Zuzahlung Krankenhaus

Wie ist die Zuzahlung im Krankenhaus geregelt?

Zur Zuzahlung im Krankenhaus: Höhe, Befreiung, Rentner, Tipps

Ob ein geplanter Eingriff oder ein Notfall - ein Krankenhausaufenthalt ist nicht nur körperlich oder emotional belastend, sondern kann auch finanzielle Fragen aufwerfen. Für Mitglieder einer Krankenkasse ist die Zuzahlung im Krankenhaus gesetzlich geregelt. 

Wie hoch sind diese Kosten, die bei einem stationären Aufenthalt auf den Patienten zukommen? Wer muss wie viel und wie lange zahlen?  Wann entfällt die Zuzahlung im Krankenhaus? Gibt es Möglichkeiten, sich privat abzusichern? Welche Regelungen gelten bei der Zuzahlung für Rentner? In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Zuzahlungen im Krankenhaus.

Was sind Zuzahlungen im Krankenhaus?

Zuzahlungen im Krankenhaus sind Eigenbeteiligungen, die gesetzlich Krankenversicherte für stationäre Behandlungen leisten müssen. Sie dienen dazu, das Gesundheitssystem finanziell zu entlasten und die Eigenverantwortung der Patienten zu fördern. Die Zuzahlung muss geleistet werden, sobald Sie stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden – unabhängig davon, ob es sich um einen medizinischen Notfall oder eine geplante Behandlung handelt.

Die rechtlichen Grundlagen für Zuzahlungen im Krankenhaus sind in § 39 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt. Hier sind neben der Höhe auch Ausnahmen und Sonderregelungen festgelegt. 

Bei privat Versicherten greift § 39 SGB V nicht. Es gelten die im Vertrag mit der privaten Krankenversicherung festgelegten Regelungen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über mögliche Eigenbeteiligungen bei einem stationären Aufenthalt.

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus pro Tag?

Die Zuzahlung im Krankenhaus beträgt gesetzlich festgelegt 10 Euro pro Tag. Diese Regelung gilt für alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren. Die maximale Dauer der Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Das bedeutet, dass Sie selbst bei einem längeren Krankenhausaufenthalt oder mehreren stationären Behandlungen im Jahr maximal 280 Euro zahlen müssen.

Besonderheiten bei der Berechnung der Zuzahlung:

  • Aufnahme- und Entlassungstag: Beide Tage zählen jeweils als ein voller Tag.
  • Kurzaufenthalte: Auch wenn Sie nur eine Nacht im Krankenhaus verbringen, sind 10 Euro pro Tag zu zahlen.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Nehmen Sie im Krankenhaus besondere Leistungen in Anspruch, wünschen Sie beispielsweise die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt bzw. Spezialisten, müssen gesetzlich Versicherte diese Wahlleistungen in den meisten Fällen selbst bezahlen.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber:

Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zum Thema: Wahlleistungen im Krankenhaus. Welche gibt es? Wie hoch sind die Kosten?

Wahlleistungen Krankenhaus

Wichtige Versicherungen rund um den Krankenhausaufenthalt

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann durch den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen besondere Leistungen während eines Krankenhausaufenthalts absichern.

Dazu gehört die Krankenhaustagegeldversicherung. Sie wählen die Höhe eines Krankenhaustagegeldes und bekommen dieses zur freien Verwendung ausgezahlt, wenn Sie im Krankenhaus sind.

Wenn Sie besondere Leistungen im Krankenhaus absichern möchten, wie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die freie Arztwahl, schließen Sie eine Krankenhauszusatzversicherung ab.

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  • Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt
  • Privatsphäre in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Rücktransport aus dem Ausland bei Krankheit oder Unfall
  • Freie Krankenhauswahl
     
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Wer privat krankenversichert ist, zahlt nicht die gesetzlich geregelte Zuzahlung im Krankenhaus, es gelten die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Bei der HanseMerkur können Sie beispielsweise durch die Wahl des stationären Tarifs PSV die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch Spezialisten im Krankenhaus absichern.

Informieren Sie sich über die private Krankenversicherung der HanseMerkur.

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Wer ist von der Zuzahlung im Krankenhaus befreit?

Nicht alle Patienten müssen die Zuzahlung im Krankenhaus leisten. Es gibt gesetzlich definierte Ausnahmen und Regelungen, die bestimmte Personengruppen von dieser Verpflichtung befreien.

Keine Zuzahlung im Krankenhaus

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Mütter nach der Entbindung (z. B. bei stationären Aufenthalten im Rahmen der Geburt)
  • Wenn Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht
  • Bei ambulanter, vor-, nach- und teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
  • Patienten, die eine Zuzahlungsbefreiung aufgrund eines Härtefalls erhalten haben

Härtefallregelung

Wenn die jährlichen Zuzahlungen Ihre finanzielle Belastungsgrenze überschreiten (siehe nächster Abschnitt), können Sie eine Befreiung beantragen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass niemand durch medizinische Eigenleistungen in finanzielle Not gerät.
 

Belastungsgrenze: Wann müssen Sie keine Zuzahlungen mehr leisten?

Die finanzielle Belastung durch Zuzahlungen ist in Deutschland begrenzt. Die sogenannte Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent. Sobald diese Grenze erreicht wird, können sich Betroffene von weiteren Zuzahlungen (im Krankenhaus, Medikamente, Hilfsmittel, Therapien usw.) befreien lassen.

So wird die Belastungsgrenze berechnet

  • Ermittlung des Familien-Bruttoeinkommens (dazu gehören Arbeitsentgelt, Renten, Kapitalerträge, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.)
  • Abzug von Freibeträgen (z. B. für Ehepartner oder Kinder)
  • Berechnung von 1 bzw. 2 Prozent des bereinigten Einkommens

Erreichen Sie die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres, stellt Ihnen Ihre Krankenkasse auf Antrag eine Bescheinigung aus, die Sie für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Familien-Bruttoeinkommen

Für Zuzahlungen orientiert sich die Belastungsgrenze am gesamten Familien-Bruttoeinkommen der Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, also in der Regel Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis 18 Jahre.

Zu den Einnahmen zählen zum Beispiel:

  • Arbeitsentgelt
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Einkünfte aus Renten
  • Kapital- und Zinserträge
  • Mieteinnahmen

Keine anrechenbaren Einnahmen sind zum Beispiel:

  • Pflegegeld
  • Kindergeld
  • Kinderzulage
  • Wohngeld

Freibeträge

Im Jahr 2025 gelten folgende Freibeträge, die vom jährlichen Bruttoeinkommen abgezogen werden können:

  • 6.741 Euro für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • 9.600 Euro für jedes minderjährige oder familienversicherte Kind des Mitglieds und des Lebenspartners

Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht

Sie werden nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die Belastungsgrenze erreichen, sondern müssen Ihre Zuzahlungen selbst im Blick behalten. Wenn Sie die Grenze erreichen, beantragen Sie die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse.

Ein bevorstehender Krankenhausaufenthalt sollte gut vorbereitet sein. Mit der richtigen Planung starten Sie stressfrei in Ihren Klinikbesuch und können sich so ganz auf die Genesung konzentrieren. 

Krankenhausaufenthalt

Zuzahlung im Krankenhaus für Rentner

Im Alter werden körperliche Beschwerden häufiger, so dass auch ein stationärer Aufenthalt wahrscheinlicher wird. Hinzu kommen Kosten für Medikamente, die regelmäßig genommen werden müssen oder auch Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel, Krankentransporte, Hörgeräte usw.

Da Renten häufig niedriger sind als Arbeitsentgelte, sollten Rentner prüfen, ob sie von der Zuzahlung im Krankenhaus befreit werden können.

  • Die Belastungsgrenze liegt auch bei Rentnern bei 2 Prozent des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens.
  • Für chronisch kranke Rentner beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens.

Was zählt zum Haushalts-Bruttoeinkommen bei Rentnern?

In das Haushalts-Bruttoeinkommen wird nicht nur die Rente eingerechnet. Bei einer Befreiung von der Zuzahlung im Krankenhaus werden beispielsweise auch die folgenden Einkünfte berücksichtigt:

  • Renten (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Betriebsrente usw.)
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Mieteinnahmen
  • Kapitalerträge
  • Einkünfte des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartner

Zu den nicht anrechenbaren Einnahmen zählen zum Bespiel ein Pflegegeld oder Wohngeld.

Wie beantragen Sie eine Zuzahlungsbefreiung?

Wenn Ihre jährlichen Zuzahlungen (für das Krankenhaus, Medikamente, Anwendungen usw.) die Belastungsgrenze überschreiten, können Sie eine Befreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Schritte sind unkompliziert, erfordern jedoch einige Nachweise.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Formular anfordern: Viele Krankenkassen bieten die Formulare auch online an.
  2. Unterlagen bereithalten: Krankenversicherungsnummer, Nachweis einer chronischen Erkrankung, Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld II etc.), Bruttojahreseinkommen (mit entsprechenden Nachweisen), Bankverbindung
  3. Nachweise sammeln: Dazu gehören alle Belege über bereits geleistete Zuzahlungen (z. B. Krankenhausrechnungen, Rezeptgebühren).
  4. Freibeträge berücksichtigen: Prüfen Sie, ob Sie alle relevanten Freibeträge für Ihre Familie geltend machen können.
  5. Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Belegen ein. Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und stellt bei Bewilligung eine Befreiungsbescheinigung aus.

FAQ zum Thema Zuzahlung im Krankenhaus

Wie lange muss man die 10 € im Krankenhaus bezahlen?

Die maximale Dauer der Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.

Wann ist man von der Zuzahlung im Krankenhaus befreit?

Wenn Sie die jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreichen, können Sie bei der Krankenkasse eine Zahlungsbefreiung beantragen. 

Wann entfällt die Zuzahlung im Krankenhaus?

Von der Zuzahlung befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Mütter nach der Entbindung (z. B. bei stationären Aufenthalten im Rahmen der Geburt)
  • Wenn Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht
  • Bei ambulanter, vor-, nach- und teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
  • Patienten, die eine Zuzahlungsbefreiung aufgrund eines Härtefalls erhalten haben

Wer bekommt die 10 € Zuzahlung im Krankenhaus?

Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Zuzahlung des gesetzlich versicherten Patienten einzuziehen. Der Betrag wird an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.

Sind Rentner von der Zuzahlung im Krankenhaus befreit?

Nein, sie sind nicht automatisch befreit. Auch für Rentner gilt die Belastungsgrenze für Zuzahlungen und eine Zuzahlungsbefreiung muss beantragt werden.

Wie hoch ist die Zuzahlung für Rentner im Krankenhaus?

Wie für alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren beträgt auch für Rentner die Zuzahlung im Krankenhaus 10 Euro pro Tag, für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Tipps, um Zuzahlungen im Krankenhaus zu minimieren

  • Prüfen Sie Ihre Belastungsgrenze: Verschaffen Sie sich einen Überblick Ihrer Zuzahlungen, um rechtzeitig eine Befreiung zu beantragen.
  • Bewahren Sie alle Belege auf: Sammeln Sie Rechnungen und Quittungen über Zuzahlungen, um diese bei der Krankenkasse einzureichen.
  • Härtefallregelung nutzen: Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über mögliche Befreiungen.
  • Durch private Krankenzusatzversicherungen absichern.

Mit diesen Tipps behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Krankenhauskosten und können finanzielle Belastungen minimieren.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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