Tiernotarzt

Tiernotarzt: Welche Kosten sind zu erwarten?

Was Tierhalter über die Gebühren im Notfall wissen müssen

Krankheiten und Verletzungen unserer Vierbeiner halten sich meist leider nicht an die Sprechzeiten beim Tierarzt. Wenn es einmal schnell gehen muss, führt Tierbesitzer außerhalb der Sprechstunden kein Weg am Tiernotarzt vorbei. Die Kosten können dann entsprechend hoch ausfallen. Welche Gebühren berechnet der Tierarzt für seinen Notdienst?

Wichtige Kurzinfos zu den Kosten beim tierärztlichen Notdienst

  • Sprechzeiten: Die regulären Öffnungszeiten einer Tierarztpraxis oder Tierklinik werden Sprechzeiten genannt. In der Regel sind diese werktags zwischen 8 und 18 Uhr.
  • Notdienst: Außerhalb der Sprechzeiten, also nachts und am Wochenende, können Tierhalter mit ihrem Vierbeiner im Notfall zum Tiernotarzt gehen. Welcher Tierarzt gerade Notdienst hat, können Sie im Internet oder der Tageszeitung nachlesen.
  • Notdienstgebühr: Jeder Tierarzt im Notdienst muss eine pauschale Gebühr von 50 EUR netto berechnen. Dies ist in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegt.
  • Weitere Kosten: Die Behandlung des Hundes oder der Katze während der Notdienstzeiten kann teurer sein als zur regulären Sprechstunde. Im Notdienst müssen Tierärzte mindestens den 2-fachen Satz der GOT  für ihre Leistungen abrechnen.

Was ist die Notdienstgebühr beim Tierarzt?

Für jede Notfall-Behandlung eines Haustiers außerhalb der Sprechzeiten wird eine Notdienstgebühr erhoben. Diese beträgt 50 EUR netto. Die Gebühr wird erhoben, um eine tierärztliche Versorgung auch nachts und am Wochenende möglich zu machen. Personal- und Betriebskosten der Tierarztpraxen und Tierkliniken im Notdienst können so besser ausgeglichen werden. Die Höhe der Notdienstgebühr wird nicht vom Tierarzt bestimmt, sondern ist in der Gebührenordnung für Tierärzte festgelegt. Die Gebühr für den Notdienst des Tierarztes beträgt also immer 50 EUR, egal ob Sie am Wochenende oder nachts einen tierischen Notfall haben und ob Sie in eine Tierklinik oder Tierarztpraxis gehen.

Ab wann wird die Notdienstgebühr beim Tierarzt fällig?

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Tierarztpraxis oder Tierklinik arbeiten die Tierärzte im Notdienst. Dann wird eine entsprechende Gebühr fällig. Die normalen Sprechzeiten, in denen keine zusätzlichen Kosten auf Tierhalter zukommen, liegen unter der Woche zwischen 8 und 18 Uhr. Zu den Notdienstzeiten nachts, am Wochenende und an Feiertagen wird eine Notdienstgebühr für den Besuch beim Tierarzt fällig.

Zeiten, in denen eine Notdienstgebühr beim Tierarzt in Höhe von 50 EUR netto fällig wird:

  • Abends oder nachts zwischen 18 Uhr und 8 Uhr morgens am Folgetag
  • Wochenende: ab Freitag 18 Uhr bis Montagmorgen 8 Uhr
  • Feiertage: von 0 bis 24 Uhr

Hat eine Tierarztpraxis oder Tierklinik verlängerte Öffnungszeiten, beispielsweise um berufstätigen Tierhaltern an ein oder zwei Tagen die Woche auch spätere Termine anzubieten, wird keine Notdienstgebühr erhoben.

Wie hoch sind die Kosten beim Tiernotarzt?

Kommt es zu dem ungünstigen Fall, dass sich Ihr Hund oder Ihre Katze am Wochenende oder nachts verletzt bzw. unwohl fühlt, ist die Tierarztpraxis Ihres Vertrauens meistens geschlossen. Der Weg führt dann zu einem Tiernotarzt – und das kann hohe Kosten verursachen. Denn Tierärzte im Notdienst dürfen Kosten bis zum 4-fachen Satz der Tierärztegebührenordnung abrechnen.

Das bedeutet: In der Gebührenordnung für Tierärzte ist genau festgelegt, wie viel eine bestimmte Untersuchung, Behandlung oder Operation kostet. Je nachdem, wie aufwändig und kompliziert eine Behandlung war, können Tierärzte den 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Gebührensatz abrechnen. Im Notdienst sind Tierärzte dazu verpflichtet, mindestens den 2-fachen GOT-Satz für ihre Leistungen in Rechnung zu stellen. Sie dürfen sogar bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen, was bei einer Behandlung innerhalb der regulären Sprechzeiten nicht erlaubt ist.

Ein Beispiel: Das Anlegen eines Gipsverbandes kostet laut Gebührenordnung für Tierärzte 54,01 EUR nach 1-fachem GOT-Satz.  Ist die Behandlung jedoch etwas komplizierter, da sich Ihr Tier nicht so gerne einen Gips anlegen lässt oder der Bruch mit besonderer Vorsicht eingegipst werden muss, können Tierärzte für den zusätzlichen Aufwand den 2-fachen GOT-Satz, also 108,02 EUR, oder sogar den 3-fachen Gebührensatz, also 162,03 EUR, abrechnen. Bei einem besonders komplizierten Fall kann Ihnen der Tiernotdienst Kosten von 216,04 EUR für das Anlegen des Gipsverbandes berechnen. Das entspricht dem 4-fachen Gebührensatz.

Die Tierkrankenversicherung der HanseMerkur für Hund und Katze übernimmt die Tierarztkosten für den Notdienst inklusive Notdienstgebühr. Tierhalter sind dadurch gegen Kosten bis zum 4-fachen GOT-Satz abgesichert. 

Zudem sind für Hunde- und Katzenbesitzer in unseren Tierkrankenversicherungen telemedizinische Beratungen in den allgemeinen Leistungen enthalten. Das heißt: Erkrankt Ihr Tier beispielsweise am Wochenende, können Sie die Kosten für die Notdienstgebühr vermeiden, indem Sie sich bequem von zu Hause aus per Handy oder Tablet von einem Tierarzt beraten lassen. So kann Ihrem Tier im besten Fall bereits per Telediagnostik oder Teletherapie geholfen werden.

Mit der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur müssen Sie sich keine Gedanken um hohe Kosten für den Tierarzt machen – auch nicht bei einer Notfallsprechstunde. Sowohl die Hundekrankenversicherung als auch die Katzenkrankenversicherung der HanseMerkur übernimmt die Kosten für den Tiernotarzt inklusive Notdienstgebühr – und natürlich auch für Leistungen innerhalb der regulären Sprechzeiten.

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Wann sollte ich mit meinem Tier zum Notdienst gehen?

Es ist Wochenende und Sie haben das Gefühl, dass es Ihrem Hund oder Ihrer Katze nicht gut geht. Was nun? Sollen Sie zum Tiernotdienst gehen und die höheren Kosten in Kauf nehmen? Oder reicht auch ein Tierarztbesuch am Montag zur regulären Sprechstunde? Wann handelt es sich wirklich um einen Notfall, der nicht länger warten kann?

In diesen Fällen sollten Sie die Notfallsprechstunde des Tierarztes in Anspruch und die höheren Kosten in Kauf nehmen:

  • Ihr Hund oder Ihre Katze hatte einen schweren Unfall.
  • Ihr Tier ist schwer verletzt oder hat starke Blutungen.
  • Der Gesundheitszustand Ihres Vierbeiners verschlechtert sich deutlich innerhalb kürzester Zeit.
  • Ihrem Hund oder Ihrer Katze geht es schon seit längerem schlecht und es ist keine Besserung zu sehen.
  • Sie können selbst nicht einschätzen, wie schlecht es Ihrem Tier geht oder ob es sich vielleicht sogar in einer lebensbedrohlichen Situation befindet.

Sicher ist sicher: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Hund oder Ihre Katze schnell eine Behandlung benötigt oder nicht, können Sie zunächst in einer Praxis mit Notdienst anrufen und die Situation schildern. Der Tiernotarzt kann gegebenenfalls eine erste Einschätzung geben. Andernfalls sollten Sie nicht zögern, sondern lieber trotz erhöhter Kosten für den Notdienst in die Tierklinik oder eine Praxis gehen.

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Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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