Anträge nach der Geburt

Anträge nach der Geburt

Kind bei der Krankenkasse anmelden und Versicherung für das Baby nach der Geburt: Welche Behördengänge nach einer Geburt wichtig sind

Sie haben ein Baby bekommen oder stehen kurz davor? Herzlichen Glückwunsch! Wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute. Mit der Geburt eines Kindes ändert sich nicht nur Ihr Leben komplett, Sie müssen auch viel Papierkram erledigen und zahlreiche Anträge stellen.

Damit Sie das erfolgreich meistern, haben wir eine Übersicht mit Behördengängen und Anträgen nach der Geburt erstellt, die auf Sie zukommen.

Tipp: Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zum Thema Erstausstattung für das Baby

Geburtsurkunde beantragen: Anmeldung beim Standesamt

Für die wichtigste Formalität führt Ihr erster Weg zum Standesamt des Geburtsorts Ihres Kindes. Hier müssen Sie innerhalb einer Woche nach der Geburt die Geburtsurkunde für Ihr Kind beantragen. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt das Standesamt in der Regel automatisch. Dies ist unter anderem für die Ausstellung eines Kinderausweises und für die Eintragung des Kindes in die Lohnsteuerkarte wichtig. Für den Antrag der Geburtsurkunde werden verschiedene Unterlagen benötigt:

  • Geburtsbescheinigung (wird vom Krankenhaus oder Arzt ausgestellt)
  • Vornamensanzeige (Vordruck übergibt das Krankenhaus oder Standesamt)
  • Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Urkunde über Familienstand (Ehe- bzw. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil bei gemeinsamen Vorkindern)
  • Falls Geschwisterkinder vorhanden, auch deren Geburtsurkunden

Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen (Vaterschaftsanerkennung). Möchten unverheiratete Paare gemeinsam für Ihr Kind sorgen, können Sorgerechtserklärungen beim Jugendamt oder Notar abgegeben werden. Andernfalls gilt für nicht verheiratete Eltern das elterliche Sorgerecht nur für die Mutter. Alleinerziehende haben die Möglichkeit Kindesunterhalt oder einen Unterhaltsvorschuss zu bekommen.

Tipp: Informieren Sie sich über auf der Webseite Ihres zuständigen Standesamtes, ob eventuell weitere Unterlagen notwendig sind.

Baby krankenversichern: Kind bei Krankenkasse anmelden

Damit Ihr Kind so schnell wie möglich krankenversichert ist, müssen Sie es bei der Krankenversicherung anmelden. 

Sind Sie gesetzlich versichert, informieren Sie Ihre Krankenkasse zunächst telefonisch über die Geburt Ihres Kindes. Wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, wird Ihr Kind beitragsfrei bei einem Elternteil in der Familienversicherung mitversichert. Ihre Krankenkasse schickt Ihnen die entsprechenden Formulare zu, die Sie ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde zurückschicken. Sie benötigen in der Regel folgende Unterlage für die Anmeldung des Babys bei der Krankenkasse:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Ausgefülltes Formular der Krankenkasse
  • Krankenversichertenkarte Ihres Kindes (falls schon vorhanden)
  • Das Standesamt händigt Ihnen die Unterlagen aus, die Sie brauchen, um Ihr Baby bei der Krankenversicherung anzumelden

Sind Sie privat versichert, müssen Sie nur Ihren Krankenversicherer über die Geburt des Kindes informieren. Dafür haben Sie zwei Monate ab Geburt Zeit. Innerhalb dieser Frist wird das Neugeborene im Rahmen der privaten Krankenversicherung der Eltern ohne Risikoprüfung und Wartezeiten versichert. Für das Kind wird ein eigener Beitrag fällig.

Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert, das andere privat versichert ist, können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Baby privat oder beitragsfrei gesetzlich versichern. Sind Sie verheiratet, können Sie Ihr Kind nur dann beitragsfrei versichern, wenn das Einkommen des privatversicherten Elternteils unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Liegt es darüber, müssen Sie für Ihr Kind einen monatlichen Krankenkassenbeitrag zahlen.

Beste
Versorgung
für
Ihr Kind

Natürlich hoffen Sie als Elternteil, dass Ihre Kinder so gesund wie möglich bleiben. Aber wenn etwas passiert, ist es beruhigend einen optimalen Schutz zu haben, der speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder ausgelegt ist.

Für Kinder

Elterngeld beantragen

Der Antrag zum Elterngeld ist kompliziert und es sind zahlreiche Nachweise erforderlich. In den Bundesländern ist es unterschiedlich geregelt, ab wann Sie wo das Elterngeld auch online beantragen können und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden (Elterngeldstelle oder Jugendamt), wie die Regelungen in Ihrem Bundesland bzw. Ihrem Wohnort sind. 

Beantragen Sie das Elterngeld innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt. Denn das Elterngeld wird nur 3 Monate rückwirkend gezahlt.

Es ist von Ihrem beruflichen Status abhängig, welche Unterlagen für den Antrag zum Elterngeld gebraucht werden. Wenn Sie Arbeitnehmerin sind, benötigen Sie:

  • Ausgefüllter Antrag zum Elterngeld
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original vom Standesamt
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
  • Kopie des Personalausweises

Informieren Sie sich auch hier in Ihrem Bundesland, welche weiteren Unterlagen für den Antrag notwendig sind. 

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettolohn des Elternteils, der pausiert. Die Beträge sind (Stand 2023):

  • Basiselterngeld bis zu 14 Monate zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich
  • ElterngeldPlus bis zu 28 Monate zwischen 150 und 900 Euro monatlich
  • Partnerschaftsbonus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Unser Tipp:
Denken Sie auch an die steuerlichen Themen: Für das Jahr in dem Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Anträge nach der Geburt: Anmeldung beim Standesamt, Geburtsurkunde, Elterngeld, Kindergeld

Kindergeld beantragen

Der nächste Antrag, der nach der Geburt auf Sie zukommt, ist der Kindergeldantrag. Bei Ihrer zuständigen Familienkasse erhalten Sie das Antragsformular – in Papierform oder online. Innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt füllen Sie den Antrag zum Kindergeld aus und schicken ihn zusammen mit der Geburtsurkunde an die Familienkasse. Folgende Unterlagen brauchen Sie:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Ihre steuerliche Identifkationsnummer (Steuer-ID)
  • steuerliche Identifkationsnummer Ihres Kindes (diese erhalten Sie in der Regel zwei Wochen nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern)

Unser Tipp: Falls es zu Verzögerungen kommt, können Sie den Antrag ohne Steuer-ID Ihres Kindes einreichen.

Die Höhe des monatlichen Kindergeldes ist in § 66 EStG geregelt. Es beträgt (Stand 2023):

  • Je 250 Euro für jedes Kind

Seit dem 1. Juli 2022 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Familien mit wenig oder keinem Einkommen groß werden, einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro. Dieser Kinderzuschlag ist ein erster Schritt der Bundesregierung auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlages auf monatlich 250 Euro angehoben. Der Kinderzuschlag wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, das in Ihrem Haushalt lebt. Dabei liegt die Mindesteinkommensgrenze bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende (Quelle: BMFSFJ). 

Baby beim Einwohnermeldeamt anmelden und Reisepass beantragen

Wenn nicht schon das Standesamt bei der Beantragung der Geburtsurkunde die Information über die Geburt Ihres Kindes weitergegeben hat, melden Sie Ihr Kind bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt an.

Planen Sie eine Reise ins Ausland mit Ihrem Kind, müssen Sie einen Kinderreisepass beantragen. Für diesen Antrag benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Ggf. Vollmacht des bei der Beantragung abwesenden Elternteils
  • Geburtsurkunde
  • Foto Ihres Kindes für den Reisepass
  • Ggf. Urkunde zur Vaterschaftsanerkennung

Wichtige Versicherungen rund um die Geburt eines Kindes

Mit der Geburt Ihres Kindes ist es an der Zeit, Ihren bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Um die Krankenversicherung für Ihr Kind haben Sie sich schon gekümmert. Überprüfen Sie den Versicherungsstatus der folgenden Versicherungen bzw. überlegen Sie, ob ein Abschluss in Ihrem Fall notwendig sein kann. 

Die wichtigste Versicherung, denn ein kleines Missgeschick kann jedem einmal passieren, aber großen Schaden verursachen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.

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Weitere Hinweise und Tipps finden Sie in unserem Ratgeber Versicherungen für Familien

Für Ihr Kind können die nachfolgenden Versicherungen wichtig sein und Sie sollten prüfen, ob diese für Sie in Frage kommen. Lesen Sie auch unsere Ratgeber Versicherung für Kinder und Unfallversicherung Kind.
 

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Behalten Sie im Papierdschungel den Überblick

Alle Anträge nach der Geburt zu erledigen, kann belastend und zeitraubend sein. Eigentlich wollen Sie doch die Zeit mit Ihrem Baby genießen und sich nicht durch Papierstapel wälzen? Dennoch sollten Sie Anträge nicht aufschieben, zum Teil sind sie an Fristen gebunden. Sobald Sie die grundlegenden Dinge erledigt haben, prüfen Sie, wie Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihre neue Situation anpassen können. Oft sind die Beiträge für Versicherungen, die Sie frühzeitig für Ihr Kind abschließen, besonders günstig.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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