Vater und Sohn im Krankenhaus - Rooming-in

Rooming-in im Krankenhaus

Ein krankes Kind mit Begleitperson im Krankenhaus – Rooming-in

Ob eine Mandeloperation, ein entzündeter Blinddarm oder eine komplizierte Unterarm-Fraktur: Auch wenn wir auf unsere Kinder bestmöglich aufpassen, lassen sich Operationen und der damit verbundene Krankenhausaufenthalt nicht immer vermeiden. Für das kranke Kind ist es in diesem Fall wichtig, dass eine Begleitperson im Krankenhaus Sicherheit und Rückhalt gibt. 

Was ist Rooming-in? Die Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus oder Klinik nennt sich Rooming-in. Sie finden hier Hintergründe zum Rooming-in und zu den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie privat vorsorgen können, um Diskussionen zur Kostenübernahme zu vermeiden.

Rooming-in – Begleitperson wichtig für die Genesung des Kindes

Für uns heute fast nicht mehr vorstellbar, aber noch in den 1950er und 1960er Jahren war es üblich, dass Kinder im Krankenhaus allein waren. Rooming-in – also die Begleitung des Kindes durch einen Elternteil oder eine andere Vertrauensperson – war unüblich, sowohl auf Kinder- als auch auf Entbindungsstationen. 

Diese Praxis hat sich in den letzten Jahrzehnten geändert. Rooming-in, die Aufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus zusammen mit dem kranken Kind, bietet viele Vorteile. Denn Kinder leiden unter der Trennung von den Eltern. Sie sind mit der fremden Situation überfordert, verstehen viele, zum Teil schmerzhafte, Untersuchungen nicht und haben schreckliches Heimweh. Diese zusätzlichen Belastungen können den Genesungsprozess des Kindes erschweren

Rooming-in und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Einen gesetzlichen Anspruch auf Rooming-in haben gesetzlich Versicherte nicht. Dennoch ist es üblich, dass Krankenkassen die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils übernehmen. Ab welchem Alter müssen Kinder allein im Krankenhaus bleiben? Die Altersgrenzen sind nicht einheitlich, auch die Übernahme der Kosten für Rooming-in wird unterschiedlich geregelt. Ganz allgemein lässt sich zu Rooming-in und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sagen:

  • Bis zum Alter von sechs Jahren ist Rooming-in meistens unproblematisch. Die Kosten werden oft in voller Höhe übernommen.
  • Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für Rooming-in bei Kindern, die nicht älter als acht oder zehn Jahre alt sind. 
  • Einige Krankenkassen übernehmen – abhängig vom Alter des Kindes – nur einen Teil der Rooming-in-Kosten.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt in der Regel nur, wenn die Aufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Ein Arzt muss die Notwendigkeit des Rooming-ins bestätigen. Mögliche Gründe für Rooming-in können sein:

  • Verständigung mit dem Kind ist ohne Begleitperson schwer möglich.
  • Erforderliche Behandlungen können ohne Begleitperson nicht durchgeführt werden.
  • Das Kind kann psychische Schäden erleiden, wenn es allein im Krankenhaus ist.

Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für das Rooming-in nicht und haben Sie auch keine private Zusatzversicherung für diesen Fall, können Sie die Kosten selbst tragen. Das Krankenhaus stellt die Unterbringung und die Verpflegung für die Begleitperson in Rechnung. So können – je nach Einrichtung – Kosten von 50 Euro pro Tag und mehr entstehen. 
 

Neugeborenen Rooming-in

Bei einer Geburt im Krankenhaus ist die Kostenübernahme des Rooming-ins durch die gesetzliche Krankenversicherung unproblematisch. Sowohl Mutter als auch Baby sind Patienten im Krankenhaus. Die Zeiten, in denen Babys auf der Säuglingsstation versorgt wurden und nur zum Stillen zur Mutter gebracht wurden, sind zum Glück vorbei. Heute steht im Krankenhaus das Babybettchen selbstverständlich neben dem Bett der Mutter. Damit der Vater des Kindes im gleichen Zimmer schlafen kann, werden häufig Familienzimmer im Krankenhaus angefragt. Die Kosten für die Unterbringung im Familienzimmer müssen selbst gezahlt werden, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht übernehmen.

Zusatzversicherung für das Krankenhaus

Wer sich Diskussionen um die Kostenübernahme des Rooming-ins ersparen und sich voll auf die Genesung des Kindes konzentrieren möchte, schließt eine Krankenhauszusatzversicherung ab. Ist Ihr Kind bei der HanseMerkur im Tarif Klinik Premium mitversichert, übernimmt die HanseMerkur die Aufenthaltskosten im Krankenhaus für einen Elternteil, wenn das Kind jünger als 14 Jahre ist. So haben Sie die Sicherheit, auch ältere Kinder begleiten zu können, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten im Krankenhaus entstehen. Ab wann müssen Kinder alleine im Krankenhaus bleiben? Darüber brauchen sich Eltern keine Gedanken mehr zu machen.

Unser Tarif Klinik Premium bietet neben der Kostenübernahme für das Rooming-in noch weitere Vorteile. So können Sie beispielsweise die Kosten für die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer oder 2-Bett-Zimmer abdecken. Ebenso die Behandlung durch einen Spezialisten bzw. die Chefarztbehandlung. Wir übernehmen ebenfalls die Kosten für medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Rücktransporte aus dem Ausland. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten, da wir die direkte Abwicklung mit dem Krankenhaus übernehmen. Einen Überblick aller Vorteile und Leistungen finden Sie hier:
 

Schon ab
9 EUR
pro Monat*

Im Krankenhaus in Ruhe genesen wie ein Privatpatient

  • Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt
  • Privatsphäre in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Rücktransport aus dem Ausland bei Krankheit oder Unfall
  • Freie Krankenhauswahl
     
Krankenhauszusatz

Rooming-in und private Krankenversicherung

Wenn Sie Ihr Kind über eine private Krankenversicherung absichern, finden Sie im Tarif Kids Fit der HanseMerkur alle Leistungen, die sich Eltern für ihr Kind wünschen. Sollte zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, haben Sie in der Klinik Ihres Vertrauens einen Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten.

Die Kosten für das Rooming-in übernehmen wir bis zum 14. Lebensjahr Ihres Kindes. Auch erstatten wir die Kosten für die Unterbringung des Kindes im Ein- oder Zweibettzimmer. Hinzu kommen zahlreiche Leistungen, die bestmögliche ambulante oder zahnärztliche Behandlungen garantieren. 

Beste
Versorgung
für
Ihr Kind

Natürlich hoffen Sie als Elternteil, dass Ihre Kinder so gesund wie möglich bleiben. Aber wenn etwas passiert, ist es beruhigend einen optimalen Schutz zu haben, der speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder ausgelegt ist.

Für Kinder

Rooming-in und private Unfallversicherung

Im Straßenverkehr, auf dem Spielplatz oder im Kinderzimmer – Unfälle können überall passieren. Wenn Sie Ihr Kind über eine private Unfallversicherung absichern, können Sie sich auf viele Leistungen wie Sofortleistungen nach schwerer Verletzung, Hilfe- und Pflegeleistungen („Assistance“), Invaliditätsleistung und/oder Unfall-Rente verlassen. Hinzu kommt bei der HanseMerkur Unfallversicherung Best Gold die Übernahme der Rooming-in Kosten für einen Erziehungsberechtigten von Kindern unter 18 Jahren, die sich wegen eines Unfalls in vollstationärer Heilbehandlung befinden. Diese Leistung greift für den Fall, dass Dritte (z. B. die Krankenkasse oder ein Haftpflicht-Versicherer) nicht zur Erstattung der Kosten für die Begleitperson im Krankenhaus verpflichtet sind.

z. B. für
5,47 EUR
im Monat

Monatsbeitrag für einen Erzieher, Alter: 35, Leistung: 70.000 EUR Invalidität mit 225 % Progression und 5.000 EUR Todesfallleistung, Laufzeit 3 Jahre

Schutz auf höchstem Niveau für alle, die ein aktives Leben führen. Mit der Unfallversicherung Best Gold profitieren Sie von:

  • Vielzahl umfangreicher Leistungen: für Behandlung, Genesung, Rehabilitation und für Familien
  • Freie Wahl: aus 2 Unfall-Rentenmodellen und/oder Invaliditätsleistung sowie 2 Gliedertaxen
  • „Super-Turbo“ für eine besonders hohe Absicherung: Plus-Optionen bei Gliedertaxe und Progressionen
Unfallversicherung Best Gold

Rooming-in und Auslandskrankenversicherung

Ein Urlaub am Strand, in den Bergen oder auf dem Bauernhof ist für viele Familien eine ganz besondere Zeit. Leider kann auch während eines Urlaubs im Ausland ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, sei es aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls. Die Auslandsreisekrankenversicherung der HanseMerkur übernimmt die Rooming-in Kosten (Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus) für eine Begleitperson, wenn ein Versicherter jünger als 18 Jahre ist und im Krankenhaus behandelt werden muss.

Ob alleine oder in der Gruppe: Mit der Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur sind Sie auf Reisen umfassend abgesichert. Auch als günstige Jahresversicherung möglich.

Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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