Reiseapotheke

Reiseapotheke - Checkliste für Ihren Urlaub

Was gehört in die Reiseapotheke?

Strandurlaub in der Karibik, Skifahren in den Alpen, Safari in Afrika oder eine Städtereise innerhalb Europas: Sie haben sich den Urlaub so schön vorgestellt, doch ausgerechnet in Ihrer wohlverdienten Freizeit fernab der Heimat suchen Sie plötzlich Magenkrämpfe, eine starke Erkältung oder ein heftiger Sonnenbrand auf.

Auch wenn Sie nicht jede dieser Beschwerden von vornherein vermeiden können, so lindern Sie akute Schmerzen mit einer gut ausgestatteten Reiseapotheke. Die Reiseapotheke gehört immer ins Gepäck. Aber was gehört in eine Reiseapotheke? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sie zusammenstellen können und erläutern, welche Versicherung hilft, wenn eine Reiseapotheke nicht mehr für die Behandlung im Ausland ausreichend ist.

Medizinische Standardausrüstung für die Reiseapotheke

Kleidung packen Sie nahezu ohne Überlegung in den Koffer: Für Reisen in warme oder kalte Regionen ergibt sich die Zusammenstellung fast von selbst. Die Auswahl aller Bestandteile für die Reiseapotheke erfordert hingegen eine sorgfältigere Vorbereitung.

Mit vorausschauender Planung in Form von einer Reiseapotheke-Checkliste haben Sie alle wichtigen Medikamente im Gepäck. Die Zusammenstellung der Reiseapotheke hängt in erster Linie von Ihrem individuellen Gesundheitszustand und dem Reiseziel ab. Darüber hinaus gibt es Medikamente und medizinische Utensilien, die Sie in Notfällen griffbereit haben sollten.

Generell gehören alle Medikamente ins Reisegepäck, die Sie auch zu Hause regelmäßig einnehmen. Nehmen Sie diese in ausreichenden Mengen mit und planen Sie eine verspätete Heimreise mit ein. Unabhängig von der bereisten Region zählen verschiedene Tabletten, Salben oder medizinische Hilfsmittel zur Standardausrüstung.

Was muss in die Reiseapotheke? Eine Checkliste

Was gehört in die Reiseapotheke? Die Anforderung an eine Reiseapotheke ist bei jedem unterschiedlich, da sie auch von den eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen abhängig ist. Die folgende Checkliste soll Ihnen helfen, die für Sie wichtige Ausrüstung Ihrer Reiseapotheke zusammenzustellen.

  • Persönliche Medikamente 
  • Mittel gegen Sonnenbrand, Sonnenstich und Hitzschlag
  • Insektenschutzmittel
  • Medikamente gegen Magenbeschwerden, Durchfall, Erbrechen und Verstopfung
  • Fieberthermometer
  • Erkältungsmittel gegen Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Heiserkeit
  • Schmerztabletten
  • Salben und Tabletten zur Behandlung von Brand- oder Schnittwunden
  • Mittel gegen Verstauchungen, Prellungen und Muskelverspannungen
  • Verbandszeug, wasserfeste Pflaster und Desinfektionsmittel
  • Arznei zur Vorbeugung und Behandlung von Allergien
  • Mittel gegen Bindehautreizung und Augeninfektion

Unser Tipp: 
Einige Medikamente wie bestimmte Antibiotika oder Schmerzmittel für Rheuma und Arthrose führen zu erhöhter Lichtempfindlichkeit. Bei regelmäßiger Einnahme solcher Arzneien ist eine Rücksprache mit Ihrem Hausarzt zur Verträglichkeit in sonnigen Regionen ratsam.

Den notwendigen Impfschutz rechtzeitig einleiten

Eine Standardausrüstung reicht für manche Urlaubsländer nicht aus. Vor allem für Reisen nach Asien, Afrika oder Südamerika sollten Sie sich rechtzeitig impfen lassen. Eine Grundimmunisierung müssen Sie häufig im Abstand von mehreren Wochen durchführen lassen.

In einigen Ländern sind Schutzimpfungen sogar Voraussetzung für die Einreise. Spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt sollten Sie sich über die medizinischen Notwendigkeiten informieren. Tropenmedizinische Institute oder auf Reisemedizin spezialisierte Ärzte bieten Ihnen dazu eine individuelle Beratung an.

Für Fernreisen sind je nach Aufenthaltsort aktuelle Impfungen gegen folgende Infektionen sinnvoll:

  • Typhus
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Malaria
  • Gelbfieber
  • Tollwut
  • Cholera
  • Japanische Enzephalitis

In der Regel müssen Sie die Kosten für Reiseimpfungen selbst tragen. In bestimmten Tarifen der ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur sind Schutzimpfungen bis zu einer bestimmten Höhe enthalten. Auch werden bei Reisen bis zu 6 Wochen medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland übernommen. 

Hinweis: Sinnvoll ist auch eine Überprüfung des bestehenden Impfschutzes. Für Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und Keuchhusten besteht in zahlreichen asiatischen, afrikanischen und südamerikanischen Staaten ein erhöhtes Gesundheitsrisiko.

Checkliste für die Reiseapotheke gründlich prüfen

Rechtzeitig vor Urlaubsbeginn sollten Sie Ihre Liste für die Reiseapotheke im Detail durchgehen. Rezeptpflichtige Medikamente müssen Sie frühzeitig beim Hausarzt in ausreichender Menge bestellen. Auch das Verfallsdatum Ihrer mitgeführten Medikamente sollten Sie prüfen und diese gegebenenfalls durch neue ersetzen.
Bei grenzüberschreitenden Reisen mit Arzneimitteln, die dem Betäubungsmittelrecht unterstehen, benötigen Sie in einigen Fällen eine Bescheinigung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (zur Webseite) liefert weiterführende Informationen und elektronische Formularvordrucke dazu. Damit beugen Sie rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Im Ausland gekaufte Arzneimittel unterliegen eigenen Bestimmungen:

  • Übrig gebliebene Reste dürfen Sie ohne Abgabepflicht zurück nach Deutschland mitnehmen.
  • Die Anmeldung bei der Zollstelle am Flughafen ist bei der Einreise jedoch notwendig, wenn die Menge den eigenen Bedarf von drei Monaten überschreitet.
  • Es ist grundsätzlich verboten, gefälschte Medikamente einzuführen.

Große Sorgfalt ist ebenfalls beim Packen erforderlich. Bestimmte Medikamente dürfen nicht zu kühl gelagert werden oder gefrieren. Diese müssen Sie im Handgepäck transportieren, weil es beim Koffertransport im Frachtraum zu kalt werden kann. Druckempfindliche Medikamente wie Fertigspritzen gehören ebenso ins Handgepäck.

Tuben, Fläschchen und ähnliche Behälter dürfen im Flugverkehr auch mit Arzneimitteln maximal 100 Milliliter Inhalt fassen. In einem verschließbaren Plastikbeutel ist der jeweilige Inhalt auf einen Liter begrenzt.

Im Urlaub medizinische Behandlung in Anspruch nehmen

Auf Reisen ist gelegentlich ein Arztbesuch notwendig. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt innerhalb der EU sowie in IslandLiechtensteinNorwegen, Großbritannien, Nordirland und der Schweiz. Die Behandlung muss von einem Vertragsarzt oder in einem Vertragskrankenhaus durchgeführt werden.

Nicht abgedeckt sind Kosten für:

  • einen Rücktransport nach Deutschland
  • geplante medizinische Behandlung im Ausland
  • einige grundsätzlich in Deutschland kostenlose Behandlungen

In Tunesien, Bosnien-Herzegowina oder in der Türkei sind weitere Bescheinigungen der Krankenkasse vorzulegen.

Eine Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten hängt von den Regelungen des Reiselandes ab. Oft wird jedoch vor Ort die Krankenversichertenkarte gar nicht akzeptiert, sondern es wird bereits vor Behandlungsbeginn eine privatärztliche Abrechnung verlangt.

Reisen Sie außerhalb Europas, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen gar keine Kosten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, wenn ein Urlaub im Ausland geplant ist.

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Mit einer ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur decken Sie nicht nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland ab. Es werden auch – abhängig vom Tarif – die Kosten für Reiseschutzimpfungen bis zu 100 Euro übernommen. Hinzu kommen viele Vorteile, die Sie sich für eine ambulante Behandlung in Deutschland sichern können. 
 

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Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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