Wildunfall

Wildunfall - Was tun beim Zusammenprall mit Haarwild?

Was tun nach einem Wildunfall? Welche Versicherung übernimmt bei Wildunfällen?

Die Wildunfall-Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft verzeichnet pro Jahr rund 275.000 Zusammenstöße mit Wildtieren auf deutschen Straßen. Das bedeutet, fast alle 2 Minuten ereignet sich auf deutschen Straßen ein Wildunfall.

Lesen Sie, welche Versicherung bei Wildunfällen greift. Erfahren Sie, ob die Teilkasko oder Vollkasko für Schäden durch Haarwild aufkommt. Informieren Sie sich  über die Einzelheiten zur Schadenregulierung. Wir geben Tipps zum richtigen Verhalten bei einer unvermeidlichen Kollision mit Wild. Was sollten Sie nach einem Wildunfall tun?

Wildunfall ist der Zusammenprall mit Haarwild

In der Dämmerung taucht plötzlich ein Reh am Straßenrand auf und Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen: Der Aufprall ist unumgänglich. Den Schaden an Ihrem Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung. Dazu benötigen Sie eine Wildschadenbestätigung von der Polizei, dem Förster oder dem Jagdpächter.

Als Wildunfall gilt offiziell der Zusammenprall mit sogenanntem Haarwild.

  • Zum Haarwild gehören Tiere wie Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Murmeltiere, Füchse, Dachse, Luchse, Gämsen und Fischotter.
  • Nicht zum Haarwild gehören Wildtiere wie Vögel, Kriechtiere oder Igel.
  • Ebenfalls nicht zum Haarwild gehören Haustiere oder Nutztiere wie Hunde, Katzen, Kühe oder Pferde.

Versicherung bei Wildunfällen - Teilkasko oder Vollkasko?

Die meisten Versicherungen decken in den Basis-Tarifvarianten mit dem Teilkaskoschutz lediglich Wildunfälle mit Haarwild ab.

Bei Unfällen mit Haus- und Hoftieren wie Hunden, Kühen oder Pferden übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Besitzers die Schadenregulierung. Wenn der Tierhalter nicht ausfindig zu machen ist, erhalten Sie in der Regel nur über die Vollkaskoversicherung eine Schadenregulierung.

Die Teilkasko der HanseMerkur bietet eine umfangreiche Absicherung von Fahrzeugschäden durch Wildunfälle, Zusammenstößen mit Tieren aller Art und weitere Ereignisse an.

Einen Wildunfall vermeiden

Im Herbst sind Wildtiere zwar besonders aktiv, aber Wildunfälle sind das ganze Jahr über möglich. Autofahrer können einen Wildunfall durch vorausschauendes Fahren und erhöhte Aufmerksamkeit mitunter vermeiden. Auch sind Kenntnisse über das Verhalten der Tiere hilfreich, um einen Unfall mit Haarwild abzuwenden.

  • Fahren Sie in Waldabschnitten und an Feldrändern vorausschauend. Achten Sie auf Hinweisschilder für Wildwechsel und plötzliche Bewegungen am Fahrbahnrand.
  • Haarwild ist vor allem morgens und abends aktiv. Fahren Sie langsamer und bremsbereit.
  • Tiere können die Geschwindigkeit und Entfernung eines Autos nicht einschätzen.
  • Tiere können unvermittelt auf die Straße springen.
  • Schalten Sie das Fernlicht Ihres Autos aus, wenn Sie Haarwild und andere Tiere am Straßenrand sehen und hupen Sie. Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit.
  • Haarwild ist oft nicht allein unterwegs. Quert ein Tier die Fahrbahn, können weitere folgen.

Sollte ein Wildtier plötzlich direkt vor Ihr Auto laufen:

  • Weichen Sie nicht aus. Damit gefährden Sie sich selbst, den Gegenverkehr oder nachfolgende Verkehrsteilnehmer mehr als bei einer Kollision mit dem Tier.
  • Bremsen Sie so kräftig wie möglich.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Sie hatten einen Wildunfall. Was tun? Konnten Sie trotz aller Bemühungen einen Unfall mit Haarwild nicht vermeiden, ist es jetzt wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen:

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern die Unfallstelle ab.
  • Benachrichtigen Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 und geben Sie Ihren genauen Standort durch. Die Beamten verständigen das zuständige Forstamt.
  • Sind Menschen verletzt, rufen Sie zusätzlich Rettungskräfte unter der Nummer 112 zur Hilfe.
  • Totes Wild ziehen Sie zur Verhinderung von Folgeunfällen an den Randstreifen. Fassen Sie das Tier mit Schutzhandschuhen an!
  • Verletzte Tiere sollten Sie gar nicht berühren, weil diese kratzen oder beißen können.
  • Wenn ein verletztes Tier geflüchtet ist, markieren Sie die Unfallstelle und merken sich den Fluchtweg. Das erleichtert dem Förster oder Jagdpächter die Suche und erspart dem angefahrenen Tier unnötiges Leid.
  • Warten Sie am Unfallort, bis die Polizei dort ist.
  • Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildschadenbestätigung zur Dokumentation des Wildunfalls ausstellen.
  • Informieren Sie am Unfallort direkt Ihre Versicherung. Sie muss die Unfallspuren an Ihrem Fahrzeug begutachten.

Angefahrenes Wild dürfen Sie nicht mitnehmen. Ansonsten riskieren Sie eine Anzeige wegen Wilderei. Außerdem ist das Töten schwer verletzter Tiere ausschließlich befugten Experten wie Jägern oder Tierärzten erlaubt.

Wichtige Versicherungen für Autofahrer

Nicht nur Haarwild gehört zu möglichen Unfallquellen für Autofahrer. Ein guter Versicherungsschutz ist für alle, die mit einem Auto unterwegs sind, wichtig. Die Vollkaskoversicherung ist für alle Kfz-Halter interessant, die sich umfassend absichern möchten. Mit einer Unfallversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen schwerer Unfälle geschützt und ein leistungsstarker Rechtsschutz hilft, Ihre Rechte durchzusetzen. 
 

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Die Meldepflicht für Wildunfälle ernst nehmen

Nach jedem Zusammenprall mit einem Wildtier sind Sie als Autofahrer zur Meldung bei der Polizei oder dem Jagdpächter verpflichtet. Das Tier kann schwerer verletzt sein als Sie annehmen.

  • Wenn Sie beispielsweise nach dem Unfall mit einem Wildschwein das verletzte Tier auf der Straße liegen lassen, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz. Dafür drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.
  • Liegt das tote Tier auf der Fahrbahn, werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und Sie verletzen Ihre Verkehrssicherungspflicht nach § 32 der Straßenverkehrsordnung.
  • Ein unerlaubtes Verlassen der Unfallstelle erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht, wenn Sie durch den Zusammenstoß mit einem Wildtier auch Sach- oder Personenschäden verursachen.

Wollen Sie selbst keinen Schaden am eigenen Auto bei Ihrer Versicherung geltend machen, müssen Sie den Wildunfall dort auch nicht melden.

Schadenersatzansprüche nach einem Wildunfall

Bei dem Unfall mit einem Reh oder anderen Wildtieren können Sie keine Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer geltend machen. Denn Wild ist im juristischen Sinne eine herrenlose Sache. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter jedoch verpflichtet, das Wild nicht in die Richtung befahrener Straßen zu lenken. Der eindeutige Nachweis einer Pflichtverletzung macht die Organisatoren für entstandene Schäden haftbar.

Außerdem muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ vor besonderen Gefahren wie Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte warnen. Fehlt dieser Hinweis auf die Gefahrenstelle, können Sie die zuständige Straßenbehörde für einen Wildschaden verantwortlich machen.

Optimaler Schutz zur Schadenregulierung nach Wildunfällen

Mit einem erhöhten Gefahrenbewusstsein in der kalten Jahreszeit können Sie einen Wildunfall häufig abwenden. Ist ein Zusammenstoß unvermeidlich, bezahlt die Teilkasko den Schaden an Ihrem Auto. Einen optimalen Schutz erhalten Sie durch Teilkaskoversicherungen, die eine Schadenregulierung nicht nur auf Haarwild beschränkt.

In Regionen mit hohem Aufkommen von Wildunfällen lohnt sich zum Beispiel der Drive Best-Schutz der HanseMerkur. Damit decken Sie nach einem Zusammenprall mit Tieren aller Art die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug mit ab, sofern Sie eine Wildschadenbestätigung vorlegen können. Weitere Unfallfolgen sind durch Ihre Pflichtversicherung abgedeckt: Verursachen Sie etwa durch den Aufprall eines Wildtiers mit unkontrollierten Reaktionen einen Schaden an anderen Fahrzeugen, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Ist Ihr Fahrzeug in unmittelbarer Folge des Wildschadens nicht mehr fahrtüchtig, bezahlt die Kfz-Versicherung auch die Abschleppkosten.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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