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Patientenverfügung - Für den Ernstfall vorsorgen

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Die meisten Menschen wollen, wenn der Zeitpunkt des Ablebens gekommen ist, am liebsten im Kreise ihrer Familie zuhause friedlich einschlafen. Doch mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland stirbt im Krankenhaus, nach einer teilweise langwierigen Behandlung. Wer seine Wünsche über medizinische Maßnahmen nicht mehr äußern kann, kann mithilfe einer Patientenverfügung dennoch über sich selbst entscheiden.

Was ist eine Patientenverfügung? Kann man eine Patientenverfügung selbst erstellen? Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig? Wie sollte sie aufgebaut sein? Diese und weitere Fragen klären wir in unserem Ratgeber.

Was ist eine Patientenverfügung?

Was ist eine Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Es handelt sich dabei um eine Willenserklärung, die in dem Fall greift, wenn der Patient seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Eine Patientenverfügung wird in der Regel verfasst, um festlegen zu können, in welchem Fall auf lebensverlängernde oder -erhaltende Maßnahmen verzichtet werden soll. Um sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich gültig ist, sollte die Patientenverfügung schriftlich festgehalten, datiert und unterzeichnet werden.

Was passiert ohne eine Patientenverfügung?

Ist ein Patient nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern und liegt keine Patientenverfügung vor, sind die Ärzte oder betreuenden Personen verpflichtet, den mutmaßlichen Patientenwillen herauszufinden. Üblicherweise wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, der darüber entscheidet, welche medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Dazu werden zum Beispiel die Angehörigen befragt. Auch die ethischen und religiösen Überzeugungen des Patienten werden bei der Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens als Indikatoren herangezogen. „Ist nichts über die Präferenzen des Patienten bekannt, dürfen Vertreter und Arzt davon ausgehen, dass der Patient den ärztlich indizierten Maßnahmen zustimmen würde.“, so die Bundesärztekammer.

Wer kann und sollte eine Patientenverfügung verfassen?

Jede volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Diese kann jederzeit formlos widerrufen werden. Eine Patientenverfügung ist in jedem Fall sinnvoll, da sie den Angehörigen in einer möglichen Extremsituation eine große Last abnehmen kann. Kann auf eine Patientenverfügung zurückgegriffen werden, können die Angehörigen sich darauf verlassen, dass der Wille des Patienten ausgeführt wird. Zudem muss keine außenstehende Person beziehungsweise ein Angehöriger die schwere Entscheidung über Leben oder Tod übernehmen.

Patientenverfügung und die Formulierung des Patientenwillens

Eine Patientenverfügung wird schriftlich verfasst und unterschrieben. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht vorgeschrieben, aber möglich. Es ist sinnvoll, einen Hinweis auf eine vorhandene Patientenverfügung bei sich zu tragen. Die Patientenverfügung kann auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Enthält die Patientenverfügung allgemeine Formulierungen, beispielsweise „qualvolles Leiden“ oder „Apparatemedizin“, lassen diese Aussagen verschiedene Interpretationen zu. Was stellt sich der Verfasser unter „qualvollem Leiden“ vor? Ungenaue Formulierungen können dazu führen, dass der Patientenwille nicht genau ermittelt und erfüllt werden kann.

Darum ist es bei der Formulierung wichtig, möglichst genau zu beschreiben, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche bestehen. Sie können auch Ihren Wunsch bezüglich einer Organspende ergänzen und Ihre persönlichen Wertvorstellungen zum Leben und Sterben oder religiöse Anschauungen formulieren.

Sie sollten Ihre Patientenverfügung regelmäßig aktualisieren. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kann es ratsam sein, damit keine Zweifel daran aufkommen, ob sie in der vorliegenden Form noch gelten soll oder nicht.

Es ist ratsam, sich von fachkundigen Personen wie einem Arzt bei der Erstellung einer Patientenverfügung beraten zu lassen.

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Aufbau einer Patientenverfügung

Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt folgenden Aufbau für eine Patientenverfügung:

  • Eingangsformel
  • Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
  • Festlegung der Maßnahmen
  • Wünsche zu Ort und Begleitung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweise auf beigefügte Erläuterungen
  • Organspende
  • Schlussformel
  • Schlussbemerkungen
  • Datum und Unterschrift
  • Aktualisierungen, Datum, Unterschrift
  • Formulierung von Wertvorstellungen als Anhang

Hier finden Sie weitere Informationen:

Informationen des Bundesministeriums der Justiz

Broschüre

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, ist damit noch nicht festgelegt, wer in Ihrem Namen handeln soll, wenn Sie es nicht mehr können. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.

Die Patientenverfügung regelt die medizinische Versorgung und Behandlung, die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie vertreten soll, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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