Rente mit 63

Rente mit 63? – Tipps und Informationen

Frühzeitig in den Ruhestand - Rente mit 63 abschlagsfrei möglich?

Nach einem langen Arbeitsleben rückt der Traum ein Stückchen näher: Sie genießen Ihren Ruhestand, entdecken die Welt, kümmern sich um die Enkelkinder oder gehen einem lang ersehnten Hobby nach – es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Rente interessant und angenehm zu gestalten. Viele Arbeitnehmer erwarten den letzten Arbeitstag, um danach ihre Unabhängigkeit zu genießen. Natürlich spielt die Finanzierung des Lebensunterhalts eine wichtige Rolle, wenn Sie aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden.

Erfüllen Sie bestimmte Bedingungen, können Sie ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Umgangssprachlich wird diese Möglichkeit "Rente mit 63" genannt, die Altersgrenze erhöht sich jedoch schrittweise auf 65 Jahre. Für andere gibt es die Möglichkeit, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze mit Kürzungen in den Ruhestand zu treten. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zur Rente mit 63 und prüfen Sie rechtzeitig, mit welcher Versorgungslücke Sie im Alter rechnen müssen. Zur private Altersvorsorge

Gesetzgeber belohnt langjährig Versicherte

Der Gesetzgeber belohnt Personen, die mit ihrer langjährigen Arbeitsleistung zur Finanzierung des Rentensystems beitragen. Diese umgangssprachlich als "Rente mit 63" bezeichnete Möglichkeit konnten Versicherte abschlagsfrei beantragen, die bereits jung ins Arbeitsleben gestartet sind oder durch die Kindererziehung oder andere Leistungen die gesetzliche Rente stabilisiert haben.

Aus der Rente mit 63 macht der Gesetzgeber sukzessive die Rente mit 65, da das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte schrittweise angepasst wird. Wer langjährig versichert war und vor 1953 geboren wurde, konnte die Rente ab 63 abschlagsfrei erhalten. Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Stimmt die finanzielle Seite, können Sie Ihre Rentenzeit in vollen Zügen genießen. Bedenken Sie, dass die Lebenshaltungskosten während des Ruhestands gleich bleiben, Sie jedoch keine Rente in Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. Ideal zur Stabilisierung der Rente ist eine private Altersvorsorge. Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Vorsorge bei der HanseMerkur.

Zur privaten Altersvorsorge

Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge und prüfen Sie, mit welchen Abschlägen Sie bei einem vorzeitigen Rentenbeginn rechnen müssen. Haben Sie die Versorgungslücke ermittelt, können Sie in die konkrete Planung einsteigen und dem Ruhestand gelassen entgegenblicken.

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Voraussetzungen für die "Rente mit 63"

Wer 35 oder 45 Jahre anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Das ist nach 45 Versicherungsjahren abschlagfrei möglich, nach 35 Jahren mit Abschlägen. Umgangssprachlich wird dann von "Rente mit 63" gesprochen. Die Voraussetzungen für beide Rentenarten sind:

Besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren

Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen, wenn das entsprechende Rentenalter erreicht wird. Für Versicherte, die vor 1953 geboren wurden, galt seit dem 1. Juli 2014 die Rente mit 63. Bei den Jahrgängen 1953 bis 1963 wird das Rentenalter für langjährig Versicherte schrittweise angehoben. Für Geburtsjahrgänge 1964 und später wird aus der "Rente mit 63" eine "Rente mit 65". Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Bei der Berechnung werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie nicht in einem Angestelltenverhältnis standen. Dazu zählen Kindererziehungszeiten oder Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben.

"Rente mit 63" Tabelle

Nach 45 Versicherungsjahren ist ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich, wenn das entsprechende Alter erreicht wird. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick dazu.

Abschlagsfreier Renteneintritt mit mindestens 45 Versicherungsjahren:

JahrgangRenteneintritt
195964 Jahre und 2 Monate
196064 Jahre und 4 Monate
196164 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
1964 und später65 Jahre

Ein Beispiel: Sie sind Jahrgang 1964 und haben 1980 mit 16 Jahren angefangen zu arbeiten. Im Jahr 2025 erfüllen Sie die erste Voraussetzung von mindestens 45 Beitragsjahren. Sie sind im Jahr 2025 aber erst 61 Jahre alt und können daher noch nicht in den Ruhestand gehen. Mit Abschlägen können Sie die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

Langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren

Sind noch nicht 45 Beitragsjahre auf Ihrem Rentenkonto, können Sie ebenfalls vor dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in Rente gehen, jedoch nicht abschlagsfrei. Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Frühestens kann eine vorzeitige Rente mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Der Gesetzgeber sieht jedoch Abschläge vor: Für jeden Monat, den Sie früher in den Ruhestand gehen, werden 0,3 Prozent Ihrer Altersrente dauerhaft abgezogen, maximal 14,4 Prozent.

Die Rente kommt zur richtigen Zeit ganz von alleine aufs Konto oder die letzten Jahre vor Rentenbeginn sind entscheidend: Immer wieder machen hartnäckige Gerüchte die Runde. Lesen Sie, was wirklich dran ist.

Renten-Irrtümer

Die private Altersvorsorge ist unumgänglich, um sich eine sichere Vorsorge für die Zukunft zu sichern. Finden Sie eine Anlage, die zu Ihnen passt, damit Sie Ihren Ruhestand genießen können.

Altersvorsorge

Fragen und Antworten zur Rente mit 63

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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