Zahnarzt Notdienst

Zahnärztliche Notfälle: Alles, was Sie wissen müssen

Warum zahnärztliche Notfälle ernst zu nehmen sind

Zahnschmerzen gehören zu den schlimmsten Beschwerden überhaupt und treten häufig dann auf, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann. Glücklicherweise gibt es für zahnärztliche Notfälle außerhalb der Praxisöffnungszeiten – wie etwa Unfallverletzungen im Zahn- und Kieferbereich, fieberhaften Entzündungen oder Nachblutungen nach einem Eingriff – einen bundesweit geregelten Zahnarzt-Notdienst.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wann Sie diese Leistung beanspruchen sollten und welche Kosten mit dem Notdienst beim Zahnarzt verbunden sind.

Wann Sie zum Zahnarzt-Notdienst gehen sollten

Zu den typischen zahnärztlichen Notfällen gehören:

  • Verletzungen durch Unfälle, beispielsweise Zahn- und Kieferbrüche
  • Nachblutungen nach zahnchirurgischen Eingriffen
  • Entzündungen mit Fieber, zum Beispiel Kieferabszesse mit geschwollener Wange oder Entzündung der Zahnnerven

Der diensthabende Zahnarzt ermittelt im Notdienst-Termin die Ursache Ihrer Beschwerden und beseitigt die damit verbundenen Schmerzen. Die Nachuntersuchungen erfolgen bei Ihrem Hauszahnarzt.

Bitte beachten Sie: Viele Beschwerden – so unangenehm sie auch sein mögen – gelten nicht als zahnärztliche Notfälle. Haben Sie eine Krone oder Füllung verloren, mit einem drückenden Zahnersatz zu kämpfen oder eine kaputte Prothese, müssen Sie einen Termin zu den offiziellen Öffnungszeiten Ihrer Hauszahnarztpraxis vereinbaren.

Wichtige Kurzinfos zu zahnärztlichen Notfällen

  • Unter dem zahnärztlichen Notdienst versteht man einen Bereitschaftsdienst von sich wechselnden regionalen Zahnärzten, die Sie außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten behandeln.
  • Es existiert keine bundesweit einheitliche Rufnummer für zahnärztliche Notfälle. Informationen zum Zahnarzt-Notdienst finden Sie stattdessen in lokalen Zeitungen, über Internet-Suchportale oder Apps.
  • Als Notfälle gelten Zahn- und Kieferverletzungen durch Unfälle, Nachblutungen nach Eingriffen und fieberhafte Entzündungen.
  • Die Kosten für den zahnärztlichen Notdienst werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Zahnersatz oder andere Zusatzleistungen müssen ohne Zahnzusatzversicherung aus eigener Tasche bezahlt werden.

So finden Sie den richtigen Zahnarzt-Notdienst

Obwohl der zahnärztliche Bereitschaftsdienst bundesweit durch die kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisiert ist und jeden Zahnarzt zur Teilnahme verpflichtet, gibt es keine einheitliche Notdienst-Nummer für Deutschland. In zahnärztlichen Notfällen können Sie aktuelle Notdienste unter anderem hier finden:

  • In der Tageszeitung sind zahnärztliche und Apothekennotdienste in der Regel aufgeführt.
  • Online-Portale wie das der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern oder des Zahnärztlichen Notdienst e. V. enthalten regionale Auskunft-Dienste mit Zahnarzt-Notrufnummern.
  • Die KBV bietet eine App zum Download, mit der Sie die passende ärztliche Versorgung ermitteln können.

Gut zu wissen: In zahnärztlichen Notfällen werden Sie von einem lokal ansässigen Zahnarzt behandelt. Nehmen Sie vor dem Besuch am besten telefonisch Kontakt zur jeweiligen Praxis auf, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Zur Behandlung sollten Sie Ihre Krankenversichertenkarte und Ihren Personalausweis mitbringen.
 

Kosten für den Zahnarzt-Notdienst - was übernimmt die Versicherung?

Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten für den Notfall-Zahnarzt in der Regel übernommen. Bei Erbringung von Zusatz- oder Zahnersatzleistungen sind die Kosten beim Zahnarzt jedoch nicht mehr durch die GKV abgedeckt. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur können Sie sich vor bösen Überraschungen und anderen Kostenfallen wie Materialkosten bzw. Nacht- und Feiertagszuschlägen schützen. Je nach Tarif erhalten Sie bis zu 100 % der zahnärztlichen Zuzahlungen erstattet – und können sich erstklassige Zahnersatzlösungen oder Schmerzausschaltung, etwa bei Angst vor dem Zahnarzt, leisten.

Wer Wert auf Mehr­leis­tungen und eine ausge­zeich­nete Qualität beim Zahn­arzt legt, sollte sich für eine zusätz­liche Absi­che­rung durch eine Zusatz­ver­si­che­rung entscheiden. Profi­tieren Sie von leis­tungs­starken Tarifen und redu­zierten Warte­zeiten.

Zahnzusatzversicherung

Tipps für zahnärztliche Notfälle

Sie haben bereits einen Notfalltermin beim Zahnarzt und möchten sich die Zeit bis dahin so angenehm wie möglich gestalten? Die folgenden Erste-Hilfe-Tipps können Sie dabei unterstützen.

  • Kühlen Sie die schmerzende Stelle mit einem Kälteakku, den Sie vorher in ein Tuch einwickeln.
  • Vermeiden Sie bei zahnärztlichen Notfällen jegliche körperliche Anstrengung.
  • Ein bewährtes Hausmittel bei Zahnschmerzen ist das Kauen von Gewürznelken. Sie enthalten Eugenol, das schmerzlindernd, desinfizierend und leicht betäubend wirken kann.
  • Auch Mundspülungen mit Teebaumöl können Entzündungen hemmen und Schmerzen reduzieren.
  • Wann Sie zum zahnärztlichen Notdienst gehen können, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Müssen Sie eine längere Zeit überbrücken, ist Ibuprofen (400 mg) das Mittel der Wahl. Stimmen Sie die Einnahme im Vorfeld mit einem Apotheker ab.

Achtung: Haben Sie sich durch einen Unfall einen Zahn ausgeschlagen, sollten Sie diesen immer einsammeln und zum Notfalltermin mitnehmen. Im Idealfall kann der Zahn wieder eingesetzt werden und einheilen. Der Transport sollte nur in einer sogenannten Zahnrettungsbox oder alternativ in gekühlter H-Milch erfolgen. Reinigen Sie den Zahn nicht und fassen Sie ihn nicht an der Wurzel an!

FAQ zu zahnärztlichen Notfällen

Schnelle Hilfe bei zahnärztlichen Notfällen

Zahnschmerzen treten oft plötzlich und zu ungünstigen Zeitpunkten auf. Doch auch an Wochenenden und Feiertagen stehen regionale Zahnärzte bereit, um zahnärztliche Notfälle zu behandeln. Handeln Sie im Ernstfall wie Unfallverletzungen, Nachblutungen oder fieberhaften Entzündungen schnell und suchen Sie online oder in Ihrer Tageszeitung nach der zuständigen Notfallpraxis. Dadurch können Sie nicht nur Ihre Schmerzen lindern, sondern auch schwerwiegendere Folgen verhindern.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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