Mietwagen im Ausland

Mietwagen im Ausland

Mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs

Urlaubszeit, schönste Zeit. Wer nicht nur in der Hotelanlage am Pool liegen, sondern sein Reiseland richtig kennenlernen und etwas erleben möchte, der kommt um einen Mietwagen im Ausland nicht herum, sei es nun ein Pkw, ein Motorrad oder ein Mofa.

Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengetragen, worauf Sie bei der Anmietung eines Fahrzeugs im Ausland achten sollten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und Ihren Urlaub unbeschwert genießen können.

Mietwagen im Ausland buchen

Vor der Reise

Am besten ist es, das Mietfahrzeug bereits vor Antritt der Reise zu buchen. Nicht nur, dass Sie auf diesem Wege mit mehr Zeit und Ruhe an die Sache herangehen und grobe Fehler vermeiden können, es ist aufgrund von Frühbucherrabatten auch oft preiswerter, zumal Sie die Möglichkeit haben, verschiedene Anbieter und deren Preise und Leistungen zu vergleichen. Vorteile bringt es auch, bei einem deutschen Mietwagenvermittler zu buchen, da Sie im Streitfall einen gleichsprachigen Ansprechpartner haben und deutsches Recht gilt. Machen Sie sich am besten im Vorwege bereits Gedanken darüber, wie viel Sie mit dem Mietwagen im Ausland fahren wollen oder müssen, und wählen Sie entsprechend gegebenenfalls die Vertragsoption „unbegrenzte Kilometer“. Auch die Wahl der Fahrzeugkategorie sollte nicht außer Acht gelassen werden. Verreisen Sie mit der ganzen Familie, benötigen Sie ein Fahrzeug mit ausreichend Stauraum, wohingegen bei einem Urlaub zu zweit auch ein Kleinwagen ausreicht.


Vertrag in Englisch, wenn möglich Deutsch

Auch wenn es für viele selbstverständlich ist: Treffen Sie alle Vereinbarungen unbedingt schriftlich! Wenn Sie Ihren Mietwagen vor Ort buchen, bestehen Sie dennoch auf einen Vertrag in deutscher Sprache. Abhängig von Ihren Sprachkenntnissen reicht auch eine englische Ausführung, geben Sie sich jedoch niemals mit einem Vertrag in Landessprache zufrieden, sofern Sie diese nicht sprechen. Schließlich müssen Sie wissen und verstehen, was Sie unterschreiben, um später eventuelle Probleme mit Ihrem Mietwagen im Ausland zu vermeiden.

Tipp:
Wenn Sie einen Mietwagen im Ausland buchen möchten, schauen Sie sich auch nach Anbietern um, die ein wenig entfernt vom Flughafen ihre Geschäftsstelle haben. Im Regelfall bekommen Sie hier einen kostenlosen Flughafen-Shuttle geboten und die Preise sind wesentlich günstiger. Außerdem sparen Sie sich so den Stress, im dichten Verkehr am Flughafen fahren zu müssen. 

Checkliste - worauf Sie beim Mietwagen im Ausland achten sollten

  • Nicht ohne Vollkaskoschutz: Der Vertrag sollte unbedingt einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung enthalten. Mit einer Teilkaskoversicherung haben Sie nur eine Grundabsicherung, die jedoch nicht bei durch einen Unfall verursachten Schäden am Auto schützt. Ein Vollkaskoschutz deckt alle Schäden am Mietwagen ab, egal, wer Schuld ist. 
  • Fahrzeugkategorie: Wählen Sie die für Sie passende Fahrzeugkategorie. Für eine Großfamilie sollten Sie nicht unbedingt einen Golf buchen, während für ein Paar auch ein kleinerer Wagen mit geringerem Benzinverbrauch ausreichen kann.
  • Wer darf fahren?: Meist ist nur ein Fahrer im Vertrag eingetragen. Wollen Sie sich mit dem Fahren unterwegs abwechseln, müssen Sie den zweiten Fahrer ebenfalls eintragen lassen. Es können zusätzliche Gebühren anfallen. Auch nicht zu vergessen: das Mindestalter. Während in Deutschland einige Autovermietungen auch Fahrzeuge für junge Fahrer ab 18 anbieten, gilt in vielen Ländern ein Mindestalter von 21 oder 23 Jahren. 
  • Freikilometer: Achten Sie auf die im Vertrag vereinbarten Freikilometer, wenn Sie einen Mietwagen im Ausland buchen, sonst kann es ungewollt teuer werden. Wissen Sie, dass Sie sehr viel fahren werden, ist es sinnvoll, die Option „unbegrenzte Kilometer zu wählen. Prüfen Sie, ob der Kilometerstand des Übergabeprotokolls korrekt ist.
  • Tank-Klausel: Oft ist es üblich, dass Sie den Mietwagen mit einem bestimmten Tankstand erhalten und so auch wieder zurückgeben. Auch dies sollte im Vertrag festgehalten werden. Einige Anbieter haben in ihrem Vertrag eine "Full-to-empty-Klausel". Hierbei erhalten Sie den Mietwagen im Ausland mit vollem Tank und geben es mit leerem Tank wieder ab. Der große Nachteil: Viele Autovermieter verlangen für das Volltanken neben dem Benzinpreis hohe Servicepauschalen.
  • Kindersitze: Sind Sie mit kleineren Kindern unterwegs, können Sie passende Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen ebenfalls mieten, am besten vor Reiseantritt. Hierfür werden in der Regel Gebühren fällig, die abhängig von der Mietdauer sind. Auf keinen Fall sollten Sie darauf verzichten, da Sie ansonsten nicht nur Ihre Kinder gefährden, sondern auch mit zum Teil hohen Strafen rechnen müssen.
  • Öffnungszeiten: Prüfen Sie die Öffnungszeiten des Vermieters und stellen Sie sicher, dass Sie bei sehr frühen oder sehr späten Flügen einen Mitarbeiter der Autovermietung vor Ort antreffen. Es kann sinnvoll sein, vorab die Flugnummer mitzuteilen, so dass Sie auch im Fall von Verspätungen Ihr Fahrzeug ausgehändigt bekommen. Lassen Sie sich Vereinbarungen zur Erreichbarkeit vom Vermieter bestätigen. 
  • Maut: Klären Sie mit Ihrer Autovermietung, wie eventuell fällige Maut-Gebühren bezahlt werden können. In einigen Fällen kann die Abrechnung über die Vermietung erfolgen oder Sie müssen sich online mit dem Mietfahrzeug registrieren und online bezahlen. Wo Barzahlungen noch möglich sind (z. B. USA) sollten Sie bei Reiseantritt über entsprechende Bargeldbeträge verfügen.

Nicht vergessen - Mietwagen-Versicherung

Nach einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland bleiben Urlauber oft auf dem Selbstbehalt sitzen. Der Eigenanteil kann schnell über 1.000 Euro liegen. Wer die Selbstbeteiligung direkt beim Autovermieter reduzieren will, muss oft hohe Kosten einplanen. Eine Mietwagen-Versicherung ist dann hilfreich. 

Wer mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht, bleibt oft auf dem Selbstbehalt sitzen. Mit der Mietwagen-Versicherung der HanseMerkur decken Sie nicht nur Ihren Selbstbehalt ab, es wird auch die Deckungssumme für die KFZ-Haftpflicht ergänzt. 

Mietwagen-Versicherung

Übernahme des Mietwagens im Ausland

Um nicht später für Schäden zur Kasse gebeten zu werden, die Sie nicht verursacht haben, aber auch, um sicher unterwegs zu sein, sollten Sie den Mietwagen im Ausland beim Anbieter gründlich unter die Lupe nehmen. Lassen Sie Kratzer, Beulen etc. im Übergabeprotokoll dokumentieren und halten Sie diese im Idealfall auch mit Fotos fest.

Vor dem Losfahren sollten Sie gängige Schwachstellen, wie abgefahrene Reifen, zu wenig Kühlwasser oder zu wenig Bremsflüssigkeit prüfen. Kontrollieren Sie auch die Bremsen und die Beleuchtung und achten Sie darauf, dass das Fahrzeug über die im Urlaubsland vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung, wie zum Beispiel ABS, Airbags und Servolenkung verfügt, damit Sie keine Probleme bei möglichen Verkehrskontrollen bekommen. Stellen Sie zudem sicher, dass das Fahrzeug auch tatsächlich über die im Vertrag vereinbarten Sonderausstattungen, wie beispielsweise eine funktionierende Klimaanlage oder Kindersitze, verfügt. Überprüfen Sie auch, ob der Wagen, sofern dies so im Vertrag vereinbart ist, tatsächlich vollgetankt ist.

Bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs sollte ebenfalls unbedingt ein Mitarbeiter der Autovermietung anwesend sein, der den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs mit seiner Unterschrift im Rückgabeprotokoll bestätigt. Lassen Sie sich eine Kopie oder eine Durchschrift des unterschriebenen Rückgabeprotokolls mitgeben.

Was tun bei Unfall, Diebstahl oder Schaden am Mietwagen im Ausland?

Bei einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland sollten Sie immer die Polizei rufen, selbst, wenn es sich scheinbar nur um einen Bagatellschaden handelt. Nehmen Sie darüber hinaus alle Daten der Beteiligten, Zeugen und sogar Polizeibeamten auf. Fotografieren Sie die Unfallsituation und den Schaden. Dann informieren Sie sofort Ihre Autovermietung. Wurde Ihr Mietwagen gestohlen, sollten Sie sofort zur Polizei gehen und sich eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen lassen. Einzelheiten dazu sind in Ihrem Mietvertrag geregelt.

Verursachen Sie aus Versehen einen Schaden, zum Beispiel einen Kratzer am Nachbarauto beim Einparken, wird der Schaden von der Vollkaskoversicherung übernommen. Informieren Sie auf jeden Fall die Autovermietung und rufen Sie genauso wie bei einem Unfall die Polizei, notieren sich Namen eventueller Zeugen und Beteiligten und lassen sich das Polizeiprotokoll aushändigen.

Bei Reisen ins Ausland richtig versichert sein

Egal, ob Sie in den Urlaub fahren, eine Geschäftsreise unternehmen oder Verwandte besuchen: Achten Sie darauf, dass Sie im Ausland richtig versichert sind. Die HanseMerkur bietet Ihnen ein umfassendes Paket an Reiseversicherungen, die Ihre Reise ins Ausland absichert.

Denken Sie an eine Auslandsreisekrankenversicherung, an eine Reiserücktrittsversicherung oder daran, mit einer Mietwagen-Versicherung den Selbstbehalt abzudecken sowie die Deckungssumme für die KFZ-Haftpflicht zu ergänzen, wenn Sie mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs sind.

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Schützen Sie sich vor Stornokosten mit unserer Reiserücktrittsversicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz.

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Ob alleine oder in der Gruppe: Mit der Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur sind Sie auf Reisen umfassend abgesichert. Auch als günstige Jahresversicherung möglich.

Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Wer mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht, bleibt oft auf dem Selbstbehalt sitzen. Mit der Mietwagen-Versicherung der HanseMerkur decken Sie nicht nur Ihren Selbstbehalt ab, es wird auch die Deckungssumme für die KFZ-Haftpflicht ergänzt. 

Mietwagen-Versicherung

Mit dem Miet­wagen ins Ausland fahren: Grenz­über­tritte

Ob eine Grenzüberschreitung mit dem Mietwagen erlaubt ist, Sie also mit einem Mietwagen ins Ausland fahren dürfen, hängt von den jeweiligen Ländern ab. Ausschlaggebend ist, ob der Versicherungsschutz des Fahrzeuges auch im Nachbarland gilt. Länderübergreifende Fahrten in der EU sind meist kein Problem, anders verhält es sich jedoch oft bei Grenzübertritten von West- nach Osteuropa, da dort unterschiedliche Versicherungsbedingungen herrschen. Unabhängig von den Bestimmungen der einzelnen Länder ist es ausschlaggebend, was in den Mietbedingungen steht.

Auch wenn ein Grenzübertritt ins Nachbarland theoretisch möglich wäre, kann es sein, dass ein Anbieter es verbietet. In jedem Fall müssen Sie den Vermieter vorher darüber informieren, wenn Sie mit dem Mietwagen ins Ausland fahren wollen, damit das gewünschte Land in den Mietvertrag eingetragen werden kann. Das ist notwendig, damit Sie mit dem Grenzübertritt nicht Ihren Versicherungsschutz verlieren. Normalerweise wird für den Grenzübertritt mit einem Mietwagen zudem eine zusätzliche Gebühr fällig. Ebenso kann sich auch die Kaution erhöhen.

Planen Sie, mit Ihrem Mietwagen eine Fähre zu benutzen, klären Sie vorher, ob das ohne Aufpreis möglich ist. Nicht immer sind Fährfahrten im Standard-Versicherungsschutz enthalten.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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