Wahlleistungen im Krankenhaus

Wahlleistungen im Krankenhaus

Vorteile & Kosten von Wahlleistungen im Krankenhaus und weitere Infos

Ein Krankenhausaufenthalt kommt häufiger vor, als die meisten von uns denken. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2022 insgesamt 17,2 Millionen Patientinnen und Patienten aus vollstationärer Unterbringung entlassen. Im Schnitt betrug die Verweildauer 7,2 Tage.

Für jeden ist ein Aufenthalt im Krankenhaus auch immer mit Sorgen und Stress verbunden. Patienten machen sich nicht nur über ihre Genesung Gedanken, sondern auch über die Zeit auf der Station. Die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer oder auch das Standard-Krankenhausessen empfinden viele als Belastung. Aus diesem Grund entscheiden sich Patienten und Patientinnen für Wahlleistungen im Krankenhaus. Was sind Wahlleistungen? Welche Wahlleistungen gibt es und Vorteile bieten sie? Welche Kosten können für Wahlleistungen im Krankenhaus entstehen? Erfahren Sie in diesem Ratgeber mehr zum Thema.

Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?

Wahlleistungen im Krankenhaus sind besondere Leistungen, die Sie bei einem stationären Aufenthalt zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu gehören Extras wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Einzelzimmer, die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten oder eine besondere Verpflegung. Nicht alle Krankenhäuser bieten diese Wahlleistungen an und die Kosten können variieren. 

Wenn Sie Wahlleistungen im Krankenhaus wünschen, informieren Sie sich vorab über die Kosten. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Wahlleistungen selbst bezahlen, wenn diese nicht medizinisch notwendig sind. Auch Privatversicherte sollten ihre Versicherungsunterlagen vorab prüfen. 

Besteht ein Beihilfeanspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus? Für Beamten, die die für die notwendige Grundversorgung einen Teil ihrer Behandlungskosten durch die Beihilfe zurückerstattet bekommen, ist es je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Als Patient ist es wichtig zu wissen, dass auch ohne Wahlleistungen im Krankenhaus die medizinisch notwendige Behandlung gewährleistet ist.

Welche Wahlleistungen gibt es im Krankenhaus?

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können verschiedene Wahlleistungen ausgewählt werden. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung Einzelzimmer, Rooming-in oder die Chefarztbehandlung. Auch Zusatzleistungen wie besondere Diagnostikverfahren können als Wahlleistungen angeboten werden. Manche Krankenhäuser bieten sogar Wellness-Angebote wie Massagen oder Kosmetikbehandlungen an. 

Wahlleistungen im Krankenhaus können in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Wahlleistung bei der Unterbringung (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Ausstattung des Zimmers, Internetanschluss, Verpflegung, Rooming-in usw.)
  • Wahlleistungen bei der ärztlichen Betreuung (Wahlärzte, z. B. Behandlung durch einen Spezialisten, Chefarzt usw.)
  • Medizinische Wahlleistungen (Behandlungen, für die es keine medizinische Notwendigkeit gibt, z. B. Schönheitsoperationen oder Alternativleistungen, die von der Standardbehandlung abweichen)

Vorteile von Wahlleistungen für Patienten

Wahlleistungen im Krankenhaus bieten viele Vorteile für Patienten. Sie ermöglichen bessere Komfort- und Serviceleistungen. Die Nutzung von Wahlleistungen kann zu einer verbesserten Patientenzufriedenheit führen, da sie sich in der Regel besser betreut fühlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Wahlleistungen im Krankenhaus zusätzliche Kosten verursachen. Es ist immer wichtig, vorher zu überlegen, ob Sie diese zusätzlichen Leistungen wirklich benötigen und wie die Kosten gedeckt werden können.
 

Vorteile von Wahlleistungen für Patienten können sein:

  • Sie erhalten eine bevorzugte Behandlung von Chefärzten oder Spezialisten.
  • Sie werden im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht, was mehr Privatsphäre bietet.
  • Sie können Zugang zu zusätzlichen Dienstleistungen haben, wie z.B. Ernährungsberatung.
  • Sie können Ihren Krankenhausaufenthalt angenehmer und komfortabler gestalten.


Nachteile von Wahlleistungen für Patienten können sein:

  • Die zusätzlichen Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus werden nicht immer von der Krankenversicherung übernommen.
  • Es besteht die Gefahr, dass Sie für Leistungen bezahlen, die Sie nicht benötigen.
  • Sie könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, um eine bessere Behandlung zu erhalten.

Unterschied zwischen Wahlleistungen und Regelversorgung

Wahlleistungen im Krankenhaus sind Extras, die Sie zusätzlich zur Regelversorgung wählen können. Die Wahlleistungen können beispielsweise die Unterbringung angenehmer machen. Im Gegensatz dazu ist die Regelversorgung die grundlegende medizinische Versorgung, die von den Krankenkassen abgedeckt wird. Bei der Regelversorgung erhalten Sie eine qualitativ hochwertige Behandlung, aber ohne die Zusatzleistungen, die Wahlleistungen bieten. 

Kosten von Wahlleistungen im Krankenhaus

Erhalten gesetzlich Versicherte die Wahlleistungen im Krankenhaus kostenfrei? Nein, denn die Wahlleistungen bieten mehr als nur die notwendige Versorgung im Krankenhaus. Wahlleistungen im Krankenhaus können Ihre Aufenthaltsqualität verbessern, aber sie kosten zusätzlich. Die Kosten für diese Extras variieren und werden oft nicht von der Krankenkasse übernommen. Es ist wichtig, dass Sie vorab klären, was Ihre Versicherung abdeckt und was nicht. Es kann hilfreich sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die diese zusätzlichen Kosten übernimmt. Denken Sie daran, dass Wahlleistungen optional sind: Sie haben immer die Wahl, ob Sie sie in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Es ist Ihre Entscheidung, ob der zusätzliche Komfort die zusätzlichen Kosten Wert ist.

Krankenhäuser legen die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer selbst fest. Im Krankenhausentgeltgesetz ist festgelegt, dass die Kosten in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen dürfen. Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der Tage. In der Regel wird der Tag der Entlassung nicht berechnet. Erfahren Sie hier mehr zum Einzelzimmer im Krankenhaus und den möglichen Kosten.

Die Abrechnung einer Chefarzt- oder Spezialistenbehandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Eine pauschale Abrechnung ist nicht erlaubt. Für die allgemeinen Krankenhausleistungen sind bereits ein Anteil für die Vergütung ärztlicher Behandlungen enthalten. Daher müssen wahlärztlichen Leistungen um 25 Prozent ermäßig werden. Erfahren Sie hier mehr zur Chefarztbehandlung bzw. Behandlung durch einen Spezialisten.

Kassenpatienten können mit einer Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für verschiedene Wahlleistungen im Krankenhaus abdecken. Bei der HanseMerkur sind beispielsweise die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder auch die freie Arztwahl sowie weitere Wahlleistungen erstattungsfähig. Werden bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld gezahlt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
 

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Bei der privaten Krankenversicherung der HanseMerkur können Versicherte mit der optionalen Leistungserweiterung Tarif PSV ebenfalls verschiedene Wahlleistungen im Krankenhaus absichern. Dazu gehören sowohl die Spezialistenbehandlung im Krankenhaus als auch die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder Zweibettzimmer. Nehmen Sie bestimmte Leistungen im Krankenhaus nicht in Anspruch, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld gezahlt. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie hier:
 

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Wie kann man Wahlleistungen im Krankenhaus beantragen?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im Krankenhaus ist ein Vertrag mit dem Krankenhaus. Diese Wahlleistungsvereinbarung wird wirksam, wenn sie sowohl der Patient als auch ein Krankenhausvertreter unterschrieben hat. 

Für Patienten ist wichtig:

  • Lassen Sie sich über die Kosten, den Umfang der Wahlleistungen und Kündigungsmodalitäten aufklären und informieren Sie sich.
  • Unterschreiben Sie keinen Vertrag, wenn Sie unter den Nebenwirkungen von Medikamenten oder auch starken Schmerzen leiden.
  • Sie haben die Wahl: Sie entscheiden selbst, welche Wahlleistungen Sie im Krankenhaus in Anspruch nehmen möchten.
  • Bestehen Sie auf eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung.
  • Auch ohne Wahlleistungen werden Sie im Krankenhaus ausreichend medizinisch behandelt und angemessen untergebracht.

Wahlleistungen im Krankenhaus sinnvoll: ja oder nein?

Wahlleistungen im Krankenhaus können den Komfort während Ihres Aufenthalts erhöhen. Sie müssen jedoch entscheiden, ob diese Leistungen die zusätzlichen Kosten wert sind. Fragen Sie nach den Einzelheiten der angebotenen Wahlleistungen und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung diese abdeckt. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile abzuwägen und Ihre persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben zu berücksichtigen. Wer sich rechtzeitig mit einer Krankenhauszusatzversicherung absichert, muss sich über die zusätzlichen Kosten keine Gedanken mehr machen. 

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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