Renteneintrittsalter: Paar in der Küche

Renteneintrittsalter: Tabelle, Jahrgänge und Regelungen

Regelaltersgrenze in Deutschland und Renteneintrittsalter in Europa

Ein bedeutender Übergang im Leben eines Menschen ist zweifellos der Renteneintritt. Nach jahrzehntelanger Arbeit beginnt eine wohlverdiente Phase der Entspannung und Erfüllung. Interessen und Leidenschaften können vertieft, wertvolle Zeit mit Familie und Freunden verbracht oder neue Abenteuer gewagt werden.

Doch warum ist das Renteneintrittsalter für Rentnerinnen und Rentner weiter angestiegen? Ein Grund dafür ist eine zunehmende Schieflage bei der Finanzierung der Rente: Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Rente von immer mehr Rentenbeziehern. Als Reaktion auf die demografische Entwicklung wurde die Regelaltersgrenze erhöht. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick zum Renteneintrittsalter in Deutschland und Europa. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und wie Sie privat für das Alter vorsorgen können.

Renteneintrittsalter in Deutschland

Das reguläre Renteneintrittsalter wird vom Gesetzgeber festgelegt. Durch Rentenreformen kann es vorkommen, dass Sie voraussichtlich später in Rente gehen als Ihre Eltern oder Großeltern.

Zuletzt wurde die Regelaltersgrenze in Deutschland mit dem Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) im Jahr 2007 angehoben. Hintergrund ist die demografische Entwicklung und die Finanzierung der Rentenversicherung. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 können künftig mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. 

Ausnahmen von der Rente mit 67 sind möglich, diese gelten für:

  • Langjährig Versicherte: Wer 1964 oder später geboren ist und mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann vorzeitig und mit Abschlägen eine Rente mit 63 beziehen.
  • Schwerbehinderte Versicherte: Wer 1964 oder später geboren wurde und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
  • Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Wer 1964 oder später geboren ist und die Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt hat, kann mit 62 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Renteneintrittsalter – Tabelle mit Jahrgängen

Die folgende Renteneintrittsalter-Tabelle für Deutschland zeigt die Anhebung des Renteneintritts der verschiedenen Jahrgänge.

JahrgangRenteneintritt
195866 Jahre
195966 Jahre 2 Monate
196066 Jahre 4 Monate
196166 Jahre 6 Monate
196266 Jahre 8 Monate
196366 Jahre 10 Monate
ab 196467 Jahre

Wer 1965, 1966, 1967 oder später geboren wurde, erreicht das gesetzliche Renteneintrittsalter mit 67 Jahren.

Fragen zum Thema Rente und Altersvorsorge?

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Vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters in Rente gehen

Für Versicherte gibt es die Möglichkeit, vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters in Rente zu gehen. Bei einigen Rentenversicherten ist das mit Abschlägen möglich, für andere besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Rente auch ohne Abschlag. 

Vorzeitige Rente mit Abschlag

Sie möchten nicht abwarten, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben? Es besteht die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. In der Regel müssen Sie dabei Abschläge in Kauf nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind und eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, gilt ein Abschlag von 0,3 Prozent. Für ein Jahr werden also 3,6 Prozent von Ihrer Regelrente abgezogen, maximal 14,4 Prozent. Die Abschläge gelten lebenslang und nicht nur bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Es ist empfehlenswert, sich vorab an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.

Unter bestimmten Bedingungen konnten Rentenversicherte bereits im Alter von 63 Jahren in Rente gehen. Erfahren Sie mehr zu Abschlägen und Voraussetzungen.

Rente mit 63

Vorzeitige Rente ohne Abschlag

Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können, haben die Möglichkeit, ohne Abschlag vor dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in den Ruhestand zu gehen.

Ein abschlagsfreier Renteneintritt ist auf Antrag nach mindestens 45 Versicherungsjahren wie folgt möglich:

Rente nach 45 Jahren - Tabelle

JahrgangRente nach 45 Versicherungsjahren
195964 Jahre und 2 Monate
196064 Jahre und 4 Monate
196164 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
1964 und später65 Jahre

Später in Rente mit Zuschlag

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen, aber keine Rente beantragt haben, erhöht sich Ihr Rentenanspruch, auch wenn keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Es gibt zur späteren Altersrente einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, in dem Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nehmen. Das sind nach einem Jahr insgesamt sechs Prozent. 

Sofern Sie eine Regelaltersrente erhalten, trotzdem weiterarbeiten und volle Beiträge zahlen, erhöht sich Ihre Altersrente einmal im Jahr. 

Renteneintrittsalter von Frauen

Ab wann gehen Frauen in Rente? Bereits im Zuge des Rentenreformgesetzes 1999 wurde die „Altersrente für Frauen“ für alle ab 1952 geborenen Frauen abgeschafft. Heute gilt für Männer und Frauen die gleiche Regelaltersgrenze. Das Renteneintrittsalter von Frauen ab dem Jahrgang 1964 liegt wie bei Männern bei 67 Jahren. 

Nach wie vor übernehmen Frauen viel unbezahlte Care-Arbeit und sind deshalb häufiger in Teilzeit beschäftigt. Hinzu kommt, dass viele sogenannte „Frauenberufe“ unterdurchschnittlich bezahlt werden. Dies führt dazu, dass diese Frauen weniger in die Rentenkasse einzahlen. Sie erhalten daher eine geringere Altersrente und sind von weiteren Absenkungen des Rentenniveaus besonders betroffen. Aus diesen Gründen ist es insbesondere für Frauen wichtig, rechtzeitig privat für das Alter vorzusorgen. Auch Männer spüren die Auswirkungen der Rentenreform und müssen privat vorsorgen, um die Rentenlücke zu schließen. Informieren Sie sich dazu in unseren Ratgebern:

Rentenlücke

Was ist die Rentenlücke? Wie kann ich diese berechnen und was ist zu tun, um sie zu schließen? Erfahren Sie hier mehr zum wichtigen Thema Rentenlücke.

Frauen und Rente

Für Frauen ist beim Thema Rente einiges zu beachten. Insbesondere nach einer Scheidung und dem Tod des Ehemanns ist es wichtig zu wissen, welche Rentenansprüche Sie haben.

Für das Alter vorsorgen

Die gesetzliche Rente wird für die meisten zukünftigen Rentner kaum mehr als eine Grundversorgung darstellen. Wer den Ruhestand unbeschwert verbringen will, muss privat für das Alter vorsorgen. Je früher in eine Altersvorsorge eingezahlt wird, umso höher werden die Auszahlungen später ausfallen. Einen Überblick über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge der HanseMerkur finden Sie hier:

Die private Altersvorsorge ist unumgänglich, um sich eine sichere Vorsorge für die Zukunft zu sichern. Finden Sie eine Anlage, die zu Ihnen passt, damit Sie Ihren Ruhestand genießen können.

Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Wenn Sie diese Möglichkeit noch nicht nutzen, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Einen Überblick der attraktiven Vorsorgemöglichkeiten der HanseMerkur finden Sie hier:

Richtig vorsorgen und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen indem Sie die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge aus dem Bruttoeinkommen finanzieren.

Betriebliche Altersvorsorge

Renteneintrittsalter in Europa

Die folgende Tabelle zeigt das gesetzliche Renteneintrittsalter in verschiedenen europäischen Ländern. Die Daten wurden im Jahr 2023 erhoben. In Deutschland lag das Renteneintrittsalter im Jahr 2022 bei 65,8 Jahren und wird auf 67 Jahre ansteigen. 

In vielen Ländern Europas ist die Entwicklung ähnlich. So lag in Dänemark der Renteneintritt 2022 bei 67 Jahren und wird zukünftig auf 74 Jahre angehoben. In Frankreich konnten Erwerbstätige 2022 mit 64,8 Jahren in Rente gehen, zukünftig ist das ab 65 Jahren möglich. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in den EU-Ländern lag bei 64,7 Jahren und steigt auf 66,7 Jahre. 

LandRenteneintrittsalter 20221Zukünftiges Renteneintrittsalter2
Dänemark67 Jahre74 Jahre
Italien64 Jahre71 Jahre
Estland64,3 Jahre71 Jahre
Niederlande66,6 Jahre71 Jahre
Schweden65 Jahre70 Jahre
Finnland65 Jahre69 Jahre
Portugal65,6 Jahre68 Jahre
Norwegen67 Jahre67 Jahre
Großbritannien66 Jahre67 Jahre
Deutschland65,8 Jahre67 Jahre
Belgien65 Jahre67 Jahre
Irland66 Jahre66 Jahre
Griechenland62 Jahre66 Jahre
Österreich65 Jahre65 Jahre
Polen65 Jahre65 Jahre
Spanien65 Jahre65 Jahre
Schweiz65 Jahre65 Jahre
Frankreich64,8 Jahre65 Jahre
Türkei52 Jahre65 Jahre
EU-Länder Durchschnitt64,7 Jahre66,7 Jahre

1Renteneintrittsalter 2022: Gilt für Personen, die mit 22 Jahren in das Erwerbsleben eingetreten sind und im Jahr 2022 in Rente gegangen sind.

2Zukünftiges Renteneintrittsalter: Gilt für Personen, die im Jahr 2022 mit 22 Jahren in das Erwerbsleben eingetreten sind.

Quelle: oecd.org

In den Ländern gibt es zum Teil deutliche Unterschiede beim Renteneintrittsalter, es liegen aber auch teilweise unterschiedliche Voraussetzungen vor. Beispielsweise weichen die Grundlagen der Rentenfinanzierung oder die wöchentliche Arbeitszeit voneinander ab. 

Für Griechenland wird für das Jahr 2022 eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden angegeben, für Frankreich 37,1 Stunden. Im Vergleich dazu betrug die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Deutschland 34,7 Stunden, im EU-Durchschnitt waren es 37 Stunden (für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte).

Quelle: destatis.de

Fragen und Antworten rund um das Renteneintrittsalter

Wie steigt das Renteneintrittsalter in Deutschland?

Die Anhebung der Regelaltersrente erfolgt für die Jahrgänge ab 1958 in diesen Schritten:

Jahrgang

Renteneintritt

1958

66 Jahre

1959

66 Jahre 2 Monate

1960

66 Jahre 4 Monate

1961

66 Jahre 6 Monate

1962

66 Jahre 8 Monate

1963

66 Jahre 10 Monate

Ab 1964

67 Jahre

Wann ist der Renteneintritt für Jahrgang 1959?

Sie sind 1959 geboren? Für den Jahrgang 1959 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und 2 Monate.

Wann ist der Renteneintritt für Jahrgang 1960?

Sie sind 1960 geboren? Für den Jahrgang 1960 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und 4 Monate.

Wann ist der Renteneintritt für Jahrgang 1961?

Sie sind 1961 geboren? Für den Jahrgang 1961 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und 6 Monate.

Wann ist der Renteneintritt für Jahrgang 1962?

Sie sind 1962 geboren? Für den Jahrgang 1962 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und 8 Monate.

Wann ist der Renteneintritt für Jahrgang 1963?

Sie sind 1963 geboren? Für den Jahrgang 1963 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und 10 Monate.

Wann ist der Renteneintritt für Jahrgang 1964?

Sie sind 1964 oder später geboren? Für den Jahrgang 1964 und die nachfolgenden Jahrgänge liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.

Ab wann Rente mit 67 Jahren?

Für die Jahrgänge 1964 und später erfolgt der reguläre Renteneintritt mit 67 Jahren.

Wie hoch wird meine Rente sein?

Die zukünftige der eigenen Rente hängt von verschiedenen Aspekten ab. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Anzahl der Rentenpunkte
  • Anrechenbare Zeiten wie Wehr- und Zivildienst oder Kindererziehungszeiten
  • Aktueller Rentenwert
  • Zugangsfaktor und Rentenartfaktor
  • Rentenanpassungen
  • Persönlicher Steuersatz

Informieren Sie sich in unseren Ratgebern zu weiteren Themen rund um die Rente:

Rentenpunkte

Renteninformation

Hinterbliebenenrente

Stand der Daten: Mai 2024

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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