Wasserschaden - Badewanne läuft über

Wasserschaden - Ruhe bewahren, schnell handeln

Leitungswasserschaden in Wohnung oder Haus meistern

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Im Wohnzimmer bildet sich plötzlich ein feuchter Fleck an der Wand. Die Stelle liegt hinter einem großen Schrank und bleibt daher eine ganze Weile unentdeckt. Erst als die Bücher im Regalfach feucht werden, wird der Wasserschaden bemerkt. Der eilig herbeigerufene Handwerker legt einen Teil der Wand frei, um die Ursache zu finden. Ein Leck in der Kaltwasserleitung ist für den Schaden verantwortlich. Die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf einen vierstelligen Betrag. Dazu kommen zerstörte hochwertige Bildbände, die sich im Schrank befanden.

Jährlich gibt es nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden mit einer Schadensumme von 2,1 Milliarden Euro. Doch wer kommt für Schäden auf, die das unbemerkt austretende Wasser anrichtet? Und wie gehen Sie als Hauseigentümer bei einem Schaden am besten vor? Hier erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Wasserschaden.

Ortung eines Wasserschadens in der Wohnung

Wasser sucht sich seinen eigenen Weg, an einer feuchten Stelle befindet sich in der Regel nicht das Leck, das für den Leitungswasserschaden verantwortlich ist. Um nicht die gesamte Wand aufzuschlagen, gibt es verschiedene Methoden, den Wasserschaden zu lokalisieren. Spezielle Messgeräte machen das Leck sichtbar und helfen so, den Schaden möglichst kleinzuhalten. Fachbetriebe verfügen zudem über spezielle Kameras, die im Inneren eines Rohrs eine Leckage erkennen.

Die Kosten für die Leckageortung in der Wohnung oder im Haus trägt die Wohngebäudeversicherung. Einige Versicherer unterstützen bei der Suche nach einem passenden Fachbetrieb und beauftragen abhängig von der Höhe des Schadens unter Umständen einen Gutachter.

Pflichten des Eigen­tü­mers bei einem Wasser­schaden

Entdecken Sie in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus einen Wasserschaden, ist schnelles Handeln gefragt. Tritt Leitungswasser aus, sperren Sie am besten zunächst die entsprechenden Absperrhähne ab. Ist das nicht möglich, sollten Sie den Hauptwasserhahn abdrehen. Prüfen Sie, wo das Wasser austritt, wenn sich Stromleitungen in der Nähe befinden, schalten Sie vorsichtshalber die Sicherungen aus. Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und eine Ausbreitung des Schadens nach der Entdeckung zu verhindern.

Kontaktieren Sie einen Fachmann, der die Lokalisierung übernimmt und den Schaden beseitigen kann. Zudem müssen Sie Ihren Versicherer umgehend von dem Ereignis in Kenntnis setzen. Sie sind verpflichtet, wasserführende Anlagen in Ihrer Immobilie von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Gerade wenn Sie längere Zeit abwesend sind, sollten Sie genau hinschauen und bei längerer Abwesenheit jemanden bitten, zwischendurch nach dem Rechten zu schauen.

Checkliste für das Vorgehen bei einem Leitungswasserschaden

  • Absperren des Haupthahns oder des betroffenen Strangs
  • Eventuell Sicherungen herausnehmen
  • Kabelkanäle öffnen
  • Hausrat in Sicherheit bringen
  • Wasser entfernen
  • Versicherung informieren
  • Schaden fotografieren und dokumentieren
  • Hausverwaltung oder Vermieter informieren
  • Fachbetrieb mit der Schadenbeseitigung beauftragen

Rund um die Wohnung oder das Haus können im Schadenfall ganz schnell große Summen zusammenkommen. Hausversicherungen, die Schäden am Haus oder in der Wohnung abdecken sind nicht nur sinnvoll, sondern bewahren auch vor großen finanziellen Belastungen.

Hausversicherungen

Wasserschaden in einer Mietwohnung

Tritt ein Wasserschaden in einer Mietwohnung auf, stellt sich die Frage nach der Haftung. Es gilt grundsätzlich: Wer den Schaden verursacht hat, muss ihn bezahlen. 
 
Wenn in einer Mietwohnung die Badewanne aus Nachlässigkeit überläuft oder die Spülmaschine einen Defekt hat und Wasser austritt, muss der Mieter für den Wasserschaden aufkommen. Wer in einer Mietwohnung lebt, sollte unbedingt seine Hausratversicherung dahingehend prüfen, welche Wasserschäden genau abgedeckt sind. Die Haftpflichtversicherung des Mieters tritt für Schäden ein, die das Wasser in der Nachbarwohnung verursacht. 
 
Wenn in einer Mietwohnung ein Wasserschaden entsteht, weil beispielsweise alte, durchgerostete Wasserleitungen gebrochen sind, haftet der Vermieter. Die Kosten für die Instandsetzung der Wohnung und des Gebäudes übernimmt die Gebäudeversicherung. Wenn der Wasserschaden Hausrat des Mieters zerstört hat, kann dieser Schadensersatz beim Vermieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung fordern. Aber Achtung: der Haftpflichtversicherer erstattet hierbei nur den Zeitwert Ihres Hausrates. 
 
Liegt der Leitungswasserschaden in der Verantwortung des Vermieters, kann eine Mietminderung angemessen sein. Gründe dafür können die teil- oder vollständige Unbewohnbarkeit der Mietwohnung oder auch Lärm durch die Trocknung sein. Die Höhe einer Mietminderung ist dabei von der Art und Dauer der Beeinträchtigung abhängig.

Fragen und Antworten rund um das Thema Wasserschaden

Welche Versicherungen regulieren einen Wasserschaden?

Regulierung ist von der Art des Schadens abhängig

Es kommt auf die Art des Schadens an, welche Versicherung nach einem Wasserschaden die Regulierung übernimmt:

Tritt Leitungswasser durch einen Rohrbruch aus, gibt es einen Schaden im Rohrsystem der Heizungsanlage oder läuft eine Waschmaschine aus, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten.

Grundsätzlich gilt: Immer wenn durch das Wasser das Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten beschädigt werden, greift der Schutz der Gebäudeversicherung.

Verursacht das ausgetretene Wasser weitere Schäden und das bewegliche Mobiliar oder der Hausrat ist betroffen, leistet Ihre Hausratversicherung. Unter Umständen wickeln Sie einen Schaden also über zwei verschiedene Versicherer ab, sofern Schäden am Gebäude und am Hausrat entstanden sind.

Immer dann, wenn das austretende Wasser einen Dritten schädigt, zum Beispiel Ihren Nachbarn, greift die Privathaftpflicht. Kommt es durch einen Rohrbruch oder einen anderen Leitungsschaden zu Beschädigungen in einer anderen Wohnung, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schadenregulierung.

Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommt, nehmen Sie Kontakt zu Ihren Versicherern auf – hier erhalten Sie eine Beratung über die Schadenabwicklung. Unter Umständen teilt sich die Übernahme der Kosten anteilig zwischen den einzelnen Versicherungen auf. Es kommt stets auf das Schadenereignis und die entstandenen Schäden an.

In welchen Räumen kommen Wasserschäden häufig vor?

Wasserschäden können überall vorkommen

Ein Wasserschaden kann im ganzen Haus auftreten, in der Regel sind Badezimmer etwas häufiger betroffen, Kellerräume etwas seltener.

  • Badezimmer 24 %
  • Wohnraum 22 %
  • Schlaf- und Kinderzimmer 21 %
  • Küche 18 %
  • sonstige Räume (Keller o. Ä.) 15 %

Idealerweise unterziehen Sie bestimmte Stellen wie Leitungsstränge oder Heizungsverteiler einer regelmäßigen Prüfung und schauen nach Undichtigkeiten. Auf diese Weise entdecken Sie Beschädigungen unter Umständen rechtzeitig und vermeiden größere Reparaturen. Schauen Sie besonders an Heizungsverteilern oder anderen Stellen im Haus, an denen Wasser austreten könnte. Auch Ihre Waschmaschine prüfen Sie idealerweise regelmäßig – so kann nichts schiefgehen.

Wie erfolgt die Meldung eines Wasserschadens?

Versicherer umgehend informieren

Sobald Sie einen Wasserschaden entdeckt haben, sollten Sie Ihren Versicherer informieren. In der Regel gibt es eine Hotline, bei der Sie telefonisch rund um die Uhr einen Berater erreichen. Möglich ist auch eine Meldung online oder per E-Mail. Ein Blick in die Vertragsunterlagen zeigt, wie die Schadenmeldung am besten vorzunehmen ist. Wichtig ist, den Versicherer unverzüglich zu informieren. In einem Gespräch teilt der Mitarbeiter Ihnen zudem mit, welche weiteren Unterlagen zur Regulierung vorzulegen sind. Unter Umständen unterstützt Ihre Versicherung Sie auch mit einem Fachbetrieb – hier kommt es auf Ihre jeweilige Tarifwahl an.

Welche Kosten trägt der Versicherer bei einem Leitungswasserschaden?

Übernahme von Reparatur- und Folgekosten

Fällt der Schaden in den Bereich der Wohngebäudeversicherung, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Reparatur und die Schadenbeseitigung. Auch Folgeschäden wie eine durchnässte Wand oder ein feuchter Fußboden werden von der Versicherung übernommen. Die Gebäudeversicherung leistet für alle Beschädigungen, die durch das Wasser an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen entstanden sind.

Ein Überblick über die Kostenübernahme der Wohngebäudeversicherung:

  • Kosten für die Reparatur
  • Kosten für die Trocknung
  • Kosten für die Reparatur fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteile (Einbauküche oder fest eingebaute Einbauschränke)
Leistet die Versicherung auch bei Rückstau?

Leistungen bei Rückstau sind tarifabhängig

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt bei einem Rückstau nur Kosten, wenn dieser Schutz Bestandteil Ihres Tarifs ist. Bei einigen Versicherern sind Schadenregulierungen durch einen Rückstau ausgeschlossen, andere erwarten den zusätzlichen Einbau von Hebeanlagen. Ob die Versicherung auch bei einem Rückstau Kosten erstattet, ist also von Ihrer Tarifwahl und den Bedingungen des Versicherers abhängig.

Übernimmt die Versicherung die Regulierung bei Schäden durch Regenwasser oder Überschwemmung?

Separate Absicherung für Naturkatastrophen erforderlich

Kommt es infolge einer Naturkatastrophe wie Hagel, Erdrutsch oder Hochwasser zu einem Wasserschaden, greift der Versicherungsschutz der Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung nicht. Um weitere Naturgefahren (früher auch unter  Elementarschäden  zusammengefasst) abzusichern, benötigen Sie den um weitere Naturgefahren erweiterten Versicherungsschutz. Da Unwetter und Extremniederschläge immer häufiger auftreten und die zunehmende Erderwärmung nach Prognosen von Klimaforschern das Risiko von Starkregenereignissen und die Intensität von Stürmen und Gewittern noch verstärken, ist eine Absicherung weiterer Naturgefahren dringend empfohlen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zum Thema Überschwemmung.

Welche Folgeschäden sind nach einem Leitungswasserschaden denkbar?

Vielfältige Folgeschäden nach Wasserschaden möglich

Tritt Leitungswasser aus und Wände werden feucht, platzt Putz ab und das Mauerwerk ist durchfeuchtet, Tapeten können sich von der Wand ablösen. Unter Umständen verursacht die Feuchtigkeit die Bildung von Schimmel. Parkett oder Laminat kann durch das Wasser aufquellen, auch an Möbelstücken sind Feuchtigkeitsschäden denkbar. Bei einem größeren Leitungswasserschaden kann auch die Trittschalldämmung betroffen sein. Treten große Mengen Wasser im Badezimmer ungehindert aus, kann es passieren, dass Fliesen ersetzt werden müssen, da diese zur Beseitigung des Lecks gegebenenfalls entfernt werden müssen. Zahlreiche Folgeschäden sind denkbar – wichtig ist es daher, einen Wasserschaden rechtzeitig zu beheben.

Wasserschaden - Welche Versicherung hilft?

Unbestimmungsgemäß austretendes Wasser kann hohe Schäden anrichten. Gerade wenn das Wasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt ausläuft, sind größere Reparaturen notwendig. Mit den passenden Versicherungen sind Sie bei einem Wasserschaden auf der sicheren Seite. Doch nicht immer ist die Wohngebäudeversicherung die richtige Versicherung, unter Umständen zahlen bei einem Leitungswasserschaden auch die private Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung – es kommt auf das Schadenereignis an
 

Mit unserer Wohngebäudeversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. 

Wohngebäudeversicherung

Ratsam und empfehlenswert für Mieter bzw. Eigentümer: Gegen Einbruchdiebstahl sichern Sie Ihr Hab und Gut günstig und leistungsstark mit unserer Hausratversicherung ab.

Hausratversicherung

Die wichtigste Versicherung, denn ein kleines Missgeschick kann jedem einmal passieren, aber großen Schaden verursachen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.

Privathaftpflichtversicherung
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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