Eltern haften für ihre Kinder

Eltern haften für ihre Kinder?

Haften Eltern, wenn ihre Kinder einen Schaden verursachen?

Ein verlassenes Haus, eine große Baustelle oder ein leerstehendes Fabrikgebäude – wo Kinder Abenteuer sehen, befürchten Eigentümer Vandalismus und Sachbeschädigung. Die Hinweisschilder, die dann angebracht werden, haben wir alle schon gesehen: „Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder!“

Aber wie verhält es sich mit der Haftung der Eltern für ihren Nachwuchs tatsächlich? Haften Eltern für die Handlungen ihrer Kinder? Was hat das mit der Aufsichtspflicht der Eltern zu tun? Wer gilt eigentlich als Kind? Und was sind deliktunfähige Kinder?

Wer gilt als Kind?

Die Gesetzgebung hat nicht einheitlich geregelt, wer als Kind gilt. In verschiedenen Gesetzen werden unterschiedliche Altersgrenzen genannt oder der Begriff „Kind“ wird gar nicht verwendet. Hier einige Beispiele:

  • Jugendschutzgesetz § 1: Kinder sind Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Jugendliche sind Personen, die 14 Jahre alt sind, aber noch nicht 18 Jahre.
  • Jungendarbeitsschutzgesetz § 2: Als Kind gelten Personen, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Jugendliche sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht in § 828 von Minderjährigen und nicht von Kindern.

Haften Kinder für Schäden, die sie verursachen?

Jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften. Haften Kinder für Schäden, die sie verursachen? § 828 BGB sieht bei Minderjährigen Ausnahmen vor. Dort ist geregelt:

  • Wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nicht für einen Schaden verantwortlich, den er einem anderen zufügt. Diese Kinder gelten als deliktunfähig.
  • Im Straßenverkehr sind Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht für Schäden verantwortlich. Voraussetzung ist, dass diese nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • Bis zum 18. Lebensjahr gilt, dass der Minderjährige nicht für einen Schaden verantwortlich ist, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. 

Haften Eltern für ihre Kinder?

Wenn ein Kind aufgrund der Regelungen im BGB nicht für eine Haftung in Betracht kommt, haften dann die Eltern für ihre Kinder? Eltern haften laut § 832 BGB für eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Dort ist nicht geregelt, dass sie für die Handlungen der Kinder verantwortlich gemacht werden können.

Wann eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vorliegt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Dabei werden sowohl das Alter und die individuelle Reife des Kindes berücksichtigt als auch die Situation, in der der Schaden entstanden ist. Es sind dann oft Gerichte, die die Einschätzung vornehmen, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt oder nicht. 

Allgemein lässt sich sagen: Mit zunehmendem Alter des Kindes wird weniger Aufsicht seitens der Eltern erwartet. Wichtig für Eltern ist, beim Kind frühzeitig ein Rechtsbewusstsein zu schaffen und ihnen zu erklären, das Eigentum anderer zu achten.

Absicherung, wenn Kinder Schäden verursachen

Egal, ob der Fußball im Fenster des Nachbarn gelandet oder das Fahrrad gegen ein parkendes Auto gefallen ist, eine Haftpflichtversicherung reguliert diese Schäden. Für Familien bietet die private Haftpflichtversicherung der HanseMerkur nicht nur einen weltweiten Versicherungsschutz mit zahlreichen Leistungen, sondern schließt auch nicht deliktfähige Personen ein, so dass auch die ganz Kleinen berücksichtigt werden.

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, hilft eine Rechtsschutzversicherung dabei, dass Sie für Ihr Recht eintreten können, ohne die Kosten fürchten zu müssen.
 

Die wichtigste Versicherung, denn ein kleines Missgeschick kann jedem einmal passieren, aber großen Schaden verursachen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.

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Im Beruf, auf der Straße oder im privaten Bereich: Wenn ernste Meinungsverschiedenheiten entstehen, kann ein Streit vor Gericht enden. Damit Sie Ihr Recht bekommen, empfehlen wir den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. 

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Eltern haften für ihre Kinder – ein Irrtum

Eltern haften nicht für die Handlungen ihrer Kinder. Das ändert auch kein Baustellenschild, auf dem es heißt: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Sie haften für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Mit der Frage, ob eine solche Verletzung vorlag oder nicht, beschäftigen sich häufig Gerichte. Dort wird die konkrete Einzelsituation geprüft und bewertet. Wer sich und seine Familie umfassend absichert, sorgt für den Fall der Fälle mit dem entsprechenden Versicherungsschutz vor. 

Weitere nützliche Hinweise zum Thema Versicherungen für Familien und Versicherungen für Kinder finden Sie in unseren Ratgebern.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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