Sturmschäden

Sturmschaden – Zahlt die Versicherung?

Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden am Haus, am Auto, am Dach, im Garten und durch Bäume?

Sie haben charmante Namen wie „Kyrill“, „Friederike“ oder „Lothar“, können aber Schäden in Milliardenhöhe anrichten: Stürme in Deutschland. So fegte „Kyrill“ im Januar 2007 mit Sturmböen von bis zu 225 km/h über Europa hinweg und verursachte in Deutschland Schäden in Höhe von etwa 5 Milliarden Euro.

Aber welche Versicherung kommt eigentlich für Sturmschäden wie abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume und Schäden an Autos auf? Wer übernimmt die Kosten, wenn Ihr Baum auf das Haus des Nachbarn fällt? Und ab welchen Windstärken zahlt die Versicherung bei Sturmschäden? Wir beantworten hier diese und weitere Fragen.

Ab welchen Windstärken zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?

Sturmschaden Versicherung Infografik Windstärken (Quelle: DWD)

Meteorologisch gesehen gilt ein Wind, der eine Geschwindigkeit ab 75 km/h (Windstärke 9) oder mehr erreicht, als Sturm. Viele Versicherungen hingegen übernehmen die Kosten, die durch Sturmschäden entstehen, wenn der Wind nachweislich eine Windstärke von mindestens 8 (62 km/h) aufweist. Denn bei Windstärke 8 können Zweige und dicke Äste von den Bäumen brechen und lose Gegenstände umherwehen. Bei welcher Windstärke sollte ich Haus, Garten, Terrasse und Balkon sturmfest machen? Ab Windstärke 9 sind Sturmschäden möglich wie abgehobene Dachziegel und ab Windstärke 10 auch sogar größere Häuserschäden. Noch heftiger wird es bei einem orkanartigen Sturm, von dem man bei Windstärke 11 spricht und der zu entwurzelten Bäumen führen kann. Bei einem Orkan der Windstärke 12 muss mit schweren Verwüstungen gerechnet werden.

Wir sagen Ihnen, welche Sturmschäden die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung übernimmt und welche Zusatzoptionen wichtig sein können.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Haus?

Wohnhaus, Nebengebäude, Garage, Gartenhaus oder Carport – Sturmschäden am Haus können schnell teuer werden. In diesen Fällen übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Versicherte Schäden durch Sturm oder Hagel, Leitungswasser und Feuer gehören bei der HanseMerkur zu den Standardleistungen.

Oft bringt ein Sturm jedoch nicht nur heftige Windböen mit sich, sondern auch viel Regen. Nicht selten kommt es so zusätzlich zu Schäden durch Überschwemmungen. Aus diesem Grund ist es für jeden Hausbesitzer ratsam, Elementarschäden wie eine Überschwemmung zusätzlich zu versichern. Optional zur Wohngebäudeversicherung sind mit einer Elemen­tar­schä­den­ver­si­che­rung sind auch Schäden durch Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch versichert. Mehr Informationen zur Elementarversicherung und Elementarschäden lesen Sie in unserem Ratgeber.

Es ist wichtig zu wissen, dass Schäden durch eine Sturmflut oder durch Grundwasser, das von unten ins Mauerwerk eindringt, nicht automatisch versichert sind.

Mit unserer Wohngebäudeversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. 

Wohngebäudeversicherung

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Dach?

Wenn der Sturm die Dachziegel abdeckt oder Ihr Hausdach beschädigt, zahlt die Wohngebäudeversicherung die Sturmschäden. Solaranlagen müssen in der Regel separat versichert werden. Bei der HanseMerkur Wohngebäudeversicherung sind im Tarif „Top-Schutz“ Photo­vol­ta­ik­an­lagen bis 8 kW im Leistungsumfang enthalten.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden durch Bäume?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt auch bei Sturmschäden, wenn ein Baum aus dem eigenen Garten oder ein Baum aus dem Nachbargarten Ihr Haus beschädigt. Die HanseMerkur Wohngebäudeversicherung bietet eine Kostenübernahme für das Aufräumen von Bäumen nach Sturm- oder Hagelschäden von bis zu 5.000 Euro im Tarif „Top-Schutz“.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden im Haus?

Hat der Ast die Balkontür durchschlagen, können wertvolle Elektrogeräte oder die neue Einrichtung beschädigt werden. Wer in diesem Fall nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte, schließt eine Hausratversicherung ab. Schäden durch Naturgewalten wie Sturm und Hagel sind in der Standard-Option der Hausratversicherung enthalten. Für die Sturmschäden an den unbrauchbaren Möbeln im Wohn- und Essbereich der Dachgeschosswohnung kommt die Hausratversicherung auf. Im Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung sind Sturm- und Hagelschäden an Gartenmöbeln und -geräten bis zu 3.500 Euro versichert.

Ratsam und empfehlenswert für Mieter bzw. Eigentümer: Gegen Einbruchdiebstahl sichern Sie Ihr Hab und Gut günstig und leistungsstark mit unserer Hausratversicherung ab.

Hausratversicherung

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Auto?

Ist der Ast der großen Birke vor dem Haus auf Ihr Auto gefallen und hat das Dach eingedrückt und die Frontscheibe zerstört, übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung den Sturmschaden am Auto. Wie bei der Gebäude- und Hausratversicherung gilt, dass eine Windstärke von mindestens 8 vorgelegen haben muss, damit Sturmschäden versichert sind. In der Teilkasko sind ebenfalls Schäden durch beispielsweise eine Überschwemmung, Hagel oder Erdsenkung abgesichert.

Wer sein Fahrzeug zusätzlich gegen Schäden durch zum Beispiel Vandalismus oder selbst verursachte Unfälle versichern will, schließt eine Vollkaskoversicherung ab.

Wichtig: Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bleibt auf dem Sturmschaden an seinem Auto sitzen.

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Sie wollen Schutz für sich und Ihr Fahrzeug. Wählen Sie aus Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko aus. Die HanseMerkur bietet Ihnen individuellen und umfassenden Schutz.

Kfz-Versicherung

Welche Versicherung zahlt Schäden am fremden Eigentum?

Ohne eine private Haftpflichtversicherung ist man tatsächlich einem großen finanziellen Risiko ausgesetzt – nicht nur bei Sturm. Wenn Blumentöpfe, Sonnenschirme oder Stühle vom Balkon geweht werden und Passanten verletzen, ist das nicht nur sehr gefährlich, sondern es kann auch teuer werden. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung die Kosten.

Für Hauseigentümer ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein wichtiger Versicherungsschutz. Fallen Dachziegel auf das Auto des Nachbarn oder treffen sie Passanten, greift diese Versicherung. Vor dem Abschluss ist zu prüfen, ob Sturmschäden mitversichert sind.

Die wichtigste Versicherung, denn ein kleines Missgeschick kann jedem einmal passieren, aber großen Schaden verursachen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.

Privathaftpflichtversicherung

Wie kann ich Sturmschäden vorbeugen?

Wenn sich ein Sturm ankündigt, können schon kleine Maßnahmen vorab helfen, Sturmschäden so gering wie möglich zu halten:

  • Bringen Sie alle losen Gegenstände wie Fahrräder, Gartenmöbel, Sonnenschirme, Mülltonnen, Blumentöpfe oder das Trampolin in Sicherheit. Stellen Sie die Gegenstände unter oder befestigen Sie diese.
  • Prüfen Sie Sichtschutzzäune und verstärken Sie gegebenenfalls die Verankerung.
  • Sehen Sie morsche Äste an den Bäumen auf Ihrem Grundstück? Diese sollten Sie absägen.
  • Entfernen Sie in Regenrinnen und Fallrohren Schutz und Laub, damit Regenwasser abfließen kann.
  • Ein kritischer Blick auf das Dach kann helfen, eventuell lockere oder beschädigte Dachpfannen zu finden. Falls notwendig, befestigen oder tauschen Sie diese aus. Gleiches gilt für Solarpanels oder Satellitenschüsseln auf dem Dach.
  • Parken Sie Ihr Auto in der Garage oder stellen Sie es unter einem Carport ab. Stehen Ihnen diese nicht zur Verfügung, nutzen Sie eventuell ein öffentliches Parkhaus. Bestehen diese Möglichkeiten nicht, vermeiden Sie Ihr Auto unter einem Baum zu parken.

Wie gehe ich nach einem Sturmschaden vor?

Wenn der Sturm abgeklungen und das Ausmaß der Sturmschäden abzusehen ist, nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu Ihren Versicherern auf. Sie erfahren dann alle Einzelheiten zur Schadenabwicklung. Wichtig ist:

  • Dokumentieren Sie die Sturmschäden so gut wie möglich und machen Sie Fotos.
  • Bewahren Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände auf.
  • Beauftragen Sie Aufräum- oder Reparaturarbeiten erst nach Abstimmung mit Ihrem Versicherer – Notreparaturen sind davon ausgenommen. Bei der HanseMerkur können Sie online einen Schaden melden.
  • Dokumentieren Sie auch Schäden, die Sie selbst reparieren können.
  • Halten Sie die Schäden gering.

Wenn ich einen Sturmschaden selbst repariere, zahlt die Versicherung?

Sturmschäden sollten Sie umgehend Ihrer Versicherung melden. Kaputte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden. Gefahrenquellen müssen jedoch beseitigt und so gesichert werden, dass keine weiteren Schäden entstehen können. Wurden Ziegel vom Dach geweht, sollten Sie es notdürftig abdichten. Und wenn der Keller voll Wasser gelaufen ist, sollten Sie mit dem Auspumpen beginnen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten gezahlt werden, wenn Sie einen Sturmschaden selbst reparieren.

Dem Sturm trotzen und Sturmschäden mit Versicherungen absichern

In Deutschland hat der Sturm „Kyrill“ im Januar 2007 Gesamtschäden in Höhe von etwa 5 Milliarden Euro verursacht, „Friederike“ im Jahr 2018 ca. 1,7 Millionen Euro. „Lothar“ 1999 knapp 1,5 Milliarden Euro (Quelle: Munich Re). Nicht alle Sturmschäden waren versichert. Betroffene sind auf den Kosten sitzen geblieben, da ihnen die entsprechenden Versicherungen fehlten. Überprüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz und bringen Sie in Erfahrung, welche Natur- und Elementarereignisse in Ihren Policen abgedeckt sind. Achten Sie auch auf ausreichend hohe Deckungssummen.

Die HanseMerkur bietet Ihnen leistungsstarke Tarife, die Sie optimal absichern – und das nicht nur bei Sturmschäden. Viele unserer Versicherungen können direkt online abgeschlossen werden. Benötigen Sie eine Beratung, sind wir selbstverständlich auch persönlich für Sie da.


Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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