Wann greift der Sofortschutz für Ihren Vierbeiner?
Jeder Hundehalter kennt das Gefühl: Der Vierbeiner zeigt Anzeichen einer Erkrankung oder verhält sich ungewöhnlich. Muss der Hund nun zum Tierarzt oder ist es nur etwas Harmloses? Mit einer Hundekrankenversicherung können Sie sich in solchen Fällen immer für den Tierarztbesuch entscheiden, ohne sich Sorgen um die Kosten machen zu müssen. Doch warten Sie nicht zu lange mit dem Abschluss, denn meist gibt es eine Hundekrankenversicherung nicht ohne Wartezeit.
Wichtige Kurzinfos zur Wartezeit bei der Hundekrankenversicherung
- Hundekrankenversicherung: Eine Krankenversicherung für Hunde übernimmt die Behandlungskosten für Heilbehandlungen und Operationen beim Tierarzt. Je nach Versicherer und Tarif kann die Kostenübernahme unterschiedlich hoch ausfallen.
- Wartezeit: Eine Versicherung, die mit einer Wartezeit abgeschlossen wird, bietet erst vollen Schutz, wenn die Wartezeit verstrichen ist. Bei Hundekrankenversicherungen liegt die Wartezeit in der Regel zwischen ein bis drei Monaten. Für Operationen legen manche Versicherer längere Wartezeiten fest.
- Wartezeiten bei der HanseMerkur: Bei der HanseMerkur beträgt die Wartezeit der Hundekrankenversicherung in beiden Tarifen nur einen Monat. Bei der Hunde-OP-Versicherung besteht je nach Tarif eine Wartezeit von einem Monat oder nur einer Woche. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit in fast allen Tarifen der beiden Hundeversicherungen.
- Rückwirkend? Haben Sie noch keine Hundekrankenversicherung abgeschlossen und Ihr Tier erkrankt, können Sie die Hundeversicherung in der Regel nicht rückwirkend abschließen. Am besten ist es, den Hund zu versichern, bevor er sich verletzt oder erkrankt.