Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente - Überblick EM-Rente

Erwerbsminderungsrente für gesetzlich Rentenversicherte

Niemand denkt gern darüber nach, aber ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können jeden treffen. Unter Umständen wiegen die Folgen so schwer, dass Betroffene ihren Job aufgeben müssen. Trifft es den Hauptverdiener der Familie, steht die Existenz aller auf dem Spiel.

Als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, oder kurz EM-Rente. Wer dauerhaft keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhält die gesetzliche Unterstützung. Erfahren Sie hier Wissenswertes rund um das Thema Erwerbsminderungsrente.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Ob durch einen Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, erhält als gesetzlich Rentenversicherter eine Erwerbsminderungsrente, die das Einkommen ersetzen soll. Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, wird eine halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. 

Für alle ab 1961 Geborene gilt: Wer auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente, wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Ein Berufsschutz gilt für alle vor dem 01.01.1961 Geborene. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Damit die Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlt, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre.
  • In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet.
  • Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
  • Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.
  • Die Regelaltersgrenze für eine Altersrente wurde noch nicht erreicht.
  • Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, die Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten festgestellt.

Bei den Versicherungszeiten gibt es für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Krankheiten oder Schäden durch den Wehr- und Bundesfreiwilligendienst eine Ausnahme: Kommt es in deren Folge zu einer Arbeitsunfähigkeit, reicht bereits die Zahlung eines Beitrags aus, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Auf die fünfjährige Wartezeit bis zur Rentenübernahme werden verschiedene Phasen wie Arbeitslosenzeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten häuslicher Pflegeleistungen oder Krankengeldphasen einbezogen.

Das Sechste Sozialgesetzbuch bildet die rechtliche Grundlage für die Erwerbsminderungsrente (SGB VI § 43).

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben, könnten aber eine andere Tätigkeit aufnehmen? Dann ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wichtig.

  • Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen können.
  • Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft gar keiner Tätigkeit für mehr als drei Stunden nachgehen können. 

Informieren Sie sich in unseren Fragen und Antworten zur Erwerbsminderung, Sonderregelungen, Teilzeitarbeit und Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgen

Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland erhält aufgrund körperlicher oder seelischer Leiden die Diagnose Berufsunfähigkeit. Können Sie Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen, sorgt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für finanzielle Sicherheit. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der HanseMerkur leisten wir 100 Prozent der vereinbarten Rente bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.

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Berufsunfähigkeit

Fragen und Antworten zum Thema Erwerbsminderung

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Checkliste - Erwerbsminderungsrente beantragen

Wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, ist es gut zu wissen, dass viele Anträge auf EM-Rente vom Versicherungsträger im ersten Anlauf abgelehnt werden. Idealerweise beantragen Sie Ihre EM-Rente gemeinsam mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung, der Sie beim Ausfüllen des Antrags unterstützt.

Möchten Sie Erwerbsminderungsrente beantragen, müssen folgende Angaben bzw. Unterlagen vorliegen:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Personendokument
  • Information zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Kontoinformationen
  • Auflistung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Informationen zu den behandelnden Ärzten
  • Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (z. B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
  • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten 
  • Chronologische Auflistung der beruflichen Tätigkeiten

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, beachten Sie auch:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung, um den Versicherungsverlauf zu komplettieren.
  • Nutzen Sie Beratungsmöglichkeiten vor der Beantragung der EM-Rente.
  • Prüfen Sie den Bescheid.
  • Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids haben Sie das Recht auf Widerspruch.

Unser Tipp: 
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Konto bei der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig zu klären. Den Antrag auf Kontenklärung erhalten Sie direkt bei Ihrem Versicherungsträger. Auf diese Weise klären Sie Lücken im Versicherungsverlauf rechtzeitig – sollten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen müssen, vermeiden Sie damit lange Bearbeitungszeiten.

Nicht vergessen: Rechtzeitig um die Altersvorsorge kümmern

Wenn Sie bis zum gesetzlich vorgesehenen Rentenalter arbeiten können, kann es mit Ihrer Rente trotzdem knapp werden. Das Rentenniveau wurde erst 2018 gesenkt, da es immer weniger Beitragszahler gibt. Die Tendenz ist weiter fallend. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge und sorgen Sie privat vor, um die drohende Rentenlücke zu schließen.

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Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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