Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente - Überblick EM-Rente

Erwerbsminderungsrente für gesetzlich Rentenversicherte

Niemand denkt gern darüber nach, aber ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können jeden treffen. Unter Umständen wiegen die Folgen so schwer, dass Betroffene ihren Job aufgeben müssen. Trifft es den Hauptverdiener der Familie, steht die Existenz aller auf dem Spiel.

Als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, oder kurz EM-Rente. Wer dauerhaft keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhält die gesetzliche Unterstützung. Erfahren Sie hier Wissenswertes rund um das Thema Erwerbsminderungsrente.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Ob durch einen Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, erhält als gesetzlich Rentenversicherter eine Erwerbsminderungsrente, die das Einkommen ersetzen soll. Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, wird eine halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. 

Für alle ab 1961 Geborene gilt: Wer auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente, wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Ein Berufsschutz gilt für alle vor dem 01.01.1961 Geborene. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Damit die Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlt, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre.
  • In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet.
  • Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
  • Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.
  • Die Regelaltersgrenze für eine Altersrente wurde noch nicht erreicht.
  • Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, die Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten festgestellt.

Bei den Versicherungszeiten gibt es für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Krankheiten oder Schäden durch den Wehr- und Bundesfreiwilligendienst eine Ausnahme: Kommt es in deren Folge zu einer Arbeitsunfähigkeit, reicht bereits die Zahlung eines Beitrags aus, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Auf die fünfjährige Wartezeit bis zur Rentenübernahme werden verschiedene Phasen wie Arbeitslosenzeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten häuslicher Pflegeleistungen oder Krankengeldphasen einbezogen.

Das Sechste Sozialgesetzbuch bildet die rechtliche Grundlage für die Erwerbsminderungsrente (SGB VI § 43).

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben, könnten aber eine andere Tätigkeit aufnehmen? Dann ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wichtig.

  • Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen können.
  • Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft gar keiner Tätigkeit für mehr als drei Stunden nachgehen können. 

Informieren Sie sich in unseren Fragen und Antworten zur Erwerbsminderung, Sonderregelungen, Teilzeitarbeit und Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgen

Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland erhält aufgrund körperlicher oder seelischer Leiden die Diagnose Berufsunfähigkeit. Können Sie Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen, sorgt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für finanzielle Sicherheit. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der HanseMerkur leisten wir 100 Prozent der vereinbarten Rente bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.

  • Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit
  • Vorteile bei frühem Einstieg
  • Für Erwerbstätige, Studenten und Beamte
Berufsunfähigkeit

Fragen und Antworten zum Thema Erwerbsminderung

Was ist der Unterschied zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung?

Mögliche Arbeitszeit entscheidet über die EM-Rente

Betroffene, die täglich nicht sechs Stunden arbeiten können, jedoch für mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen können, erhalten eine teilweise Erwerbsminderung. Dabei geht es nicht darum, dass der Betroffene in seinem eigentlichen Beruf tätig sein muss, sondern auch einer anderen Arbeit nachgehen könnte. Diese Regelung gilt für Versicherte, die nach 1961 geboren wurden.

Die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsunfähigkeit sind gegeben, wenn der Betroffene auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Es besteht ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Besondere Regelungen gelten für behinderte Menschen, für Arbeitslose und für Menschen, die trotz voller Erwerbsminderung einen Nebenjob ausüben wollen.

Gibt es Sonderregelungen bei der Erwerbsminderungsrente?

Berufsschutz für vor dem 01.01.1961 geborene Versicherte

Für Versicherte, die vor 1961 geboren wurden, gelten andere Voraussetzungen: Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie weniger als sechs Stunden täglich in ihrem erlernten Beruf oder einem gleichwertigen arbeiten können.

Wie lange bekommt man die Erwerbsminderungsrente?

Befristete Bescheide bis zum Eintritt der Altersrente

Bescheide für die Rente wegen Erwerbsminderung sind befristet – maximal erhalten Sie die Rente bis zum Eintritt der Regelaltersrente. Überschreiten Sie diese Grenze, zahlt der Rentenversicherungsträger die normale Altersrente.

In der Regel sind Renten wegen Erwerbsminderung auf einen Zeitraum von drei Jahren befristet. Wer auch darüber hinaus nicht arbeitsfähig ist, muss rechtzeitig einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Nur wenn davon auszugehen ist, dass der Gesundheitszustand sich nicht verbessert, wird ein längerer Bescheid erteilt.

Was ist die Zurechnungszeit?

Für die Berechnung der Entgeltpunkte wichtig

Die Zurechnungszeit ist besonders für Versicherte interessant, die in jungen Jahren erwerbsunfähig werden. Zu den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten werden Erwerbsgeminderte so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. So erhalten sie eine höhere Erwerbsminderungsrente.

Die Länge der Zurechnungszeit wird bis 2031 schrittweise an das reguläre Rentenalter angepasst  (§§ 59, 253a SGB VI).

  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2024: 66 Jahre und 1 Monat
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2025: 66 Jahre und 2 Monate
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2026: 66 Jahre und 3 Monate
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2027: 66 Jahre und 4 Monate
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2028: 66 Jahre und 6 Monate
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2029: 66 Jahre und 8 Monate
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2030: 66 Jahre und 10 Monate
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2031: 67 Jahre

Liegt der Eintritt zur Regelaltersrente ab dem 1. Januar 2024, endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 1 Monat.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Entgelt- bzw. Rentenpunkte.

Was passiert, wenn keine Teilzeitarbeit verfügbar ist?

Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsmarktsituation

Rentenversicherte, die mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente. Unter Umständen gibt es jedoch keine entsprechenden Teilzeitarbeitsplätze für diese Betroffenen. In diesen Fällen ist die Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente möglich – das heißt, auch der Arbeitsmarkt wird bei Gewährung der Rente berücksichtigt.

Wie hoch fällt die Erwerbsminderungsrente aus?

Höhe der EM-Rente ist von den Versicherungsjahren abhängig

Mit welcher Erwerbsminderungsrente Sie rechnen können, steht in der jährlichen Information der Rentenversicherung. Die Höhe der EM-Rente ist von Ihrem aktuellen Rentenanspruch abhängig. Ihre persönlichen Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert spielen bei der Berechnung eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Rentenpunkte.

Die Deutsche Rentenversicherung hat zur Höhe der Rente bei voller Erwerbsminderung ein Beispiel veröffentlicht. Die Versicherung geht in dieser Kalkulation von einem Jahresdurchschnittsverdienst von 43.142 Euro aus. Der Versicherte würde, wie in der Übersicht dargestellt, nach 25, 30 und 35 Versicherungsjahren (VJ) die angegebenen monatlichen Renten erhalten.

Zusätzlich entnehmen Sie der Übersicht, wie sich die Erwerbsminderungsrente verändert, wenn der Versicherte 70 Prozent (unterdurchschnittlich) beziehungsweise 130 Prozent (überdurchschnittlich) des angenommenen Durchschnittsverdienstes bezieht.

Stand der Daten ist Juli 2023.

Unterdurchschnittlicher Jahresverdienst von 30.199,40 €
658,00 € (25 VJ)
789,60 € (30 VJ)
921,20 € (35 VJ)

Durchschnittlicher Jahresverdienst von 43.142 €
940,00 € (25 VJ)
1.128,00 € (30 VJ)
1.316,00 € (35 VJ)

Überdurchschnittlicher Jahresverdienst von 58.084,60 €
1.220,00 € (25 VJ)
1.466,40 € (30 VJ)
1.710,80 € (35 VJ)

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

Unterschied zwischen Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde zum 31. Dezember 2000 abgeschafft und am 1. Januar 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Seitdem spielt der erlernte Beruf für den gesetzlichen Schutz keine Rolle mehr. Es ist allein wichtig, ob überhaupt noch irgendeine Arbeit verrichtet werden kann. 

Für Versicherte, die vor 1961 geboren sind, gibt es Sonderregelungen.

Wer bereits vor dem 1. Januar 2001 eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hatte, für den änderte sich nichts.

Die Rente kommt zur richtigen Zeit ganz von alleine aufs Konto oder die letzten Jahre vor Rentenbeginn sind entscheidend: Immer wieder machen hartnäckige Gerüchte die Runde. Lesen Sie, was wirklich dran ist.

Jetzt lesen

Checkliste - Erwerbsminderungsrente beantragen

Wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, ist es gut zu wissen, dass viele Anträge auf EM-Rente vom Versicherungsträger im ersten Anlauf abgelehnt werden. Idealerweise beantragen Sie Ihre EM-Rente gemeinsam mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung, der Sie beim Ausfüllen des Antrags unterstützt.

Möchten Sie Erwerbsminderungsrente beantragen, müssen folgende Angaben bzw. Unterlagen vorliegen:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Personendokument
  • Information zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Kontoinformationen
  • Auflistung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Informationen zu den behandelnden Ärzten
  • Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (z. B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
  • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten 
  • Chronologische Auflistung der beruflichen Tätigkeiten

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, beachten Sie auch:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung, um den Versicherungsverlauf zu komplettieren.
  • Nutzen Sie Beratungsmöglichkeiten vor der Beantragung der EM-Rente.
  • Prüfen Sie den Bescheid.
  • Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids haben Sie das Recht auf Widerspruch.

Unser Tipp: 
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Konto bei der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig zu klären. Den Antrag auf Kontenklärung erhalten Sie direkt bei Ihrem Versicherungsträger. Auf diese Weise klären Sie Lücken im Versicherungsverlauf rechtzeitig – sollten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen müssen, vermeiden Sie damit lange Bearbeitungszeiten.

Nicht vergessen: Rechtzeitig um die Altersvorsorge kümmern

Wenn Sie bis zum gesetzlich vorgesehenen Rentenalter arbeiten können, kann es mit Ihrer Rente trotzdem knapp werden. Das Rentenniveau wurde erst 2018 gesenkt, da es immer weniger Beitragszahler gibt. Die Tendenz ist weiter fallend. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge und sorgen Sie privat vor, um die drohende Rentenlücke zu schließen.

Mit der Rürup-Rente lässt sich die Steuerlast senken und die Basisversorgung im Alter aufbauen. Auch für ältere Sparer eine geeignete Altersvorsorge.

Rürup-Rente

Eine private Rentenversicherung, die so flexibel wie Ihr Leben ist? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, jederzeit Ihren Wunschbeitrag einzuzahlen oder in den Rentenfonds zu wechseln.

Private Rentenversicherung

Richtig vorsorgen und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen indem Sie die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge aus dem Bruttoeinkommen finanzieren.

Betriebliche Altersvorsorge
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
Das könnte Sie auch interessieren:
Renten-Tipps

Die Aussichten für eine Rente im Alter sind wahrlich düster - glaubt man der allgemeinen Stimmung. Wer auch im Alter gut versorgt sein will, der kann seine gesetzliche Rente optimieren und privat vorsorgen.

Frauen und Rente

Für Frauen ist beim Thema Rente einiges zu beachten. Insbesondere nach einer Scheidung und dem Tod des Ehemanns ist es wichtig zu wissen, welche Rentenansprüche Sie haben.

Rente mit 63?

Unter bestimmten Bedingungen konnten Rentenversicherte bereits im Alter von 63 Jahren in Rente gehen. Erfahren Sie mehr zu Abschlägen und Voraussetzungen.