Unfallrente: Mann auf Couch mit Krücken und Laptop

Unfallrente - privat und gesetzlich

Was ist eine Unfallrente und wer zahlt eine Unfallrente?

Jedes Jahr passieren etwa 9,8 Millionen Unfälle in Deutschland. Etwa jeder 8. Erwachsene erleidet einmal im Jahr einen Unfall. Zum Glück bleibt es meist bei kleineren Schrammen oder Blessuren. Leider haben einige Unfälle schwerwiegende Folgen. Sie führen nicht nur dazu, dass aufgrund der schweren Verletzungen das Leben von einem Tag auf den anderen eingeschränkt ist. Es können finanzielle Belastungen hinzukommen, etwa wenn kosmetische Operationen notwendig sind, Umbauten zu Hause durchgeführt werden müssen oder die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.

Eine Unfallrente kann helfen, die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls abzufangen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wer eine Unfallrente zahlt und wie Sie mit einer Unfallversicherung der HanseMerkur vorsorgen können.

Was ist eine Unfallrente?

Eine Unfallrente ist eine regelmäßige finanzielle Leistung, die einer Person aufgrund einer privaten Unfallversicherung oder eines gesetzlichen Anspruchs ausgezahlt wird. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall in der Erwerbsfähigkeit gemindert ist bzw. durch einen Unfall eine Invalidität eingetreten ist.

Wer zahlt eine Unfallrente?

Zwei wichtige Quellen für eine Unfallrente ist die gesetzliche und – falls vorhanden – die private Unfallversicherung. Die Voraussetzungen für die Zahlung der Unfallrente sind dabei unterschiedlich.

Gesetzliche Unfallrente: Berufsgenossenschaft und Unfallkasse

Erleidet ein Pflichtversicherter (z. B. Arbeitnehmer, Auszubildender, Schüler, Kindergartenkind) bei der Ausübung der Tätigkeit bzw. auf dem Hin- oder Rückweg zum Arbeitsplatz (Kindergarten, Schule oder Universität) einen Unfall, greift der gesetzliche Unfallschutz. Wenn die Folgen des Unfalls schwerwiegend sind und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent festgestellt wird, zahlen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse eine nach Höhe der Minderung gestaffelte Unfallrente. Geregelt ist das in § 2 SGB VII (Sozialgesetzbuch). Eine Unfallrente kann auch bei Berufskrankheiten gezahlt werden.

Private Unfallrente

Wer über eine private Unfallversicherung verfügt und einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen erleidet – unabhängig davon, ob der Unfall während der Berufsausübung oder in der Freizeit passiert ist – kann aus der privaten Unfallversicherung eine Unfallrente erhalten. Dazu muss eine Unfallrente vereinbart sein, die entsprechenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein und es dürfen keine Ausschlüsse greifen.

Wann wird eine Unfallrente gezahlt?

Wann eine Unfallrente gezahlt wird, ist abhängig davon, ob sie aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs oder aufgrund einer privaten Absicherung gezahlt wird:

Unfallrente der BG oder Unfallkasse

Die Unfallrente der Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:

  1. Der Unfall fand während der Arbeit (Schulzeit, Zeit im Kindergarten u. ä.) oder auf dem Hin- oder Rückweg statt.
  2. Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent vor.
  3. Die Erwerbsminderung liegt mindestens ein halbes Jahr vor.

Die Höhe der Unfallrente der Berufsgenossenschaft (BG) ist abhängig vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Unfallrente des privaten Unfallschutzes

Die Unfallrente des privaten Unfallschutzes wird gezahlt, wenn die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Bei der Unfallversicherung Best Gold der HanseMerkur gilt:

  1. Es liegt eine Invalidität von 40 Prozent oder 50 Prozent (abhängig davon, was vereinbart wurde) für voraussichtlich länger als drei Jahre vor und eine Änderung des Zustandes ist nicht zu erwarten.
  2. Grund für die Invalidität ist ein Unfall (im Beruf oder in der Freizeit. Es gibt einige Ausnahmen, z. B. die Teilnahme an Rennveranstaltungen). Es gilt ein erweiterter Unfallbegriff, so dass auch z. B. verschiedene Vergiftungen oder Erfrierungen im Schutz eingeschlossen sind.

Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die Unfallrente der Unfallversicherung Best Gold in voller Höhe gezahlt.

Unfallrente der Berufsgenossenschaft (BG)

Die Berufsgenossenschaft (BG) zahlt eine Unfallrente, wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind. Einfluss auf die Höhe der Unfallrente der BG hat der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Jahresarbeitsverdienst. Für versicherte Personen unter 30 Jahre gelten abweichende Regelungen. 

Wie hoch ist die Unfallrente der BG?

Bei Personen über 30 liegt die Höchstgrenze des Jahresverdienstes, die bei der Berechnung der Höhe der Unfallrente herangezogen wird, beim Zweifachen der Bezugsgröße für die Sozialversicherung. Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44.940 Euro. Eine Berufsgenossenschaft kann höhere Obergrenzen festlegen.

Die Berufsgenossenschaft (BG) zahlt eine Unfallrente ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Die Höhe der Unfallrente der BG beträgt bei 100 % Erwerbsunfähigkeit zwei Drittel des vor dem Unfall erzielten Jahresarbeitsverdienstes. Bei geringeren Graden der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden Teilrenten gezahlt. 

Beispiel - Höhe der Unfallrente der Berufsgenossenschaft

Hier eine Beispielrechnung für die Höhe der Unfallrente der Berufsgenossenschaft:

  • Jahresverdienst 42.000 Euro 
  • Volle Unfallrente (100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit): 2/3 des Jahresverdienstes = 28.000 Euro/Jahr
  • Beispiel 1 Teilrente bei 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit: 50 % von 28.000 Euro/Jahr = 14.000 Euro/Jahr
  • Beispiel 2 Teilrente bei 25 % Minderung der Erwerbsfähigkeit: 25 % von 28.000 Euro/Jahr = 7.500 Euro/Jahr 

Es ist möglich, statt der monatlichen Zahlung der Unfallrente eine einmalige Auszahlung zu erhalten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Informieren Sie sich dazu auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Unfallrente der privaten Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung zahlt eine Unfallrente, wenn:

  • die Unfallrente vereinbart ist und 
  • die festgelegte dauerhafte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit festgestellt wurde. 

Der Jahresverdienst wird nicht berücksichtigt. Auch erfolgt die Auszahlung der Unfallrente unabhängig davon, ob ein Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall vorlag oder nicht.

Bei der HanseMerkur können Sie in jeder Unfallversicherung eine Unfallrente vereinbaren. Bei Best Gold entscheiden Sie, ob die Unfallrente bei einer dauerhaften Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (körperlich oder geistig) von 40 Prozent oder 50 Prozent ausgezahlt werden soll. Die Höhe der Unfallrente können Sie in verschiedenen Schritten zwischen 250 Euro und 2.500 Euro wählen.

Die Unfallrente und die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung sind wichtige Bestandteile des privaten Unfallschutzes.

Wie hoch ist die Unfallrente der privaten Unfallversicherung?

Wird eine Unfallrente aus der privaten Absicherung fällig, erhalten Sie die volle Summe, die vereinbart wurde, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Für die Unfallversicherung Best Gold sieht eine beispielhafte Berechnung der Unfallrente wie folgt aus:

  • Vereinbarte Unfallrente: 1.500 Euro
  • Renten-Modell: Unfallrente ab 50 % Invalidität
  • Beispiel 1 50 % Invalidität = 1.500 Euro monatlich
  • Beispiel 2 80 % Invalidität = 1.500 Euro monatlich

Lag ein Arbeits- oder Wegeunfall vor, erhalten Sie die Unfallrente aus der privaten Absicherung zusätzlich zur Unfallrente der Berufsgenossenschaft (BG).
 

z. B. für
5,47 EUR
im Monat

Monatsbeitrag für einen Erzieher, Alter: 35, Leistung: 70.000 EUR Invalidität mit 225 % Progression und 5.000 EUR Todesfallleistung, Laufzeit 3 Jahre

Schutz auf höchstem Niveau für alle, die ein aktives Leben führen. Mit der Unfallversicherung Best Gold profitieren Sie von:

  • Vielzahl umfangreicher Leistungen: für Behandlung, Genesung, Rehabilitation und für Familien
  • Freie Wahl: aus 2 Unfall-Rentenmodellen und/oder Invaliditätsleistung sowie 2 Gliedertaxen
  • „Super-Turbo“ für eine besonders hohe Absicherung: Plus-Optionen bei Gliedertaxe und Progressionen
Unfallversicherung Best Gold

Wie lange wird eine Unfallrente gezahlt?

Eine Unfallrente wird so lange gezahlt, wie die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Liegt die Invalidität ein Leben lang über dem vereinbarten Grad, wird die Unfallrente lebenslang gezahlt. Das gilt sowohl für die private Absicherung als auch für eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft (BG). Die gesetzliche Unfallrente kann in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt werden, wenn der Rentenberechtigte aufgrund des Unfalls oder aufgrund der Berufskrankheit verstirbt.

Unfallrente bei der HanseMerkur

Die HanseMerkur bietet verschiedene Unfallversicherungen mit umfangreichen Leistungen an. In jeder Unfallversicherung kann eine Unfallrente vereinbart werden. Die Unfallrente hilft bei schweren Unfällen mit weitreichenden Folgen, die zusätzlichen Kosten aufzufangen, die dadurch entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Unfall im Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht oder nicht. Auch Unfälle in der Freizeit oder im Ausland sind erfasst. Mit einem privaten Unfallschutz schließen Sie die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung.

Im Tarif Best Gold gibt es die Rentengarantie. Diese kommt zum Tragen, wenn die versicherte Person verstirbt, nachdem der Rentengrad festgestellt wurde und dies innerhalb von 10 Jahren nach dem Unfall passiert. Die Rente wird bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Unfall gezahlt. Sofern weitere Personen im Vertrag mitversichert sind, verlängert sich die Rentengarantie bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet hätte.

Sicherheit für Sie und Ihre Familie: Mit der Unfallversicherung der HanseMerkur sichern Sie sich und Ihre Liebsten vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls ab.

Übersicht Unfallschutz
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
Das könnte Sie auch interessieren:
Gefahren im Sommer

Wir wollen im Sommer das schöne Wetter genießen und verbringen unsere Freizeit draußen im Freien. Leider lauern auch Gesundheits- und Unfallgefahren auf uns.

Forderungsausfalldeckung

Was genau ist die Ausfalldeckung? Für welche Versicherung kann eine Forderungsausfalldeckung vereinbart werden? Was ist wichtig? Erfahren Sie mehr.

Grobe Fahrlässigkeit

Was ist grobe Fahrlässigkeit und inwiefern kann grob fahrlässiges Handeln Einfluss auf einen Versicherungsschutz haben? Erfahren Sie hier mehr.