Hund an der Leine - Leinenpflicht

Leinenpflicht für Hunde in Deutschland

Wichtige Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde kennen und beachten

Anderes Bundesland, andere Bestimmungen: Wer mit seinem Hund eine Deutschland-Tour plant, informiert sich besser vorab zur Leinenpflicht für Hunde. Die Vorschriften dazu sind Ländersache und können daher vom eigenen Wohnort abweichen. Wir geben Ihnen einen Überblick zur Anleinpflicht und zu den wichtigsten Regeln in den einzelnen Bundesländern. 

Wer informiert ist und sich an die länderspezifischen Regelungen hält, kann die zum Teil hohen Bußgelder vermeiden.

Zur Leinenpflicht für Hunde

Generell kann die Leinenpflicht sowohl für bestimmte Hunde als auch für bestimmte Gebiete oder Orte bestehen. Bezieht sich die Anleinpflicht auf eine Eigenschaft des Hundes, kann dies Größe, Rasse oder auch Läufigkeit betreffen. 

Gemeinden können eine Leinenpflicht für bestimmte Bereiche aussprechen. Dazu gehören öffentliche Verkehrsmittel, Spielplätze und Liegewiesen, Fußgängerzonen oder Innenstädte allgemein, ebenso Märkte und Geschäfte, Naturschutzgebiete und Wälder und vieles mehr.

Eine Leinenpflicht für Hunde kann mit Vorgaben zur Leine versehen sein, etwa zur maximalen Länger oder zur Reißfestigkeit. Sogar die Anbringung der Leine am Hund wird zum Teil vorgeschrieben.

Leinenpflicht für Hunde in den Bundesländern

Leinenpflicht in Baden-Württemberg


Baden-Württemberg überlässt die Regelungen zum Leinenzwang den Städten und Kommunen.

Für die Landeshauptstadt Stuttgart lässt sich die Leinenpflicht für Hunde wie folgt kurz zusammenfassen: 

  • in öffentlichen Anlagen,
  • in Fußgängerzonen und -unterführungen,
  • auf öffentlichen Treppen und unter Brücken
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • bei öffentlichen Menschenansammlungen,
  • in Naturschutzgebieten,
  • im öffentlichen Nahverkehr und an Haltestellen. 

Darüber hinaus gibt es Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Bereiche wie Schul- und Kindertagesstätten, Spielplätze, Volksfeste und Arenen. Das Waldgesetz sieht vor, dass Hunde auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen nicht frei laufen dürfen.

In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen generellen Leinenzwang. Ausnahmen sieht das Waldgesetz auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen vor, hier dürfen Hunde nicht frei laufen. Allgemein gilt, dass der Hund jederzeit abrufbar sein muss. Wildernde, jagende oder hetzende Hunde dürfen nach schriftlicher Genehmigung der Ortpolizeibehörden in Einzelfällen getötet werden, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgsversprechend sind (§ 49 JWMG). 

Informieren Sie sich auch auf baden-wuerttemberg.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.
 

Leinenpflicht in Bayern


Das Bundesland Bayern hat keine landesweite Verpflichtung, einen Hund an der Leine zu führen. Die Regelungen zur Leinenpflicht werden den einzelnen Gemeinden überlassen.

In der Landeshauptstadt München gilt die Anleinpflicht:

  • innerhalb des Altstadtrings,
  • in Fußgängerzonen,
  • auf öffentlichen Veranstaltungen, Märkten u. ä.,
  • in der Nähe von Spielplätzen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen.

Hunde dürfen Kinderspielplätze, bestimmte städtische Grünanlagen sowie das Gelände des Oktober- und Frühlingsfestes nicht betreten.

Informieren Sie sich auch auf bayern.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Berlin


In Berlin ist die Leinenpflicht in der Hundeverordnung geregelt. Generell gilt, dass Hunde außerhalb eines eingefriedeten Grundstücks bzw. außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb speziell ausgewiesener Hundeauslaufgebieten an der Leine zu führen sind.

Von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen sind Hunde, die bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden. Auch können Ausnahmen von der allgemeinen Leinenpflicht vorgenommen werden, wenn der Hundehalter:

  • eine Sachkundeprüfung abgelegt und die Sachkundebescheinigung erhalten hat,
  • innerhalb der letzten 5 Jahre einen Hund mindestens 3 Jahre ohne Beanstandungen gehalten und die Sachkundebescheinigung erhalten hat oder
  • Tierarzt, Hundeführer von Diensthunden ist oder zu einer ähnlichen Personengruppe gehört.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss seinen Hund dennoch in folgenden Bereichen und Situationen anleinen:

  • in Grünanlagen und Waldflächen,
  • Sport- und Campingplätzen, Kleingartenanlagen,
  • Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern,
  • in Büro- und Geschäftshäusern, Verwaltungsgebäuden und andere öffentliche Anlagen,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und Bahnhöfen,
  • in Fußgängerzonen und
  • wenn eine Hündin läufig ist.

Hunde dürfen nicht auf Spielplätzen, in Badeanstalten, in öffentlichen Gebäuden, in einigen Parks und Liegewiesen mitgenommen werden.

Informieren Sie sich auch auf berlin.de.
 

Leinenpflicht in Brandenburg


In Brandenburg ist die Leinenpflicht landesweit einheitlich geregelt. Folgende Bereiche dürfen Hunde nur angeleint betreten:

  • öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • Sport- und Campingplätze,
  • Fußgängerzonen, Geschäfte, Verwaltungsgebäude und öffentlichen Verkehrsmittel,
  • Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung,
  • umfriedete oder begrenzten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen.

Nicht mitgenommen werden dürfen Hunde auf:

  • Spielplätzen,
  • Liegewiesen,
  • Badeanstalten und öffentliche Badestellen.

In Brandenburg gilt eine Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden. Außerdem darf eine Hundeleine in Brandenburg höchstens zwei Meter lang sein sowie reißfest.

Informieren Sie sich auch auf brandenburg.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Bremen


In Bremen müssen Hunde in folgenden Situationen angeleint werden:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • in Geschäften und Einkaufszentren sowie Fußgängerzonen,
  • bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen,
  • in Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
  • wenn die Hündin läufig ist.

Während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli besteht außerhalb des bebauten Stadtgebiets zusätzlich ein Leinenzwang. Hunde dürfen Kinderspielplätze nicht betreten.

Informieren Sie sich auch auf bremen.de.

Leinenpflicht in Hamburg


In Hamburg gilt allgemein eine Anleinpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Gartens der Hund an die Leine genommen werden muss. Wer den Nachweis erbracht hat, dass der Hund unter Kontrolle ist und von ihm keine Gefahr ausgeht, kann von der allgemeinen Anleinpflicht befreit werden.

Wer diese Befreiung hat, muss seinen Hund dennoch an diesen Orten bzw. in diesen Situationen anleinen: 

  • in Einkaufszentren, Geschäften, Fußgängerzone, Veranstaltung,
  • in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen,
  • in Naturschutzgebieten,
  • überall, wo viele Menschen zusammenkommen,
  • wenn die Hündin läufig ist,
  • wenn der Hund bereits Menschen oder Tiere verfolgt, länger angebellt oder belästigt hat.

Nicht mitgenommen werden dürfen Hunde:

  • in einigen Naturschutzgebieten,
  • auf Spielplätzen, Rasen- und Wiesenflächen, Blumengärten,
  • auf Volksfesten wie DOM, Hafengeburtstag oder Wochenmärkten.

Informieren Sie sich auch auf hamburg.de.

Leinenpflicht in Hessen


In Hessen sind Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen sowie Veranstaltungen und in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln anzuleinen. Ebenso in den von den Gemeinden ausgewiesenen Park-, Garten- und Grünanlagen sowie in Fußgängerzonen.

Städte und Gemeinden können die Leinenpflicht für Hunde weiter einschränken. So gilt in einigen Kommunen u.a. in Frankfurt die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 1.März bis 30. Juni.

In der Landeshauptstadt Wiesbaden müssen Hunde an folgenden Orten an der Leine geführt werden:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen,
  • in Restaurants,
  • in Fußgängerzonen,
  • auf Brücken, Treppen, Unterführungen u. ä.,
  • in öffentlichen Grünanlagen und Gärten sowie auf beschilderten Waldlehrpfaden.

Informieren Sie sich auch auf hessen.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern


In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine landesweite Leinenpflicht an folgenden Orten:

  • bei Versammlungen, Volksfesten und sonstigen großen Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • in Verkaufsstätten,
  • in Tiergärten.

Auch können die Städte und Gemeinden weiter Vorschriften erlassen. So gilt in der Landeshauptstadt Schwerin ein Leinenzwang:

  • in den Stadtteilen Altstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Feldstadt, Ostorf, Zippendorf,
  • im Bereich des Ziegelinnensees,
  • 50 Meter um den Ostorfer See und den Lankower See,
  • im Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“,
  • ab 40 Zentimetern Schulterhöhe außerhalb der eigenen Wohnung in Mehrfamilienhäusern.
  • Läufige Hündinnen müssen im gesamten Stadtgebiet angeleint werden.

In Schwerin gilt ein Mitnahmeverbot von Hunden auf Kinderspielplätzen, an Badestellen und auf Flächen, die als Liegeplatz ausgewiesen sind.

Informieren Sie sich auch auf mecklenburg-vorpommern.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Niedersachsen


Seit 1. Juli 2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen ihre Sachkunde nachweisen. Eine landesweite Leinenpflicht gilt in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft (Flächen des Waldes und der übrigen Landschaft, zugehörige Wege und Gewässer). Zusätzlich können Gemeinden und Städte weitere Vorschriften erlassen.

In der Landeshauptstadt Hannover gilt eine Leinenpflicht an folgenden Orten:

  • innerhalb des Stadtbezirks Mitte,
  • in Fußgängerzonen und Einkaufszentren,
  • 50 Meter um Schulen und Kindertagesstätten,
  • in öffentlichen Anlagen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln.

In Hannover dürfen Hunde an folgenden Orten nicht geführt werden:

  • auf Schulhöfen, Liegewiesen,
  • auf Stadtfesten u. ä. Veranstaltungen,
  • im Tiergarten, Stadtpark, in den Herrenhäuser Gärten,
  • auf Grünanlagen, wo ein Hundeverbot ausgeschildert ist.

Informieren Sie sich auch auf niedersachsen.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen


Das Hundegesetz in Nordrhein-Westfalen sieht eine Leinenpflicht an folgenden Orten vor:

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen,
  • auf Straßen und Plätzen mit hohem Publikumsverkehr,
  • in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind,
  • auf Kinderspielplätzen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindertagesstätten,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Festen und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.

In den Städten und Gemeinden können weitere Einschränkungen festgelegt werden. 

In der Landeshauptstadt Düsseldorf gilt zusätzlich eine Anleinpflicht:

  • auf allen Grünanlagen und Freizeitanlagen und
  • in Naturschutzgebieten.

Es gilt ein Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen.

Informieren Sie sich auch auf land.nrw sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz


Eine allgemeine Leinenpflicht gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Das Waldgesetz schreibt vor, dass Hunde im Wald außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden dürfen. Gemeinden und Städte können weitere Regelungen aufstellen.

In der Landeshauptstadt Mainz gilt die Anleinpflicht von Hunden:

  • in Fußgängerzonen,
  • in öffentlichen Anlagen,
  • in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
  • aufgrund von Rechtsverordnungen des Umweltamtes.

Informieren Sie sich auch auf rlp.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht im Saarland


Vom 1. März bis 30. Juni müssen Hunde im Saarland in der freien Natur angeleint werden, es sei denn, er verlässt zuverlässig den Bereich des Weges nicht. In Naturschutz- und Wildschutzgebieten kann eine Leinenpflicht angeordnet werden. Weitere Einschränkungen können Städte und Gemeinden regeln.

In der Landeshauptstadt Saarbrücken besteht eine Anleinpflicht:

  • in Grünanlagen,
  • auf Siedlungs- und Verkehrsflächen,
  • auf öffentlichen Straßen,
  • bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • auf Spielplätzen.

Informieren Sie sich auch auf saarland.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Sachsen


Eine Leinenpflicht für Hunde ist in Sachsen nicht einheitlich geregelt. Hundehalter können davon ausgehen, dass Hunde beispielsweise in Naturschutzgebieten angeleint werden müssen. Städte und Kommunen erlassen eigene Regelungen.

So gilt in der Landeshauptstadt Dresden eine Anleinpflicht für Hunde:

  • in den Stadtteilen Altstadt und Neustadt,
  • an Haltestellen,
  • Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide",
  • Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge",
  • bei Menschenansammlungen.

Ein Zutrittsverbot für Hunde gilt auf Kinderspielplätzen und Sportplätzen, auch Brunnen sind für Hunde tabu.

Informieren Sie sich auch auf sachsen.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt


In Sachsen-Anhalt müssen Hunde in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli in Wäldern und Flur sowie angrenzenden öffentlichen Straßen an der Leine geführt werden. Darüber hinaus gibt es keine generelle Anleinpflicht. Weitere Regelungen können Städte und Gemeinden erlassen.

In der Landeshauptstadt Magdeburg besteht für Hunde in folgenden Situationen eine Leinenpflicht:

  • auf Straßen (Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Plätze, Brücken, Über- und Unterführungen u. ä.),
  • in öffentlichen Grünanlagen (Ausnahmen sind möglich und ausgeschildert),
  • in größeren Menschenansammlungen, Fußgängerzonen, Kaufhäusern.

Hunde dürfen Spielplätzen, Spiel- und Liegewiesen sowie in Zieranlagen nicht betreten.

Informieren Sie sich auch auf sachsen-anhalt.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Schleswig-Holstein


In Schleswig-Holstein gilt landesweit eine Anleinpflicht:

  • in Fußgängerzonen, Märkten, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln,
  • weitere öffentliche Bereiche wie z. B. Grünanlagen oder Sportanlagen,
  • an Deichen und im Nationalpark sowie im Wald.

Generell sind Hunde in Kirchen, Theater, Badeanstalten oder auf Spielplätzen verboten. Auch an Stränden gibt es Einschränkungen. Vom 1. April bis 30. September sind Hunde an nahezu allen Stränden verboten. Hundestrände oft extra ausgewiesen und von dem Verbot ausgenommen.

Informieren Sie sich auch auf schleswig-holstein.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Leinenpflicht in Thüringen


In Thüringen müssen landesweit Hunde im Wald angeleint werden. Weitere Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde sind den Gemeinden und Städten überlassen.

In der Landeshauptstadt Erfurt besteht im gesamten Stadtgebiet eine Leinenpflicht. Nur auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen ist es erlaubt, Hunde ohne Leine laufen zu lassen.

Informieren Sie sich auch auf thueringen.de sowie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen.

Wichtige Versicherungen für Hundehalter

Für Hundehalter gibt es wichtige Hundeversicherungen, die die Kosten, welche ein Hund verursachen kann, übernehmen. Zur wichtigsten Versicherung gehört die Hundehaftpflicht. Viele Bundesländer schreiben eine Hundehaftpflichtversicherung vor. Einen Überblick über die Versicherungspflicht finden Sie in unseren Informationen zur Hundehaftpflicht.

Wer das finanzielle Risiko einer Operation abdecken möchte, sollte eine Hunde-OP-Versicherung abschließen. Verschiedene Tarifoptionen bei der HanseMerkur ermöglichen es, genau den Schutz zu wählen, der für Ihre Situation passt. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt zusätzlich die Kosten für allgemeine Behandlungen beim Tierarzt.
 

Bewertung unserer Hundehalter-Haftpflicht durch Cash: Sieger
Schon ab
3,36 EUR
pro Monat

Beitragsbeispiel: Hundehaftpflichtversicherung zum Beispiel für einen Mops, Chihuahua, Malteser, für den Tarif Komfort, mit 150 Euro Selbstbeteiligung, ohne Giftköder-Schutz, Alter des Versicherungsnehmers 40 Jahre, keine Vorschäden.

Hunde­haft­pflicht­

Die HanseMerkur kennt die Risiken, die das Leben mit einem Vierbeiner mit sich bringt und bietet allen Hunde­besitzern den Versicherungs­schutz, den sie brauchen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern.

Schon ab
8,27 EUR
pro Monat

Monatsbeitrag für einen Pudel oder Dackel im ersten Lebensjahr bei einer monatlichen Zahlweise per Lastschrift und mit 250 EUR Selbst­be­tei­li­gung im Tarif Smart

Hunde-OP-Versi­che­rung

Damit Ihr Vierbeiner bestens abgesichert ist und Sie im schlimmsten Fall nicht vor der Entscheidung stehen, ob Sie sich die Operation finanziell leisten können, empfiehlt sich eine Hunde-OP-Versicherung, die im Notfall für Sie einspringt.

Focus Money - Fairster Tierversicherer HanseMerkur 2024
Der
Rundum-Schutz
für den
Hund
Hundekrankenversicherung

Hunde gehören zu unseren beliebtesten Haustieren. Wir wollen, dass sie uns so lange wie möglich begleiten. Mit der Krankenversicherung für Hunde sichern Sie die Kosten für Tierarzt, OP und Behandlungen ab.

Leinenpflicht für Listenhunde

Listenhunde (oder umgangssprachlich Kampfhunde bzw. als gefährlich eingestufte Hunde) unterliegen in den Bundesländern besonderen Vorschriften. Dabei ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt, welche Hunderasse als Listenhund gilt. Wir empfehlen Hundehaltern dringend, sich im jeweiligen Bundesland zu informieren. Oft kommt zur Anleinpflicht ein Maulkorbzwang hinzu.

Verstöße gegen die Leinenpflicht

Wer als Hundehalter gegen die Leinenpflicht für seinen Vierbeiner verstößt, muss mit zum Teil empfindlichen Geldbußen rechnen. So legt Nordrhein-Westfalen 100.000 Euro als höchstmögliches Bußgeld fest. In einigen Bundesländern ist es erlaubt, freilaufende Hunde, die im Wald jagen oder hetzen und nicht abrufbar sind, zu töten. 


Stand: August 2023

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
Das könnte Sie auch interessieren:
Hundeschule

Wann sollten Sie mit Ihrem Hund in die Hundeschule gehen und worauf sollten Sie bei der Wahl der passenden Hundeschule achten? Wir haben Tipps zum Besuch der Hundeschule zusammengestellt.

Tierhalterhaftpflicht

Im Jahr 2020 lebten in deutschen Haushalten knapp 35 Millionen Haustiere. Katzen, Hunde & Co. sind so beliebt wie nie. Aber wer haftet eigentlich, wenn unsere Lieblinge etwas anstellen?

Tierarztbesuch

Wann sollte der erste Tierarztbesuch stattfinden, wie hoch sind die Kosten und welche Untersuchungen werden durchgeführt? Wie haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema.