Verkehrssicheres Fahrrad

Verkehrssicheres Fahrrad - Was ist wichtig?

Mit einem verkehrssicheren Fahrrad unterwegs

Es passiert schneller, als Sie denken: Sie nehmen im Dunkeln auf dem Fahrrad einen Fußgänger nicht wahr oder werden von einem abbiegenden Pkw übersehen. Radfahrer gehören zu den Teilnehmern im Straßenverkehr, die ein besonders hohes Verletzungsrisiko haben.

Ein verkehrssicheres Fahrrad ist die minimale Voraussetzung für eine unfallfreie Fahrt. Darüber hinaus verringern die Einhaltung der Verkehrsregeln und Umsicht das Unfallrisiko beim Fahrradfahren. Wir fassen die gesetzlichen Vorschriften für Sie zusammen und erläutert Ihnen, welche Versicherungen im Schadenfall helfen. 

Wann ist ein Fahrrad verkehrssicher?

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind einige Ausrüstungsteile für ein verkehrssicheres Fahrrad vorgeschrieben. Diese Vorschriften gelten auch für Rennräder, Mountainbikes und Pedelecs ohne Anfahrhilfe bis 25 km/h beziehungsweise mit Anfahrhilfe bis 6 km/h mit einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt.

Ein verkehrssicheres Fahrrad muss über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:

  • eine helltönige Klingel
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei Pedalreflektoren
  • einen weißen Frontscheinwerfer
  • ein rotes Rücklicht
  • einen weißen Reflektor vorne
  • einen roten Großflächenreflektor hinten
  • mindestens je zwei gelbe Speichenreflektoren an Vorder- und Hinterrad

Unser Tipp: 
Eine leichtgängige Schaltung, Schutzbleche für die Laufräder und ein geschlossener Kettenrahmen erhöhen ebenfalls auf dem Fahrrad die Sicherheit. Ein Fahrradhelm schützt Sie bei einem Sturz auf dem Asphalt. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Helm und Fahrrad.

Details definieren ein verkehrssicheres Fahrrad

Sicherheit am Fahrrad

Egal, ob Sie ein Straßenrad, Mountainbike oder ein Rennrad fahren, die Vorschriften der StVZO zum verkehrssicheren Fahrrad müssen eingehalten werden.

Als akustisches Warnzeichen benötigen Sie eine handelsübliche Fahrradklingel. Hupen oder Radlaufglocken sind im Straßenverkehr verboten.

Für die Bremsen fordert die StVZO eine leichte Bedienbarkeit. Zur Bauart gibt es keine konkreten Bestimmungen. Von der Rücktrittbremse für das Hinterrad bis zu Scheibenbremsen an beiden Radnaben haben Sie die freie Auswahl.

Zur Fahrradbeleuchtung macht die Verordnung hingegen detaillierte Angaben. Der Frontscheinwerfer muss beispielsweise so angebracht sein, dass die Mitte des Lichtkegels fünf Meter vor dem Rad höchstens halb so hoch über dem Boden leuchtet wie der Scheinwerfer selbst. Der Großflächenreflektor hinten darf nicht dreieckig sein.

Verkehrstaugliche Scheinwerfer und Reflektoren benötigen eine amtliche Bauartgenehmigung. Diese kennzeichnet das Kraftfahrt-Bundesamt mit einem Prüfzeichen. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und der Prüfnummer. Der rote Großflächenreflektor für das Hinterrad hat das Prüfzeichen Z. Für den Antrieb der Scheinwerfer erlaubt die StVZO neben dem Dynamo mittlerweile auch mit Batterien oder Akkus betriebene Leuchten.

Hinweis: Alle Beleuchtungseinrichtungen an Ihrem Fahrrad müssen gemäß der StVZO zulässig sein. Zusätzliche Funktionen an den genehmigten Leuchten wie ein Tagfahrlicht, Fernlicht oder Bremslicht erlaubt der Gesetzgeber jedoch. Reflektoren wie weitere gelbe Rückstrahler an allen Fahrradseiten dürfen Sie jederzeit anbringen.

Wichtige Versicherungen für Fahrradfahrer

Wenn Sie Ihr Fahrrad verkehrssicher ausstatten und die Verkehrsregeln beachten, erfüllen Sie bereits entscheidende Voraussetzungen für unbeschwerte Touren. 

Dennoch kann immer etwas passieren: Ihr teures Mountainbike wird gestohlen oder es kommt zu einem Unfall. Für Fahrradfahrer können die folgenden Versicherungen wichtig sein:

Mit einer Fahrradversicherung sind Sie jederzeit bestens abgesichert.

Besonders für ein teureres Fahrrad oder E-Bike lohnt sich eine zusätzliche Versicherung, die nicht nur bei Fahrraddiebstahl, sondern auch bei Reparaturkosten und im Falle einer Panne/eines Unfalls einspringt.

Fahrradversicherung

Wenn es zu einem selbst verursachten Unfall kommt, müssen Sie für einen Schaden bei Dritten aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten. 

Bei der HanseMerkur sind dabei auch Schäden eingeschlossen, die aus der Nutzung von Fahrrädern bei einem Dritten entstehen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Private Haftpflichtversicherung

Leider ziehen Fahrradunfälle immer wieder schwere Folgen nach sich.

Eine Unfallversicherung hilft in diesem Fall, die Unfallfolgen finanziell aufzufangen und leistet beispielsweise für eine Reha, kosmetische Operationen oder eine Unfallrente. 

Unfallversicherung

Mit dem Fahrradanhänger sicher durch den Verkehr steuern

Ein verkehrssicheres Fahrrad muss über eine fest installierte lichttechnische Einrichtungen verfügen. Fahrradanhänger verdecken häufig die fest angebrachte Beleuchtung an Fahrrädern. Daher benötigen die Anhänger zusätzlich zum roten Rückstrahler eine eigene Schlussleuchte sowie auf jeder Seite mindestens einen gelben Rückstrahler.

Zur Verkehrssicherheit des Gespanns aus Fahrrad und Anhänger gibt es außerdem ein Merkblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dort finden Sie folgende Empfehlungen:

  • Die zulässige Anhängelast darf ohne Bremse nicht mehr als 40 Kilogramm betragen. Besitzt der Anhänger eine eigene Bremse, erhöht sich der Wert auf 80 Kilogramm.
  • Die Stützlast der Anhängerkupplung sollte auf mindestens vier Prozent der Gesamtmasse des Anhängers ausgerichtet sein.
  • Der Anhänger darf samt Ladung maximal 1 Meter breit, 1,4 Meter hoch und 2 Meter lang sein. Beim Transport von Sportgeräten ist eine Länge von 4 Metern erlaubt.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Strafen

Die Polizei überprüft Fahrräder auf ihre Sicherheit im Straßenverkehr in unregelmäßigen Kontrollen. Verstöße gegen die Vorschriften der StVZO ahndet der Bußgeldkatalog mit unterschiedlichen Strafen. 

VerstoßBußgeldmit Behinderungmit Gefährdungmit Unfallfolge
Defekte oder fehlende Klingel15 EUR
Defekte oder mangelhafte Bremsen10 EUR
Defekte oder fehlende Beleuchtung20 EUR20 EUR25 EUR35 EUR
Fehlende Reflektoren10 EUR

Bei der Missachtung von Verkehrsregeln fallen die Strafen deutlich höher aus. Wenn Sie die Straße trotz Rotlicht an der Ampel überqueren, riskieren Sie zum Beispiel ein Bußgeld von 100 Euro. Besitzer eines Führerscheins bekommen zusätzlich 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Überschreiten Sie die beim Radfahren die gültige Grenze von 1,6 Promille, erhalten Sie 3 Punkte in Flensburg, eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe von mehreren Hundert Euro und Ihnen kann der Führerschein entzogen werden.

Mit einem verkehrssicheren Fahrrad unterwegs

Im Autoland Deutschland haben es Fahrradfahrer nicht immer leicht. Die Infrastruktur ist auf das Auto ausgerichtet und ein Umdenken findet nur langsam statt. Ein verkehrssicheres Fahrrad zu führen und sich an die Verkehrsregeln halten ist das Mindeste, was Fahrradfahrer für ihren eigenen Schutz tun können. Wer zusätzlich umsichtig unterwegs ist und damit rechnet, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht aufmerksam sind, kann zusätzlich Risiken reduzieren. Denn eines möchten alle Radfahrer – sicher ans Ziel ankommen.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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