Familienhaftpflicht

Haftpflichtversicherung für die Familie

Absicherung mit der Familienhaftpflichtversicherung

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist ein Missgeschick passiert. Wird dabei jemand verletzt oder das Eigentum eines Dritten beschädigt, muss Schadenersatz geleistet werden. Ob es die umgestoßene teure Vase ist oder ein schwerer Unfall, die finanzielle Belastung kann erheblich sein. Eine Familienhaftpflichtversicherung schützt die ganze Familie vor den finanziellen Konsequenzen, die aus solchen Vorfällen entstehen.

Sachschänden, Personenschäden oder Vermögensschäden - die Haftpflichtversicherung für die Familie ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines soliden Versicherungsschutzes. In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema Familienhaftpflichtversicherung:  Was ist in der Familienhaftpflicht versichert? Wie lange sind die Kinder mitversichert? Wer haftet, wenn ein Kind einen Schaden verursacht? Hier erfahren Sie mehr.

Was ist die Haftpflichtversicherung für die Familie?

Was ist die Familienhaftpflicht? Wer fremdes Eigentum beschädigt oder eine Person verletzt, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Eine Privat-Haftpflichtversicherung springt in diesen Fällen ein und übernimmt die Kosten für den Schaden, wenn dieser ohne Vorsatz entstanden ist. Die Familienhaftpflicht bietet nicht nur dem einzelnen Versicherungsnehmer Schutz, sondern schließt auch Familienmitglieder in den Haftpflichtschutz ein.

Was ist in der Familienhaftpflicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung für die Familie bietet zahlreiche Vorteile. Bei der HanseMerkur gehört zum Versicherungsschutz der Familienhaftpflichtversicherung unter anderem Folgendes dazu:

Umfassender Schutz: Die Familienhaftpflicht deckt typischerweise Schäden ab, die Sie oder ein Familienmitglied versehentlich anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.

  • Schutz bei Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden
  • Schutz für Schäden durch nicht deliktfähige Personen 
  • Weltweiter Schutz: Die ganze Familie ist weltweit abgesichert.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Bei der HanseMerkur sind in der Familienhaftpflicht bis zu 20 % Nachlass möglich: 

  • 5 % Nachlass bei Vertragslaufzeit von 3 Jahren
  • 10 % Nachlass bei Abschluss ab 55 Jahren 
  • 10 % Nachlass bei 150 Euro Selbstbeteiligung je Sachschaden
  • 20 % Nachlass bei 300 Euro Selbstbeteiligung je Sachschaden
Zur Privathaftpflicht

Die Familienhaftpflichtversicherung der HanseMerkur

Bei der HanseMerkur sind in der Familienhaftpflicht folgende Personen mitversichert, unabhängig davon, ob die Leistungsvariante Premium, Exklusiv oder Top gewählt wird:

  • Versicherungsnehmer und Ehepartner/Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft/in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner
  • Unverheiratete/nicht in einer eingetragenen Gemeinschaft lebende eigene (minderjährige) Kinder und (minderjährige) Kinder des Partners, auch (minderjährige) Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder 
  • Ein in häuslicher Gemeinschaft lebender pflegebedürftiger Angehöriger (Elternteil, Großelternteil, Kinder, Schwieger- und Stiefelternteil, Geschwister) 
  • Schäden gegenüber Dritten durch Personen, die vertraglich im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind (zum Beispiel Haushaltshilfen) 
  • Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages, sozialem Engagement oder Gefälligkeit pflegebedürftige Personen, Haus, Wohnung oder Garten betreuen
  • Notfallhelfer bei unentgeltlicher Hilfeleistung

Die Familienversicherung bietet in den Varianten Exklusiv und Top zusätzlich Schutz für folgende Personen:

  • Pflegebedürftige Großeltern und Eltern, auch in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung 
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern, Schwiegereltern und Großeltern
  • Personen, die vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, zum Beispiel Au-Pairs oder Austauschschüler

Im Tarif Top der privaten Haftpflicht sind zusätzlich folgende Personen mitversichert:

  • In häuslicher Gemeinschaft lebende Geschwister und Enkelkinder
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder und deren Ehegatten
  • Unverheiratete, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen (ausgenommen sind Wohngemeinschaften)

Hier finden Sie eine ausführliche Leistungsübersicht der Privat-Haftpflichtversicherung der HanseMerkur.
 

Die wichtigste Versicherung, denn ein kleines Missgeschick kann jedem einmal passieren, aber großen Schaden verursachen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.

Privathaftpflichtversicherung

Wie lange sind Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert?

Wenn die Kinder volljährig werden, stellt sich häufig die Frage, ob sie dann eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen oder weiterhin in der Privathaftpflicht der Familie eingeschlossen sind. 

Wie lange sind Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert? Grundsätzlich sind Kinder in der Familienhaftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen, solange sie minderjährig sind. Volljährige Kinder, die nicht verheiratet sind oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls mitversichert. In der HanseMerkur Haftpflichtversicherung für die Familie sind in allen drei Tarifvarianten volljährige Kinder wie folgt weiterhin eingeschlossen:

  • Während der ersten abgeschlossenen Schulausbildung
  • Während der beruflichen Erstausbildung (Lehre, Bachelor und unmittelbar angeschlossenen Masterstudium)
  • Ununterbrochene Wartezeit für maximal 1 Jahr, vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung
  • Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
  • Während der Teilnahme an einem Work & Travel Programm oder Tätigkeit als Au-Pair im Ausland für maximal 1 Jahr

Nach Beendigung der Schul- oder beruflichen Erstausbildung bleibt der Versicherungsschutz für maximal 1 Jahr bestehen, im Falle einer Arbeitslosigkeit bzw. Wartezeit. Dies gilt auch, wenn zur Überbrückung eine Aushilfstätigkeit ausgeübt wird.

Wer haftet, wenn ein Kind einen Schaden verursacht?

Wie verhält es sich generell mit der Haftung, wenn ein Kind einen Schaden verursacht? Wer muss dafür aufkommen? Haften Eltern für ihre Kinder? Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr dazu:
 

Haften Eltern für die Handlungen ihrer Kinder? Was hat das mit der Aufsichtspflicht der Eltern zu tun? Wer gilt eigentlich als Kind? Erfahren Sie hier mehr.

Haftung der Eltern

Haftpflichtversicherung Familie online abschließen

Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Familienhaftpflicht bei der HanseMerkur bequem online abschließen. Klicken Sie dazu unten auf den Button und berechnen Sie im ersten Schritt Ihren monatlichen Beitrag. Anschließend benötigen wir Angaben zu Ihrer bisherigen Versicherung sowie einige persönliche Daten.

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Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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