Eine Zahnärztin setzt zur Zahnbehandlung an, während eine Assistentin ihr über die Schulter schaut.

Zahnzusatzversicherung sofort und ohne Wartezeit

Gibt es Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz?

Eine Zahnzusatzversicherung bietet Schutz vor hohen Zahnarztkosten. Kommt es durch einen Unfall oder Sturz zu Zahnverletzungen, kann die Behandlung beim Zahnarzt für gesetzlich Versicherte schnell teuer werden, denn die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur im Rahmen der Regelversorgung. Wer mit einer Zahnzusatzversicherung nicht nur das eigene Lächeln schützen, sondern auch noch die Wartezeit regulärer Tarife umgehen möchte, setzt auf eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz. Ab wann diese greift und welche Leistungen sie übernimmt und ob sie auch für laufende oder angeratene Behandlungen abschließbar ist, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Wichtige Kurzinfos zu Zahnzusatzversicherungen, die sofort zahlen

  • Definition: Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen ab Versicherungsbeginn. Die Besonderheit: Es gibt keine Wartezeit.
  • Leistungen: Was eine Zahnversicherung sofort zahlt, hängt vom gewählten Tarif und dem Versicherer ab. Sie kann z. B. Kosten für Zahnfüllungen, Implantate, Zahnreinigung und Zahnersatz übernehmen. Laufende oder angeratene Behandlungen sind dabei in der Regel jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Sinnvoll: Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit lohnt sich für alle gesetzlich Versicherten, die sich Sofortschutz für ihre Zähne wünschen und sich bei zukünftigen teuren Zahnbehandlungen auf eine umgehende Kostenerstattung verlassen wollen. 

Ab wann greift eine Zahnzusatzversicherung?

Ab wann die Zahnzusatzversicherung greift – sprich, ab welchem Zeitpunkt Versicherte die vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen können – hängt von den Bedingungen der Versicherungspolice ab. 

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Zahnzusatzversicherungen: 

•    Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit: Herkömmliche Tarife sind in der Regel mit einer Wartezeit verbunden. Erst, wenn diese abgelaufen ist, zahlt die Zahnzusatzversicherung die angeratenen Zahnbehandlungen. 

•    Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Die Kosten für künftige Behandlungen werden sofort nach Vertragsabschluss übernommen.

Die typische Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen, die nicht sofort zahlen, liegt bei drei bis acht Monaten. Für bestimmte Leistungen wie Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) können jedoch auch längere Wartezeiten gelten – oft bis zu zwölf Monate.

Sowohl bei Zahnversicherungen mit Wartezeit als auch bei Zahnversicherungen mit sofortigem Schutz spielt die Art der Zahnbehandlung eine Rolle. Während es etwa bei Zahnersatzmaßnahmen auch ohne Wartezeit in den ersten Monaten nach Vertragsschluss meist bestimmte Leistungsgrenzen gibt, werden die Kosten von Zahnbehandlungen nach Unfällen in der Regel sofort erstattet. Bei fast allen Versicherern gilt zudem ein Leistungsausschluss für bereits laufende oder angeratene Behandlungen.

Um zweifelsfrei festzustellen, ab wann die Zahnzusatzversicherung greift, hilft ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen – und zwar, bevor Sie die Versicherung abschließen. So können Sie entscheiden, ob ein herkömmlicher Tarif mit Wartezeit Ihren Bedürfnissen entspricht oder ob Sie lieber von einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistungen profitieren möchten.
 

Was ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofort-Schutz?

Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer Zahnversicherung, die sofort greift, sind Ihre Zähne ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses versichert. Benötigen Sie danach eine Zahnbehandlung, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, können Sie diese also bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung unverzüglich in Anspruch nehmen.

Da der Versicherer auf die Wartezeit von drei, sechs oder mehr Monaten verzichtet, können die monatlichen Beiträge bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz etwas höher ausfallen als bei Tarifen mit Wartezeiten. Die vereinbarten Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz unterscheiden sich jedoch in der Regel nicht.

Ob die Versicherung für alle Leistungen als Soforthilfe aufkommt, hängt vom Tarif ab: Meist gilt für bestimmte angeratene Behandlungen eine sogenannte Zahnstaffel.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung sind, haben Sie womöglich schon etwas von der Zahnstaffel gehört. Die Zahnstaffel ist eine Leistungsstaffel – auch Summenbegrenzung genannt. Sie legt bestimmte Höchstbeträge für die Leistungen der Zahnzusatzversicherung in den ersten Monaten und Jahren nach Vertragsabschluss fest. Wie hoch die Beiträge sind, die maximal übernommen werden, und wie lange die Zahnstaffel gilt, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Unser Tipp: Bei der HanseMerkur können Sie die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung in den Tarifen Komfort (EZK) und Luxus (EZL) sofort in Anspruch nehmen. Bei den Tarifen Zahnvorsorge Top (EZP2), Zahnvorsorge Top Plus (EZP3) und Exklusiv (EZ + EZT) gibt es – mit Ausnahme von Unfällen – eine Wartezeit. Bitte beachten Sie auch die Leistungsstaffeln. 

Was zahlt eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung?

Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung übernimmt die gleichen Leistungen wie eine Zahnversicherung mit Wartezeit – nur ist sie eben sofort mit Vertragsschluss gültig für alle Behandlungen, die ab diesem Zeitpunkt notwendig werden. Was sie konkret zahlt, hängt vom gewählten Tarif ab. Behandlungskosten für folgende Leistungen können – je nach Tarif – versichert sein:

•    Zahnersatz (Brücken,  Zahnkronen, Implantate, Prothesen)
•    Kosten für Zahnfüllungen  und Inlays
•    Kosten für Zahn-Veneers
•    Wurzelkanalbehandlungen
•    Parodontitisbehandlungen
•    Professionelle Zahnreinigung
•    Fissurenversiegelung

Bitte beachten Sie: Diese Leistungen können, müssen aber nicht von einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz übernommen werden. Nicht jeder Versicherer kommt für alle Behandlungskosten auf. Daher ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Leistungen in einer Zahnzusatzversicherung enthalten sind, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden.
Sie möchten wissen, welche Leistungen Sie bei der Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur sofort und ohne Wartezeit in Anspruch nehmen können? Wir haben Ihnen die Leistungen unserer beiden Sofort-Tarife Komfort (EZK) und Luxus (EZL) in der folgenden Tabelle zum Vergleich zusammengestellt:


Zahnzusatz KomfortZahnzusatz Luxus
Tarif EZK (inkl. Leistungen der GKV)Tarif EZL (inkl. Leistungen der GKV)
Zahnersatzleistungen bei kassenärztlicher Regelversorgung100%100%
Zahnersatz auf Privatarztniveau90%100%
Inlays auf Privatarztniveau90%100%
Implantate auf Privatarztniveau90%100%
Paradontosebehandlungen
Komposit- bzw. Kunststofffüllungen
Wurzelkanalbehandlung
Fissurenversiegelung
Professionelle ZahnreinigungBis zu 130 EUR im Jahr (2 x jährlich bis zu 65 EUR)
Online abschließen  Online abschließen


Bitte beachten Sie die Leistungsstaffeln. Diese gibt es nicht nur für die Tarife der HanseMerkur, sondern bei den meisten anderen Versicherern. Je länger der Versicherungsvertrag läuft, desto höher fällt die jährliche Erstattung für versicherte Zahnbehandlungen aus. Überschreitet eine Behandlung die Höchstbeiträge der Zahnstaffel, müssen Versicherte für die Differenz der Kosten selbst aufkommen. Das gilt jedoch nur für den Zeitraum, in dem die Zahnstaffel greift: Nach ein paar Jahren zahlt die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz angeratene Zahnbehandlungen ohne Summenbegrenzung – abhängig vom gewählten Tarif. 

Bei der HanseMerkur ist das in den beiden Tarifen Komfort EZK und Luxus EZL ab dem fünften Versicherungsjahr der Fall. Für Zahnbehandlungen, die aufgrund eines Unfalls erforderlich werden, gibt es bei uns keine Zahnstaffel – hier können Sie ohne Einschränkungen und sofort die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen.

Hinweis: Bei der HanseMerkur gibt es keine Wartezeit – wir zahlen sofort für Ihre zukünftigen Zahnarztbesuche. Bereits laufende oder angeratene Behandlungen sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Welche Leistungen können bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz ausgeschlossen sein?

Bestimmte Leistungen übernimmt nicht jede Zahnzusatzversicherung, die sofort gültig ist. Neben bereits laufenden oder angeratenen Behandlungen können – je nach Tarif – unter anderem folgende Leistungen ausgeschlossen sein:

  • Kieferorthopädische Maßnahmen: Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen (z. B. lose oder feste Zahnspangen) können insbesondere bei Erwachsenen ausgeschlossen oder nur in begrenztem Umfang vom Versicherungsschutz der Zahnversicherung abgedeckt sein.
  • Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung: Einige Versicherer decken Prophylaxemaßnahmen erst nach einer Wartezeit ab. Gerade bei diesen Leistungen ist es sinnvoll, Angebote zu vergleichen und eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz zu wählen, die für die Kosten einer professionellen Zahnreinigung ohne Wartezeit aufkommt.
  • Parodontose- und Endodontie-Behandlungen: Diese speziellen Behandlungen können bei einigen Zahnversicherungen mit Sofortschutz ebenfalls einer Wartezeit unterliegen oder nur teilweise abgedeckt sein.
  • Ästhetische Behandlungen: Leistungen, die rein ästhetischer Natur sind, wie Bleaching oder kosmetische Veneers, übernehmen viele Zahnzusatzversicherungen weder sofort noch mit Wartezeit. 

Möchten Sie Ihre Zähne aufhellen lassen, werden Sie bei vielen Zahnzusatzversicherungen selbst für die Kosten aufkommen müssen – doch nicht bei der HanseMerkur. Mit der Zahnvorsorgeversicherung Top Plus (Tarif EZP3) bieten wir Ihnen eine Versicherung, die Sie bei den Kosten für ein Bleaching Ihrer Zähne unterstützt: Wir übernehmen alle zwei Jahre bis zu 200 EUR für eine Zahnaufhellung beim Zahnarzt bzw. unter zahnärztlicher Aufsicht sowie zweimal jährlich 100 EUR für eine professionelle Zahnreinigung. Im Gegensatz zu unseren beiden Sofort-Tarifen Komfort (EZK) und Luxus (EZL) besteht im allerdings eine Wartezeit.

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Tarife ohne Wartezeit

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Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für alle gesetzlich Versicherten. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Kosten beim Zahnarzt nur im Rahmen der Regelversorgung übernommen. Auf diese haben Sie als Versicherungsnehmer zwar einen gesetzlichen Anspruch – es handelt sich aber nur um die Standardtherapie. Die Kosten für hochwertige Materialien und Behandlungen außerhalb der Regelversorgung werden nicht übernommen.

Beim Zahnersatz kann die Regelversorgung für Versicherte ebenfalls hohe finanzielle Belastungen verursachen: Hier greift seit dem Jahr 2005 das sogenannte Festzuschuss-System. Die GKV zahlt für Zahnersatzmaßnahmen lediglich einen Festzuschuss von 60 % zu den tatsächlich anfallenden Kosten. 

Vermeiden lässt sich dies mit einer Zahnzusatzversicherung – denn diese übernimmt die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen. Eine Zahnzusatzversicherung ist somit sinnvoll, um sich vor hohen Kosten beim Zahnarzt zu schützen.

Für wen lohnt sich nun eine Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt? Ganz einfach: Eine Zahnversicherung mit Sofortschutz lohnt sich für alle, die sich direkt ab Vertragsabschluss auf die Kostenübernahme zukünftiger und noch nicht angeratener Leistungen verlassen wollen – und insbesondere für folgende Personengruppen:
 

Gesetzlich Krankenversicherte

Da die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Regelversorgung nur einen Basis-Zahnschutz sicherstellt, müssen Sie für alle Kosten, die über die Kassenleistungen hinausgehen, selbst aufkommen – allerdings nur, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben. Durch den Abschluss einer Zahnversicherung mit Sofortschutz schützen Sie sich vor hohen Zahnarztkosten, denn die Versicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen ab Versicherungsbeginn.

Jugendliche und Kinder

Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen trägt in Deutschland eine Zahnspange. Doch nur die Basisversorgung und ein Anteil von 20 % der Zahnarztkosten werden bei erfolgreichem Abschluss durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet. Da sich die Kosten einer Zahnspange schnell auf mehrere Tausend Euro summieren können, ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll – denn hier zahlen Sie nur den monatlichen Versicherungsbetrag. Für bestimmte Behandlungen besteht in unserer Zahnzusatzversicherung für Kinder eine Wartezeit von acht Monaten.

Aktive Menschen

Sie sind sehr sportlich unterwegs, gehen gerne Mountainbiken oder üben einen Kampfsport aus? Dann sollten Sie sich überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, Ihre Zähne mit einer Zahnzusatzversicherung abzusichern – denn insbesondere bei dynamischen Sportarten kann es häufiger zu Stürzen und Unfällen kommen. Schlagen Sie sich einen Zahn aus, können ohne Zusatzversicherung hohe Kosten die Folge sein. Bei der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit der HanseMerkur profitieren Sie vom Sofort-Zahnschutz – ohne Leistungsbegrenzung einer Zahnstaffel – wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls erfolgt.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt?

Was eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz kostet, hängt vom Versicherer und dem gewünschten Tarif ab. Generell fallen die Beiträge für Zahnversicherungen, die sofort zahlen, etwas höher aus als für Zusatzversicherungen, bei denen es eine Wartezeit gibt, da das Risiko für den Versicherer höher ist, sofortige und möglicherweise hohe Kosten zu übernehmen. Der Umfang der versicherten Leistungen und das Alter des Versicherungsnehmers haben ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge.

In den Tarifen Komfort (EZK) und Luxus (EZL) unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit können beispielsweise folgende Kosten anfallen:
 

Max, 18 Jahre

Beitrag für die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

  • Zahnzusatz Komfort: 7,03 EUR
  • Zahnzusatz Luxus: 8,84 EUR
Alena, 29 Jahre

Beitrag für die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

  • Zahnzusatz Komfort: 21,81 EUR
  • Zahnzusatz Luxus: 30,85 EUR
Jochen, 48 Jahre

Beitrag für die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

  • Zahnzusatz Komfort: 29,37 EUR
  • Zahnzusatz Luxus: 41,31 EUR
Inge, 63 Jahre

Beitrag für die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

  • Zahnzusatz Komfort: 49,27 EUR
  • Zahnzusatz Luxus: 69,51 EUR

Unser Tipp: Mit unserer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz haben Sie immer gut lachen – egal, wie alt Sie sind. Profitieren Sie von umfangreichen Versicherungsleistungen für Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlungen ohne Wartezeit in den Tarifen Komfort und Luxus (laufende oder angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen).

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Sinnvoll: Eine Zahnzusatzversicherung, die sofort gültig ist

Wer sein Lächeln schützen möchte, macht das am besten mit einer privaten Zahnzusatzversicherung. Durch diese sind Sie vor hohen Kosten für Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlungen geschützt, die nicht durch die Regelversorgung abgedeckt sind. Besonders attraktiv: Tarife mit Sofort-Zahnschutz, denn diese greifen direkt nach Vertragsabschluss und bieten ab Versicherungsbeginn finanzielle Sicherheit.
Ob für Kinder, Jugendliche oder aktive Erwachsene – eine Zahnversicherung mit sofortiger Kostenübernahme stellt sicher, dass Sie im Falle eines Unfalls oder bei notwendigen Behandlungen nicht auf hohen Zahnarztkosten sitzen bleiben. Vergleichen Sie Tarife und beachten Sie die Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren, um die richtige Zahnversicherung mit Sofortschutz für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Mit der HanseMerkur sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere Zahnzusatzversicherung wurde von Stiftung Warentest mit der Bestnote SEHR GUT ausgezeichnet. Profitieren Sie von Beitragssicherheit und Service auf höchstem Niveau – in den Tarifen Komfort (EZK) und Luxus (EZL) ganz ohne Wartezeit.

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Weitere Fragen & Antworten rund um die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

Ab wann zahlt eine Zahnzusatzversicherung?

Bei vielen herkömmlichen Zahnzusatzversicherungen zahlt die Versicherung die Behandlungskosten für Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlungen erst nach Ablauf einer gewissen Wartezeit von in der Regel drei bis acht Monaten. Zahnversicherungen mit Sofortschutz bieten hingegen eine sofortige Kostenübernahme ab Versicherungsbeginn. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass laufende oder bereits angeratene Behandlung in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt?

Ja, es gibt verschiedene Versicherer, die Zahnversicherungen mit sofortiger Kostenübernahme anbieten. Entscheiden Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt, übernimmt diese im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen und Leistungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren beispielsweise die Kosten für Zahnfüllungen, Implantate, Zahnreinigung und Zahnersatzmaßnahmen. Dies ist auch bei der HanseMerkur möglich – wir übernehmen die Zahnarztkosten ohne Wartezeit, sofern die Behandlung nicht bereits läuft oder angeraten ist.

Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung mit Sofort-Schutz in Anspruch nehmen?

Sobald Sie eine Zahnversicherung mit Sofort-Schutz abgeschlossen haben, besteht Versicherungsschutz und Sie können die Leistungen als Soforthilfe wie vertraglich vereinbart für zukünftige Behandlungen in Anspruch nehmen. Im Rahmen des nach Versicherungsabschluss aufgestellten Heil- und Kostenplans erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt nach erfolgter Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Bei der HanseMerkur geht das unkompliziert über die Service-App.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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