Private Pflegeversicherung sinnvoll

Ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?

Für den Pflegefall vorsorgen? Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Mit steigender Lebenserwartung erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Im Alter sind etwa 75 % der Frauen und 50 % der Männer in Deutschland auf eine ambulante oder stationäre Pflege angewiesen. Seit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetztes 2017 hat sich für einige Pflegebedürftige eine Verbesserung in den Pflegeleistungen ergeben, beispielsweise für Demenzkranke oder Personen mit psychischen Erkrankungen.

Viele stellen sich die Frage, ob eine private Pflegeversicherung sinnvoll ist und welchen Vorteil eine zusätzliche private Absicherung bietet. Es ist wichtig zu prüfen, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt und wie hoch die monatlichen Pflegekosten tatsächlich sein können.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist vom Pflegegrad abhängig. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt in einer Begutachtung, die in sechs Bereiche unterteilt ist. Der Pflegegrad ergibt sich aus einer Gesamtbewertung der einzelnen Beurteilungen. Je nachdem, ob der Pflegebedürftige stationär oder ambulant von Angehörigen oder durch eine Pflegekraft versorgt wird, werden für die verschiedenen Pflegegrade folgende Leistungen gezahlt: 

PflegegradAmbulante Pflege durch Angehörige**Ambulante Pflege durch Pflegekraft**Stationäre Pflege* (Pflegeheim)
Pflegegrad 1131 EUR
Pflegegrad 2347 EUR796 EUR805 EUR
Pflegegrad 3599 EUR1.497 EUR1.319 EUR
Pflegegrad 4800 EUR1.859 EUR1.855 EUR
Pflegegrad 5990 EUR2.299 EUR2.096 EUR

*Zur Entlastung des Pflegebedürftigen bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss, der mit der Dauer der Pflege steigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegeversicherung 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.

**Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden (von Angehörigen oder einer Pflegekraft), haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser wird zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für alle Pflegegrade (1 bis 5) gewährt.

Quelle der Daten: bund.de (PDF-Download)

Stand der Daten: Januar 2025

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Private Pflegeversicherung

Finanzielle Lücke in gesetzlicher Absicherung - Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Lohnt sich eine private Pflegeversicherung? Wer sich die Pflegeleistungen für die unterschiedlichen Pflegegrade ansieht wird sehr schnell feststellen, dass sich eine finanzielle Lücke ergibt. Zwar werden bei Pflegegrad 5 und stationärer Pflege 2.096 Euro Pflegegeld bezahlt, die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim liegen jedoch weitaus höher. 

Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur festgelegte Kosten für die Pflege. Für die Unterbringung und die Verpflegung in der Pflegeeinrichtung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Diese sogenannten „Hotelkosten“ können schnell hohe Summen erreichen und auch die anfallenden Pflegekosten sind nicht immer vollständig abgedeckt. Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Beispielrechnung - Ihr Eigenanteil zur Pflege

Ambulante Pflege bei Pflegegrad 3:

Wir gehen in diesem Beispiel davon aus, dass die ambulante Pflege durch eine Pflegekraft bei Pflegegrad 3 etwa 2.500 Euro im Monat kostet. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen betragen insgesamt 1.628 Euro (1.497 Euro Pflegegeld plus 131 Euro Entlastungsbetrag).

Dadurch entsteht eine monatliche Lücke in Höhe von rund 850 Euro, die sich pro Jahr auf 10.200 Euro summiert. 

In 5 Jahren ergibt sich in diesem Beispiel ein Eigenanteil von 51.000 Euro, die der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4:

Wir gehen in diesem Beispiel davon aus, dass die stationäre Unterbringung in einer Pflegeinrichtung bei Pflegegrad 4 etwa 3.550 Euro kostet. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt ein Pflegegeld in Höhe von 1.855 Euro.

Dadurch ergibt sich jeden Monat eine finanzielle Lücke in Höhe ca. 1.700 Euro, die sich pro Jahr auf über 20.000 Euro summiert. 

In 5 Jahren kommt in diesem Beispiel ein Eigenanteil von mehr als 100.000 Euro zusammen, die der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss.

Gute Gründe für eine Pflegezusatzversicherung

Die beiden Rechenbeispiele oben zeigen, dass sich die Lücke, die sich aus den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlich anfallenden Pflegekosten ergibt, schnell zu einem hohen Betrag summieren kann. Für den Pflegefall und den damit verbundenen Kosten ist eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie:

  • Lebensqualität im Alter sichern: Bleiben Sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden.
  • Leistungen in jedem Pflegegrad beziehen: Ohne Kostennachweis erhalten Sie in jedem Pflegegrad die vertraglich festgelegten Leistungen, auch bei häuslicher Pflege.
  • Vermögen schützen: Sie können für Ihre Pflegekosten aufkommen und so das eigene Vermögen und das der Angehörigen schützen.
  • Sofortzahlung von 6 ambulanten Pflegemonatsgeldern erhalten: Bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 erhalten Sie eine Sofortzahlung als Vorauszahlung, die Sie zum Beispiel für einen Umbau oder Umzug nutzen können.

Fazit - Ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?

Die Frage, ob eine private Pflegeversicherung sinnvoll ist, muss sicher jeder für sich selbst beantworten. Die Beispielrechnungen zeigen jedoch, dass zwischen der Pflegeleistung durch die gesetzliche Versicherung und den tatsächlich anfallenden  Pflegekosten eine große Lücke entsteht, die viele nicht alleine durch ihre Rente und dem Ersparten überbrücken können.

Ein Vorteil der privaten Pflegezusatzversicherung ist sicher, dass das monatliche Pflegegeld, welches im Pflegefall ausgezahlt werden soll, individuell festgelegt werden kann. So lässt sich der Betrag auf die eigene finanzielle Situation ausrichten und anpassen. Dabei können die eigene Rentenhöhe, Rentenleistungen aus privaten oder betrieblichen Rentenversicherung, Kapitalerträge aus Geldanlagen und Miet- oder Zinseinkünfte berücksichtigt werden.

Informieren Sie sich auch zum Thema Pflegetagegeldversicherung.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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