058 oder später in Rente geht, muss die Rente voll versteuern. 
Was kann ich unternehmen, wenn meine Rente später nicht ausreichen wird?

Rechtzeitig für das Alter vorsorgen ist wichtig


Bei vielen von uns wird später die Altersrente nicht ausreichen, um unbeschwert den Lebensabend zu genießen. Man spricht in diesem Fall von einer Rentenlücke. Hier ist Eigenverantwortung gefragt: Wir müssen uns rechtzeitig privat um unsere Altersvorsorge kümmern. Das ist beispielsweise über eine Riester-Rente, Rürup-Rente  oder private Rentenversicherung möglich. Auch haben Arbeitnehmer das Recht, dass ein Teil des Gehaltes für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird.

Lesen Sie auch unseren Ratgeber Wann mit der Altersvorsorge beginnen?

Quelle der Informationen: Deutsche Rentenversicherung

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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