Die Pflegestärkungsgesetze

Seit 1995 ist die Pflegepflichtversicherung Bestandteil der Sozialversicherungen. Versicherungspflichtig sind alle Mitglieder der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Drei Pflegestärkungsgesetze wurden seitdem verabschiedet, die die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige verbessern sollen.

Das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und regelt die Neuausrichtung der Pflegeunterstützung. Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung wurde erweitert, Zuschüsse erhöht und die Situation von pflegenden Angehörigen verbessert. 

Das Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten und hat die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt sind, werden sie gleichberechtigt behandelt und haben Zugang zu Pflegeleistungen. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich an der individuellen Lebenssituation des Einzelnen, an seinen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSGIII) ist ebenfalls im Januar 2017 in Kraft getreten und regelt den Ausbau der Pflegeberatung sowie die Kontrolle und Qualitätssicherung von Pflegeanbietern.

Seit dem 1. Januar 2025  beträgt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Krankenversicherte mit einem Kind 3,6 bzw. 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren. In der privaten Pflegepflichtversicherung führt die Leistungserweiterung ebenfalls zu Beitragserhöhungen.

Leistungen in der Pflegepflichtversicherung

Die Höhe der Pflegeleistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad ist eine Begutachtung, die in sechs Bereichen erfolgt. Die einzelnen Beurteilungen werden zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt, aus der sich der Pflegegrad ergibt. Weitere Informationen zur Begutachtung finden Sie in unseren Erläuterungen dazu.

Hier einen Überblick über die wichtigsten Leistungen in den einzelnen Pflegegraden:

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Pflegegrad 1


Pflegegeld

-

Häusliche Pflegehilfe

-

Teilstationäre Pflege

-

Vollstationäre Pflege

131 EUR pro Monat

Entlastungsbetrag

131 EUR pro Monat

Pflegekurs

ja

Wohnumfeldverbesserung

4.180 EUR

Pflegehilfsmittel

ja

Wohngruppenzuschlag

224 EUR pro Monat

Verhinderungspflege

-

Kurzzeitpflege

-

Zuschuss Behinderteneinrichtung

-

Zusätzliche Betreuungsleistungen stationär

ja


Pflegegrad 2


Pflegegeld

347 EUR pro Monat

Häusliche Pflegehilfe

796 EUR pro Monat

Teilstationäre Pflege

721 EUR pro Monat

Vollstationäre Pflege

805 EUR pro Monat

Entlastungsbetrag

131 EUR pro Monat

Pflegekurs

ja

Wohnumfeldverbesserung

4.180 EUR

Pflegehilfsmittel

ja

Wohngruppenzuschlag

224 EUR pro Monat

Verhinderungspflege

1.685 EUR pro Kalenderjahr

Kurzzeitpflege

1.854 EUR pro Kalenderjahr

Zuschuss Behinderteneinrichtung

278 EUR pro Monat

Zusätzliche Betreuungsleistung stationär

ja


Pflegegrad 3


Pflegegeld

599 EUR pro Monat

Häusliche Pflegehilfe

1.497 EUR pro Monat

Teilstationäre Pflege

1.357 EUR pro Monat

Vollstationäre Pflege

1.319 EUR pro Monat

Entlastungsbetrag

131 EUR pro Monat

Pflegekurs

ja

Wohnumfeldverbesserung

4.180 EUR

Pflegehilfsmittel

ja

Wohngruppenzuschlag

224 EUR pro Monat

Verhinderungspflege

1.685 EUR pro Kalenderjahr

Kurzzeitpflege

1.854 EUR pro Kalenderjahr

Zuschuss Behinderteneinrichtung

278 EUR pro Monat

Zusätzliche Betreuungsleistungen stationär

ja


Pflegegrad 4


Pflegegeld

800 EUR pro Monat

Häusliche Pflegehilfe

1.859 EUR pro Monat

Teilstationäre Pflege

1.685 EUR pro Monat

Vollstationäre Pflege

1.855 EUR pro Monat

Entlastungsbetrag

131 EUR pro Monat

Pflegekurs

ja

Wohnumfeldverbesserung

4.180 EUR

Pflegehilfsmittel

ja

Wohngruppenzuschlag

224 EUR pro Monat

Verhinderungspflege

1.685 EUR pro Kalenderjahr

Kurzzeitpflege

1.854 EUR pro Kalenderjahr

Zuschuss Behinderteneinrichtung

278 EUR pro Monat

Zusätzliche Betreuungsleistungen stationär

ja


Pflegegrad 5


Pflegegeld

990 EUR pro Monat

Häusliche Pflegehilfe

2.299 EUR pro Monat

Teilstationäre Pflege

2.085 EUR pro Monat

Vollstationäre Pflege

2.096 EUR pro Monat

Entlastungsbetrag

131 EUR pro Monat

Pflegekurs

ja

Wohnumfeldverbesserung

4.180 EUR

Pflegehilfsmittel

ja

Wohngruppenzuschlag

224 EUR pro Monat

Verhinderungspflege

1.685 EUR pro Kalenderjahr

Kurzzeitpflege

1.854 EUR pro Kalenderjahr

Zuschuss Behinderteneinrichtung

278 EUR pro Monat

Zusätzliche Betreuungsleistungen stationär

ja


 Die gesetzlichen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung sind als Basisschutz zu verstehen. Die tatsächlichen Pflegekosten gehen oft deutlich über die gezahlten Zuschüsse hinaus. Um diese Lücke zu schließen ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung empfehlenswert.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Wie funktioniert eigentlich die Pflegeversicherung? Was sind Pflegegrade und wie viele gibt es? Nach welchen Beurteilungskriterien erfolgt die Einstufung über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung? In unserem Video erfahren Sie kurz und knapp alles Wissenswerte.