Auto verleihen

Auto verleihen bzw. Auto ausleihen

Tipps, wenn Sie Ihr Auto verleihen bzw. sich ein Auto ausleihen

Ein guter Freund bittet Sie für den Transport einer Waschmaschine um Ihren Kombi, eine Arbeitskollegin möchte einen Kunden vom Bahnhof abholen oder Ihr erwachsener Sohn plant einen Wochenendausflug mit Freunden: Wenn Sie Ihr Auto verleihen, erhalten Sie für Ihre Hilfsbereitschaft hohe Anerkennung.

Das eigene Auto verleihen Sie üblicherweise nur an vertrauenswürdige Menschen. Dennoch haben Sie keine Garantie für die unversehrte Rückgabe Ihres Fahrzeugs. Ein Unfall ist schnell passiert und im Schadenfall riskieren Sie höhere Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung. Erfahren Sie hier, was Sie beim Verleih Ihres Autos beachten sollten und was in Bezug auf die Versicherung wichtig ist, wenn Sie ein Auto ausleihen.

Auto ausleihen kann teuer werden

Ein Freund möchte sich Ihr Auto ausleihen. Die großzügige Geste kann teuer werden. Wird ein anderer Fahrer mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt, kann sich das nachteilig auf Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag auswirken:

  • Bei einem schadenbelasteten Unfall wird Ihre SF-Klasse zurückgestuft.
  • Sie verlieren je nach vertraglicher Gestaltung Ihrer Kfz-Versicherung etwaige Vorzüge eines vertraglich vereinbarten Einzelfahrerrabatts.
  • Die Versicherungsgesellschaft kann zudem Beiträge für das laufende Versicherungsjahr nachfordern. Denn die regelmäßige Nutzung Ihres Autos von anderen Personen müssen Sie zur Ermittlung der Beitragshöhe angeben.
  • Falls Sie sich günstigere Beiträge durch falsche Angaben erschlichen haben, ist das für den Versicherer sogar ein Kündigungsgrund.

Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse. Dabei wird unfallfreies Fahren belohnt. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.

Schadenfreiheitsklassen

Auto ausleihen und Versicherungen

Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden von Unfallgegnern


Grundsätzlich übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht berechtigte Schadenersatzforderungen von Unfallgegnern. Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn Sie Ihr Auto ausleihen und der andere Fahrer einen Schaden verursacht. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des Fahrzeugs durch einen berechtigten Fahrer. Berechtigt ist jeder Besitzer eines gültigen Führerscheins, der sich mit Ihrem Wissen und Willen an das Steuer Ihres Autos setzt.

Wird der Unfall jedoch aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht, werden Sie als Fahrzeughalter allerdings an den Kosten beteiligt, z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Gar keine Leistungen erhalten Sie bei einem vorsätzlich verursachten Unfall. Dazu gehören etwa  provozierte Auffahrunfälle.

Berechtigte Fahrer im Versicherungsvertrag


Für die Schadenregulierung an Ihrem eigenen Auto benötigen Sie eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung. Wenn Sie das Auto ausleihen, erhalten Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern der Fahrer Ihres Wagens im Nutzerkreis für die Police eingeschlossen ist. Im Versicherungsvertrag benennen Sie als berechtigte Fahrer zum Beispiel Ehepartner, Lebensgefährten, volljährige Kinder im Allgemeinen oder andere regelmäßige Nutzer namentlich.

Darüber hinaus gibt es auch Regelungswerke, wo sonstige Fahrer als Nutzerkreis ausgewählt werden können. Angaben zu einem abstrakten Nutzerkreis lohnen sich vor allem für Firmenwagen mit wechselnden Fahrern. Sinnvoll ist dieser Eintrag im privaten Umfeld, wenn Sie Ihr Auto häufig ausleihen.

Einzelfahrerrabatt gilt ausschließlich für den Fahrer


Mit der Anzahl der eingetragenen Fahrer steigt das kalkulierbare Unfallrisiko. Dadurch erhöht sich bei einigen Kfz-Versicherungen der Beitrag. Einen Einzelfahrerrabatt können Sie jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn das Fahrzeug ausschließlich einen Fahrer hat.

Den entsprechenden Preisnachlass gewähren Versicherungen aufgrund persönlicher Voraussetzungen: Das Alter, die Erfahrung im Straßenverkehr und die Anzahl der schadenfreien Jahre spiegeln sich im Versicherungsbeitrag. Wenn Sie als Nutznießer des Einzelfahrerrabatts Ihr Auto verleihen, riskieren Sie im Schadenfall den Schutz Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Eine Abweichung von der Einzelnutzung kann außerdem zu einer Vertragsstrafe führen.

Dauerhafte Änderungen zur Fahrzeugnutzung sollten Sie Ihrer Kfz-Versicherung umgehend mitteilen. Anschließend erhalten Sie eine bedarfsgerechte Anpassung der bestehenden Versicherungspolice. Ist es eine Ausnahme, dass Sie Ihr Auto ausleihen, klären Sie im Zweifelsfall vorher den geltenden Versicherungsschutz. Damit ersparen Sie sich im Schadenfall viel Ärger und hohe Kosten.

In Notfällen Auto verleihen


Überlassen Sie Ihren Wagen in einer Notfallfallsituation einem anderen Fahrer, drohen im Schadenfall üblicherweise keine Beitragserhöhungen für Ihre Kfz-Versicherung. Notfälle sind zum Beispiel akute Erkrankungen oder ein notwendiger Transport ins Krankenhaus.

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Kosten für Bußgelder oder Strafzettel, wenn Sie Ihr Auto verleihen

Bevor Sie Ihr Auto verleihen empfiehlt es sich, eine Abmachung zur Bezahlung von Bußgeldern oder Strafzetteln zu treffen. Als Fahrzeughalter sind Sie der erste Ansprechpartner für die Behörden. Eine Einigung im Vorfeld ist in erster Linie für zwei Situationen sinnvoll:

  • Ein Bußgeldverfahren für Geschwindigkeitsüberschreitungen richtet sich stets gegen den Fahrer. Als Halter des Fahrzeugs erhalten Sie jedoch einen Zeugen- oder Anhörungsbogen. In diesem Schriftstück tragen Sie den tatsächlichen Fahrer ein. Wenn das Beweisfoto zur eindeutigen Identifizierung nicht ausreicht, sind Sie auf die ehrliche Aussage des Fahrers angewiesen.
  • Strafzettel für falsches Parken gehen generell an den Fahrzeughalter. Haben Sie Ihr Auto ausgeliehen, fordern Sie die erhobene Geldbuße vom tatsächlichen Fahrer Ihres Wagens zurück.

Im Beruf, auf der Straße oder im privaten Bereich: Wenn ernste Meinungsverschiedenheiten entstehen, kann ein Streit vor Gericht enden. Damit Sie Ihr Recht bekommen, empfehlen wir den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. 

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Checkliste: So sichern Sie sich beim privaten Autoverleih ab

Wenn Sie Ihr Auto verleihen bzw. sich privat ein Auto ausleihen, sollten Sie die versicherungsrechtlichen Konsequenzen kennen und einige Grundregeln beachten:

  1. Erweitern Sie bei einem regelmäßigen Verleih Ihres Fahrzeugs den Nutzerkreis in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag zur Abdeckung der vereinbarten Leistungen im Schadenfall.
  2. Klären Sie für den Verleih in Ausnahmefällen den geltenden Schutz mit Ihrer Versicherung.
  3. Überzeugen Sie sich davon, dass der Fahrer über eine gültigen Fahrerlaubnis verfügt, die zum Fahren Ihres Auto notwendig ist.
  4. Geben Sie Ihren Autoschlüssel ausschließlich an fahrtüchtige Personen weiter. Diese dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
  5. Vereinbaren Sie vor der Fahrzeugübergabe eine Regelung für Schadenfälle. Dazu gehören neben Reparaturkosten auch ansteigende Versicherungsprämien. Die private Haftpflichtversicherung des eigentlichen Fahrers übernimmt diese Kosten nicht.
  6. Bevor Sie Ihr Auto verleihen bzw. sich ein Auto ausleihen, legen Sie entsprechende Vereinbarungen schriftlich fest. Dazu gehört beispielsweise auch, wer die Spritkosten übernimmt. Damit schützen Sie sich vor Missverständnissen und vermeiden spätere Auseinandersetzungen.

Ohne Risiko das eigene Auto verleihen

Luxuslimousine, moderner Mittelklassewagen oder betagter Kleintransporter: Wenn Sie Ihr Auto ausleihen - egal ob an Freunde, Verwandte oder Bekannte - möchten Sie es unbeschadet zurückzubekommen.

Wenn doch etwas passiert, sichert die Kfz-Haftpflicht neben dem Halter auch den jeweiligen Fahrer ab. Mit dem Eintrag von berechtigten Fahrern erweitern Sie Versicherungsleistungen in der Teilkasko oder Vollkasko auf einen größeren Nutzerkreis. Lebt der Nutzer Ihres Wagens als Unfallverursacher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, deckt die HanseMerkur Kfz-Versicherung in der Kaskoversicherung sogar Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ab.

Ihre Großzügigkeit sollte jedoch nicht zu Folgekosten in Form höherer Versicherungsbeiträge führen. Vor dem Ausleihen eines Fahrzeugs im privaten Umfeld sind mit dem Ausleiher klare Absprachen zur Schadenregulierung ratsam.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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