Rente mit 63

Rente mit 63? – Tipps und Informationen

Frühzeitig in den Ruhestand - Rente mit 63 abschlagsfrei möglich?

Nach einem langen Arbeitsleben rückt der Traum ein Stückchen näher: Sie genießen Ihren Ruhestand, entdecken die Welt, kümmern sich um die Enkelkinder oder gehen einem lang ersehnten Hobby nach – es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Rente interessant und angenehm zu gestalten. Viele Arbeitnehmer erwarten den letzten Arbeitstag, um danach ihre Unabhängigkeit zu genießen. Natürlich spielt die Finanzierung des Lebensunterhalts eine wichtige Rolle, wenn Sie aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden.

Erfüllen Sie bestimmte Bedingungen, können Sie ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Umgangssprachlich wird diese Möglichkeit "Rente mit 63" genannt, die Altersgrenze erhöht sich jedoch schrittweise auf 65 Jahre. Für andere gibt es die Möglichkeit, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze mit Kürzungen in den Ruhestand zu treten. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zur Rente mit 63 und prüfen Sie rechtzeitig, mit welcher Versorgungslücke Sie im Alter rechnen müssen. Zur private Altersvorsorge

Gesetzgeber belohnt langjährig Versicherte

Der Gesetzgeber belohnt Personen, die mit ihrer langjährigen Arbeitsleistung zur Finanzierung des Rentensystems beitragen. Diese umgangssprachlich als "Rente mit 63" bezeichnete Möglichkeit konnten Versicherte abschlagsfrei beantragen, die bereits jung ins Arbeitsleben gestartet sind oder durch die Kindererziehung oder andere Leistungen die gesetzliche Rente stabilisiert haben.

Aus der Rente mit 63 macht der Gesetzgeber sukzessive die Rente mit 65, da das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte schrittweise angepasst wird. Wer langjährig versichert war und vor 1953 geboren wurde, konnte die Rente ab 63 abschlagsfrei erhalten. Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Stimmt die finanzielle Seite, können Sie Ihre Rentenzeit in vollen Zügen genießen. Bedenken Sie, dass die Lebenshaltungskosten während des Ruhestands gleich bleiben, Sie jedoch keine Rente in Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. Ideal zur Stabilisierung der Rente ist eine private Altersvorsorge. Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Vorsorge bei der HanseMerkur.

Zur privaten Altersvorsorge

Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge und prüfen Sie, mit welchen Abschlägen Sie bei einem vorzeitigen Rentenbeginn rechnen müssen. Haben Sie die Versorgungslücke ermittelt, können Sie in die konkrete Planung einsteigen und dem Ruhestand gelassen entgegenblicken.

Voraussetzungen für die "Rente mit 63"

Wer 35 oder 45 Jahre anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Das ist nach 45 Versicherungsjahren abschlagfrei möglich, nach 35 Jahren mit Abschlägen. Umgangssprachlich wird dann von "Rente mit 63" gesprochen. Die Voraussetzungen für beide Rentenarten sind:

Besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren

Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen, wenn das entsprechende Rentenalter erreicht wird. Für Versicherte, die vor 1953 geboren wurden, galt seit dem 1. Juli 2014 die Rente mit 63. Bei den Jahrgängen 1953 bis 1963 wird das Rentenalter für langjährig Versicherte schrittweise angehoben. Für Geburtsjahrgänge 1964 und später wird aus der "Rente mit 63" eine "Rente mit 65". Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Bei der Berechnung werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie nicht in einem Angestelltenverhältnis standen. Dazu zählen Kindererziehungszeiten oder Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben.

"Rente mit 63" Tabelle

Nach 45 Versicherungsjahren ist ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich, wenn das entsprechende Alter erreicht wird. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick dazu.

Abschlagsfreier Renteneintritt mit mindestens 45 Versicherungsjahren:

JahrgangRenteneintritt
195964 Jahre und 2 Monate
196064 Jahre und 4 Monate
196164 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
1964 und später65 Jahre

Ein Beispiel: Sie sind Jahrgang 1964 und haben 1980 mit 16 Jahren angefangen zu arbeiten. Im Jahr 2025 erfüllen Sie die erste Voraussetzung von mindestens 45 Beitragsjahren. Sie sind im Jahr 2025 aber erst 61 Jahre alt und können daher noch nicht in den Ruhestand gehen. Mit Abschlägen können Sie die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

Langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren

Sind noch nicht 45 Beitragsjahre auf Ihrem Rentenkonto, können Sie ebenfalls vor dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in Rente gehen, jedoch nicht abschlagsfrei. Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Frühestens kann eine vorzeitige Rente mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Der Gesetzgeber sieht jedoch Abschläge vor: Für jeden Monat, den Sie früher in den Ruhestand gehen, werden 0,3 Prozent Ihrer Altersrente dauerhaft abgezogen, maximal 14,4 Prozent.

Die Rente kommt zur richtigen Zeit ganz von alleine aufs Konto oder die letzten Jahre vor Rentenbeginn sind entscheidend: Immer wieder machen hartnäckige Gerüchte die Runde. Lesen Sie, was wirklich dran ist.

Renten-Irrtümer

Die private Altersvorsorge ist unumgänglich, um sich eine sichere Vorsorge für die Zukunft zu sichern. Finden Sie eine Anlage, die zu Ihnen passt, damit Sie Ihren Ruhestand genießen können.

Altersvorsorge

Fragen und Antworten zur Rente mit 63

Wann kann ich in Rente gehen?

Rentenalter abhängig vom Geburtsjahr

Der Rentenbeginn richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Stichtag ist der 1. Januar 1964: Wer vor diesem Datum geboren wurde, geht zwischen 65 und 67 in Rente. Nach diesem Datum Geborene gehen mit 67 Jahren in den Ruhestand. Wer früher den Lebensabend genießen möchte, muss mit Abschlägen rechnen oder besonders langjährig versichert sein.

Erfahren Sie mehr zum Thema Renteneintrittsalter.

Wann ist mit Abschlägen zu rechnen?

Mindestens 35 Jahre Beitragszahlung

Rentenversicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen, können mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber mit Abschlägen rechnen.

Welche Zeiten werden angerechnet?

Berücksichtigung verschiedener Zeiten

Die Wartezeit bis zum Renteneintritt setzt sich aus verschiedenen Zeiten zusammen. Nicht nur Ihre Zeiten als angestellter Arbeitnehmer werden berücksichtigt:

  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
  • Zivil- oder Wehrdienstzeiten
  • Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
  • Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben
  • Zeiten vor Rentenbeginn, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben
  • Zeiten, in denen Sie Krankengeld oder Übergangs-, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld bezogen haben
  • Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge geleistet haben
Bekomme ich meine Rente automatisch, wenn ich die Voraussetzungen erfülle?

Antrag rechtzeitig stellen

Egal, ob Sie mit Abschlägen in die Rente mit 63 gehen können, aufgrund einer besonders langjährigen Versicherungszeit vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen können oder bis zum Erreichen des regulären Rentenalters warten, die Auszahlung der Rente erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen. Sie können diesen direkt online bei der Rentenversicherung stellen oder per Post übersenden. Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, vereinbaren Sie einen Termin bei einem Rentenberater, der Sie beim Ausfüllen der Unterlagen unterstützt.

Ist es möglich, einen bereits gestellten Rentenantrag zurückzunehmen und eine abschlagsfreie Rente zu beantragen?

Änderungen nur ohne bindenden Bescheid möglich

Sofern Sie von der Rentenversicherung noch keinen bindenden Bescheid erhalten haben, können Sie Ihren Rentenantrag zurückziehen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt der Bescheid als bindend, dann sind keine Änderungen oder Anfechtungen mehr möglich.

Kann ich mir mit einem Nebenjob etwas hinzuverdienen?

Änderung seit 2023

Zum 1. Januar 2023 wurden Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Frührentner können beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

Wie wird das Renteneintrittsalter bei der "Rente mit 63" angehoben?

Schrittweise Anhebung des Renteneintritts auch für besonders langjährig Versicherte

Die Altersgrenze für langjährig Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen können, wird nach den Vorgaben des Gesetzgebers schrittweise angehoben:

  • 1959 geboren: Anhebung um 14 Monate auf 64 Jahre und 2 Monate
  • 1960 geboren: Anhebung um 16 Monate auf 64 Jahre und 4 Monate
  • 1961 geboren: Anhebung um 18 Monate auf 64 Jahre und 6 Monate
  • 1962 geboren: Anhebung um 20 Monate auf 64 Jahre und 8 Monate
  • 1963 geboren: Anhebung um 22 Monate auf 64 Jahre und 10 Monate
  • ab 1964 geboren: Anhebung um 24 Monate auf 65 Jahre

Wer langjährig versichert war und vor 1953 geboren wurde, konnte die Rente mit 63 abschlagsfrei beantragen. Wer 1964 oder später geboren wurde und 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Wer langjährig versichert ist und mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen kann, kann mit Abschlägen eine Rente mit 63 in Anspruch nehmen.

Mit welcher Versorgungslücke muss ich rechnen?

Versorgungslücke sorgfältig berechnen

Die Höhe Ihrer Versorgungslücke ist von Ihren Einnahmen während der Rente abhängig. Gehen Sie früher in den Ruhestand, vermindern Abschläge Ihre monatlichen Rentenzahlungen. Experten gehen davon aus, dass Sie etwa 80 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens benötigen, um den finanziellen Alltag im Ruhestand zu bewältigen. Auf dieser Basis sollten Sie kalkulieren und gegebenenfalls eine private Vorsorge treffen. Auch wenn nur noch wenige Jahre bis zu Ihrem Renteneintritt vergehen, lohnt sich eine private Vorsorge – wichtig ist dabei die Wahl des passenden Produkts.

Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zur Rentenlücke.

Was bedeutet Altersteilzeit?

Früher in den Ruhestand mit verschiedenen Modellen

Ab einem Alter von 55 Jahren haben Sie die Möglichkeit, Ihren Übergang ins Rentenalter zu gestalten. Stimmt Ihr Arbeitgeber zu, können Sie nach den Regelungen des Altersteilzeitgesetzes zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen: 

Das Blockmodell sieht vor, dass Sie während der ersten Hälfte Ihrer Altersteilzeit voll arbeiten, jedoch nur die Hälfte Ihres Gehalts bekommen. In der zweiten Hälfte dieser Zeit arbeiten Sie nicht, erhalten aber Gehalt. 

Beim Gleichverteilungsmodell verteilen Sie die Gesamtarbeitszeit Ihren Wünschen entsprechend. In der Regel stimmen Arbeitnehmer die Zeiten mit ihrem Arbeitgeber ab. Idealerweise endet die Altersteilzeit zum regulären Beginn Ihrer Altersrente.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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