Glasversicherung: Frau an offener Balkontür

Glasversicherung - Glasbruch versichern

Glasbruch mit Hausrat- oder Glasbruchversicherung absichern?

Ein kurzer Augenblick, und schon ist es passiert: die Scheibe einer Balkontür ist zerbrochen oder das Ceranfeld hat einen großen Riss. Geht Glas zu Bruch, kann es teuer werden. Neben den Kosten für die neue Scheibe muss auch der Ein- und Ausbau finanziert werden.

Welche Versicherung übernimmt die Kosten bei einem Glasbruch? Greift in diesen Fällen die Hausratversicherung oder ist eine Glasversicherung sinnvoll? Was gilt als Glasbruch und werden auch Schäden an einem Cerankochfeld übernommen? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber zum Thema Glasbruchversicherung.

Glasversicherung und Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Hausrat, wenn dieser durch zum Beispiel einen Brand oder Sturm zerstört oder bei einem Einbruch gestohlen wird.

Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasungen, auch wenn der Schaden selbst verschuldet ist.

Wer sowohl seinen Hausrat als auch Glasflächen umfangreich absichern möchte, kann den Abschluss sowohl einer Hausrat- als auch einer Glasbruchversicherung in Betracht ziehen.

Bei der HanseMerkur Versicherung können Sie die Hausratversicherung durch den zusätzlichen Baustein „Glasbruch“ kostengünstig erweitern. 

Wenn Sie Glasbruch in der Hausratversicherung der HanseMerkur einschließen, gelten folgende Ereignisse auch bei Eigenverschulden als versichert:

  • Bruch (Zerbrechen des Glases)
  • Muschelausbrüche (Kantenbeschädigungen. Muschelausbrüche sind keine Schrammen oder Kratzer auf der Glasoberfläche.)
  • Eintrübungen bzw. Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen, sofern die Schäden nicht durch normale Abnutzung entstanden sind.

Ratsam und empfehlenswert für Mieter bzw. Eigentümer: Gegen Einbruchdiebstahl sichern Sie Ihr Hab und Gut günstig und leistungsstark mit unserer Hausratversicherung ab.

Hausratversicherung

Was ist in der Glasversicherung versichert?

Die Zusatzoption „Glasbruch“ der HanseMerkur Hausratversicherung schließt zahlreiche Glasflächen und Gegenstände aus Glas in den Versicherungsschutz ein. Dazu gehören:

  • Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
  • Künstlerisch gearbeitete Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegel
  • Scheiben und Platten aus Kunststoff
  • Scheiben, Glasplatten der Wohnungseinrichtung
  • Lichtkuppeln aus Glas
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Scheiben von Sonnenkollektoren (keine Photovoltaikanlagen)
  • Platten aus Glaskeramik (Kochflächen) 
  • Scheiben von Aquarien, Terrarien
  • Scheiben von Wintergärten

Hinweis: Wird der Schaden durch einen Dritten verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflicht die Schadenregulierung. 

Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zum Thema Hausrat und Haftpflicht.
 

Die wichtigste Versicherung, denn ein kleines Missgeschick kann jedem einmal passieren, aber großen Schaden verursachen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.

Privathaftpflichtversicherung

Welche Glasarten sind in der Glasversicherung nicht versichert?

Nicht alle Glasflächen bzw. Gegenstände aus Glas sind in der Zusatzoption „Glasbruch“ der HanseMerkur Hausratversicherung im Versicherungsschutz eingeschlossen. Dazu gehören:

  • Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
  • Photovoltaikanlagen
  • Bildschirme von Fernsehgeräten, Monitore, Displays von Tablets, Smartphones u. ä.
  • Lichtkuppeln aus Kunststoff
  • Nicht eingebaute Gebäudeverglasungen

Allgemein gilt: Sind die Sachen bereits bei Antragstellung beschädigt, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht.

Für welche Kosten kommt eine Glasversicherung auf?

Wie bei einer Glasversicherung werden in der Glasbruch-Option der HanseMerkur-Hausratversicherung nicht nur die Kosten für die beschädigten Gegenstände übernommen. So sind auch folgende Aufwendungen, die bei einer Reparatur anfallen, eingeschlossen:

  • Vorläufiges Verschließen von Öffnungen
  • Entsorgungskosten
  • Liefern und Montieren
  • Kran- und Gerüstkosten
  • Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften etc.
  • Zusatzkosten für Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen
  • Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk usw.

Ist eine Glasversicherung sinnvoll? Schadenbeispiele

Ist eine Glasversicherung sinnvoll? Bedenken Sie, dass Glasschäden hohe Kosten verursachen können. Hier einige Beispiele für Schäden, die durch eine Glasbruchversicherung bzw. den Zusatzbaustein „Glasbruch“ der HanseMerkur Hausratversicherung, abgedeckt sind:

Ceranfeld hat einen Riss

Der schwere Gusseisentopf fällt versehentlich beim Kochen auf das Ceranfeld. Das teure Marken-Ceranfeld hat dadurch einen großen Riss. Zusammen mit dem Montageservice fallen Kosten in Höhe von 1.200 Euro an.

Terrarium ist kaputt

Beim Spielen im Wohnzimmer beschädigt der Nachwuchs versehentlich das Terrarium. Ein neues Terrarium kostet 250 Euro.

Scheibe der Balkontür geht zu Bruch

Die offene Balkontür schlägt nach einem Windstoß heftig zu und die Scheibe geht dabei zu Bruch. Die neue Tür kostet inklusive Einbau 1.500 Euro.

Zusatzoption „Glasbruch“ – schützt wie eine Glasversicherung

Die Zusatzoption „Glasbruch“ der HanseMerkur Hausratversicherung sichert Gebäude- und Mobiliarverglasungen wie eine separate Glasversicherung ab. Neben den Kosten für die beschädigten Gegenstände werden auch verschiedene zusätzliche Kosten wie Ein- und Ausbaukosten übernommen.

Die Wohnungsgröße ist Basis für die Berechnung der Prämie. So zahlen Sie bei der HanseMerkur Hausratversicherung für den Zusatzbaustein „Glasbruch“ bei einer 50 Quadratmeter großen Wohnung in 21031 Hamburg nur 0,48 Euro zusätzlich pro Monat.  Für diese Beispielrechnung gilt:

  • 50 qm Wohnung 
  • 21031 Hamburg 
  • Mehrfamilienhaus mit massiver Bauweise 
  • empfohlene Versicherungssumme (32.500 Euro) 
  • ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall 
  • drei Jahre Vertragslaufzeit
Zur Hausratversicherung
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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