Hufelandverzeichnis

Hufelandverzeichnis

Was ist das Hufelandverzeichnis und welche alternativen Heilmethoden sind aufgelistet?

Als Ergänzung zur klassischen Heilbehandlung vertrauen viele Patienten auf alternative Heilmethoden. Maßnahmen wie Akupunktur, Osteopathie oder Kinesiologie können die schulmedizinische Behandlung begleiten und so einen wertvollen Beitrag zur Genesung leisten.

Als Grundlage für die Preisberechnung dient das Hufelandverzeichnis („Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen“). Wir zeigen Ihnen, was das Hufelandverzeichnis ist und welche Heilbehandlungen aufgelistet sind. Auch erfahren Sie, welche Versicherung die Kosten für eine naturheilkundliche Behandlung übernimmt.

Was ist das Hufelandverzeichnis?

Im Hufelandverzeichnis sind naturheilkundliche Maßnahmen und Behandlungen aufgelistet, die direkt einer Gebührenordnungsziffer der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet werden. Das Verzeichnis fungiert als Leitfaden zur Abrechnung von ärztlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit Naturheilverfahren erbracht werden. Folglich ist sowohl für Patienten als auch für behandelnde Ärzte eine Preissicherheit gegeben. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine hilfreiche Übersicht und Leistungsbeschreibung anerkannter Maßnahmen, die der Naturheilkunde zuzuordnen sind.

Wer gibt das Hufelandverzeichnis heraus?

Seit über 25 Jahren gibt die Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e. V. das Hufeland-Leistungsverzeichnis heraus. Die Hufelandgesellschaft ist ein ärztlicher Dachverband für Naturheilkunde, komplementäre und integrative Medizin. Renommierte ärztliche Fachgesellschaften sind in dem Dachverband zusammengeschlossen. Zusammen setzen sie sich für die Erhaltung und Förderung der Verfahren, Therapien und Arzneimittel in der Naturheilkunde ein.

Sie sind gesetzlich krankenversichert und möchten Ihre gesetzliche Basisversorgung erweitern etwa um ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder die Naturheilkunde-Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker? Dann schließen Sie eine privaten Krankenzusatzversicherung ab. Informieren Sie sich hier:

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Liste der Heilbehandlungen nach dem Hufelandverzeichnis

Naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die in das Hufelandverzeichnis aufgenommen werden, müssen drei Kriterien erfüllen:

  1. Die Besonderheit des Therapieverfahrens muss theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sein.
  2. Das Verfahren muss lehr- und lernbar sein.
  3. Die eingesetzten Mittel und Wege müssen mit den theoretischen Denkansätzen ein plausibles Konzept ergeben.

Erst wenn ein Verfahren diese Kriterien erfüllt, kann es in das Hufelandverzeichnis aufgenommen werden. Derzeit können folgende alternative Heilmethoden nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis abgerechnet werden:

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Antihomotoxische Medizin
  • Ayurveda
  • Bioenergetische Medizin
  • Bioelektrische Funktionsdiagnostik und -therapie (BfD)
  • Bioenergetische Informationsdiagnostik und -therapie (BIT)
  • Elektroakupunktur nach Voll (EAV)
  • Eigenblutbehandlung
  • Enzymtherapie
  • Feldenkrais-Methode
  • Homöopathie
  • Hydrotherapie
  • Hyperthermie
  • Kinesiologie
  • Lüscher-Color-Test
  • Mikrobiologische Therapie
  • Neuraltherapie
  • Organotherapie
  • Orthomolekulare Therapie
  • Osteopathie
  • Physikalische Therapie
  • Phytotherapie
  • Proteomik - Funktionelle Proteomik nach CEIA
  • Sauerstofftherapien (Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne, Ozon-Sauerstoff-Therapien, Ozon- / UV-Bestrahlung - spezielle Eigenblutbehandlungen)
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) 
  • Thermographie  

Welche Versicherung übernimmt naturheilkundliche Leistungen des Hufelandverzeichnisses?

Die Naturheilkunde unterstützt die Schulmedizin und bietet einen ganzheitliche Behandlungsansatz. Aus diesem Grund legen viele Patienten Wert auf naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder Sauerstofftherapien. Unter Umständen werden jedoch die Behandlungskosten gar nicht oder nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, wenn alternative Heilmethoden angewendet werden.

Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Leistungen aus der Naturheilkunde in Anspruch nehmen möchte, die durch einen Arzt mit der Fachbezeichnung für Naturheilverfahren oder durch einen Heilpraktiker erbracht werden, kann die Kosten dafür mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abdecken.

 

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  • Für ärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel
  • Alternative Behandlungsmethoden
  • Versorgung auch im Ausland
Ambulante Zusatzversicherung

Die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur übernimmt – abhängig vom Tarif – bis zu 80 % der Kosten, die für alternative Behandlungsmethoden anfallen, wobei ein jährlicher Höchstbetrag gilt. Neben den Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis werden auch die naturheilkundlichen Verfahren berücksichtigt, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind.

Zusätzlich übernimmt die ambulante Zusatzversicherung Kosten, die für Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz oder Inlays, stationäre Kuren, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen, Behandlungen im Ausland oder Schutzimpfungen vor einer Auslandsreise entstehen. Der Umfang der Leistungen ist dabei abhängig vom gewählten Tarif.

Wer sich privat krankenversichern möchte oder es bereits ist, kann in den verschiedenen Tarifen der HanseMerkur bis zu 100 % der Kosten für alternative Behandlungsmethoden abrechnen, wenn die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Arzt erfolgt ist. Neben den Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis werden auch die naturheilkundlichen Verfahren berücksichtigt, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind.

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Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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